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Eichstätt – hat den Papst zum Einlenken bewegt, da auch von weltlicher Seite der Ehestreit nicht weiter verfolgt wurde. Unter dem neuen Salierherrscher war nun der Zeitpunkt und die Gelegenheit gekommen, „Ouraha“ und „Zenni“ gegen das benachbarte „Phurti“ beim Bischof einzutauschen, und Irmgard hat entweder aus Dankbarkeit oder nach einer Bedingung des Tauschvertrages die Laurentiuskirche in Roßtal gestiftet, die damals wohl dem „praedium“ Langenzenn zugerechnet werden muss. Das Laurentiuspatrozinium macht außerdem deutlich, dass hier ein Andenken an das nun nicht mehr existierende ottonische Herrscherhaus und seinen Bamberger Bischof gestiftet worden war, denn der heilige Laurentius wurde als Tagesheiliger seit dem Sieg Ottos I. auf dem Lechfeld besonders verehrt. Möglich wäre auch eine Art Vergebung des durch den Ehestreit entstandenen Übels oder eine Art Wiedergutmachung, da sich Roßtal bei der Belagerung von 954 auf die Seite von Ottos aufmüpfigen Sohn Liudolf gestellt hatte. Man könnte sogar darüber nachdenken, ob die von Fürth abhängige Laurentiuskapelle in Nürnberg in der Zeit des Prekarievertrages der Irmgard über Fürth (zwischen 1024 und 1042) entstanden ist – im gleichen Andenken wie in Roßtal. Es wäre eine besondere, 24

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dem Bamberger Bischof entgegenkommende Geste der Irmgard und zeigt, wie eng ihr Verhältnis zur Kirche war, trotz vorübergehender Exkommunikation. Wichtig bleibt aber die Beobachtung, dass sich das Andenken hauptsächlich auf Otto den Großen bezogen hat und nicht auf Heinrich II., der dem Hammersteiner Ehepaar so viel Unannehmlichkeiten bereitet hatte. Ob die Patrozinienwahl mit einem Andenken an die Marktgründung in Fürth in Zusammenhang zu bringen ist, weil seit Otto dem Großen die Schutzgewährung auf den neuen Märkten zwischen Rhein, Donau und Elbe eine neue Qualität im Handeltreiben garantierten, kann nicht gesagt werden. Möglich wäre aber, hierin die Anfänge des Geleitwesens in Fürth als allerletztes Relikt des frühen Marktschutzes zu sehen. Otto von Hammerstein verstarb am 5. Juni 1036, seine Frau Irmgard Ende 1042, sodass erst danach Fürth an die Dombrüder zurück gefallen sein kann. Der in der ersten Urkunde namentlich nicht genannte Sohn des Paares Udo war schon vor seinem Vater 1034 verstorben und spielte in dem Prekarieverhältnis mit Fürth keine Rolle mehr. Das heißt aber auch, dass die zweite Urkunde erst nach dem 5. Juni 1036 ausgestellt sein kann, da der Gemahl der Irmgard darin ebenso keine Erwähnung mehr findet. Durch diese Spätdatierung wird angenom-

men, dass sich Herzogenaurach und Langenzenn bis dahin im weiteren Nießbrauch der Irmgard befunden haben könnten, den sie nach der 2. Urkunde dann erst dem Bischof zurückgegeben hat. Dennoch, die Begehrlichkeit auf den Marktplatz in Fürth ist nicht verborgen geblieben, weil Kaiser Konrads Sohn und Nachfolger Heinrich III. auf das königliche Regal in Fürth (Marktrecht) ab 1042 hat zugreifen und nach Nürnberg verlegen können, da auch der Hüter der königlichen Ausstattungsgüter in Bamberg, Bischof Eberhard (1007 – 1040), zwischenzeitlich verstorben war. Nach der Auffassung Ortegels könnte Heinrich III. sogar in der Erbfolge der Irmgard eine Rolle gespielt haben, indem er einen derartigen Eingriff in das Eigentumsrecht der Dombrüder vornahm. Die Bedeutung des damaligen Marktes in Fürth für die Versorgung des Rangaues und der gesamten Region ist ja vor kurzem erst dargelegt worden. (Altstadtbläddla Nr. 45, 2011/12, S. 44). Durch die Stiftung der Laurentiuskirche in Roßtal (vielleicht auch der in Nürnberg) und die Zugabe von „Ouraha“ wird aber auch erkennbar, mit wieviel an Mehrwert der Markt in Fürth gegenüber dem „praedium“ Langenzenn vom Bishof angerechnet worden war. Gleichzeitig lässt sich sehen, wie leichtfertig er damals auf das Präbendalgut der Dombrüder zugriff, ein Vorgang, gegen den

sich die Domherren wenig später kräftig beschwert haben, was aber erst der übernächste Nachfolger Bischof Hartwig von Bamberg auch eingesehen hat. Da Heinrich III. nach Ablauf des Prekarievertrages das Marktrecht von Fürth nach Nürnberg verlegt hatte, bekamen die Dombrüder ihr „Phurti“ nicht in dem Wert zurück, wie man es ihnen genommen hatte. Es wird dadurch erklärlich, dass sie versucht haben auch ihr Marktrecht wieder zurückzubekommen, was aber erst 1062 durch Heinrich IV. vollzogen wurde. Die Unterbrechung des Marktwesens in Fürth von ca. 20 Jahren (1042 – 1062) hat offenbar ausgereicht, dass es in die Bedeutungslosigkeit absinken konnte. Immerhin standen die Händler damals unter dem besonderen Schutz des Königs/Kaisers (Königsmuntlinge) und sind innerhalb dieses kurzen Zeitraums mit dem Markt nach Nürnberg umgezogen, um sich dort neu zu etablieren. Aus der Rückgabeurkunde Heinrichs IV. vom 19. Juli 1062 geht hervor, dass dem neuen Markt in Fürth besondere Rechte zugesprochen worden waren, vor allem die damals wichtige Immunität und das Recht, Münzen zu prägen, wie es bereits aus ottonischen Privilegien bekannt ist. Die handeltreibenden Kaufleute wurden rechtlich gleichgestellt mit denen von Regensburg, Würzburg und Bamberg. Der erst zwanzig Jahre alte