Mit Wirkung vom [[1. Januar]] [[1957]] wurde das Amtsgericht Fürth für eine Reihe von Rechtsgebieten zum Zentralgericht für die nördlich und westlich benachbarten Amtsgerichtsbezirke Erlangen, Neustadt/Aisch, Scheinfeld und Windsheim bestimmt. Damit wurde die Bedeutung des Gerichtssitzes Fürth für das nordwestliche Mittelfranken besonders unterstrichen. So wurde auch die verbliebene Zweigstelle des Amtsgerichts Markt Erlbach am [[1. Juli]] [[1959]] endgültig aufgehoben und die Geschäfte wurden vom Amtsgericht Fürth wahrgenommen. | Mit Wirkung vom [[1. Januar]] [[1957]] wurde das Amtsgericht Fürth für eine Reihe von Rechtsgebieten zum Zentralgericht für die nördlich und westlich benachbarten Amtsgerichtsbezirke Erlangen, Neustadt/Aisch, Scheinfeld und Windsheim bestimmt. Damit wurde die Bedeutung des Gerichtssitzes Fürth für das nordwestliche Mittelfranken besonders unterstrichen. So wurde auch die verbliebene Zweigstelle des Amtsgerichts Markt Erlbach am [[1. Juli]] [[1959]] endgültig aufgehoben und die Geschäfte wurden vom Amtsgericht Fürth wahrgenommen. |