Das Gebäude Mohrenstraße 1 wurde vermutlich 1710 erbaut. Die älteste Nachricht findet sich im Salbuch 1723 auf Seite 243 vor: "Im Jahre 1723 hat Jacob Seeligman Haßfurther, Judt, im Besitz Eine auff neuem Grund erbaute Behausung nebst dabey befindl. Höfflein." Im Rahmen der Flächensanierung wurde das Gebäude in den 1970er Jahren abgerissen.
Der Grundakt 461 handelt von einem zweygädigen Wohnhaus mit Hinterhaus. Wahrscheinlich wird mit dem Hinterhaus das einst zum Gesamtbesitz gehörige Haus Wasserstraße 14 gemeint sein. Denn Mohrenstraße 1 und Wasserstraße 14 bildeten ehedem ein Gesamtbesitztum. Dieses Gesamtbesitztum scheint dann 1865 getrennt worden zu sein. Damals wurde Wasserstraße 14 neu aufgebaut.
↑alle Angaben zu Mohrenstraße 1 nach Gottlieb Wunschel: Alt-Fürth, 1940 sowie den Fürther Adressbüchern von 1799, 1836, 1865, 1890, 1901, 1926/27, 1935, 1961 und 1972
↑Fürther Adressbuch von 1860, Seite 8 "J. Wolf Berlin, Kaufmanns Relikten