Theodor Bohn

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Theodor Bohn (geb. 22. September 1886 in Fürth; gest. 22. Juli 1957[1] in Fürth) war ein Fürther Steinmetz und Maurermeister.[2][3]

Leben

Theodor Bohn kam als Sohn des Maurers Johann Kaspar Bohn und seiner Ehefrau Friederika Albertine, geb. Preu in Fürth zur Welt. Taufpate war der Sattler Theodor Staudinger aus Weißenburg i. Bay., Vertreterin Kunigunde Petz, Tochter des Gewerbvereinsdieners Joh. Christoph Petz aus Fürth, Gustavstraße 21 (heute Gustavstraße 16).

Er erlernte das Steinmetzhandwerk. In den Jahren 1899/1900 war er beim Steinbildhauer Otto Staudenmeyer, Erlanger Straße 8 als „Grabsteinhauerlehrling“ tätig. Anschließend lernte er im Baugeschäft des Bruders Karl Bohn, dort war er anfänglich auch als junger Geselle beschäftigt. In den Jahren 1903 und 1904 ging er zeitweise auf Wanderschaft, wohnte aber weiter bei der Mutter in der Fabrikstraße 5. In den folgenden Jahren arbeitete er als Maurer mitunter im Baugeschäft Karl Bohn, vielfach jedoch in anderen Fürther Baubetrieben, so bei Leo Gran jr., Hans Scharff, Georg Schneider, Hans Röllinger sen. und Karl Mayer.

Am 24. April 1909 reichte der ledige und militärfreie Theodor Bohn beim Stadtmagistrat ein Gesuch um Verleihung des Bürgerrechts und Ausfertigung eines Verehelichungszeugnisses ein. Er beabsichtigte, die zu Fürth beheimatete Anna Barbara Brand zu heiraten. Die obligatorische Abfrage der Strafregister, für den Bräutigam beim Amtsanwalt Fürth-Stadt und für die Braut beim Amtsanwalt für Markt Erlbach in Neustadt/Aisch, erbrachte für die Brautleute keinerlei Vorstrafen. Auch Steuer- sowie Umlagenrückstände oder Einträge im Armenbüro waren nicht festzustellen. Da keine Versagensgründe vorlagen beschloss der Stadtmagistrat am 21. Mai 1909 (Unterschrift Kutzer), dem Steinmetz Theodor Bohn „gegen Erlage einer Gebühr von 27 M das Bürgerrecht in hiesiger Stadt“ zu verleihen und das Verehelichungszeugnis auszustellen. Drei Tage später wurden ihm Bürgerurkunde und Heiratserlaubnis ausgehändigt.

Im Ersten Weltkrieg wurde Bohn am 28. April 1915 als unausgebildeter Landsturm zum bayerischen Armierungsbataillon Nr. 11 einberufen, wie lange er dort eingesetzt wurde, ist nicht bekannt. Fest steht aber, dass er am 11. Februar 1916 wieder einrücken musste; entlassen wurde er am 10. Juli 1917.

Bald nach Rückkehr aus dem Kriegsdienst, Anfang August 1917, erhielt Bohn beim Stadtbauamt der Stadt Fürth eine Anstellung, er hatte die städtische Aufsicht über die Baustoffversorgung zu führen.

Nach einem Jahr, am 3. September 1918, machte er sich - zusammen mit seinem älteren Bruder Robert Albert Bohn - mit einem Maurergeschäft selbstständig. Dieses Baugeschäft bestand jedoch nur bis Ende des Jahre 1920. Am 5. Januar 1921 begründete er mit seinem Neffen Robert Bohn die Fa. Robert Bohn jr. & Theodor Bohn, eine Baumaterialienhandlung, deren Lager in der Cadolzburger Straße 2 angesiedelt wurde. Aber bereits ab Mitte Februar 1922 führte Theodor Bohn dieses Unternehmen allein und erweiterte es auch um ein Baugeschäft.

Im Jahr 1926 meldete Theodor Bohn beim Patentamt in Berlin ein deutsches Patent über ein schalldämpfendes Maschinenfundament an.[4] Eine Patentrecherche ergab jedoch keine Registrierung; daher muss davon ausgegangen werden, dass die zur Prüfung eingereichte Anmeldung keine Patenterteilung zur Folge hatte.

Im Frühjahr 1939 trat Bohn in die NSDAP ein.

Familie

Theodor Bohn heiratete am 29. Mai 1909 Anna Barbara Brand, geb. 28. August 1881 in Oberalbach (heute Ortsteil von Wilhelmsdorf), Tochter des Tagelöhners und Witwers Georg Konrad Brand, wohnhaft Geleitsgasse 4. Anna Bohn arbeitete zeitweise, von 1912 bis 1914, bei der Fa. J. W. Trommeter (Holzgalanteriewarenfabrik), Ottostraße 3.

Das Ehepaar hatte einen Sohn, geboren am 23. Juli 1916 in Fürth, der Theodor Kurt hieß. Der Sohn Theodor führte den väterlichen Betrieb weiter.

Wohn- und Geschäftsadressen[3]

  • Theresienstraße 21
  • Holzstraße 34 (ab 29. Mai 1909)
  • Fabrikstraße 5, heute Neumannstraße 23 (ab 20. April 1911)
  • Würzburger Straße 65 (ab 8. Feb. 1921)
  • Cadolzburger Straße 2 (ab 27. Jan. 1926)

Erwerb eines jüdischen Grundstücks[5]

Fanny Krailsheimer, geborene Landecker (geb. 1. August 1863 in Thalmässing, gest. 16. Februar 1939 in Fürth)[6], Witwe des Kaufmanns und Fabrikbesitzers Moritz Krailsheimer, besaß ein 0,327 ha großes Gartengrundstück, Flurstücks-Nr. 977 1/5 der Gemarkung Fürth, gelegen in der heutigen Dr.-Mack-Straße bei Haus-Nr. 49[7]. Nach ihrem Tod organisierte die „Arisierungsstelle für Grundbesitz” in der Nürnberger Blumenstraße 9 im Zusammenwirken mit der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeistelle Nürnberg-Fürth die sogenannte „Grundstücksarisierung“.[8]

Der normale Verkehrswert wurde im April 1940 vom städtischen Hochbauamt mit 7,- RM/m2 geschätzt, der Einheitswert des Grundstücks betrug 25.200 RM.

Am 7. Januar 1941 teilte die Gestapo dem Oberbürgermeister der Stadt Fürth mit, dass für das Grundstück beim Fürther Notar Dr. Viktor Keim[9] am 28. Dezember 1940 ein Kaufvertrag der Urkunden-Nr. 1104 mit dem Erwerber, dem Bauunternehmer Theodor Bohn in Fürth i. B., Cadolzburger Straße 2, abgeschlossen wurde. Dem Schreiben, in welchem der Oberbürgermeister zur Genehmigung des Grundstücksgeschäfts aufgefordert wurde, war als Anlage auch eine Urkundenabschrift beigefügt. Aus dem notariellen Kaufvertrag ist als Verkäufer der Diplom-Kaufmann Walter Timmerbeil, Nürnberg, Tetzelgasse 14 ersichtlich, der handelnd für die Erben von Fanny Krailsheimer auftrat. Laut Erbschein N. R. VI 130/39 des Amtsgerichts Fürth vom 20. Mai 1940 beerbten die beiden Töchter von Fanny Krailsheimer, Karoline Einhorn, wohnhaft in Clarendon Court Maida Vale in London und Ida Sahlmann, wohnhaft 61 Fellows Road in London, ihre verstorbene Mutter je zur Hälfte. Sie wurden im Kaufvertrag als „jetzt im Ausland unbekannten Aufenthalts“ bezeichnet.

Der zu zahlende Kaufpreis betrug nur 12.000 RM, die Summe war „auf das Sonderkonto der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeistelle Nürnberg-Fürth, Konto-Nr. 70398 Krailsheimer Fanny Sara Erben, bei der Sparkasse der Stadt der Reichsparteitage Nürnberg“ einzuzahlen.

Im notariellen Kaufvertrag war der Genehmigungsvorbehalt durch den Oberbürgermeister ausbedungen. Vor Erteilung musste dieser noch die Zustimmung der Gauleitung Franken der NSDAP in Nürnberg einholen, die der Gauhauptstellenleiter Knöchel am 12. Februar 1941 schriftlich abgab. Den Empfang des städtischen Genehmigungsbescheids für das Grundstücksgeschäft vom 21. Februar 1941, Unterschrift Dr. Häupler, quittierte Theodor Bohn am 1. März 1941 auf der Postzustellungsurkunde.

Entnazifizierung[10]

Gesetz Nr. 8 der US-Militärregierung

Aufgrund seiner Mitgliedschaft in der NSDAP hätte Theodor Bohn nach dem Wortlaut des Gesetzes Nr. 8 der amerikanischen Militärregierung, das am 26. September 1945 als deutsches Gesetz mit Strafcharakter in Kraft trat, die Leitung seines Betriebes verloren. Im Rahmen des Vorstellungsverfahrens legte er mit Schreiben vom 8. Dezember 1945 Einspruch gegen seine Enthebung als Betriebsführer ein.

Vorsorglich teilte Bohn mit, dass er seinen Hilfspolier Konrad Bausch als Geschäftsführer eingesetzt habe. Zugleich führte er aus: „Als Geschäftsmann konnte ich im Jahre 1939 den Eintritt in die Partei nicht mehr umgehen, ohne meinem Geschäft bewusst erheblichen Schaden zuzufügen, da das Gewerbe zu dieser Zeit fast ausschließlich auf städtische und vor allem staatliche Aufträge angewiesen war.“ Bekanntlich seien bei Auftragsvergaben der Nachweis der Parteizugehörigkeit zu erbringen gewesen. Er habe aber keinerlei Ämter in der NSDAP bekleidet oder sonst für die Partei aktive Tätigkeiten ausgeübt.

Schließlich wurde er am 1. September 1939 als Polizeioffizier der Reserve zur Luftschutzpolizei dienstverpflichtet; Bohn wäre in diesem Bereich bis 31. Oktober 1943 eingesetzt gewesen, dann aber wegen eines Strafverfahrens des SS-Feldgerichts Nürnberg wegen Gehorsamsverweigerung fristlos entlassen worden. Weiterhin war er bei der Technischen Nothilfe eingesetzt, das war aber nur eine „rein technische Angelegenheit“. Schließlich gab er an, im Jahr 1934 dem NSKK angehört zu haben; seine Betätigung „lag rein auf motorsportlichem Gebiet“.

Bohn erhielt vom städtischen Hochbauamt, Unterschrift Bauoberamtmann Maurer, ein Bestätigungsschreiben vom 11. Dezember 1945, dass ihm eine unbedingt erforderliche Anwesenheit bei wichtigen und vordringlichen Aufträgen der amerikanischen Militärregierung und baulichen Sofortmaßnahmen der Stadt bescheinigte. So hatte sein Betrieb Bauarbeiten auf dem Flugplatz Fürth und für die Vertragswäscherei der Militärregierung, Fa. Schradin, Inhaber Benno Rosen, auszuführen. Daraufhin erteilte ihm am 13. Dezember der kommissarische Oberbürgermeister Johann Schmidt die vorläufige, jederzeit widerrufliche und bis zur endgültigen Verbescheidung des Vorstellungsverfahrens befristete, Genehmigung, die bisherige Tätigkeit gemäß den ersten Ausführungsbestimmungen des Gesetzes Nr. 8 Ziff. 4 d fortzusetzen. Weitere Aktivitäten im Rahmen des Vorstellungsverfahrens sind nicht aktenkundig. Nur zwei kurze Vermerke des Rechtsrats A. Kaltenhäuser vom 1. März bzw. 4. Mai 1948 stellen fest: „Vorstellungsverfahren wurde nicht durchgeführt, Gebühren sind nicht erhoben worden“ bzw. „Weiteres ist nicht veranlaßt.“

Siehe auch

  • Bohn (Personenklärung)

Einzelnachweise

  1. Mitteilung der Friedhofsverwaltung der Stadt Fürth vom 15.07.2020
  2. Stadtmagistrat Fürth: „Bohn, Theodor, Maurer von Fürth, Bürgerrechts-Verleihung, Ausstellung des Verehelichungszeugnisses, 1909“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/B 2134
  3. 3,0 3,1 Familienbogen Bohn, Theodor; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5
  4. Stahl und Eisen – Zeitschrift für das deutsche Eisenhüttenwesen, 46. Jahrgang, Nr. 15 vom 15. April 1926, Rubrik Patentbericht, S. 513 - online
  5. Enteignung der Juden, Pl. Nr. 977 1/5 Fürth, Krailsheimer (Einhorn-Sahlmann)/Bohn; StadtAFÜ Sign.-Nr. AR 33/51
  6. siehe Gisela Naomi Blume: Der neue jüdische Friedhof in Fürth, 2019, S. 432
  7. Lokalisierung durch Abt. Vermessung, Sachgebiet Geoinformation des Stadtplanungsamtes der Stadt Fürth vom 21.07.2020
  8. „Entjudung von Grundeigentum” nach NS-Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 (RGBl. I S. 1709 - online) und der NS-Verordnung zur Durchführung dieser Verordnung vom 16. Januar 1939 (RGBl. I S. 37 - online)
  9. geb. 07.09.1884 in München, Mitglied der Reichsgruppe Notare, Bez. OLG Nürnberg - online und NSDAP-Mitglied
  10. Vollzug des Gesetzes Nr. 8, Vorstellungsverfahren – Einzelmappe Buchstabe B; StadtAFÜ Sign.-Nr. AR 6/10

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