Adam Weber, Spitzname "Wau Wau", (geb. 12. Juni 1835 in Nairitz[1]; gest. 25. Februar 1902 in Erlangen[2]) war ein ehemaliger Rechtskonsulent, Redakteur und Druckereibesitzer.

Die Druckerei befand sich am ehem. Löwenplatz 5, seine Wohnung in der Gartenstraße 13.[3] 1886 waren seine Geschäftskanzlei für Gerichtsamts- und Privatsachen sowie der Verlag des "deutschen Michel" und des "Reichskobold" in der Mohrenstraße 16 (nach der Hausnummeränderung von 1890 Mohrenstraße 1) ansässig.[4]

Weber verstarb in der Erlanger Chirurgischen Klinik am 25. Februar 1902 mit 66 Jahren; er wurde in Fürth beerdigt.

Antisemitische Publikationen

Reichswauwau

Seit dem 1. Juli 1871 erschien die Zeitschrift "Volksstimme", die zuvor unter dem Titel "Nürnberg-Fürther Stadtherold" herausgegeben worden war mit der Beilage "Reichswauwau" zum Bezugspreis von 2 fl.[5] Der Reichswauwau galt als "humoristisch-satirisches" Wochenblatt[6] und wurde in Nürnberg herausgegeben. Angeblich erhielt Weber dafür auch seinen Spitznamen. In Anzeigen tauchte der Wauwau bereits 1866 auf.[7] Zu dieser Zeit wurde das Blatt noch in Nürnberg herausgegeben, in Fürth über Jean Borsch, Weinstraße 6 verteilt.[8]

Vor dem Schwurgericht musste sich Weber 1868 wegen staatsgefährdender Äußerungen (Art. 118 des St.G.B.), Betrugsvergehens (gefälschter Wechsel) und Religionsfriedenstörung verantworten. Von Letzterem wurde er freigesprochen. Die übrigen Vorwürfe brachten ihm ein Jahr Gefängnis ein.[9] Den Prozess vor dem Schwurgericht 1868 wollte Weber trefflich zu seinen Gunsten vermarkten.[10] Allerdings wurde die entsprechende Nummer 3 des Wauwau konfisziert und damit aus dem Verkehr gezogen.[11] Aufgrund etlicher Injurien wurde Adam Weber als Herausgeber des Wauwau 1873 wiederum vor das Schwurgericht zitiert.[12]

Mit rücksichtsloser Offenheit und ungeachtet der Schwierigkeiten, die ihm das damals bereitete, schrieb er immer wieder gegen Obrigkeiten und Judentum. 1874 wurde er vom Schwurgericht in Ansbach als Redakteur des "Deutschen Reichswauwau" wegen Beleidigung des Kaisers und des Reichskanzlers zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt.[13] Eine erneute Verhandlung brachte Weber dann eine Gesamthaftstrafe von neun Monaten ein.[14] Am 3. Februar 1879 wurde das Erscheinen der "periodischen Druckschrift Reichswauwau mit Freigeist" durch die Landespolizeibehörde verboten.[15]

Reichskobold

 
Deutscher Michel - Reichskobold

In ähnlicher Erscheinungsweise erschien von Adam Weber sodann der "Reichskobold", der sich ebenfalls als "humoristisch-satirisches" Volksblatt verstand und eine Beigabe des "Deutschen Michel" war.[16] Ein weiterer Mitarbeiter des Reichskobold war Ludwig Schmid.[17] Sein Blatt "Reichs-Kobold" wurde zwar 1884 verboten[18], tauchte allerdings als Beilage auch später auf. Im Zusammenhang des Jahres 1884 erhielt Weber eine fünfmonatliche Haftstrafe.[19]


Freier Beobachter

 
Anzeige "Freier Beobachter"

Adam Weber gründete die Wochenschrift: „Freier Beobachter - Organ der süddeutschen Antisemiten“.[20] In dieser antisemitischen Publikation versuchte Weber nach Kräften über die sog. "Judenfrage" seinen Beitrag zur Aufklärung zu leisten. Für sein publizistisches Wirken wurde er wiederholt strafrechtlich verfolgt und bekam u. a. eine fünfjährige Haftstrafe.[21] In der Magistratssitzung vom 29. Oktober 1891 wurde über die Ausweisung Webers verhandelt. Dabei wurde auch auf seine 28-malige Verurteilung hingewiesen.[22]

So war Weber als Sonderling, rabiater Mensch und außergewöhnliche Erscheinung bekannt. Die örtliche Presse der 1930er Jahre (April bis August 1938) widmete dem 1902 Verstorbenen als fanatischem Judengegner durch mehrere Abhandlungen breiten Raum. In den Jahren bis 1938 veröffentlichte die Presse unter dem Titel „Hier spricht der deutsche Michel“ Artikel aus Webers „Beobachter“ als antisemitische Pamphlete.

Dieses Blatt wirkt teilweise wie ein Vorläufer von Julius Streichers antisemitischem Hetzblatt „Der Stürmer“. Es liegt nahe, dass der Nationalsozialismus Weber für seine Zwecke benutzte und ihn zum „Original“ hochstilisierte. Weber war der erste Antisemit, der bei der Reichstagswahl 1893 als Kandidat im Wahlkreis Fürth-Erlangen-Hersbruck-Lauf aufgestellt wurde. In Fürth erhielt er damals nur 48 Stimmen, im gesamten Wahlkreis 81.

 
Aufruf Josephina Weber, 3. November 1884

Aufruf der Ehefrau

Im Zusammenhang mit dem Verbotsverfahren des Reichskobold startete die Ehegattin Josephina Weber einen Aufruf in der überregionalen Zeitung "Das Recht auf Arbeit"[23]. Sie bat aufgrund ihrer trostlosen Lage mit drei Kindern durch die Haftstrafen des Ehegatten und Redakteurs Adam Weber um Unterstützung. Als Zeugen für ihre Situation benannte sie den Fürther Bürgermeister Langhans.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kirchenbücher Birk, Dekanat Pegnitz; Taufen, Trauungen, Bestattungen, Katechumenen 1767–1821 mit tlw. fortgeführtem Familienregister
  2. Kirchenbücher Erlangen-Neustadt, Bestattungen 1888–1903, S. 438
  3. Allgemeines Adressbuch der Städte Nürnberg-Fürth, Erlangen-Schwabach, Neumarkt i. O. von 1893, II. Teil, S. 30: "Freier Beobachter mit Reichskobold" und S. 119 sowie "Häuserverzeichnis" S. 14
  4. „Adreß- und Geschäfts-Handbuch von Fürth für das Jahr 1886“, S. 158
  5. Verordnungs- und Anzeigeblatt für die Königlich Bayerischen Verkehrs-Anstalten vom 26. August 1873, S. 487
  6. Alfred Eberlein: "Die Presse der Arbeiterklasse und der sozialen Bewegungen", 2022, S. 1432
  7. Fürther Tagblatt vom 23. Dezember 1866 - Ausschnitt
  8. Fürther Tagblatt vom 1. Januar 1867 - Ausschnitt
  9. Fürther Tagblatt vom 17. Juni 1868
  10. Fürther Tagblatt vom 20. September 1868 - Ausschnitt; auch schon Fürther Tagblatt vom 17. September 1868
  11. Fürther Tagblatt 23. September 1868 - Ausschnitt
  12. Fürther Tagblatt 21. August 1873 - Ausschnitt
  13. Tag- & Anzeigeblatt für Kempten und das Allgäu, 21. Oktober 1874; ebenso Münchner Bote für Stadt und Land, 20. Oktober 1874
  14. Fürther Tagblatt 20. Dezember 1874 - Ausschnitt
  15. Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Bromberg, 14. Februar 1879
  16. Verordnungs- und Anzeigeblatt für die Königlich Bayerischen Verkehrs-Anstalten, 1885 S. 318
  17. L. Schmid arbeitete als Redakteur im Reichskobold und wohnte Blumenstraße 44 in Fürth; siehe Fürther Adressbuch von 1886, S. 133
  18. Werner Saerbeck "Die Presse der deutschen Sozialdemokratie unter dem Sozialistengesetz", S. 208
  19. "Neue Augsburger Zeitung" 1984, 1/4 S. 4; ebenso "Bayerischer Kurier", 1884, 1/2 S. 5
  20. Theodor Fritsch: "Antisemiten-Katechismus: eine Zusammenstellung des wichtigsten Materials zum Verständnis der Judenfrage", 1893, S. 351. Dahinter versteckte sich der alte Reichskobold; siehe "Adressbuch aller Länder der Erde der Kaufleute, Fabrikanten, Gewerbetreibenden ...", 1892 - 1895, S. 799 a
  21. Stadtarchiv Fürth, AR 14/88, Beschwerden und Disziplinaruntersuchungen gegen die Polizeimannschaft, 1892 Bericht über einen Beleidigungsprozess eines Juden gegen einen Polizisten, Band 5, 1889 - 1897
  22. Allgemeine Zeitung des Judentums vom 13. November 1891
  23. Am 28. Mai 1884 erschien in München die erste Ausgabe der Wochenzeitung "Das Recht auf Arbeit. Sozialpolitische Wochenschrift", die nach ihrem programmatischen Leitartikel der in der letzten Zeit "aufgeblühten" Fachvereins/Hilfskassenbewegung ihre besondere Aufmerksamkeit widmen wollte. Herausgeber war der sozialdemokratische Zeitungsverleger und Reichstagsabgeordnete Louis Viereck. siehe Chronologie 1884, Friedrich-Ebert-Stiftung

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