Samuel aus Woydyslaw

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Samuel aus Woydyslaw, auch Samuel ben Uri Schraga Phoebus (שמואל בן אורי שרגא פיביש - genaue Lebensdaten unbekannt) - Sohn des gelehrten Urischraga Feibisch[1] kam aus Woydyslaw/Wodzisław nach Fürth. Zuvor bekleidete er die Predigerstelle in Lemberg/Lwiw und erhielt danach einen Ruf nach Szydłów. Ende des Jahres 1691 verließ er Szydłów um die Rabbinerstelle in Fürth anzutreten.

Leben und Wirken[Bearbeiten]

Vermutlich wollte Samuel aus Woydyslaw länger in Fürth bleiben, ging aber trotz einer guten Dotierung nach vierjährigem Aufenthalt wieder nach Szydłów zurück. Hintergrund dafür könnte der Streit zwischen den beiden Familien Model und Fränkel im das Amt des Hoffaktoren gewesen sein, bzw. „ob und auf welche Weise die dompröpstlichen (bambergischen) und fürstlichen (ansbachischen) Juden, die bisher zwei getrennte Körperschaften bildeten, zu einer einzigen Körperschaft vereinigt werden können.“[1][2] Allgemein wurde die Beobachtung gemacht, dass sich Rabbiner aus dem östlich-slawischen Bereich in Deutschland nie recht heimisch fühlten.[1]

Aus seiner Ehe mit Gitel gingen ein Sohn (Josef) und zwei Töchter hervor. Die jüngere Tochter heiratete Aaron Hart, den ersten Großrabbiner Großbritanniens.
Das Werk Samuels von Woydyslaw, „בית שמואל“ (Haus Samuel), ein Kommentar zum Eben ha'Ezer, erschien in verbesserter Zweitauflage in Fürth 1694. In diesem Werk - (Haus Samuel, Teil: Namen Städte und Flüsse) - wurde von ihm auch die (halachische) bedeutsame, korrekte Orthographie bei GET (Scheidungsurkunde) mit „FIURDA“ festgelegt.

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 1,2 Leopold Löwenstein: „Zur Geschichte der Juden in Fürth“, 1974 Nachdruck, I. Teil, S. 168 ff
  2. siehe dazu Siegfried Hänle Geschichte der Juden im ehemaligen Fürstenthum Ansbach S. 159 f: „Zwar wurde in den Jahren 1688 und 1689 auf Anregung des Marx Model eine Einigung zwischen der domprobsteilichen und Ansbachischen Judenschaft in Fürth angestrebt, und wurde 1690 ein Vergleich zwischen beiden geschlossen und waren 16 Punkte festgestellt worden, zu welchem Behufe Model, ein Bamberger und ein unparteiischer Heidingsfelder Rabbiner zusammengekommen waren. Allein dieses auf zwölf Jahre getroffene Übereinkommen diente nur scheinbar den Ansbacher Interessen, denn indem stipulirt wurde daß die Fürther Judenschaft, während bisher zwei getrennte Körperschaften bestanden, als ein Ganzes zu betrachten sei, daß bei Wahlen zu den Vorstehern - ein Unterschied zwischen Ansbacher und domprobsteilichen Juden nicht gemacht werden solle, jeder wählbar sei - ward die Ansbacher Judenschaft, die sich der Bamberger gegenüber in der Minderzahl befand, bei den Gemeindeangelegenheiten in der Regel überstimmt. Schon 1690 kam, ... eine Commission deshalb nach Fürth, seit 1696 wirkte E. Fränkel zu Gunsten der Ansbachischen Regierung, welcher die domprobsteilichen Schutzverwandten mit dem Bemerken entgegentraten, eine solche Maßnahme widerstrebe ihrer Religion, wäre auch practisch gar nicht durchführbar. Zur Zeit, als das Reglement erlassen wurde, hatte Ansbach seine Juden in Fürth, wie es in dem Reglement selbst heißt: „hinübergewiesen“, so daß die ganze Fürther Judenschaft zum domprobsteilichen Schutze gelangte.“

Bilder[Bearbeiten]