Der Poppenreuther Hostienfrevel

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Gut überliefert ist ein Hostienfrevel, der sich im Jahr des Herrn 1567 - MDLXVII in Poppenreuth ereignete.[1][2]

Zwei Dienstmägde des Poppenreuther Pfarrers Bartholomäus Gebhard mit Namen Kunigunda und Brigitta gingen an jenem 3. März des Jahres 1567 („zufälligerweise“ dem Kunigundentag) aufs Feld um „zu krauten und zu grasen“, wie es der Bericht ausweist. Auf dem Feld trafen sie etliche Knechte und Mägde anderer Bauern, u. a. auch eine gewisse Anna, die bei einem bambergisch-dompröbstischen Poppenreuther Untertan diente. Vor dieser Anna gab Kunigunda etwas großsprecherisch an, dass sie etwas besonderes dabei habe - nämlich ein Teil des Leibes Christi. Sie ließ Anna niederknieen, um ihr „ein Particul der Oblat“ zu geben, wie der Chronist vermerkt. Doch die ängstlichere Brigitta ging dazwischen und trennte die beiden voneinander aus Furcht, es könnten andere diesen Vorgang beobachten.

Kunigunda gab vor, die Hostie in der Wohnung ihres Herrn (also des Pfarrers) gefunden zu haben und hätte bereits zu Hause ein kleines abgebrochenes Teil der Brigitta „aus der Hand in den Mund gereicht“. Zwei weitere Mägde kamen auf dem Feld ebenso noch in den Genuss von der Oblate. Bei der Vernehmung vor der Obrigkeit sagten sie aber unter Eid aus, dass sie dachten, Kunigunda gäbe ihnen Zucker und Gewürze. Außerdem hätten sie es für sündig erachtet, sich vor ihr niederzuwerfen. Kunigunda habe sich dann gebrüstet das Sakrament gereicht zu haben und wollte nächstentags auch noch den Kelch mitbringen. Da habe man sie aber sogleich ermahnt, sich nicht zu versündigen. Sodann wären sie alle wieder ihrer Arbeit nachgegangen. Als aber die zwei zuletzt genannten Mägde zwei Stunden später heimwärts gingen, fanden sie die Kunigunda eine Ackerlänge entfernt mit dem Gesicht auf dem Boden tot daliegen.

Der Chronist dieses Vorganges sah folgerichtig den Satan am Werk, der sich „einfältiger und hoffärtiger“ Menschen bediene und beurteilte den Todesfall der bedauernswerten Kunigunda unhinterfragt als Gottesstrafe. Gott könne nicht leiden, dass aus Gottesdiensten Scherze gemacht werden. Er schloss sein Traktat mit einer moralischen Predigt: Man hüte sich vor Abgötterei und Ärgernis, verbleibe treu bei Gottes Wort und den Sakramenten und achte das heilige Predigtamt, um fortan in christlicher Ordnung zu leben.

Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Notiz über Friedrich Dörrer („Derrer“ 1405/16 auf der Pfarrertafel in St. Peter und Paul, ein Pfarrvikar unter Albrecht Fleischmann). Er stiftete noch zu Lebzeiten einen Jahrtag, der immer am Kunigundentag zu halten war. Der Altar musste nachts mit vier Kerzen beleuchtet werden. Vier Kerzen hatten zu der Vigil zu brennen und vier Kerzen morgens bei der Seelenmess. Der Pfarrer erhielt von der Vigil und Seelenmess jährlich zwei Schilling, der Vicarier einen und der Mesner noch einen halben Schilling.[3] Das wäre dann schon gute 150 Jahre vor dem Hostenfrevel gewesen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gründlicher wahrhaffter Bericht / was sich am Tag Kunigundis den 3. Martii / zwischen etlichen Dienstmägden aufm Feldt / nit weyt von dem Dorff Poppenreuth / ein kleine Meyl wegs von der Statt Nüremberg gelegen / für ein wunderliche erschröckliche Geschicht / verloffen unnd zugetragen / mit angehengter warnung und vermanung / das sich menigklich vor der gleichen leichtfertigkeit und verachtung Gottes Worts und der heyligen Sacramenten / fleyßig hüten wolle. - Gedruckt zu Nürmberg / durch Valentin Geyßler. M.D.LXII
  2. Andreas Würfel, Diptycha ecclesiarum in oppidis et pagis Norimbergensibus, Nürnberg 1759, Seite 498 - online
  3. vgl. Diptycha ecclesiarum in oppidis et pagis Norimbergensibus, Andreas Würfel, Seite 495