Wasserversorgung der Lungenheilstätte

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Zur Wasserversorgung der Lungenheilstätte wurde von der Fa. Fürther Tiefbohranstalt und Pumpenbau Gebrüder Gilde ein Bohrbrunnen hergestellt, der sich im Hof der Anstalt befand und eine Tiefe von 54,7 m unter Gelände hatte. Die zugehörige Kolbenpumpe förderte mit knapp 8 l/min (0,13 l/s) in einen auf dem Dachboden gelegenen eisernen Hochbehälter, der einen Inhalt von 9 m3 bei einem höchsten Wasserspiegel von +381,00 m aufwies.[1]

Ungenügende Wasserversorgungsanlage des Heilstättenneubaus

Die installierte Pumpe konnte jedoch nur intermittierend laufen: Nach etwa einer halben Stunde sank der Wasserspiegel so stark ab, dass Luft angesaugt wurde; dann musste die Pumpe so lange außer Betrieb gesetzt werden, bis wieder ein ausreichender Wiederanstieg des Wasserspiegels eingetreten war.

Anfang September 1904 gab der stellvertretende leitende Arzt der Lungenheilstätte an, dass der Brunnen mehrere Tage lang nicht die genügende Wassermenge geliefert habe. Zu dieser Zeit muss wohl der dirigierende Arzt Dr. Angelo Hammelbacher noch im Urlaub gewesen sein, da er Mitte September äußerte, man könne von einem Wassermangel nicht sprechen, weil im vergangenen trockenen Sommer stets hinreichend Wasser aus dem Pumpbrunnen zur Verfügung gestanden hätte. Der Stadtmagistrat forderte daraufhin vom Stadtbauamt eine Stellungnahme an. Die vom Ingenieur Mucke am 15. Oktober gegebene Antwort sagte aus, dass ein Wassermangel nicht eintreten kann, da der Brunnen mehr Wasser liefere als für die Anstalt benötigt würde, was das öftere Überlaufen des Reservoirs beweise. Allerdings müsse aber der Betrieb der Pumpe mit der nötigen Sorgfalt überwacht werden.

Offenbar gab es aber doch Probleme, denn die Heilstättenkommission beschloss Mitte Januar 1905 einen Reservebrunnen anlegen zu lassen. Der Stadtmagistrat beauftragte die Pflegekommission, im Benehmen mit dem Stadtbauamt weitere Erhebungen vorzunehmen und dazu einen Sachverständigen beizuziehen. Am 29. Mai berichtete der Vorsitzende der Pflegekommission, Magistratsrat Heinrich Mailaender über eine Begehung an Ort und Stelle unter Anwesenheit von Baurat Holzer unter Zuziehung des Ingenieurs Kullmann. Er wies darauf hin, dass die bestehenden Missstände der Wasserversorgung sobald als möglich beseitigt werden müssen, was nur durch Anlage einer zweiten Brunnenanlage geschehen könne. Dazu werde sich Herr Ingenieur Kullmann schriftlich äußern. Einen Tag später teilte Kullmann mit, dass die Frage einer ausreichenden Wasserversorgung nur anhand einiger Versuchsbohrungen beantwortet werden kann und er dazu bereits Terrainbegehungen unternommen und in den nächsten Tagen noch weitere vornehmen werde, um über die Orte zu befinden. Für die Durchführung der Bohrungen empfahl er, Kosten von ca. 4000 Mark einzuplanen.

Am 31. Mai meldete Dr. Hammelbacher dem Stadtmagistrat den gänzlichen Ausfall der Wasserversorgung seit dem 28. Mai und den notdürftigen Betrieb durch Anfahren von Wasser. Grund war die völlige Abnutzung der Ledermanschetten am Pumpenkolben, bedingt durch das starke Ansaugen von Sand. In den letzten 5 Monaten waren diese Störungen bereits dreimal aufgetreten, deren Reparatur jedesmal 2 bis 3 Tage in Anspruch nahm. Vier Monate später folgte die nächste Betriebsstörung wegen des gleichen Defekts. Die nächsten Meldungen in gleicher Sache folgten bereits am 15. Oktober und 22. November 1905. Der Ausfall und die Reparatur der Anlage kam weiter regelmäßig vor. Dr. Hammelbacher mahnte in seinen Störungsanzeigen an den Magistrat jeweils die dringliche Lösung der Wasserversorgungsfrage an.

In geheimer Sitzung des Stadtmagistrats vom 2. Juni 1905 wurde nunmehr die Frage aufgeworfen, ob man die Lungenheilstätte an die städtische Wasserleitung anschließen könne und beschlossen, die Verwaltung des städtischen Wasserwerks um Stellungnahme zu Machbarkeit und Kosten aufzufordern. Diese Aufgabe wurde wiederum dem Ingenieur Kullmann übertragen.

Voruntersuchungen

Zivilingenieur Heinrich Kullmann legte mit Schreiben vom 15. Juni 1905 sein Gutachten über die Wasserversorgung des Sanatoriums im Fürther Stadtwald mit Kostenanschlag vor.

Anfangs wies er anhand der von ihm gemessenen Fördermenge des Pumpbrunnens (Messung vom 5. Mai 1905) und einer Wasserbedarfsberechnung die völlige Unzulänglichkeit der bestehenden Anlage nach. Als Grund für die geringe Ergiebigkeit des Brunnens erkannte er dessen sehr kleines Einzugsgebiet. Dann erläuterte Kullmann die beiden Planungsvarianten: neue Tiefbohrung bzw. Anschluss an die städtische Wasserversorgung.

Variante 1: Versorgung durch eine andere Tiefbohrung

Eine grundsätzlich mögliche Vertiefung des Bohrbrunnens kam nicht in Frage, da zum einen damit die bestehende Anlage auf Monate hinaus außer Betrieb zu setzen wäre und andererseits die nötige Verlängerung des Pumpgestänges noch höhere Unterhaltungskosten verursachen sowie die Betriebsstörungsgefahr vergrößern würde. Daher schlug Kullmann vor, das Wasser an einer tiefer gelegenen Stelle zu erbohren. Dafür zog er zwei Orte für Versuchsbohrungen in Betracht: in der Nähe der Bahnstation Weiherhof bzw. etwa 600 m westlich von Oberfürberg. Zunächst sollte nur eine Bohrung bei Weiherhof erfolgen, gegebenenfalls die zweite bei Oberfürberg. Je nach Ergebnis der etwa 60 m tiefen Bohrungen wäre danach die Versorgungsanlage auszulegen. In einem über dem Bohrloch zu errichtenden Pumphäuschen sollte ein Benzin- oder Spiritusmotor das Wasser heben, auch ein elektrischer Betrieb käme in Betracht, was einer späteren Entscheidung vorbehalten bliebe. Das Wasser sollte hierbei im einfachsten Fall in den vorhandenen, schmiedeeisernen Behälter auf dem Dachboden des Sanatoriums gefördert werden.

Der Anschlag für die Baukosten belief sich auf insgesamt 24.000 Mark (M); davon entfielen auf 2 Versuchsbohrungen 4000 M, für den Ausbau des Bohrbrunnens 3000 M, für das Pumpenhäuschen 2500 M, komplette maschinelle Einrichtung des Pumpwerks 3600 M, für die Druckleitung 8250 M und für Grunderwerb, Anschlüsse und Unvorhergesehenes 2650 M. Die Jahresbetriebskosten bei einer Tagesförderung von 25 m3 Wasser bei einem Preis von 24 Pfennig pro kg Benzin bezifferte Kullmann mit 2150 M.

Variante 2: Anschluss am Hochbehälter

Die aufgeworfene Frage eines Anschlusses an die allgemeine städtische Wasserversorgung wurde von Kullmann aufgrund seiner örtlichen Studien als machbar ermittelt. Er schlug vor, das Wasser aus dem bestehenden Hochbehälter bei Zirndorf zu entnehmen und eine Leitung DN 100 mm, größtenteils auf einem Weg am Fuß der Alten Veste, bis zur Bahnstation Weiherhof zu führen, in der der Zufluss mit eigener Schwere erfolgen könnte. Dort wäre ein Pumpwerk analog der ersten Variante zu errichten, von dem eine Druckleitung zum Sanatorium führt, die dort an geeigneter, hochgelegener Stelle einen neuen Erdbehälter von 60 bis 70 m3 speist. Diese komfortablere Lösung wählte er, um die finanziellen Grenzfälle darzustellen. Im Übrigen verwies er hierbei auf die damit erfüllten Anforderungen an die Löschwasserversorgung und die Bedarfssicherung für die neu zu erbauende Doktorswohnung.

Für die nutzbringendere Variante ermittelte er Baukosten von insgesamt 47.000 M. Der Hauptanteil entfiel auf die Rohrleitungen: für die Anschlussleitung 25.850 M plus Erdarbeiten im Fels mit 2500 M und für Armaturen 800 M, für die Druckleitung zum Hochbehälter 5500 M. Weiter vorgesehen waren für das Pumpenhäuschen mit Saugbassin 3200 M, die maschinelle Einrichtung des Pumpwerks 3800 M, für den Hochbehälter 3000 M und für Projektierung, Bauleitung und Unvorhergesehenes 2350 M. Die Jahresbetriebskosten für die gleiche Tagesförderung wurden zu 2900 M kalkuliert, hier war der Unterschied der Varianten geringer.

Variante 3: Anschluss an das Druckrohr in Dambach

Die Pflegekommission der Heilstätte (Unterschrift Mailaender, Dr. Mayer) nahm am 21. Juni 1905 zum vorgelegten Gutachten, welches auftragsgemäß die genannten Varianten 1 und 2 umfasste, Stellung. Man war der Ansicht, dass viel für den Anschluss an die städtische Wasserversorgung spricht, zunächst aber sollte Ingenieur Kullmann klären, ob alternativ der Anschluss von der Cadolzburger Straße aus unter Hereinziehung von Ober- und Unterfürberg möglich ist. Hinsichtlich der hohen finanziellen Ausgaben rechnete man bereits damit, den Neupflegesatz zwingend um etwa 10 Pf. pro Tag erhöhen zu müssen. Der Stadtmagistrat erteilte Kullmann den Auftrag, noch diese Variante zu prüfen.

Mit Schreiben vom 20. Juli lieferte Zivilingenieur Kullmann sein ergänzendes Gutachten, später wurde dieses als „allgemeines Projekt“ bezeichnet. Er stellte fest, dass die Zuleitung von Wasser vom Ostertagsgarten über Unter- und Oberfürberg zu einer Pumpstation für die Heilstätte nicht empfohlen werden kann, da der bestehende Rohrstrang von der Maxbrücke bis Ostertagsgarten infolge seines geringen Kalibers nicht leistungsfähig ist. Sollte aber die Wasserversorgung von Ober- und Unterfürberg mit der des Sanatoriums vereinigt werden, dann könne dies zweckmäßig geschehen, wenn von einem der beiden Druckstränge in Dambach abzweigend eine Rohrleitung nach Oberfürberg gelegt würde. Dabei sollte die Dimensionierung der Leitung so ausgelegt werden, dass auch der Feuerschutz für die beiden Ortsteile gewährleistet wird, somit sollte sie mindestens einen Durchfluss von 7 bis 8 l/s ermöglichen. Die Pumpstation zur Versorgung der Heilstätte wäre dann etwa 400 bis 500 m westlich von Oberfürberg anzulegen, die das Wasser wiederum in den bei Variante 2 konzipierten Erdbehälter befördert.

Der zugehörige Kostenanschlag umfasste jedoch nur die Rohrleitung nach Oberfürberg, die abzweigende Leitung nach Unterfürberg und die Aufstellung von Hydranten war nicht eingeschlossen. Die Gesamtbaukosten wurden mit 53.500 M veranschlagt. Abermals waren die Rohrleitungen die größten Posten, so die Leitung DN 150 von Dambach bis Oberfürberg mit 24.640 M, die Leitung DN 125 von Oberfürberg bis zur Pumpstation mit 2800 M, die Druckleitung DN 100 von Pumpstation zum Erdbehälter mit 8250 M, die Fallleitung vom Reservoir zum Sanatorium mit 2800 M, weiter für Abzweigeinbau 150 M, Armaturen und Entlüftung 650 M sowie 1500 M für Felsarbeiten und Wasserhaltung. In Ansatz kamen für das Pumphäuschen 2800 M, für die komplette maschinelle Einrichtung 3800 M, für den Hochbehälter 3000 M und für Projektierung, Bauleitung und Unvorhergesehenes 3110 M.

Genehmigung des allgemeinen Projekts

Der Stadtmagistrat leitete am 4. August 1905 das gesamte Kullmann-Gutachten nebst aller Beilagen an das städtische Gas- und Wasserwerk. Er forderte eine Expertise der zuständigen Wasserwerkskommission mit Aussagen zur Kostenverteilung an.

Der Direktor des Gas- und Wasserwerks Jakob Lindmann richtete am 14. August aus dem Urlaub in Hohenschwangau seine Stellungnahme an die Wasserwerkskommission. Darin erklärte er sein Einverständnis für den Anschluss an den Druckstrang in Dambach, weil diese Lösung zum einen die erforderlich werdende Versorgung von Ober- und Unterfürberg ermöglicht und zum anderen früher oder später eine Verbindung zur Cadolzburger Straße hergestellt werden kann, die die Druckverhältnisse im unteren Stadtteil wesentlich bessern würde. Zur Kostenteilung schlug er vor, alle betreffenden Positionen der Rohrleitung von Dambach bis Oberfürberg sowie die Hälfte des Postens für Projektierung, Bauleitung und Unvorhergesehenes, also in Summe 28.520 M, auf Rechnung des Wasserwerks zu übernehmen, zu Lasten des Sanatoriums sollte der übrige Teil von 24.980 M gehen. Er bat um eine beschleunigte Beschlussfassung, damit das erforderliche Rohrmaterial sofort bestellt werden kann, um ggf. die Leitung noch im Herbst vor Eintritt der Frostperiode verlegen zu können.

Die Kommission erklärte sich in der Sitzung vom 22. September zwar mit dem Projekt prinzipiell einverstanden, verlangte jedoch noch eine Planergänzung für den Anschluss der beiden Ortsteile mit Ausweisung der Kosten, die auf das städtische Wasserwerk entfallen würden. Kullmann lieferte am 29. September einen Kostenanschlag für die örtliche Versorgung von Ober- und Unterfürberg, der sich auf insgesamt auf 11.000 M belief. In beiden Ortschaften wurden Erhebungen durchgeführt, ob und ggf. welche Anwesenbesitzer an einem Anschluss an die städtische Wasserversorgung interessiert sind. Das Ergebnis fiel jedoch sehr ungünstig aus: In Unterfürberg samt seinen 28 Anwesen mit 51 Mietparteien wollten sich nur 3 Anwesen (Nr. 59: Schumacher Konrad Schuh, Nr. 60: Gasarbeiter Friedrich Eskofier, Nr. 99: Bäckermeister Johann Weiss) an die Wasserleitung anschließen und in Oberfürberg bei 14 Anwesen mit 25 Mietparteien nicht ein einziger. Daraufhin teilte Direktor Lindmann dem Magistrat am 26. Dezember 1905 mit, dass es vorerst bei dem ursprünglichen Projekt verbleiben, die Versorgung der beiden Ortschaften aber zurückgestellt werden sollte.

Die Pflegekommission zeigte sich grundsätzlich einverstanden, wollte sich aber erst entscheiden, wenn ihr Anteil an den Gesamtkosten von 53.500 M definitiv festgestellt wurde. Nun beauftragte der Stadtmagistrat die Direktion des städtischen Wasserwerks, einen Beschluss der Wasserwerkskommission zur Kostenteilung herbeizuführen. Man blieb bei der Teilung, wie sie Lindmann bereits am 14. August 1905 vorschlug mit der Ergänzung, dass die Heilstätte von dem Aufwand des Wasserwerks die Hälfte der Verzinsung mit 4 % solange übernimmt, bis nach dem Ermessen des Magistrats infolge des Wasserkonsums eine genügende Verzinsung des Kapitalaufwands gesichert ist. Mit Beschluss vom 5. Februar 1906 stimmte die Verwaltungskommission der Heilstätte dieser Kostenteilung zu. Sie beantragte zugleich dafür die Genehmigung bei den städtischen Kollegien unter den Voraussetzungen, dass die Durchführung dieser Arbeiten dem städt. Gas- und Wasserwerk übertragen wird und die auf die Heilstätte entfallenden Kosten aus dem sog. Sanatoriumsbaufonds bzw. dem Erneuerungsfonds zu decken und die Verzinsung der Hälfte des Aufwands für die Leitung bis Oberfürberg aus den laufenden Einnahmen der Heilstätte zu bestreiten sind. Der Stadtmagistrat und die Gemeindebevollmächtigten fassten am 8. bzw. 13. Februar 1906 die entsprechenden Beschlüsse.

Detailprojekt

Das städt. Gas- und Wasserwerk leitete bereits am 17. Februar 1906 die Bestellung des Rohrmaterials in die Wege. Am 5. März wurde der Auftrag für Detailplanung und Bauleitung an den Zivilingenieur Kullmann vergeben. Die genaue Linienführung der Leitung erfolgte in Absprache mit dem Stadtbauamt, dann führte das Büro Kullmann die vermessungstechnischen Geländeaufnahmen und die Absteckung der Trasse aus.

Am 18. Mai 1906 legte der Zivilingenieur Kullmann dem Magistrat der Stadt Fürth das Detailprojekt für die Wasserversorgung des Sanatoriums vor, bestehend aus Erläuterungsbericht, Kostenanschlag und fünf Plänen. Das Projekt wich vom im Juli des Vorjahres aufgestellten allgemeinen Projekt ab. Die Geländeaufnahmen hatten ergeben, dass die ursprünglich geplante Linienführung der Leitung zu viele private Grundstücksbesitzer in Anspruch genommen hätte. Daher wurde nunmehr eine Führung auf öffentlichen Wegen gewählt und die Rohrleitung zunächst direkt nach Unterfürberg gezogen, von dort erst nach Oberfürberg und dann zum Pumpwerk. Für den ersten Streckenabschnitt vom neuen Druckstrang in Dambach bis zur Cadolzburger Straße wurde statt einem Rohrdurchmesser von DN 150 nun DN 175 gewählt, auch um künftig einen besseren Anschluss an die bereits bis zum Ostertagsgarten geführte Leitung zu ermöglichen. Weiter war vorgesehen, an geeigneter Stelle einen Abzweig mit Schieber einzusetzen, um auch das Dambacher Villenviertel zu versorgen, welches bisher nur mit einer Stichleitung durch das Streng’sche Anwesen an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen war. In den Orten Unter- und Oberfürberg wurden 8 Unterflurhydranten zur Löschwasserversorgung aufgesetzt, zwei weitere Hydranten an Hochpunkten dienten als Entlüfter. Das Pumpwerk sollte am südlichen Ende von Oberfürberg, auf einem Grundstück von etwa 1 Ar Fläche unmittelbar an einer Weggabelung (heute Oberfürberger Straße/Eichenstraße) liegen. Hier war der Erwerb von Privateigentum erforderlich. Ein Ausgleichsbehälter war nicht nötig, da das zufließende Wasser einen Druck von einigen Metern aufwies. Für den Antrieb einer Plungerpumpe war ein Benzinmotor vorgesehen. Pumpe, Antriebsmaschine und Druckwindkessel waren in einem Abteil des Hochbaus untergebracht, während sich in einer Verlängerung die Benzinapparate und ein Werkzeugraum befanden. Für die Leistung des Hebewerks wurden folgende Hauptdaten angegeben:

  • höchster Wasserspiegel im Hochbehälter: +384,50 m
  • Druckhöhe der Zuleitung am Hebewerk: +323,40 m
  • geometrische Förderhöhe: 61,10 m
  • Druckhöhenverlust: 8,90 m[2]
  • manometrische Förderhöhe: 70,00 m
  • Pumpleistung: 3,3 Wasser-Pferdestärken[3], also „4 effektive Motorpferde“

Die Anordnung des Hochbehälters, in den das Pumpwerk fördert, war an der nordöstlichsten Ecke des Anwesens vorgesehen, der alte im Dachboden war aufzulassen. Das Gelände am ausersehenen Hochbehälterstandort wies eine Kote von nur +376,5 m auf, also 4,5 m niedriger als der vorhandene. Daher schlug Kullmann vor, um ausreichend Druckhöhe zu erzielen, den Behälter auf eine Unterstützungskonstruktion zu setzen, also einen Turmbehälter zu errichten. Dieser war nach dem System Intze konzipiert, besaß Überlauf und Entleerungsleitung. Der Gesamtinhalt betrug 60 m3; dabei wurde der Behälter mit Rücksicht auf die Frischhaltung in zwei Teile aufgeteilt, einen für Trinkwasser mit 15 m3 und für Löschwasser mit 45 m3.

Der detaillierte Kostenanschlag erbrachte in Summe 70.000 M, allerdings war nunmehr auch die anfangs ausgeklammerte Ortsversorgung, zuvor zu 11.000 M ermittelt, mit einbegriffen. Die Mehrkosten rührten im Wesentlichen aus dem nun geplanten Wasserturm her, dessen Aufwand im Ganzen zu 10.000 M kalkuliert wurde. Zunächst wurde die Verwaltung des Wasserwerks zum vorgelegten Detailprojekt um Stellungnahme gebeten. Direktor Lindmann äußerte sich am 10. Juni dahingehend, dass die abgeänderte Führung und Dimensionierung der Rohrleitung im Einvernehmen mit dem Wasserwerk wegen der dadurch bedingten Vorteile erfolgt sei. Auch sprach er sich für den vorgesehenen Wasserturm aus, der unbedingt gegenüber einem Erdbehälter an dieser Stelle wegen der größeren Druckhöhe und damit verbundenen günstigeren Verwendung bei Feuergefahr vorgezogen werden soll. Bei der Kostenaufteilung nach dem neuen Anschlag sah er nunmehr auf das Wasserwerk 39.891 M entfallen, für die Lungenheilstätte 30.109 M. Schließlich beantragte er, dem Ing. Kullmann nicht nur die Bauoberleitung, sondern die gesamte Bauleitung zu übertragen sowie die Beschaffung des Rohrmaterials bei dem Deutschen Gussröhren-Syndikat in Köln zu gestatten, mit dem bereits ein Vorvertrag geschlossen war. Der Verwaltungsrat des Wasserwerks beschloss in seiner Sitzung am 18. Juni, das ausgearbeitete Detailprojekt den städtischen Kollegien zur Genehmigung vorzulegen. Zudem sprach er sich dafür aus, die einstweilige Beschaffung des Rohrmaterials zu gestatten. Zum Ankauf des erforderlichen Grundstücks für das Hebewerk bei Oberfürberg wurde der Magistratsrat Hirschhorn, vorbehaltlich der Genehmigung der Kollegien, ermächtigt.

Bürgermeister Kutzer beauftragte am 20. Juni das Stadtbauamt mit der Prüfung des Detailprojekts. Bauamtmann Schug hatte keine Beanstandungen, merkte aber die Wiederinstandsetzung der benutzen Straßen und Wege an und forderte dafür mindestens 1000 M, da der Kostenanschlag dazu keine Angaben enthielt. Zur architektonischen Gestaltung der Hochbauten äußerte Stadtbaurat Holzer ergänzend, dass hierbei beim Wasserturm kein besonderer Wert gelegt zu werden braucht, da er vom Wald verdeckt sein wird; dagegen aber das gut sichtbare Pumpwerk nach einem vom Bauamt zu fertigenden Projekt zur Ausführung kommen soll. Zum Bauamtsgutachten nahm Kullmann am 16. Juli Stellung und wies darauf hin, dass die Straßenwiederherstellung im Kostenanschlag zwar nicht explizit ausgewiesen aber enthalten sei und daher der Gesamtkredit nicht erhöht werden muss. Der Forderung von Holzer zur Ausgestaltung der Hochbauten schloss er sich an. Eine weitere Anfrage des Bauamts galt der Möglichkeit, das Pumpwerk auf städtischen Grund zu verlegen. Da dieser 300 m entfernt, aber 8 m höher lag, war damit die geplante Lösung des Hebewerks an dieser Stelle nicht möglich. Für diesen Fall wäre ein gesonderter Tiefbehälter erforderlich, der Mehrkosten von 800 bis 1000 M bedeutete. Kullmann schlug daher vor, diese Änderung nur bei sehr hohen Grunderwerbskosten in Erwägung zu ziehen. Das fragliche Grundstück Dambach Plan-Nr. 575 a/b gehörte Moses Strauss und Wolf Weissmann, mit denen Magistratsrat Hirschhorn in Verhandlung trat. Am 8. August teilte Hirschhorn mit, dass die Eigentümer unter keinen Umständen einen Teil des Grundstücks verkaufen wollten, allerdings das ganze ca. 3,5 Tagwerk (ca. 1,2 ha) große Areal veräußern würden. Ihm sei es durch weitere Bemühungen gelungen, den ursprünglichen Preis von 3000 M auf 2500 M pro Tgw. zu ermäßigen. Daraufhin wurde das Grundstück von der Stadt erworben, wohl aber bald weiterveräußert, nachdem das Pumpwerk schließlich östlich davon (heute Standort von Kirche/Gemeindezentrum der Lukas-Gemeinde Fürberg) errichtet wurde. Weiter wurden Vorschläge zur Verwendung eines Dieselmotors für das Hebewerk und einer größeren Auslegung des Hochbehälters eingebracht. Ingenieur Kullmann beließ es mit entsprechender Begründung beim Detailprojekt: Für einen Dieselmotor sei der geplante Betrieb zu klein, er wies auf die Möglichkeit eines Elektromotors hin, der ohne Schwierigkeiten und besondere Kosten angebracht werden kann, sobald das Netz des Elektrizitätswerks erweitert würde. Eine Speichervergrößerung lehnte er ab, da darunter die Qualität des Wassers erheblich leide und dies nur zur fortwährenden Klagen führen würde.

Der Verwaltungsrat der Lungenheilstätte (Beeg, Zick, Baritsch, Dr. Mayer, Löhner, Farrnbacher, Zinn, Friedrich) erklärte sich am 10. August mit dem Beschluss des Wasserwerks vom 18. Juni einverstanden. Der Magistrat genehmigte das Projekt am 16. August 1906 in der Variante, die einen Hochbehälter mit eigener Unterstützungskonstruktion (Wasserturm) vorsah. Die äußere Gestaltung des Pumpwerks wurde dem Stadtbauamt zugewiesen. Die Kostenverteilung erfolgte nach den vorhergehenden Beschlüssen. Zudem sollte ein Gesuch beim kgl. Staatsministerium des Innern um Gewährung eines Zuschusses aus dem Wasserversorgungsfonds eingereicht werden. Zugleich genehmigte der Magistrat den Beschluss des Wasserwerks-Verwaltungsrats und übertrug die gesamte Bauleitung dem Zivilingenieur Kullmann. Das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten stimmte am 28. August (Unterschrift Ehrmann) dem Magistratsbeschluss, mit Ausnahme eines Details zum Honorar, zu.

Mitte August machte die Leitung der Heilstätte die überraschende Mitteilung, dass gegenwärtig vom Markt Zirndorf eine Brunnenanlage bei Weiherhof errichtet wird (seit 1908 in Betrieb), aus welcher vielleicht auch die Heilstätte günstig versorgt werden könnte. Das Stadtbauamt wurde beauftragt, das Nähere schleunigst festzustellen. Holzer reagierte ohne örtliche Erkundung sofort und warnte, sofern man die Sache näher angehen würde, würde sich eine Verschleppung der dringlichen Wasserversorgung der Lungenheilstätte ergeben. Zudem war er der Ansicht, dass sich die Wasserversorgungsfrage kaum wirtschaftlicher lösen lasse.[4] Er empfahl, bei der Gemeindeverwaltung Zirndorf anzufragen, ob die Mitteilung auf Richtigkeit beruhe. Eine Konsultation von Ingenieur Kullmann war ihm nicht möglich, da dieser gerade verreist war. Der städtische Ingenieur Schug berichtete nach örtlichen Erhebungen am 24. August, dass von einer Brunnenanlage derzeit nicht die Rede sein kann, sondern von zwei Versuchsbohrungen (Tiefbohrung). Die festgestellte Schüttung betrug ca. 14 l/s und reiche seiner Ansicht nach gerade für Zirndorf mit aktuell 4536 Einwohnern. Die Herstellung einer eigenen Brunnenanlage sei zwar voraussichtlich möglich, aber teuer. Anhand von Angaben der Süddeutschen Tiefbohrgesellschaft Nürnberg-Doos ergab die Kostenaufstellung eine Summe von 35.000 M (deutlich mehr als sie Kullmann im Juni 1905 angab). Die Stellungnahmen des Stadtbauamts wurden der Pflegekommission der Heilstätte, zu Händen des praktischen Arztes und kgl. Hofrats Dr. Wilhelm Mayer zugeleitet, der keine Einwände erhob, aber dazu riet, die Zirndorfer Wasserverhältnisse im Auge zu behalten. In geheimer Sitzung des Stadtmagistrats am 6. September wurde beschlossen, von weiterer Verfolgung dieser Sache abzusehen.

Die stadtbauamtlichen Pläne für die Pumpstation in Unterfürberg wurden vom Magistrat am 11. Oktober 1906 genehmigt.

Honorar des Ingenieurs Kullmann

Am 26. Juli 1906 fragte der Stadtmagistrat bei Heinrich Kullmann an, welches Honorar er für seine Leistungen beanspruche. In seiner Antwort setzte er bei einer Anschlagsumme (ohne Grunderwerb und Bauleitungskosten) von 66.000 M das Honorar für Projektbearbeitung und Bauoberleitung gemäß geltender „Hamburger Norm“ auf 6,5 % dieser Summe fest und gab darauf einen Nachlass von 10 %, berechnete mit 5,85 % o. g. Bausumme ein Honorar von rund 3800 M. Für das gelieferte Projekt verlangte er einen Teilbetrag von 2100 M, der umgehend zu zahlen war. Der Restbetrag sollte in zwei Raten gewährt werden, wobei die letzte Rate nach Inbetriebnahme der Anlage fällig würde. Die Überwachung der Arbeiten durch einen Mitarbeiter („älterer Herr“) seines Büros würden durch dessen Tagegelder gesondert zu vergüten sein. Zu den Honorarforderungen wurde das Stadtbauamt zur Stellungnahme aufgefordert. Amtsvorstand Holzer befand die Forderung für in Ordnung und schlug vor, die Restrate so aufzuteilen, dass nach Fertigstellung der Rohrverlegungsarbeiten eine Zahlung von 1000 M und die letzte in Höhe von 700 M nach Übergabe der Anlage erfolgen sollte. Das Honorar und seine Zahlung in Teilbeträgen nach dem Vorschlag des Stadtbauamts wurde vom Stadtmagistrat in der Sitzung vom 16. August genehmigt. Dagegen hatten die Gemeindebevollmächtigten in einem Punkt Einwände, sie wollten das Tagesgeld zur Baukontrolle nicht zahlen, da ihrer Ansicht nach diese Leistung zu den Verpflichtungen des Bauleiters gehöre. Daraufhin wurde nochmals das Stadtbauamt angefragt, aber Holzer wies darauf hin, dass nach geltenden Vorschriften besondere Bauleitung zu vergüten sei und auch bislang so verfahren wurde. Aber dennoch blieben die Gemeindebevollmächtigten bei ihrem Beschluss.

Daraufhin bat Bürgermeister Kutzer Stadtbaurat Holzer um mündliche Klärung mit Ingenieur Kullmann. Der sagte den Verzicht auf die Vergütung unter der Bedingung zu, dass der Stadtmagistrat über die Berechtigung seiner Forderung ein Gutachten bei der Vorstandschaft des Architekten- und Ingenieurvereins einholt. Dazu gestattete Kullmann auch die Einsicht in den Inhalt des abgeschlossenen Vertrags. In einem Schreiben vom 18. September bestätigte Kullmann nochmals seinen Vorschlag unter Verweis auf die Rechtsgrundlagen seiner Forderung. Da es sich aber hier bei dem kleinen Objekt nur um eine Summe von etwa 120 bis 150 M handele, so verzichte er auch aus Rücksicht darauf, die Ehre gehabt zu haben seit langen Jahren ein Berater der Stadt Fürth gewesen zu sein. Allerdings knüpfte er an den Verzicht die genannte Bedingung, um die Herren des Gemeindekollegiums von dem berechtigten Vergütungsanspruch zu überzeugen. Am 20. September beschloss der Stadtmagistrat, das gewünschte Gutachten einzuholen, knapp vier Wochen später wurde die Vorstandsschaft des Mittelfränkischen Architekten- und Ingenieurvereins Nürnberg um die Abgabe des Gutachtens ersucht. In seiner Antwort vom 24. Oktober bestätigte der Architekten- und Ingenieurverein, dass nach geltender Gebührenordnung von 1901 die Kosten der besonderen Bauleitung nicht im Honorar enthalten, sondern gesondert zu vergüten sind. Kullmann zeigte sich befriedigt, die Gemeindebevollmächtigten nahmen den Sachverhalt lapidar zur Kenntnis.

Die erste Rechnung stellte Kullmann am 20. Oktober 1906 für den ersten Teilbetrag von 2100 M plus gehabte Auslagen. Nach Prüfung und beanstandungsfreier Bestätigung durch das Stadtbauamt erfolgte die Zahlung am 27. November. Nach Vollendung der Rohrverlegungsarbeiten bat Kullmann am 20. Juni 1907 um die vereinbarte Abschlagszahlung von 1000 M, die nach stadtbauamtlicher Prüfung am 10. Juli ausgezahlt wurde. Die Zahlung des Resthonorars wurde von Ing. Kullmann am 13. November 1907 erbeten. Zusammen mit den „Katasterplänen“ und kleinen Auslagen belief sich die Summe auf 856,30 M. Sie wurde vom Kämmerer Dotzauer bereits zwei Tage später bezahlt.

Baudurchführung

Nachdem die Honorarfrage mit den Gemeindebevollmächtigten hinsichtlich der Kostenhöhe abschließend geklärt war, erteilte der Magistrat am 20. September 1906 an Ingenieur Kullmann den Bauauftrag. Die Baubeginnanzeige für die Wasserleitung wurde von der mit dem Rohrleitungsbau beauftragten angesehenen Fa. Carl Mennicke Nachfolger Dresden[5] am 12. Oktober ausgefertigt. Verantwortlicher Bauleiter war der aus dem sächsischen Arnsdorf stammende Ingenieur Oskar Ertel (1876–1953).

Nach der Winterpause wurden die Arbeiten für den Wasserleitungsbau fortgesetzt, wie die Baubeginnanzeige von Ing. Ertel vom 12. April 1907 ausweist. Mit Schreiben gleichen Datums reichte Ingenieur Heinrich Kullmann vier Pläne für die Baugenehmigung des Hochbehälters ein.[6] Die Prüfung oblag dem Stadtbaumeister Bock, der die fehlende statische Berechnung anmahnte. Diese wie auch die Baubeginnanzeige ließen auf sich warten, obwohl mit den Bauarbeiten für den Wasserturm bereits Ende April begonnen wurde. Auch war mit den Arbeiten am Hebewerk in Oberfürberg begonnen worden, ohne dass eine Bauanzeige erfolgte. Die Wiederaufnahme der Bauarbeiten zeigte Kullmann mit Schreiben vom 23. Mai an, gab sich persönlich als verantwortlichen Bauleiter an und benannte aus seinem Ingenieurbüro für wiederholte Baukontrollen den Ingenieur Max Leppen[7]. Am 5. Juni berichtete der städtische Baukontrolleur Jordan, dass die Arbeiten am Wasserturm bereits bis zur Erdgeschosshöhe einschließlich des Eisenbetonbehälters gediehen seien, aber bisher weder Baubeginnanzeige erstattet noch der verantwortliche Bauleiter benannt wurden. Da auch die statische Berechnung noch immer nicht in Vorlage gebracht wurde, schlug er vor, die Bauarbeiten einstweilen einstellen zu lassen. Baurat Holzer setzte eine Frist bis zum 15. des Monats, zwei Tage vor Ablauf wurde die statische Berechnung der Fa. Wayss & Freytag AG Nürnberg geliefert. Nach Prüfung durch das Stadtbauamt wurde die Baugenehmigung am 4. Juli erteilt, die nachträgliche Baubeginnanzeige erfolgte am 15. des Monats.

Mitte Mai drängte der Pfleger der Heilstätte, Magistratsrat Mailaender auf beschleunigte Fertigstellung des Anschlusses des Sanatoriums an die städtische Wasserversorgung, da dort die Wasserverhältnisse unhaltbar geworden seien. Nach entsprechender Aufforderung berichtete Ingenieur Kullmann der Direktion des Gas- und Wasserwerks, dass es infolge der gegenwärtigen schlechten Witterung bei der Anwerbung von Arbeitern Probleme gab. Er stellte nunmehr die Betriebsaufnahme der Wasserversorgung in etwa zwei Monaten in Aussicht. Die Rohrverlegungsarbeiten waren Mitte Juni 1907 abgeschlossen, danach waren die Arbeiter mit der Weginstandsetzung beschäftigt. Das Stadtbauamt monierte an einigen Stellen der Wege zu hohe Erhöhungen über den Rohrgräben, die nachgebessert werden mussten.

Der Stadtmagistrat erkundigte sich mit Schreiben vom 22. Juli bei Ing. Kullmann und beim Gas- und Wasserwerk über den Stand der Baumaßnahme und den Zeitpunkt der Betriebsaufnahme. Kullmann antwortete am 25. des Monats, dass voraussichtlich am 12. August mit der Versorgungsaufnahme für die Heilstätte zu rechnen sei, sofern der Hochbehälter wasserdicht ist. Ergänzend teilte Direktor Lindmann den bereits laufenden Anschluss der Orte Ober- und Unterfürberg mit, welcher ebenfalls in 14 Tagen vollendet sein würde.

Die beiden Behälter des Wasserturms wurden in der Zeit vom 1. bis 6. August gefüllt und auf Dichtigkeit überwacht. Sie erwiesen sich als dicht, ebenso die Rohrleitungen von Dambach bis zu Pumpstation und von dort bis zum Hochbehälter. Der Abnahmeversuch der Pumpenanlage erfolgte am 7. August, zu dem ein Protokoll gefertigt wurde (Unterschriften: Scheidig, städt. Wasserwerk; Max Leppen, Bauleitung Büro Kullmann; August Faust, Gasmotorenfabrik Köln-Deutz). Die gesamte Wasserversorgungsanlage wurde am 8. August 1907 für den normalen Betrieb in Gebrauch genommen.

Mit Schreiben vom 9. September legte Kullmann die vorläufige Abrechnung der Baumaßnahme mit den Kostenabrechnungen diverser beteiligter Firmen (Leo Gran jr., Gasmotorenfabrik Deutz, C. Mennicke, Wayss & Freytag, A. Taubert, W. Vogel, C. A. Winter Nachf., G. Maag) vor. Weiter stellte er einen Entwurf für Tagesberichte zum Pumpwerksbetrieb zur Verfügung. Danach konnte die jeweilige Fördermenge anhand der Ablesungen des Tourenzählers bestimmt werden (pro Tour bzw. Umdrehung wurden 2,41 l gefördert). Zugleich bat er um Vorschläge für die Übernahme der Anlage und fragte an, ob – wie bisher praktiziert – „Katasterpläne“ (Bestandsdokumentation) erwünscht sind. Für die bereits angefertigten 5 Pläne verlangte er den Selbstkostenpreis von 150 M.

Die Besichtigung der gesamten Wasserversorgungsanlagen fand 29. Oktober statt, an der die Herren Baurat Holzer, Ing. Kullmann und Direktor Lindmann teilnahmen. Dabei wurden die 5 „Katasterpläne“ (Lageplan 1 : 5000, Längenprofil von Dambach bis Wasserturm, Hebewerk in Oberfürberg 1: 1000 und 1 : 50, Wasserturm) übergeben. Beanstandungen ergaben sich nicht; als einzige Restarbeit wurde die vollständige Umzäunung des Pumpwerks vereinbart, die bislang nur an der Straßenseite angelegt worden war. Das Wasserwerk wollte noch die Beschilderung der Unterflurhydranten vornehmen. Das Stadtbauamt schlug nun vor, das Resthonorar an Kullmann auszuzahlen.

Der Direktor des städtischen Gas- und Wasserwerks, Jakob Lindmann legte dem Stadtmagistrat am 24. März 1908 die Gesamtabrechnung für die Wasserversorgung der Lungenheilstätte vor. Danach betrug der Gesamtaufwand 69.678,94 Mark. Davon hatten das Wasserwerk 35.781,34 M und die Heilstätte 33.879,60 M zu tragen. Hierbei hob er hervor, dass die gesamte Anlage seit Betriebsaufnahme tadellos funktioniert und bisher weder Betriebsstörungen noch sonstige Beanstandungen sich ergeben haben. Das Wasserwerk sprach von einer meisterhaften Ausführung der gesamten Wasserversorgungsanlage. Daraufhin zollte der Fürther Stadtmagistrat in einem Brief dem Ingenieur Heinrich Kullmann für die vollbrachten Leistungen seine volle Anerkennung.

Weiterbetrieb des alten Bohrbrunnens

Der Magistrat beauftragte am 7. Dezember 1907 das Stadtbauamt ein Gutachten abzugeben, in welcher Weise die bisherige Brunnenanlage der Lungenheilstätte zu verwenden bzw. zu unterhalten sei. Er empfahl dazu mit dem Erbauer, der Fa. Gilde Rücksprache zu nehmen. Ende Januar erstattete Stadtbaumeister Schrank Bericht. Der befragte Johann Wilhelm Gilde schlug vor, die Anlage als Reserve beizubehalten, da der Verkauf der Pumpenanlage zu wenig erlöse. Er gab weiter an, dass der Bohrbrunnen selbst als stabil angesehen werden kann, dagegen das zugehörige Pumpwerk vor Verfall zu schützen sei. Dazu sollte dasselbe vierteljährlich für einen Vierteltag in Betrieb gesetzt werden. Das geförderte Wasser könnte dabei zweckmäßig für Kanalspülungen, Reinigungsarbeiten, Gartensprengen, etc. verwendet werden. Zum Gutachten nahm der dirigierende Arzt Dr. Hammelbacher Stellung und teilte mit, man habe bisher schon den Pumpbrunnen von Zeit zu Zeit eingesetzt, dabei jedoch den Missstand feststellen müssen, dass neben einer länger dauernden Trübung des Wassers auch Leitungen und Hähne mit Sand und Schlamm verlegt würden. Offenbar war die alte Brunnenanlage noch nicht von den Hauswasserleitungen getrennt worden. Hammelbacher schlug daher vor, direkt über dem Brunnen einen Hydranten zu setzen, dessen Auslauf im Hof der Anstalt endet, die übrigen Hausleitungen vom trüben Wasser der alten Brunnenanlage frei zu halten. Mit den vorgesehenen Nutzungen könne dann die alte Anlage betriebsfähig bleiben. Daraufhin stellte Schrank fest, dass der Zuleitungsstrang vom Brunnen in das Haus bereits mit einem Ventil ausgestattet ist und entsprechend abgesperrt werden kann. Lediglich brauche es eines abnehmbaren Verbindungsstücks über dem Steigrohr des Brunnens, welches inmitten des Hofes unter einem eisernen Schachtdeckel ausmündet. Die Einrichtungskosten wurden von ihm mit 40 M veranschlagt. Die Fertigstellung dieser Einrichtung erfolgte am 2. März 1908.

Der Verwaltungsrat der Heilstätte beschloss am 17. Juli 1908, dass das Pumpwerk während des Jahres öfters von einem Sachverständigen auf Kosten der Heilstätte zu untersuchen sei. Mit der Durchführung wurde das Stadtbauamt beauftragt und ein halbjähriger Turnus (1. April, 1. Oktober) festgelegt.

Im Januar 1909 meldete Dr. Hammelbacher dem Magistrat, dass ein Monteur des Elektrizitätswerks vor einigen Wochen den Elektromotor der alten Pumpenanlage ausgebaut habe und damit die Anlage für Notfälle nicht gebrauchsfähig sei. Wie die Rückfrage beim E-Werk ergab, war der Motor bei den vorhergehenden Revisionen wegen eines starken Abfalls des Isolationswiderstands aufgefallen und zur Austrocknung ausgebaut worden. Mitte Juni 1909 wurde er wieder eingebaut. Die vorgeschriebenen Halbjahresprüfungen wurden regelmäßig durchgeführt und vom Stadtbauamt dokumentiert.

Um die Jahreswende 1915/16 stellte der Maschinenmeister der Heilstätte, Johann Keeser fest, dass das Pumpwerk nicht mehr ordnungsgemäß arbeitete; es förderte nur etwa 1 bis 1 ½ statt wie sonst 3 bis 3 ½ Liter Wasser pro Hub. Die Fa. Gilde erhielt den Auftrag, eine Untersuchung vorzunehmen. Wie sich zeigte, waren verschiedene Bauteile der Pumpe stark verschlissen. Für die gesamte Reparatur wurde ca. 420 M veranschlagt. Daneben wies Fa. Gilde auf zu wenig Wasser im Bohrbrunnen hin, da es nach Angabe des Maschinenmeisters in einer halben Stunde abgepumpt sei (das war jedoch von Anfang an bekannt). Sie machte den Vorschlag, das Bohrloch zu vertiefen. Im Stadtbauamt wurden nun Überlegungen angestellt, ob der wasserarme Brunnen noch einen praktischen Wert besitzt, um für die Instandsetzung rund 500 M aufzuwenden. Im Bericht des technischen Sekretärs Paul Müller vom 1. März 1916 wurde das bejaht, da er nicht nur als Notbehelf bei Störungen der Wasserversorgung und für den Brandfall genutzt, sondern auch zur Speisung der Lokomobile herangezogen werden kann. Für diese Wassermenge von jährlich 1400 bis 1500 m3, die bis dato von Oberfürberg aus gepumpt wurde, fiel eine Jahresausgabe von rd. 400 M an. Allerdings brauchte es dazu noch einen Wasserbehälter für die Lokomobile, der 300 M kosten sollte. Der Leiter der Heilstätte begrüßte den Vorschlag des Stadtbauamts und war sich mit dem Maschinisten Keeser einig, dass dieser praktikabel sei und durch den Minderverbrauch des von der Stadt bezogenen Wassers zu deutlichen Einsparungen führe. Das dazu vom Magistrat angefragte Technische Betriebsamt war völlig dagegen. Die Stellungnahme von Dr.-Ing. Ernst Pfleiderer vom 4. Mai 1916 gipfelte in der Empfehlung, den Brunnen aufzulassen sowie Pumpe und Motor zu verschrotten.

Nach einem Jahr Pause, Mitte Mai 1917, bat Dr. Zilller im Einvernehmen mit dem Stadtbauamt den Magistrat um Genehmigung für den Verkauf von Elektromoter und Pumpe, weil derzeit günstige Preise für den Elektromotor erzielt werden könnten; der genehmigte den Antrag am 24. Mai. Die Anstaltsleitung berichtete am 29. Juni 1917 über den mittels Ausschreibung erfolgten Verkauf an einen Maschinenhändler in Marktredwitz, der den Betrag von 500 M erzielte. Der Verkaufserlös wurde dem Erneuerungsfond der Heilstätte zugeführt.

Betrieb des Pumpwerks in Oberfürberg

Vorschlag für einen elektrischen Betrieb

Anlässlich seines Besuchs in der Heilstätte im Juli 1908 hatte der Direktor des städtischen Elektrizitätswerks Franz Tillmetz seiner Meinung unbescheiden Ausdruck gegeben, dass der Betrieb des Pumpwerks praktischer und billiger elektrisch erfolgen könne. Daher forderte der Stadtmagistrat dazu eine gutachtliche Äußerung an, die Tillmetz am 19. Oktober 1908 vorlegte. Darin monierte er den hohen Bedienungsaufwand der Pumpstation, der bei Einsatz der elektrischen Kraft mit einer Pumpenbedienung durch Fernübertragung in erheblichen Umfang eingespart würde, ja sogar sich ein automatischer Betrieb bei Einrichtung von Schwimmerkontakten im Reservoir ermöglichen lasse. Der nötige Strom sollte aus der bestehenden eigenen Stromerzeugung der Heilstätte, hergestellt mit einem Lokomobilantrieb auf Basis von Kohlenverbrennung und teilweise zwischengespeichert mittels Akkumulatoren-Batterie, zusätzlich bereitgestellt werden; einen Netzanschluss der Lungenheilstätte gab es noch nicht.

In seiner Kritik ging er sogar so weit, dass er das Konzept von Kullmann hinsichtlich der Speicherung in Frage stellte und behauptete, das neue Reservoir im Wasserturm hätte es nicht gebraucht, da eines im Dachraum vorhanden war. Hier aber irrte sich Tillmetz gründlich, der die ausgefeilte Dimensionierung der Wasserversorgungsanlage nicht erfasst hatte.

Zusammenfassend schlug er vor, die bestehende Pumpe mit Benzinmotor als Reserve zu belassen und ein neues Pumpenaggregat mit Elektromotor der Fa. Schuckert zu beschaffen sowie eine elektrische Ofenanlage einzubauen. Der beigeheftete detaillierte Kostenanschlag für mehrere Varianten, aufgestellt von seinem Mitarbeiter Wilhelm Haagner, belief sich für die preisgünstige Version auf 6300 M. Der Verwaltungsrat der Heilstätte entschied Mitte Dezember 1908 die Sache auf Eis zu legen; einmal wurde das Vorhaben als nicht dringlich angesehen, andererseits sah man keine wesentliche Verringerung des Hilfspersonals. Die hohen Kosten werden ihr Übriges getan haben.

Einsatz von Brennspiritus

Wegen großen Benzinmangels ließ der Leiter der Heilstätte, Dr. Julius Ziller den Pumpwerksmotor auf Spiritusbetrieb umstellen und informierte am 15. Januar 1915 darüber die Pflegekommission.

Betriebsstörung vom 1./2. Juli 1922

Am Vortag wechselte Personal des Technischen Betriebsamts im Auftrag der Heilstätte einen Schieber im Hebewerk aus, zugleich wurde in Oberfürberg ein Hausanschluss ausgeführt. In dieser Zeit blieben Leitung und Pumpwerk ohne Wasser. Am Samstag, den 1. Juli, wurde das Pumpwerk wieder in Betrieb genommen, danach traten starke Schläge in der Rohrleitung auf, die Leitungen und Wassermesser in verschiedenen Anwesen in Ober- und Unterfürberg beschädigten. Zugleich wurde kein Wasser in den Wasserturm der Heilstätte gefördert, dennoch wies der Tourenzähler nach Betriebsabbruch 100 000 Umdrehungen auf. Ursache war das wegen eingetretener Inkrustation festgeklemmte Saugventil der Pumpe; infolgedessen drückte die Pumpe nicht in die Druckleitung zum Wasserturm, sondern in die Zuleitung, wo es deshalb zu Druckschlägen kam.

Am 5. Juli berichtete Direktor Spitzfaden darüber dem Stadtrat und stellte klar, dass für die entstandenen Schäden die Heilstätte verantwortlich sei und somit das Technische Betriebsamt die Kosten dem Stadtrat in Rechnung stellen wird. Daraufhin wurde der Pfleger für die Heilstätte, Stadtrat Haller zur Stellungnahme aufgefordert. Dieser wusste aber von keiner Aufstellung als Pfleger und wollte damit nichts zu tun haben. Erst nach Einsicht in das Schriftstück, wo seine Pflegschaft verfügt war, kümmerte er sich um die Angelegenheit. Nach erfolgten Erhebungen gab er in seiner Stellungnahme vom 22. August an, dass die Schuld die Lungenheilstätte trifft und sie für die Schäden in Höhe von rd. 1000 M aufzukommen habe. Allerdings lehnte er die vom Technischen Betriebsamt berechneten Wasserbezugskosten infolge der 100 000 Touren ab. In der darauffolgenden Sitzung des Verwaltungsrates der Lungenheilstätte, dem Georg Zorn als Vorsitzender vorstand, wurde dem Befund von Haller gefolgt und die Kostenübernahme für die Schadensbeseitigung an Leitungen und Wassermessern beschlossen. Ergänzend wurde bestimmt, dass im Pumpwerk ein Wassermesser einzubauen ist, der die tatsächlich geförderte Wassermenge ermittelt. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss trat diesem Beschluss am 30. August bei.

Das Technische Betriebsamt sagte mit Schreiben vom 24. Oktober 1922 den Einbau des Wassermessers auf seine Kosten zu, die Unterhaltung und die Mietgebühren sollte das Sanatorium tragen. Ferner wurde angekündigt, dass in die Saugleitung noch eine Rückschlagklappe eingebaut wird, deren Beschaffung und Einbau auf Kosten der Heilstätte erfolgen soll. Eingebaut wurden Wassermesser und Rückschlagklappe vom 4. bis 8. Dezember. Die Rückschlagklappe lieferte der namhafte Armaturenhersteller Fa. Bopp & Reuther, sie kostete inflationsbedingt 54.212,80 M, mit Einbau insgesamt 119.404 M. Anstaltsleiter Dr. Julius Ziller lehnte die Bezahlung der Kosten für die Rückschlagklappe ab, da diese technisch notwendig vor der Pumpe eingebaut wurde und somit nach ortspolizeilichen Vorschriften zum städtischen Rohrnetz gehörte. Der Verwaltungsrat der Heilstätte beschloss am 19. April 1923 dementsprechend die Ablehnung dieser Kostentragung.

Versuch zur Wiederinbetriebnahme des Bohrbrunnens

In der Zeit der Hyperinflation stiegen die Betriebsausgaben der Lungenheilstätte stark an, ein großer Teil der Ausgaben entfielen auf Strom- und Wasserbezug aus dem städtischen Netz. Daher wurde nach Einsparungen gesucht, auch kam die Idee wieder ins Spiel, den alten Bohrbrunnen zu nutzen und zu vertiefen. Zur wirtschaftlichen Planung war daher eine genaue Kostenanalyse nötig. Deshalb wandte sich der Pfleger Haller am 29. November 1923 an das Technische Betriebsamt mit der Frage, zu welchen äußersten Preisen Strom und Wasser geliefert werden können. Eine Ermäßigung der Gebühren für die Heilstätte wurde aber durch das Betriebsamt wegen nicht tragbarer Einbußen abgelehnt, man verwies die Heilanstalt auf Zuschüsse aus der Stadtkasse. Im Übrigen sah das Betriebsamt für eine Wiederinbetriebnahme des Bohrbrunnens der Heilstätte keine Ersparnis.

Das Stadtbauamt erstellte Anfang Februar 1924 Kostenschätzungen für die Instandsetzung des Bohrbrunnens. Für eine Bohrlochreinigung und Messungen zu Wasserstand und -zuflüssen (Pumpversuche) wurden Kosten von ca. 300 Goldmark (G. M.) bestimmt. Für eine Instandsetzung ohne Vertiefung mit neuer perforierter Verrohrung, Pumpwerk, Motor und Leitungsanschlüssen schätzte man die Kosten auf etwa 3000 G. M., für eine eventuell nötige Vertiefung rechnete man mit 1000 bis 2000 G. M. Dazu äußerte sich Stadtrat Haller am 18. Februar. Er sah die Wiederinstandsetzung aus wirtschaftlichen Gründen und für den Brandschutz als dringend geboten an; die Ersparnisse gab er mit jährlich 900 Stunden für einen Maschinisten und 1200 m3 Wasser à 12 Pfennig/m3 an. In der optimistischen Annahme, dass das Wasser in entsprechender Menge und Güte vorhanden sei, stellte er an den Verwaltungsrat der Heilstätte den Antrag auf Wiederinbetriebnahme des Anstaltbrunnens. Die Brunnenreinigung und Messungen hatte er dem Stadtbauamt bereits telefonisch in Auftrag gegeben, da die Kosten von ca. 300 G. M. im laufenden Etat vorhanden waren. Der Verwaltungsrat tagte am 29. Februar 1924; er hatte gegen die bereits angeordnete Reinigung des Bohrbrunnens und auch gegen eine Tieferbohrung nichts einzuwenden. Er verlangte aber vor einer Verwendung des Wassers ein Fachgutachten, welches dieses als völlig einwandfrei erklärt.

Das Stadtbauamt, zuständiger Bearbeiter war Ingenieur Paul Müller, beauftragte die Fa. Fürther Tiefbohranstalt Gebrüder Gilde mit den Reinigungs- und Untersuchungsarbeiten. Für eine Tieferbohrung von 15 m unterbreitete Fa. Gilde mit Schreiben vom 8. April 1924 ein Angebot. Bei Annahme einer Arbeitsdauer von ca. 4 Wochen wurden 500 G. M. gefordert, wobei der Auftraggeber Hilfsarbeiter zu stellen und anfallende Transporte zu übernehmen hatte.

Mitte April berichtete die Fa. Gilde über die vorgenommenen Untersuchungen. Der Brunnen wurde als ziemlich verunreinigt beschrieben, so befanden sich darin Backsteinbrocken, Schrauben und auch Kupferblech. Bei einem 12-stündigen Pumpversuch wurde anfangs eine starke Verunreinigung mit Öl beobachtet, die nach 8 Stunden nur noch in geringen Spuren auftrat und bei längerer Wasserentnahme ganz verschwinden würde. Es wurde ermittelt, dass zuvor im Pumpenraum Schmieröl in Fässern lagerte. Während des Pumpversuchs wurde ein Abfluss von 42 l/min entnommen, in einer Stunde also 2520 l oder in 10 Stunden 25,2 m3, was als mittlerer Tagesverbrauch der Heilstätte angesehen wurde. Als Höchstleistung wurden 50 l/min angegeben. Um das benötigte Quantum in 4 bis 5 Stunden fördern zu können wären aber 90 l/min (1,5 l/s) nötig, die aber der vorhandene Brunnen nicht erbrachte. Daher wurde angeordnet, den Brunnen zu vertiefen.

Einen Monat später berichtete die Fa. Gilde, dass der Brunnen nun auf eine Tiefe von 76,7 m gebohrt wurde, also um 22 m tiefer. Im Pumpversuch wurde zunächst eine Schüttung von 90 l/min festgestellt, die als Ziel angestrebt war. Aber nach längerem Pumpen sank die Fördermenge auf 50 l/min. Diese Ergiebigkeit war jedoch zu gering, um das nötige Tagesquantum sicherzustellen, und vor allem konnte kein Gewinn erzielt werden, zumal seit April des Jahres die Wasser-, Strom- und Gaspreise für gemeindliche Anwesen um 20 % ermäßigt wurden. Alle weiter geplanten Arbeiten wurden eingestellt und vermerkt, dass ein künftiges Aufgreifen dieses Vorhabens nur aus zwingenden Gründen veranlasst wäre.

Verbesserung der Betriebsverhältnisse, Übernahme der Wasserversorgungsanlage der Heilstätte durch das städtische Betriebsamt

Es wurde weiter nach Möglichkeiten gesucht, den hohen Bedienungsaufwand für das Pumpwerk zu verringern und die Löschwasserversorgung für das Sanatorium für einen größeren Brandfall zu ertüchtigen. Andererseits waren die finanziellen Mittel begrenzt. Im Zuge der Lösungsfindung unterbreitete das Technische Betriebsamt am 4. September 1926 einen technisch und wirtschaftlich zweckmäßigen Vorschlag. Direktor Spitzfaden empfahl, die bestehende Pumpenanlage mit einer Kreiselpumpe von 4 bis 5 l/s Förderleistung, direkt gekoppelt mit einem Elektromotor, zu erweitern. Die Schaltung der Kreiselpumpe sollte dabei nach Wasserstand mittels Schwimmervorrichtung im Hochbehälter erfolgen, sodass die ständige Bedienung der Pumpenanlage im Pumpwerk wegfiele. Der Vorschlag glich im Prinzip dem von Tillmetz von 1908. Ein Mitlauf der alten Kolbenpumpe im Brandfall war dabei unnötig, da dieser Betriebsfall zu einer Minderleistung der Kreiselpumpe geführt hätte. Die Bereitschaft der alten Pumpe war für eine Reparatur der Kreiselpumpe oder ähnliche Fälle vorgesehen. Die Gesamtkosten wurden auf 4500 bis 5000 Reichsmark (RM) beziffert.

Das Betriebsamt äußerte sich dabei mit Rücksicht darauf, dass bereits eine Anzahl privater Abnehmer an die Sanatoriumsleitung angeschlossen waren, zu eigenen Überlegungen, den Betrieb und die Verwaltung der Wasserversorgungsanlagen der Heilstätte selbst zu übernehmen. Allerdings kam man zu dem Schluss, dass die Beaufsichtigung der entfernten Anlage zu hohe laufende Kosten verursachen würde. Man verlangte aber vor Anschluss weiterer Angrenzer die Zustimmung des Betriebsamts einzuholen.

Am 19. Oktober 1926 führte die Feuerwehr eine Feuerlöschprobe am Sanatorium durch. Neben dem Brandmeister Schrank, dem Brandinspektor Rausch und dem Direktor Spitzfaden nahmen der Pfleger der Lungenheilstätte, Stadtrat Pförtner, der Verwalter Stadler und das männliche Personal der Anstalt daran teil. Es wurde ein neu zur Aufstellung gelangter Hydrant getestet, zusammen mit der Motorspritze der Feuerwehr. Der Dauerbetrieb funktionierte, auch konnte damit der Dachfirst bestrichen werden. Die Bedürfnisse der Feuerwehr wurden vollauf erfüllt, sodass keine weiteren Änderungen an den vorhandenen Hydranten und Leitungen notwendig wurden.

Die Leitung der Heilstätte, der Arzt Dr. Ziller und der Verwalter Stadler, wandten sich am 12. November 1926 an den Stadtrat, übergaben das Gutachten des Technischen Betriebsamts vom September und baten um einen entsprechenden Beschluss zur Verbesserung der Betriebsverhältnisse. Zugleich reichten sie den Vorschlag ein, die Wasserversorgung der Lungenheilstätte dem Technischen Betriebsamt zu übertragen. Kurz darauf verhandelte der Pfleger Pförtner mit Generaldirektor Spitzfaden und Direktor Graf vom Technischen Betriebsamt über diese Fragen. Das Betriebsamt erklärte sich bereit, die Kosten von ca. 5000 RM für die Einrichtung der automatischen Wasserversorgung zu übernehmen. Die Lungenheilstätte sollte das Pumpwerk, die Druckrohrleitung und den Wasserturm unentgeltlich an das Werk als Eigentum abtreten. Die Heilstätte hätte von Zeit zu Zeit nach den Pumpen zu sehen, ansonsten übernähme das Betriebsamt sämtliche Reparaturen. Über den Wasserpreis konnte noch keine Einigung herbeigeführt werden. Hier vertrat Pförtner die Auffassung, dass nachdem Burgfarrnbach das Wasser zum gleichen Preis wie Fürth bezieht, auch die Heilstätte genauso behandelt werde müsse. Pförtner beantragte die Behandlung dieser Thematik im Verwaltungsrat der Lungenheilstätte, der Mitte Dezember 1926 tagte. Dieser genehmigte grundsätzlich die vom städtischen Betriebsamt vorgeschlagene Modernisierung der Wasserversorgung und beschloss weitere Verhandlungen zu führen, um den normalen Wasserpreis zu erreichen.

Direktor Graf kümmerte sich federführend um die Ausgestaltung der Übernahmebedingungen und den Vermögensstand der Anlagen, um den künftigen Wasserpreis zu kalkulieren. Am 7. März 1927 legte der Verwaltungsrat der städtischen Werke nach Begutachtung des Abkommens mit der Lungenheilstätte den Wasserpreis auf 20 Pfennig pro Kubikmeter fest. Auch wurde beschlossen, die nötigen Mittel von etwa 5000 RM für die Herstellung der neuen Pumpenanlage aus dem Vermögen der Werke zu decken. Zwei Tage später erklärte sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss mit diesen Festlegungen einverstanden. Schließlich stimmte der Stadtrat am 10. März 1927 diesen Beschlüssen zu. Demgemäß gingen alle Wasserversorgungseinrichtungen der Heilanstalt ab 1. April 1927 – also nach rund 20-jährigem Bestehen – in Besitz und Verwaltung des städtischen Betriebsamts über. Die Lungenheilstätte übernahm die Verpflichtung, in nötigem Umfang für eine sachgemäße Bedienung der Anlage Sorge zu tragen, zumal sich in Kürze durch die modernisierte Anlage der Aufwand erheblich reduzieren würde. Sollte sich der allgemeine Wasserpreis in Fürth von 12 Pf/m3 künftig ändern, so werde sich auch der Preis für die Heilstätte in gleichem Verhältnis ändern. Das städtische Grundstücksamt und die Stadtkämmerei wurden über den neuen Sachstand unterrichtet. Die Verwaltung der Walderholungsstätte wurde vom Betriebsamt am 19. März über die geänderten Versorgungsverhältnisse in Kenntnis gesetzt.

Am 21. Juni 1927 wurde im Pumpwerk Oberfürberg die neu eingerichtete Pumpenanlage (Kreiselpumpe mit elektrischem Antrieb und Schwimmersteuerung) in Betrieb genommen. Am Folgetag unterrichtete Direktor Spitzfaden die Leitung der Heilstätte darüber und gab an, dass der Maschinenmeister Leonhard Faber über die Handhabung und Bedienung der Apparate entsprechend eingewiesen wurde.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Akten des Stadtrats Fürth, Betreff: Lungenheilstätte, Wasserversorgung; StadtAFÜ Sign.-Nr. AR 12/35
  2. Rohr DN 100 bei 1655 m Länge, für Q = 3,5 l/s; Kullmann rechnete mit Verlust für 100 m Rohrleitung h100 = 0,535 m/100 m; somit 16,55 × 0,535 ≈ 8,90 m
  3. Kullmann rechnete P = Q × h / 75 = 3,5 × 70 / 75 = 3,3; heute P = 𝜌 × g × Q × h = 1000 kg/m3 × 9,81 m/s2 × 0,0035 m3/s × 70 m = 2,4 kW
  4. Offenbar waren im Stadtbauamt die Ergebnisse der Voruntersuchungen nicht mehr parat, die eine solche Variante einbezogen hatten.
  5. siehe auch Geschichte der heutigen Fa. Mennicke Rohrbau GmbH - online
  6. Bauregistraturakte „Betreff: Bauten im Anwesen Haus-Nr. 160 Heilstätten-Straße – 1903, 1. Band“, Signatur-Nr. 602/528
  7. Sohn von Konrad Leppen (1840–1902), des früheren Wirts Zur Mist'n

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