Mit der Markterhebung des Ort Fürth ("Markt Fürth") von seiner Gründung als Königsort an, war von Anfang an das Recht des Ortes Märkte abzuhalten.

Fürth verlor sein anfängliches Marktrecht nach 1007 im Zuge von Nürnberg Erhebung zum neuen Königsort, und erhielt es erst wieder 1062 durch König Heinrich III.

Es war neben dem Marktrecht, auch das Recht auf Steuern und Zölle zu erheben.

Siehe: