Bahnhof Vach: Unterschied zwischen den Versionen

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*1955:  Der amerikanische, lässige Umgang mit Munition zeigt ein Vorgang von 1955, bei dem über 100 Güterwaggons (was für eine Menge) voll mit Artilleriemunition am [[Bahnhof Vach]]  auf LKW umgeladen und ohne weitere Sicherungsmaßnahmen durch ganz [[Stadeln]] ins Munitionsdepot im von der US-Armee beschlagnahmten Teil der [[Dynamit-Nobel]] AG verfrachtet wurden. Dieses Gelände wurde erst mit der Übernahme des [[Zennwald-Depot]]s in Burgfarrnbach 1957 freigemacht.
*1955:  Der amerikanische, lässige Umgang mit Munition zeigt ein Vorgang von 1955, bei dem über 100 Güterwaggons (was für eine Menge) voll mit Artilleriemunition am [[Bahnhof Vach]]  auf LKW umgeladen und ohne weitere Sicherungsmaßnahmen durch ganz [[Stadeln]] ins Munitionsdepot im von der US-Armee beschlagnahmten Teil der [[Dynamit-Nobel]] AG verfrachtet wurden. Dieses Gelände wurde erst mit der Übernahme des [[Zennwald-Depot]]s in Burgfarrnbach 1957 freigemacht.


*1970: Berichte aus den Fürther Nachrichten vom 24./25. April.1970 und 2. Dezember 1970
*1970: Berichte aus den Fürther Nachrichten vom 24./25. April 1970 und 2. Dezember 1970
: 23. April 1970  17:40 Uhr - 4 Tote am Bahnübergang nach Steinach. Durch einen Fehler des 23 Jahre alten Bahnbediensteten und Schrankenwärters, der im Stellwerk 1 an der Steinacher Straße Dienst tat, kostete dieses furchtbare Unglück 4 Menschen das Leben. Der Schrankenwärter stellte  entgegen der Dienstvorschrift zuerst die Eingangs- und Ausgangssignale auf „Freie Fahrt” und erst dann wollte er die Schranken schließen. Der schnelle Interzonenzug D 128, aus Erlangen kommend, brauste mit 120 km/h so schnell heran, dass die Schranken am Bahnübergang immer noch offen waren, als der Zug schon durch den Bahnhof fuhr.
: 23. April 1970  17:40 Uhr - 4 Tote am Bahnübergang nach Steinach. Durch einen Fehler des 23 Jahre alten Bahnbediensteten und Schrankenwärters, der im Stellwerk 1 an der Steinacher Straße Dienst tat, kostete dieses furchtbare Unglück 4 Menschen das Leben. Der Schrankenwärter stellte  entgegen der Dienstvorschrift zuerst die Eingangs- und Ausgangssignale auf „Freie Fahrt” und erst dann wollte er die Schranken schließen. Der schnelle Interzonenzug D 128, aus Erlangen kommend, brauste mit 120 km/h so schnell heran, dass die Schranken am Bahnübergang immer noch offen waren, als der Zug schon durch den Bahnhof fuhr.
:Ein VW-Bus des Nürnberger Bauunternehmens Huber, besetzt mit 4 Bauarbeitern, überquerte gerade da die Schienen, als der Schnellzug heranraste. Trotz Warnsignalen des Lokführers,  der die offenen Schranken sah, wurde der VW-Bus mit solch einer Wucht erfasst, dass seine Einzelteile über 100 Meter weit weg geschleudert wurden. Für die Insassen gab es keine Rettung. Der Fahrer, 41 Jahre, und sein Sohn, 19 Jahre, stammten aus Kötzting in Niederbayern, ein 60-Jähriger aus Neustadt/Aisch und ein Gastarbeiter (35) aus Portugal waren die Opfer. Nicht zu glauben ist, dass Minuten vorher noch 3 Leute am Bahnhof aus dem Bus ausgestiegen sind. Dem Bundesbahnbetriebsaufseher wurde vor dem Schöffengericht in Fürth im Dezember 1970 der Prozess gemacht, da er entgegen der Dienstvorschrift – „bei Ankündigung von Zügen müsse primär der Bahnübergang gesichert werden“ – gehandelt hatte. Er wurde er wegen fahrlässiger Tötung und Transportgefährdung zu einer Bewährungsstraße von einem Jahr und 750 DM Geldstrafe verurteilt.
:Ein VW-Bus des Nürnberger Bauunternehmens Huber, besetzt mit 4 Bauarbeitern, überquerte gerade da die Schienen, als der Schnellzug heranraste. Trotz Warnsignalen des Lokführers,  der die offenen Schranken sah, wurde der VW-Bus mit solch einer Wucht erfasst, dass seine Einzelteile über 100 Meter weit weg geschleudert wurden. Für die Insassen gab es keine Rettung. Der Fahrer, 41 Jahre, und sein Sohn, 19 Jahre, stammten aus Kötzting in Niederbayern, ein 60-Jähriger aus Neustadt/Aisch und ein Gastarbeiter (35) aus Portugal waren die Opfer. Nicht zu glauben ist, dass Minuten vorher noch 3 Leute am Bahnhof aus dem Bus ausgestiegen sind. Dem Bundesbahnbetriebsaufseher wurde vor dem Schöffengericht in Fürth im Dezember 1970 der Prozess gemacht, da er entgegen der Dienstvorschrift – „bei Ankündigung von Zügen müsse primär der Bahnübergang gesichert werden“ – gehandelt hatte. Er wurde er wegen fahrlässiger Tötung und Transportgefährdung zu einer Bewährungsstraße von einem Jahr und 750 DM Geldstrafe verurteilt.
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