Zukunftspreis der Stadt Fürth
Der Zukunftspreis der Stadt Fürth, der mit 10.000 Euro dotiert ist, wurde erstmals im Jahr 2020 vergeben. Der Preis kann jährlich vergeben und dabei auf höchsten fünf Preisträgern aufgeteilt werden. Mit der Inkrafttreten der Satzung zum Zukunftspreis am 11. September 2019 wurden folgende Preisvergaben der Stadt Fürth aufgehoben: Umwelt- und Naturschutzpreis (erstmals vergeben 1982), Solar- und Klimaschutzpreis (erstmals vergeben 2005), Sicherheitspreis (erstmals vergeben 2005) und vorbildliche Wohnungsrenovierung für ältere und behinderte Menschen (erstmals vergeben 2009). Aus den vorliegenden Bewerbungen entscheidet der Ältestenrat, unter Hinzuziehung des zuständigen Referenten für Umwelt, Sicherheit und Ordnung sowie dem zuständigen Referenten der Stadtverwaltung sowie sachkundige Personen die Preisträger. Die Entscheidung des Ältestenrats bedarf der Zustimmung durch den Stadtrat.
Die Preisverleihung fand aber aufgrund der COVID-19-Pandemie erst im Juli 2021 statt.
Inhalt des Zukunftspreises
Der Preis wird für besondere Leistungen und Maßnahmen, die der Stadt Fürth sowie ihren Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen, verliehen
- auf dem Gebiet Umwelt-, Natur- und Klimaschutz; insbesondere Leistungen zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Erhaltung und Verbesserung von Umweltbedingungen und der Verbesserung des Wohnumfeldes, zur umweltschonenden Mobilität als Alternative zum Auto, zur regenerativen Energienutzung sowie zur Nachhaltigkeit.
- auf dem Gebiet der Sicherheit; insbesondere Leistungen zur Sensibilisierung der Bevölkerung in kriminalpräventiven Angelegenheiten, zur Stärkung des Sicherheitsgefühls und der Förderung der Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung bei der präventiven Verbrechensbekämpfung.
- auf dem Gebiet sozialer Unterstützung für bedürftige, ältere und behinderte Menschen im Alltag und in besonderen Lebenslagen.
Kriterien für die Beurteilung sind unter anderem, dass die ausgezeichneten Leistungen Vorbildfunktion für andere besitzen, dass die praktische Umsetzung im Vordergrund steht und dass es sich um innovative, vernetzte ganzheitliche Lösungsansätze handelt, die im Idealfall auch kooperationsfördernd und interdisziplinär ausgerichtet sind.[1] Der Preis kann nur an natürliche und juristische Personen bzw. Personengruppen verliehen werden. Neben eines Preises kann auch eine Anerkennung ohne Geldprämie vergeben werden.
Preisträger 2020
Insgesamt 13 Bewerbungen gingen 2020 für die Preisverleihung bei der Stadt Fürth ein. Gewählt wurden folgende Preisträger:
- Aktionskreis Families for Future für das außerordentliche Engagement in allen Bereichen des Klimaschutzes
- Naturfrisörin Brigitte Peiker für die vorbildliche Nutzung umweltfreundlicher Kosmetik und Farben
- Unverpackt-Laden "kleegrün" für das müllvermeidende neue Verkaufskonzept und die Wissensvermittlung darüber
- Waldorfkindergarten in der Südstadt für sein ökologisch ganzheitliches Konzept
- Rikscha-Projekt United Kiltrunners für die Förderung des sozialen Zusammenhalts in der Gesellschaft
Eine Anerkennung ohne Geldprämie erhielten folgende Personen oder Organisationen:
- Netzwerk Kinderfreundliche Stadt für die Wanderausstellung Natürlich Umwelt! sowie die umweltfreundliche Schulentwicklung
- Hans Ammon für den Wanderweg im Stadtwald Von den Wildschweinen zu den Hirschen und Naturdenkmälern
- Lavinia Zimmermann für ihr nachhaltiges Lieferservice-Unternehmen
- Michael Rieger für ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept
- Kindertagesstätte Moggerla für die starke Beachtung ökologischer Nachhaltigkeit
- Kirchliche Beschäftigungsinitiative für das Projekt Dienstleistungszentrum
- Seniorenstiftung Kemmeter und das städtische Altenheim für das Projekt InnenStadt
Siehe auch
Lokalberichterstattung
- fn: Ein Zukunftspreis für Vorbilder. In: Fürther Nachrichten vom 4. August 2021, S. 30 - Druckausgabe
- Auszeichnung für zukunftsweisende Leistungen. In: Fürth StadtZeitung, Nr. 15 vom 11. August 2021, S. 4 – PDF-Datei
Weblinks
Bilder
- ↑ Mitteilung der Stadt Fürth in Ein Zukunftspreis für Vorbilder. In: Fürther Nachrichten vom 4. August 2021, S. 30