Fritz Kempfler
Friedrich Fritz Kempfler, * 06.12.1904 in Eggenfelden, † 18.10.1985 in Eggenfelden. Jurist.
Leben und Beruf
Eintritt in die NSDAP 1931. Kempfler, der römisch-katholischen Glaubens war, besuchte die humanistischen Gymnasien in Metten und Passau und wurde nach dem Abitur 1924 in das Bayerische Maximilianeum aufgenommen. Er studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg, Königsberg, Birmingham und München. Nach Referendarexamen 1928 und Vorbereitungsdienst legte er 1931 das Assessorexamen ab und trat im selben Jahr als Regierungsassessor bei der Niederbayerischen Bezirksregierung in den bayerischen Staatsdienst ein. Nach kurzer Zeit als Regierungsrat beim Landkreis Eichstätt wechselte er in den Dienst der Stadt Fürth, wo er 1933 Rechtsrat und 1934 Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer wurde. Als SS Obersturmbannführer wurde er bis Dezember 1938 ebenfalls der Stellvertreter des Oberbürgermeister Franz Jakob. Von Dezember 1938 war Fritz Kempfler bis zum Kriegsende Oberbürgermeister in Bayreuth.
Am 17. April 1945 wurde Kempfler von der United States Army Criminal Investigation Command (CIC) in Bayreuth verhaftet[1]. Von 1945 bis 1948 war er im Rahmen der Entnazifizierung von der amerikanischen Besatzungsmacht in verschiedenen Lagern interniert. Nachdem die Berufungskammer Regensburg ihn am 5. März 1948 als minderbelastet einstufte und ihm sechs Monate Bewährungsfrist auferlegte, wurde er freigelassen. Nach Ablauf der Bewährungsfrist ließ er sich 1949 als Rechtsanwalt in Eggenfelden nieder. Kempfler war verheiratet und hatte sechs Kinder.
Parteizugehörigkeit
Seit dem 1. Februar 1931 war Kempfler Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 1173 432). 1949 schloss er sich der CSU an. Er war seit 1955 CSU-Kreisvorsitzender im Landkreis Eggenfelden.
Abgeordneter
Kempfler war ab 1956 Kreistagsabgeordneter im Landkreis Eggenfelden. Dem Deutschen Bundestag gehörte er von 1957 bis 1976 an. Er vertrat den Wahlkreis Pfarrkirchen (211 bzw. 217) in vier Wahlperioden im Parlament.
Vor der Abstimmung über die 26. Änderung des Grundgesetzes gab er am 18. Juni 1970 gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Linus Memmel und dem SPD-Abgeordneten Dr. Klaus-Peter Schulz eine Erklärung ab, dass er sich der Stimme enthalten müsse, weil er zwar die künftige Zuständigkeit des Bundes für den Hochschulbau unterstütze, aber die Herabsetzung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre ablehne. Er kritisierte in der Erklärung die aus seiner Sicht unsinnige Verquickung zweier Gegenstände, die keinen Bezug zueinander hätten. Vielmehr bezweifelten er die geistige Reife der Jugendlichen und befürchteten schädliche Folgen für die Gemeinschaft. Die Herabsetzung des Wahlalters privilegiere die Unreife und sei kein Zugewinn für die demokratische Ordnung, so seine Argumente. Mit 441 Abgeordnete stimmten der Grundgesetzänderung zu, so dass die Änderung des Grundgesetzes am 31. Juli 1970 in Kraft trat. [1]
Zwei Jahre später, am 9. Juni 1972, stimmte er ebenfalls gegen die Änderung des Wahlrechts (entgegen der Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion) gemeinsam mit Memmel - und dem zwischenzeitlich zur Unionsfraktion übergetretenen Schulz - die eine Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre vorsah.
Zeitweise gehörte er der Versammlung der Westeuropäischen Union an, deren Geschäftsordnungsausschuss er von 1966 bis 1969 und 1974 bis 1977 leitete.