deutung, die von dem Hauptgut getrennt aufzuführen waren. Damit geht eine gewisse Eigenständigkeit in der Ortsnamenvergabe bei der Landeserschließung der königlichen Organisation voraus, die nur im
Zusammenhang mit den bekannten Ortsnamengebern stehen kann und Teil ihrer Entstehungsgeschichte sind.
Um einen Einblick in den Zusammenhang von Territorialgeschichte und der Familie des Fürther Pfarrers zu
erhalten, ist es nötig sein Umfeld und die Namen der
Angehörigen in ihrer historischen Entwicklung zu beleuchten. Dabei stößt man auf eine Reihe von Ungereimtheiten, dass die vorgetragenen Gedanken nur als
Anregung für weitere Forschungen und Überlegungen gesehen werden dürfen. Die Idee, sich mit diesem Pfarrer etwas näher zu beschäftigen, resultiert
aus der Überzeugung, dass nicht nur eine beispielhafte Karriere im 13. Jh. verfolgt werden kann, sondern auch uralte Erschließungsstrukturen im Nordgau offen gelegt werden, die viel zu selten angesprochen werden. Dabei ist eine Hürde zu überwinden,
weil durch die Tradition der Personenbenennung
nicht immer klar die Trennung zwischen den Generationen oder die verwandtschaftliche Zugehörigkeit erkannt werden kann. Methodisch hilft sich die Namenforschung damit, indem sie die Namen nach der Etymologie ihrer Namensglieder befragt, um sie dann mit
der Umgebung der Namensausbreitungen ins Verhältnis zu setzen. Dabei können Rückschlüsse auf mögliche verwandtschaftliche Beziehungen gezogen werden, die für die historische Entwicklung eines Raumes von Bedeutung sein können. Geprägt wird das
Gründlacher Ministerialengeschlecht von den Namen
Lupold bzw. Leupold und Herdegen. In beiden Fällen
handelt es sich um zweigliedrige germanische Personennamen, die sich zwar aus dem Althochdeutschen
noch erklären lassen, von denen die Namenforschung
aber annimmt, dass ihre Bedeutung bei ihrer Vergabe nicht mehr verstanden oder zugeordnet werden
konnte, sondern ausschließlich in der uralten familiären Namenstraditon stand oder nach dem Klangbild
der ritterlichen Minne gewählt wurde.
In Bezug auf die Fürther Pfarrersfamilie ist zunächst
der Versuch einer Erlärung des Namens Lupold bzw.
Leupold interessant, weil die historische Verbreitung
des Namens viel über die gesellschaftliche Stellung
der Namengeber aussagt. Es ist ein sehr alter germanischer Personenname, der beim Eintritt in die historischen Quellen in der Form „Leodovaldus“ bei Gregor
von Tour zu finden ist, der sie damals (um 581 – 587)
für den Bischof von Bayeux bekannt gibt. Die dann gebräuchliche zweigliedrige Namenszusammensetzung
Liutpald lässt sich aus ahd. „liut“ = „Volk/Leute“ und
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Altstadtverein Fürth
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ahd. „bald/pald“ = „kühn, schnell“ herleiten, scheint aber wie gesagt älter zu sein. Hier könnte bereits darüber gestritten werden, weil die erste Namensform im Grundwort ein latinisiertes „valdus“ statt „baldus“ beinhaltet, ob die ursprüngliche Form des Grundwortes von ahd. „waltan“ = „beherrschen, regieren“ in der ursprünglichen Bedeutung „Volksherrscher“ abstammt und damit eine hohe gesellschaftliche Stellung der Familie des Namengebers ausdrücken würde. Das wäre wichtig, weil das Bestimmungswort in Waltger/ker den gleichen Namensbestandteil „waltan“ aufweist und damit eine sippenartige Verwandtschaft andeutet, die bei der Namensgebung aus dem gleichen Pool der Namensglieder geschöpft hätte. Im Endeffekt lässt sich der ursprüngliche Name nicht mehr genau rekonstruieren und dürfte für die Ministerialenfamilie in Gründlach auch nicht so wichtig gewesen sein, da auf eine lange Namenstradition zurück geblickt werden konnte, die sich aus der althochdeutschen Form gebildet hatte. Etwas anders sieht es bei der Herleitung des Namens Herdegen aus. Hier besteht die Zusammensetzung aus ahd. „heri“ = „Volksmenge, Schar, Heer“ und ahd. „thegan“ = „Knabe, Dienstmann, Krieger“. In diesem Falle hätte der „Heeresdienstmann“ als Ministerialer des Königs bzw. Bischofs keinen besseren Namen bekommen können. Dennoch ist die Erklärung des Bestimmungswortes im Namen nicht ganz eindeutig. Wenn das ahd. „heri“ aus dem germ. „char“ < indogerm. „kar“ = “rühmen, gedenken” abzuleiten ist, dann würde der Name „Char-i-bert“ gebildet aus „char“ = „Ruhm“ mit dem Fugenvokal „i“ und ahd. „beraht“ = „glänzend“ soviel wie „Ruhmesglanz“ bedeuten und der „Char-i-thegan“ als „Ruhmeskrieger“ den gleichen Namensbestandteil mit sich führen wie der oben erwähnte „Heripreht“. Betrachtet man dazu die Frühform von Waltger/ker = „Waltachar/ Waltharius“ > „Walther“ = „Herrscherruhm“ (750 Zeuge des Adalberct bei einer Schenkung an das Kloster Fulda, 831 Graf und Zeuge einer Tauschurkunde zwischen den Äbten der Klöster Prüm und Fulda), erkennt man unschwer die Namensbestandteile in „Leod-o-valdus“ und „Her-i-thegan“ wieder. Die Verwendung von immer wiederkehrenden Namensbestandteilen im Zusammenhang mit räumlich begrenzten Besitzverhältnissen haben die Namensforscher als möglichen Hinweis auf gleiche Sippenzugehörigkeit interpretiert, die sich in unserem Fall als Gemeinschaft der Landeserschliesser im nördlichen Nordgau zu erkennen geben würde und mit Gründlach, Herpersdorf, Walkersbrunn und Leupoldstein den Erschliessungsraum als Sippenleistung markiert hätte. Ausnahme bliebe Eltersdorf, weil „Altrih“ keinen der aufgeführten Namensbestandteile enthält, es sei denn, wir hät-