Vogtei: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Vogtei''' bezeichnet man den Machtbereich und den Amtssitz eines Vogts.
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Mit '''Vogt''' kann entweder ein  herrschaftlicher, oft adeliger Beamte des Mittelalters und der frühen Neuzeit gemeint sein oder der Nachname Vogt einer Person.
Der historische Begriff Vogt (auch Voigt) ist abgeleitet vom mhd. vog(e)t, voit, und letztlich entlehnt aus lat. advocātus‚ der Hinzu-/Herbeigerufene. Er bezeichnet allgemein einen herrschaftlichen, meist adeligen Beamten des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Der Vogt regierte und richtete als Vertreter eines Feudalherrschers in einem bestimmten Gebiet im Namen des Landesherrn. Er hatte den Vorsitz im Landgericht und musste die Landesverteidigung organisieren.
 
  
Das Bistum Bamberg hatte "seit seiner Entstehung das Recht der hohen Voigteilichkeit, und konnte die Verwaltung derselben nach Willkür irgendeinem Advocaten oder Voigte übertragen. [...]. So z. B. übte der Burggraf Friedrich III. die Voigtei vom Jahre 1246 bis 1277 aus."<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 432f. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref>
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==Vogt/Vogtei==
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Als '''Vogtei''' (auch: Vogtey) bezeichnet man den Machtbereich und den Amtssitz eines '''Vogts'''.
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Der historische Begriff Vogt (auch Voigt) ist abgeleitet vom mhd. vog(e)t, voit, und letztlich entlehnt aus lat. advocātus‚ der Hinzu-/Herbeigerufene. Während des Früh- und Hochmittelalters wurden von vielen Kirchen, Klöstern oder Stiften adelige Laien als Vögte eingesetzt, die sie in weltlichen Angelegenheiten vertraten (zum Beispiel vor Gericht), das Kirchengut verwalteten, Steuern einzogen und als Schutzherren die Verteidigung organisieren mussten.
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Seit dem Ende des Spätmittelalters wurde der Begriff „Vogtei“ („Vogteilichkeit“) oftmals gleichbedeutend mit niederer Gerichtsbarkeit (niederer Obrigkeit) verwendet.
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Teilweise wurde aber der Begriff Vogtei nur als "Gefälle" (Steuern und Abgaben) interpretiert.<ref>Anton Wilhelm Ertl: ''"Praxis Aurea Von der Niedergerichtbarkeit, Erb-Gericht, vogteylichen Obrigkeit und Hofmarck-Gericht..."'', Band 1, Nördlingen und Frankfut, 1737. S. 16. - [http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11221610_00005.html online-Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>
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Das Bistum Bamberg hatte ab [[1007]], also ''"seit seiner Entstehung das Recht der hohen Voigteilichkeit, und konnte die Verwaltung derselben nach Willkür irgendeinem Advocaten oder Voigte übertragen."''<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 432f. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 Online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref>
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So übte z. B. der Burggraf Friedrich III. die Voigtei vom Jahre 1246 bis 1277 aus.<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 432f. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref>
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[[Konrad IV.|Burggraf Konrad IV.]] gab in drei Urkunden von [[1303]], [[1307]] und [[1314]] jeweils die Vogteirechte über Fürth an das [[Bistum Bamberg]] zurück.
  
 
==Siehe auch==
 
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* [[Urkunde von 1007]]
 
* [[Urkunde von 1007]]
 
* [[Heinrich II.]]
 
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* [[Konrad IV.|Burggraf Konrad IV.]]
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==Personen mit Namen Vogt==
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* [[Johann Vogt]]
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==Einzelnachweise==
 
==Einzelnachweise==
 
<references />
 
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==Weblinks==
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* "Vogt" bei [https://de.wikipedia.org/wiki/Vogt wikipedia]
  
 
[[Kategorie:Geschichte]]
 
[[Kategorie:Geschichte]]

Aktuelle Version vom 10. Februar 2024, 13:18 Uhr

Mit Vogt kann entweder ein herrschaftlicher, oft adeliger Beamte des Mittelalters und der frühen Neuzeit gemeint sein oder der Nachname Vogt einer Person.

Vogt/Vogtei[Bearbeiten]

Als Vogtei (auch: Vogtey) bezeichnet man den Machtbereich und den Amtssitz eines Vogts. Der historische Begriff Vogt (auch Voigt) ist abgeleitet vom mhd. vog(e)t, voit, und letztlich entlehnt aus lat. advocātus‚ der Hinzu-/Herbeigerufene. Während des Früh- und Hochmittelalters wurden von vielen Kirchen, Klöstern oder Stiften adelige Laien als Vögte eingesetzt, die sie in weltlichen Angelegenheiten vertraten (zum Beispiel vor Gericht), das Kirchengut verwalteten, Steuern einzogen und als Schutzherren die Verteidigung organisieren mussten. Seit dem Ende des Spätmittelalters wurde der Begriff „Vogtei“ („Vogteilichkeit“) oftmals gleichbedeutend mit niederer Gerichtsbarkeit (niederer Obrigkeit) verwendet. Teilweise wurde aber der Begriff Vogtei nur als "Gefälle" (Steuern und Abgaben) interpretiert.[1]

Das Bistum Bamberg hatte ab 1007, also "seit seiner Entstehung das Recht der hohen Voigteilichkeit, und konnte die Verwaltung derselben nach Willkür irgendeinem Advocaten oder Voigte übertragen."[2]

Mit dem Aussterben der letzten Bamberger Hochstiftsvögte übernehmen ab 1200 die Nürnberger Burggrafen die weltliche Herrschaft über Fürth.[3]

So übte z. B. der Burggraf Friedrich III. die Voigtei vom Jahre 1246 bis 1277 aus.[4]

Burggraf Konrad IV. gab in drei Urkunden von 1303, 1307 und 1314 jeweils die Vogteirechte über Fürth an das Bistum Bamberg zurück.

Siehe auch[Bearbeiten]

Personen mit Namen Vogt[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Anton Wilhelm Ertl: "Praxis Aurea Von der Niedergerichtbarkeit, Erb-Gericht, vogteylichen Obrigkeit und Hofmarck-Gericht...", Band 1, Nördlingen und Frankfut, 1737. S. 16. - online-Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  2. In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste... Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 432f. - Online-Digitalisat der Universität Göttingen
  3. Stadtmuseum Fürth
  4. In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste... Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 432f. - online-Digitalisat der Universität Göttingen

Weblinks[Bearbeiten]