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42 Vierte Periode (1570).

richtsbarkeit in Fürth. Ein Fall hiervon ist besonders merk­würdig, indem diese Angelegenheit mehrmals bis an den Kaiser kam. Da die Rathsakten hierüber noch gut erhalten sind und da die Art und Weise, wie solche Territorialproceffe betrieben wurden, von kulturhistorischem Interesse ist, so möge hier eine specielle Erwähnung davon folgen. Die Nürnberger hatten für ihre Unterthanen, die es nöthig hatten, ein Gefängniß in Fürth einrichten lassen. Damit war der Bischof von Bamberg nicht einverstanden. Am 3. August 1570 zeigten Andreas Heinickel und Hans Fürst, Nürnberger Hauptleute (Gemeindevorsteher) und Seebald Hofmann der Schütz (Amtsknecht) in Nürnberg bei Amt an, daß am Morgen bei Garaus (Frühläuten) der Amt­mann von Herzogenaurach mit 10—14 zu Roß und 100 zu Fuß mit Hakenspießen und anderen Wehren nach Fürth vor das Nürnberger Püttelhaus kamen, in dasselbe gewaltsam drangen, den Püttel, dessen Frau und Kind mißhandelten und nach dem Stock und Eisen (Gefängnißgeräthschaften) fahndeten. Gleich­zeitig lief ein Schreiben von Wolf Adam von Seckendorf, Amt­mann in Herzogenaurach an Hieronymus Schürstab ein, Assessor des inneren Rathes zu Nürnberg, worin er anzeigte, daß er von seinem Fürsten in Bamberg den ernstlichen Befehl erhalten habe, die Stöcke und Ketten au dem neuerrichteten Gefängniß des Rathes wegzunehmen, mit der Entschuldigung, daß er diese Pflicht erfüllen müße. An demselben Tage erfolgte sodann ein Erlaß des Rathsherrn M. Löffelholz, über die Angelegenheit den Rath der Hochgelehrten (Rechtskonsulenten) zu vernehmen, sodann am 5. ein Befehl des Rathes, den Syndikus Wolf Reuther nach Fürth zu schicken und zu ermitteln, welchen Schaden die Bam­berger bei ihrem Einfall im Amtshaus gethan und „was für Hochmuth sie gebraucht." Am 4. war bereits vom Kaiser!. Notar Resch eine Urkunde ausgenommen worden, worin die Zeugen­aussagen über das Vorgehen der Bamberger in Fürth aufgeführt waren. Sie war auf Pergament geschrieben und begann mit der Forme!: „Im Namen Gottes unseres Heilands Jesu Christi, Amen." Hierauf folgte ein Rathserlaß, wonach über die Rela­tion Wolf Reuthers die Gelehrten zu hören und den Schützen neue Ketten zu schicken sind, der Püttel aber zu entschädigen ist. Am 10. August wurde eine Eingabe an den Kaiser (pro mandatu restitutionis) über den Vorfall vom Rathe genehmigt.