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ten es mit einem verkürzten oder umgedeuteten „Baldrih“ bzw. „Waltrih“ zu tun, den wir im o.a. Ortsnamen „Vvaldrichesbach“ = Wellerstadt im Zubehör der Domäne Forchheim antreffen. Das Merkmal „rih“ von ahd. „rîhhi, rîchi“ = „Reich, Herrschaft“ darf aber nicht als Anzeichen interpretiert werden, dass Eltersdorf einmal der Domäne Forchheim zugeordnet war, weil die Benennung der Orte wahrscheinlich vor der königlichen Organisation stattgefunden hat. Mit der Eingliederung der genannten Orte in die Domäne Herzogenaurach wird die Sippe der Namengeber auch ihren gesellschaftlichen Status eingebüßt haben, wie er sich anfangs in den Personennamen ausgedrückt hatte, im 11. Jh. zur Identifikation aber nicht mehr verstanden wurde. Hier wird vielleicht auch der Ursprung der Ministerialität bzw. Dienstmannenschaft zu suchen sein, da sie als Ortskundige der Gegend weiterhin für die Verwaltung gebraucht wurden. Leider lässt sich nun nicht herauszufinden wann das Land gerodet, nutzbar gemacht und mit Ortsnamen versehen wurde, weil das namentliche Auftreten der Namensgeber in den Quellen vor der Ersterwähnung der Ortschaften seit dem 8. Jh. bekannt ist. Das heißt dieser Prozess könnte schon im 8. Jh. stattgefunden haben, was den karolingerzeitlichen Landesausbau unterstützen würde oder aber erst im 11. Jh.. Für die Gründlacher Leitnamen Leupold/Liutpald und Herdegen kann daher nur eine kurze Beleuchtung ihrer quellenmäßigen Erscheinung im historischen Ablauf erfolgen, für Waltger und Heripreth nur dann, wenn sie damit im unmittelbaren Zusammenhang genannt sind. Wichtig ist, dass die beiden Namen in der Gründlacher Familie eine bedeutende, traditionsreiche Rolle eingenommen haben und die gesellschaftlilche Stellung bei der Ersterwähnung als „Gründlacher“ in den Quellen bereits als gehoben betrachtet werden darf. Dabei ist zunächst unwichtig ob Liupold de Grintelach 1136, 1138 oder 1140 erstmals urkundlich bekannt wurde, seine Erscheinung als Zeuge in einer Urkunde Konrads III. 1140, die Besitz und Rechte des Klosters Weißenohe bestätigt, zeigt deutlich seine gehobene Stellung im Umfeld des Königs an. Bei Lupold/Leupold < Liutpald denkt man zwangsläufig an die bayerischen Liutpoldinger und ihren bekanntesten Vertreter, den Markgrafen Liutpold, der 907 bei Preßburg (Bratislava) gegen die Ungarn gefallen ist und als Stammvater der Liutpoldingen gilt. Leider ist der Name unter den Liutpoldingern sonst nirgends vererbt worden außer beim Sohn eines konstruierten Enkels des 907 gefallenen Markgrafen namens Heinrich als Markgraf Luitpold (962/3 – 994), der als Stammvater der jüngeren Babenberger in der Ostmark angesehen wird und dort den Namen durch vie-

le Generationen weiter gegeben hat. Der Markgraf Liutpold von 907 soll aber genealogisch von einem Liutpald abstammen, der von 806 bis 842 eine Grafschaft um Freising besessen hat und hier fast jährlich in Freisinger Urkunden erscheint. Auch sonst taucht der Name Liutpold ohne Grafentitel in Freisinger Urkunden (843 – 846; 926 – 1005) als Zeuge auf, dass eine gewisse Parallele im Erscheinungsbild zum oben genannten Altrih erkennbar ist, obwohl der Altrih um Freising bis 1098 gewirkt hat. Von den 24 Urkunden, in denen Altrih dort als Zeuge genannt wird, erscheinen 8 x Heriperht, 5 x Liutpald und 4 x Waltker als Mitzeugen und zwar teilweise in nicht unbedeutenden Stellungen: Heriperht als „archipresbiter“ 1x, Liutpald als „comes“ 2 x und Waltker als Vasall des Freisinger Bischofs 1x. Der Liutpold, der zwischen 900 und 907 in einer Königsurkunde, einer Fuldaer und drei Regensburger Urkunden erscheint, wird wohl identisch sein mit dem 907 gefallenen Markgrafen und der von 962 – 994 bekannte „Liupoldum marchionem Orientalium“ (Thietmar von Merseburg) ist der erste jüngere Babenberger Markgraf Liutpold I. in der Ostmark, dem späteren Österreich. Interessant ist der Liutpold, der als Vogt des Bischofs Balduin/Balzo von Utrecht vor dem 21. Januar 996 die „marca Buochinebach“, das ganze Prädium Büchenbach bei Erlangen, König Otto III. vor seiner Kaiserkrönung übergeben hatte, dass dieser es dem Kollegiatstift St. Stephan in Mainz als Pfründgut weiterreichen konnte – nicht nur durch die räumliche Nähe zu unseren Herzogenauracher Zubehörgütern, sondern auch aufgrund des Namensbestandteils ahd. „bald/ pald“ = „kühn, schnell“ im Namen des Bischofs, der auch im Rodungsgebiet östlich der Regnitz beobachtet werden konnte. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass der Bischof das Prädium „hereditario iure“ (nach Erbrecht) besessen hatte und Bischof Heinrich I. von Würzburg als Intervenient und Bruder des Erzbischofs Heribert von Köln auftritt. Die Namenskombination Balduin, Liutpold und Heribert legt eine Verbindung zu Namen offen, die wir bei den Zubehörgütern Herzogenaurachs während der Namengebungsphase der Ortschaften kennen gelernt haben und deuten auf eine lange Namenstradition hin, die mit der Gegend verbunden war. Dabei ist die These von H.H. Hofmann interessant, dass Balduins Mutter Herisindis eine fränkische Adlige war, die das Gut mit in die Ehe an den Niederrhein gebracht haben könnte und die Übergabe Liutpolds als Heimfall ans Königshaus gesehen werden müsste. Bemerkenswert ist, dass auch sie das Namenglied „heri“ in ihrem Namen trägt. Da Balduin noch sehr jung 917 Bischof von Utrecht wurde, ist der Datierungsansatz vorhanden, dass die „marca Buochinebach“ in ihrem Nr. 54 – 2020/21

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