1590
Am 28. Februar 1590 kam es in einem Rechtsstreit (über die Gerichtsbarkeit in Fürth) zwischen Bamberg und Ansbach zu einer reichsgerichtlichen Entscheidung, die aber von Ansbach angefochten wurde. [1]
Einzelnachweise
- ↑ In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste... Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434. - online-Digitalisat der Universität Göttingen