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===Flussbäder im 19. Jahrhundert===
 
===Flussbäder im 19. Jahrhundert===
Im 19. Jahrhundert gab es zunächst das Riedheimer'sche oder "Rietheimer'sche Bad", ein öffentliches Bad am Schießanger.<ref>''Nürnberg-Fürth: Zuverlässiger Fremdenführer durch die Schwesterstädte und deren Umgebung...", Nürnberg, 1869, S. 32 - [http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl? online-Digitalisat]</ref> Der Chronist Fronmüller schrieb dazu, dass das "Riedheimer'sche Rednitzbad am [[Landgraben]]" im Mai [[1846]] eröffnet worden war. Diese Badeanstalt wurde [[1871]] durch den neuen Besitzer Schreiber erneuert und am 30. Mai 1871 wieder eröffnet.<ref>[[Fronmüllerchronik|Fronmüller-Chronik]], 1887, S. 275 und S. 388</ref>
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Schon in den 1830er Jahren gab es einen öffentlichen Badeplatz, den der Stadtmagistrat an der Gemeindewiese beim [[Schießanger]] ausgewiesen hat.<ref>Fürther Tagblatt, 26.06.1840 - [https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb10503852_00577_u001/7?cq=Fürth online-Digitalisat]</ref>
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In einem Reiseführer von 1869 wird das Riedheimer'sche oder "Rietheimer'sche Bad", ein öffentliches Bad am Schießanger, genannt.<ref>''Nürnberg-Fürth: Zuverlässiger Fremdenführer durch die Schwesterstädte und deren Umgebung...", Nürnberg, 1869, S. 32 - [http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl? online-Digitalisat]</ref> Der Chronist Fronmüller schrieb dazu, dass das "Riedheimer'sche Rednitzbad am [[Landgraben]]" im Mai [[1846]] eröffnet worden war. Diese Badeanstalt wurde [[1871]] durch den neuen Besitzer Schreiber erneuert und am 30. Mai 1871 wieder eröffnet.<ref>[[Fronmüllerchronik|Fronmüller-Chronik]], 1887, S. 275 und S. 388</ref>
    
Am 13. August [[1868]] wurde der Beschluss gefasst, neben den beiden älteren Badeplätzen noch einen dritten an der Rednitz, und zwar unterhalb des Schießplatzes, zur unentgeltlichen Benutzung einzurichten.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1887, S. 356</ref>
 
Am 13. August [[1868]] wurde der Beschluss gefasst, neben den beiden älteren Badeplätzen noch einen dritten an der Rednitz, und zwar unterhalb des Schießplatzes, zur unentgeltlichen Benutzung einzurichten.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1887, S. 356</ref>

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