Johann Leonhard Bandel

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Johann Leonhard Bandel (gest. September 1850 in Fürth[1]) war gräflich von Pückler-Limpurg'scher Patrimonialrichter.[2][3] Seit 1833 war er am Stadtgericht Fürth und als Stadtanwalt in Cadolzburg tätig. 1834 wurde er zum königlich-württembergischen Hofrat ernannt.[4][5]

Bandel war es, der in der Schulkonferenz vom 1. März 1824 über die Planung eines neuen Schulhauses in Burgfarrnbach offiziell den Vorschlag unterbreitete, den Friedhof außerhalb des Ortes anzulegen, das bisherige Schulhaus (Haus-Nr. 16, heute Würzburger Straße 481) an den Meistbietenden zu verkaufen und ein neues Schulgebäude im alten Kirchhof zu errichten. Die Nähe zur Kirche musste erhalten bleiben, da der Lehrer auch die Stellen eines Kantors und Kirchners zu versehen hatte. Er berichtete am gleichen Tag seiner gräflichen Herrschaft, dass dem der ganze Gemeindeausschuss und der Pfarrer einhellig ihre Zustimmung erteilten.[6]

Einzelnachweise

  1. Fürther Tagblatt, 01.10.1850, S. 732
  2. Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern. Nro. 41 vom 02.12.1833, S. 1019 - Digitalisat
  3. Königlich Bayerisches Intelligenzblatt für den Rezat-Kreis. Nro. 98 vom 07.12.1833, S. 2011/212 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  4. "Verzeichniß sämmtlicher Advokaten in Bayern. Nach der Zeit ihrer Anstellung." Abschnitt VI. Mittelfranken, S. 14, Druck und Verlag von Carl Brügel, Ansbach 1844 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  5. Eduard Vetter: "Statistisches Hand- und Addreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern ...", S. 306, Druck im Brügel'schen Officin, Ansbach 1846 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  6. Karl Albert, Jakob Sandhöfer: Die Schulen in Burgfarrnbach/Burg- und Unterfarrnbach, Teil I, S. 205