Nürnberger Burggrafen

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Mit Friedrich I. von Nürnberg-Zollern, der vermutlich im Jahr 1191 von König Heinrich VI. mit dem Burggrafenamt belehnt wurde, traten die Grafen von Zollern (später Hohenzollern) die Herrschaft in der Burggrafschaft Nürnberg an.

Durch die Beerbung der Grafen von Abenberg gelangten sie 1236 in den Besitz von deren Stammburg Abenberg, von Cadolzburg u. a.

Im sog. „untergebirgischen Land“ gelang es den Hohenzollern in wenigen Jahrzehnten, einen umfangreichen Gebietszuwachs zu erzielen. Cadolzburg wurde zunächst die Residenzstadt des "untergebirgischen Landes" (etwa das heutige Mittelfranken).

1331 erlangten sie die Vogtei über Ansbach und bauten es 1385 zur neuen Residenzstadt aus.

Bereits 1273 war den Hohenzollern von Rudolf I. von Habsburg das kaiserliche Landgericht in Nürnberg verliehen worden. Es entwickelte sich zu einem der wichtigsten Instrumente ihres politischen Einflusses. Im 15. Jahrhundert wurde es in den neuen Regierungssitz Ansbach verlegt.

Durch die immer größeren Machtansprüche der Hohenzollern kam es zunehmend zu Konflikten mit der Reichsstadt Nürnberg. 1420 eskalierten diese Auseinandersetzung in der Zerstörung der Nürnberger Burggrafenburg. Sie wurde danach von den Hohenzollern nicht mehr wiederaufgebaut, sondern 1427 mitsamt dem Burggrafenamt der Reichsstadt Nürnberg verkauft. Obwohl die fränkischen Hohenzollern auch danach noch den Namenszusatz „Burggraf zu Nürnberg“ in ihrem Titel führten, bedeutete dieser Verkauf letztendlich doch das Ende der staatsrechtlichen Existenz der Burggrafschaft Nürnberg. Aus ihrem Territorium ging in der Folgezeit u. a. das hohenzollernsche Markgraftum Brandenburg-Ansbach hervor.[1]

Die Nürnberger Burggrafen waren auch Vögte von Fürth gewesen. So geriet Fürth im Laufe der Zeit unter die Dreiherrschaft des Bistums Bamberg, des Markgrafen von Ansbach und der Reichsstadt Nürnberg.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Artikel Burggrafschaft Nürnberg aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. Abgerufen am 22. März 2016, 17 Uhr