Diskussion:Amtsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Welches Gericht bzw. welche Gerichtsform war der offizielle Vorgänger des Amtsgerichts? Das sog. "Ehgericht"? Das [[Reichskammergericht]] war wohl eher eine übergeordnete Institution. --[[Benutzer:Doc Bendit|Doc Bendit]] ([[Benutzer Diskussion:Doc Bendit|Diskussion]]) 10:30, 26. Feb. 2015 (CET)
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Welches Gericht bzw. welche Gerichtsform waren die historisch korrekten Vorgänger des Amtsgerichts? Das sog. "Ehgericht"? oder das Kampf- und Kolbengericht? Das [[Reichskammergericht]] war wohl eher eine übergeordnete Institution. --[[Benutzer:Doc Bendit|Doc Bendit]] ([[Benutzer Diskussion:Doc Bendit|Diskussion]]) 10:30, 26. Feb. 2015 (CET)

Version vom 27. Februar 2015, 11:43 Uhr

Vorgänger

Welches Gericht bzw. welche Gerichtsform waren die historisch korrekten Vorgänger des Amtsgerichts? Das sog. "Ehgericht"? oder das Kampf- und Kolbengericht? Das Reichskammergericht war wohl eher eine übergeordnete Institution. --Doc Bendit (Diskussion) 10:30, 26. Feb. 2015 (CET)