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Am 5. April zeigte er beim Magistrat den Tod seiner Mutter an. Da er aber noch nicht sein Prüfungszeugnis aus Ansbach erhalten hatte, stellte er die Bitte, falls Gesuche zur Verleihung der erledigten Maurerkonzession gestellt würden, diese nicht eher zu bescheiden, bis er im Besitz seines Prüfungsattestes sei, um sich gleichzeitig um diese Konzession zu bewerben, auf die er als gewerbsfähiger Sohn gesetzlich den nächsten Anspruch habe. Bereits wenige Tage später, am 12. des Monats, konnte er das Prüfungszeugnis des k. Kreisbaubüros vom 8. April 1853 vorlegen. Dabei stellte er erneut die Bitte, ihm die Konzession seiner verstorbenen Mutter zu übertragen und das Bürger- und Meisterrecht zu verleihen. Hierbei teilte Loehr mit, dass er sich ein bares Vermögen von 250 f. (Gulden) erspart und Handwerkszeug im Wert von 300 f. angeschafft habe. Weitere Ersparnisse waren ihm nicht möglich, da er seine Mutter zu unterstützen hatte.
 
Am 5. April zeigte er beim Magistrat den Tod seiner Mutter an. Da er aber noch nicht sein Prüfungszeugnis aus Ansbach erhalten hatte, stellte er die Bitte, falls Gesuche zur Verleihung der erledigten Maurerkonzession gestellt würden, diese nicht eher zu bescheiden, bis er im Besitz seines Prüfungsattestes sei, um sich gleichzeitig um diese Konzession zu bewerben, auf die er als gewerbsfähiger Sohn gesetzlich den nächsten Anspruch habe. Bereits wenige Tage später, am 12. des Monats, konnte er das Prüfungszeugnis des k. Kreisbaubüros vom 8. April 1853 vorlegen. Dabei stellte er erneut die Bitte, ihm die Konzession seiner verstorbenen Mutter zu übertragen und das Bürger- und Meisterrecht zu verleihen. Hierbei teilte Loehr mit, dass er sich ein bares Vermögen von 250 f. (Gulden) erspart und Handwerkszeug im Wert von 300 f. angeschafft habe. Weitere Ersparnisse waren ihm nicht möglich, da er seine Mutter zu unterstützen hatte.
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Nachdem der Vorgeher des Maurergewerbes [[Johann Gran]] gegen das Gesuch nichts einzuwenden hatte, wurde die Bewerbung durch Anschlag am 14. April öffentlich bekannt gemacht, woraufhin sich als Mitbewerber der Insasse und Maurerpolier [[Philipp Krieger]] meldete.  Der Armenpflegschaftsrat und die Gemeindebevollmächtigten befürworteten das Gesuch des Maurergesellen Loehr, sodass der Magistrat mit Beschluss vom 19. Mai 1853 ihm die Maurerkonzession verlieh und die Ansässigmachung gestattete, den Mitbewerber Krieger aber abwies.<ref>„Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend das Ansässigmachungs-Gesuch des Maurergesellen Johann Georg Christoph Loehr v. hier. 1853/54”. StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/L 132</ref>
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Nachdem der Vorgeher des Maurergewerbes [[Johann Gran]] gegen das Gesuch nichts einzuwenden hatte, wurde die Bewerbung durch Anschlag am 14. April öffentlich bekannt gemacht, woraufhin sich als Mitbewerber der Insasse und Maurerpolier [[Philipp Krieger]] meldete.  Der Armenpflegschaftsrat und die Gemeindebevollmächtigten befürworteten das Gesuch des Maurergesellen Loehr, sodass der Magistrat mit Beschluss vom 19. Mai 1853 ihm die Maurerkonzession verlieh und die Ansässigmachung gestattete, den Mitbewerber Krieger aber abwies, weil neue Konzessionen nicht vergeben werden können.
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Gegen diese Entscheidung legte Krieger am 8. Juni Rekursbeschwerde ein, die der Stadtmagistrat drei Tage später der II. Instanz, der kgl. Regierung in Ansbach, vorlegte. Diese beschloss am 25. des Monats die Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses; danach war dem Beschwerdeführer die Maurermeisterkonzession zu erteilen und dagegen der Maurergeselle Loehr abzuweisen, weil dem Krieger in jeder Beziehung der Vorzug gebühre, sodass eine Rücksichtnahme auf die Familienverhältnisse des Loehr nicht angemessen sei. Die Regierungsentschließung wurden den beiden Bewerbern am 9. Juli 1853 eröffnet.
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Mit großem Befremden nahm Loehr, der sich in seinem sicheren Glauben getäuscht und dem elterlichen Erbe entrissen sah, diese Zurückweisung auf, legte am 12. Juli dagegen Beschwerde ein und stellte wiederum ein Gesuch um Verleihung einer neuen Maurerkonzession, für welche dann die sich als nächste erledigende einzuziehen sei. Die Beschwerde wurde von der II. Instanz am 7. September als unzulässig abgewiesen, das Gesuch für eine neue Konzession aber dabei nicht behandelt. Erst nachdem Loehr daran erinnerte, nahm der Magistrat die Verhandlungen auf, gab das erneute Gesuch öffentlich bekannt und befragte dazu den Vorgeher des Maurerhandwerks Johann Gran. Dieser gab zusammen mit seinen Mitmeistern [[Johann Michael Zink]], [[Andreas Korn]] und [[Johann Georg Hofmann]] am 21. Oktober zu Protokoll, dass sie im Namen aller Mitmeister „feierlichst“ gegen die Verleihung einer neuen Konzession protestieren, weil sie „mit Nahrungssorgen im vollsten Maße zu kämpfen haben“. Die angehörten gemeindlichen Kollegien aber stimmten dem Gesuch zu; insbesondere die Gemeindebevollmächtigten waren entrüstet über den Beschluss der kgl. Kreisregierung vom 25. Juni und sahen trotz der Proteste des Gewerbsvorgehers den Umstand, dass gegenwärtig drei Meister vom Lande (Weiz von Unterfarrnbach, Teufel von Poppenreuth, Mende von Dambach) hier arbeiteten, als Beleg dafür, dass auch ein neu konzessionierter Meister sein Brot finden wird.
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So beschloss der Stadtmagistrat am 14. November 1853 die Verleihung einer neuen Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes an Christoph Loehr mit dem Vorbehalt, dafür die nächste sich erledigende Konzession einzuziehen. Gegen diesen Beschluss legten die Vorgeher des Gewerbes Beschwerde ein, die Beschwerdeschrift vom 22. des Monats wurde der Regierung zur Entscheidung in II. Instanz vorgelegt. Diese rügte mit Entschließung vom 7. Dezember 1853 (Unterschrift [[wikipedia:Max von Gutschneider|Gutschneider]]) die Vergabe einer neuen Konzession scharf, setzte den Magistratsbeschluss außer Kraft und ordnete die erneute Abweisung des Maurergesellen Loehr an.<ref>„Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend das Ansässigmachungs-Gesuch des Maurergesellen Johann Georg Christoph Loehr v. hier. 1853/54”. StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/L 132</ref>
    
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