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sichtlich war der Domprobstei eine Martinskirche in Fürth nur auf dem Kirchenplatz bekannt (siehe dazu Altstadtbläddla 51, 2017/18, S. 26 – 34). Einziger Hinweis auf einen Sakralbau scheint der noch bei Boener erhaltene Bogen zu sein, der die fast quadratische Ruine in zwei Teile gliedert aber als Gebäudekonstruktion so nicht real existiert haben kann. Für derartig Bögen sind nur keilförmige Steinkonstruktionen bekannt (siehe Altstadtbläddla Nr. 51 Titelblatt). Ein speziell abgetrennter Chorraum oder eine Apsis lassen sich trotz abgesetzten Mauervorsprungs nicht erkennen. Obendrein ist anzumerken, dass im Bodenbereich keine Sockel- oder Schwellensteine zu sehen sind und der Bogen ungefähr in Höhe der 8. Steinlage (bei ca. 2,40 m) beginnt. Dies sind Anzeichen dafür, dass ein großer Bereich unter den abgebildeten Gebäuderesten bereits in Boeners Zeiten durch dicke Überschwemmungssedimente bedeckt zu sein scheint, wenn man voraussetzt, dass die Bogenbildung wie im gotischen Chor der Michaelskirche in Höhe der 16. Steinlage (ohne Fundamentmauer) beginnt. Eine reale Beziehung, dass diese Ruine in der Wiese die Fürther Martinskapelle gewesen sein könnte, wird historisch erst 83 Jahre später hergestellt, im Text aber gar nicht erwähnt. Dafür erfährt der Leser die schon bei A. Schwammberger zu findende lapidare Erkenntnis „Nachgrabungen am Standort der Martinskapelle im Jahr 1843 brachten keine Ergebnisse“ (S. 5) und haben offensichtlich als Vorgabe für die Errichtung der Denkmalssäule im Jahre 1855 gedient. Wäre der Bericht des Kaufmanns und späteren Bürgermeisters Johann Martin Meyer vom 3. Mai 1843 über die Grabung wenigstens inhaltlich recherchiert worden, hätte etwas über die Ausmaße der Ruine erzählt werden können. Nach den Ausführungen von W. Deinhard hätte die Ruine 55 Fuß (ca. 16 m) Seitenlänge gehabt. Die nach diesen Angaben ermittelte Gebäudeseite wäre beispielsweise vergleichbar gewesen mit der Severinskirche der Passauer Innenstadt (5. Jh.) oder der Martinskirche in Zirl/Tirol (7. Jh.), wenn die Bedeutung der Ruine als Kirchlein hätte glaubhaft hervorgehoben werden sollen. Warum wird nicht erzählt, dass bereits im Jahr 1788 schon einmal eine Untersuchung stattgefunden hatte und dabei angeblich die Gruft des Fürther Pfarrers Ulricus Centgref gefunden wurde. Das Grab enthielt nach den Darstellungen Fronmüllers „ein langes Gerippe, einen silbernen Gürtel und ein silbernes Paternoster“ (Chronik , S. 20). Der am 2./16. März 1370/72 verstorbene „Ulricus Centgräf plebanus in Furth“ ist nach den Recherchen Erich Freiherr von Guttenbergs, der sich auf die „Geschichte des Bistums Bamberg“ von Johann Looshorn bezieht, von Papst Johannes XXII. am 19. Dezember 1323 in Avignon mit der Pfarrei St. Martin 20

Altstadtverein Fürth

Nr. 57 – 2024

in Fürth „providirt“ worden. Auf dem umgedrehten Grabstein war ein Geistlicher mit Kelch und eine Umschrift mit dem Namen des Pfarrers (Abb. 4) zu erkennen. Die richtige Lesung dieser Umschrift ist erst am 16.1.2019 durch den Historiker Berthold von Haller vorgetragen (Altstadtbläddla 48, 2014/15 S. 36 f. und 53, 2019/20, S. 31), die Verwendung des Grabsteins selbst als sekundär eingestuft worden, dass der Pfarrer an der aufgefundenen Stelle nicht beerdigt sein konnte. Wahrscheinlich hat dieses Ereignis dazu geführt, dass ein Jahr später die Grabungsstelle in dem zitierten Plan der Graphiker Oehme/Stahl 1789 unter der Nummer 1 als „Die Martins Kapell“ eingetragen wurde, obwohl die Mauerreste als Kirchlein so nicht mehr erkennbar, vielleicht sogar vollständig abgetragen waren und ein direkter Bezug auf die später von Fronmüller geschilderte Untersuchung nicht nachgewiesen werden kann. Fronmüller, der den Untersuchungsbericht aus der Gebhardt’schen Sammlung kannte, konnte auch nicht verraten wo die Grabung stattgefunden hat. Er ist davon ausgegangen, dass an der Stelle im Wiesengrund gegraben wurde, die ihm als Kartierungen von Boener und Oehme/Stahl vorlag – hier also von einem klassischen Zirkelschluss auszugehen ist. Die unbestimmbare Lagebezeichnung in dem Gebhardt’schen Bericht war vor der Errichtung des Denkmals nur mit vier in der Wiese abgelegten Steinen sichtbar, von denen nicht bekannt ist, wer sie dorthin platziert hat und ob sie die Grabungsstelle von 1788 markiert haben. Einer davon könnte sogar von der Straße nach Würzburg (heutige B 8) stammen (Altstadtbläddla 46, 2012/13, S. 49 und 48, 2014/15, S. 33 f.). Immerhin konnten die geophysikalischen Untersuchungen nachweisen, dass die Positionen des Denkmals und der unterirdischen Gebäudereste nicht identisch sind. Die Darstellung auf dem Plan von Oehme/Stahl suggeriert eine Größe von der halben Michaeliskirche und das Dreifache der Heilig Grabkapelle auf dem Kirchenplatz. Die Zahl der Steine einer Lage der Längsausrichtung der Ruine im Vergleich mit der Anzahl der Steine der Südseite der Michaelskirche inklusive Chor (nach Boener) würde diesen Ausmaßen sogar gerecht werden. Der skizzierte Grundriss mit rechteckiger Apsis entspricht aber nicht der Abbildung wie sie Boener im Aufriss publiziert hat, dass unklar bleibt, ob überhaupt der Grundriß des selben Gebäudes wiedergegeben ist oder nicht einfach als Signatur für die vermeintliche Kapellenfläche bei Oehme/Stahl eingetragen ist, die sich aus den interpretierten Grabungsergebnissen von 1788 ergab und die man mit der Stelle der sagenumwobenen Überlieferung gleichsetzte. Insofern ist die Aussage, dass die Martinskapelle „ein basilikaler Bau mit Apsis“ (S. 4) war, mit Vorsicht zu genießen, zumal der im Plan eingetragene Apsisbereich nach Südwesten