Burgfarrnbacher Mühle: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach Ablauf der zehnjährigen Stundung fehlte den Grafen das zu zahlende Geld. Christian Ernst Freiherr [[wikipedia:Voit von Salzburg|Voit von Salzburg]] (26. o. 28.05.1744 - 30.07. o. 01.08.1813 in Ansbach), königl.-preußischer Wirklich Geheimer Rat, Oberhofmarschall und Ritter des roten Adlerordens lieh mit Urkunde vom 11. Juni 1804<ref>Verhandlung vom 11.06.1804 in Burgfarrnbach unter Leitung der königl.-preußischen Regierungskommission „zu den Gräf. Pückler. Condominats Diferenz Angelegenheiten” mit beurkundetem Protokoll gleichen Datums von Justizrat [[wikipedia:Wolfgang Heinrich Puchta|Puchta]], Cadolzburg</ref> den Grafen von Pückler-Limpurg (Friedrich, Christian und Alexander) das Kapital von 8.000 Gulden zu Zinsen von 5 Prozent mit gerichtlicher Hypothek auf die Mahl-, Malz- und Schneidmühle. Davon wurden bis zum Jahr 1819 3.000 Gulden zurückgezahlt. Zur Ablösung des Kredits bei den Erben des Freiherrn Voit von Salzburg konnte die „gräflich Pückler’sche gemeinschaftliche Rentey-Cassa“ nur 500 Gulden aufbringen. Für den großen „Rest“ von 4.500 Gulden musste ein neuer Gläubiger eintreten.
Nach Ablauf der zehnjährigen Stundung fehlte den Grafen das zu zahlende Geld. Christian Ernst Freiherr [[wikipedia:Voit von Salzburg|Voit von Salzburg]] (26. o. 28.05.1744 - 30.07. o. 01.08.1813 in Ansbach), königl.-preußischer Wirklich Geheimer Rat, Oberhofmarschall und Ritter des roten Adlerordens lieh mit Urkunde vom 11. Juni 1804<ref>Verhandlung vom 11.06.1804 in Burgfarrnbach unter Leitung der königl.-preußischen Regierungskommission „zu den Gräf. Pückler. Condominats Diferenz Angelegenheiten” mit beurkundetem Protokoll gleichen Datums von Justizrat [[wikipedia:Wolfgang Heinrich Puchta|Puchta]], Cadolzburg</ref> den Grafen von Pückler-Limpurg (Friedrich, Christian und Alexander) das Kapital von 8.000 Gulden zu Zinsen von 5 Prozent mit gerichtlicher Hypothek auf die Mahl-, Malz- und Schneidmühle. Davon wurden bis zum Jahr 1819 3.000 Gulden zurückgezahlt. Zur Ablösung des Kredits bei den Erben des Freiherrn Voit von Salzburg konnte die „gräflich Pückler’sche gemeinschaftliche Rentey-Cassa“ nur 500 Gulden aufbringen. Für den großen „Rest“ von 4.500 Gulden musste ein neuer Gläubiger eintreten.


„Prozeßrath” Konrad Zimmermann, Königlicher Appellationsgerichts-Advokat zu Fürth (wohnhaft Haus-Nr. 513 d<ref>Eger, Johann Gottfried: Taschen- und Addreß-Handbuch von Fürth, im Königreich Baiern 1819, S. 31, 49</ref>, spätere Schwabacherstraße 335 im I. Stadtbezirk bzw. Schwabacher Straße 2, heute [[Schwabacher Straße 3]]) verlieh gemäß Urkunde vom 29. April 1819 an die Grafen Christian Carl Alexander August, Carl Friedrich und Ludwig 4.500 Gulden. Die Zinsen waren jährlich zu 5 Prozent, in halbjährlichen Raten zu Lichtmess und Laurentiustag, zu zahlen; den Rückzahlungstermin vereinbarte man mit einem halben Jahr ab Kündigung von einer Seite. Diese Verbindlichkeit an den neuen Gläubiger wurde auch durch gerichtliche Hypothek vom 10. August 1819 auf die Burgfarrnbacher Mahl-, Malz- und Schneidmühle  gesichert. Über die Begleichung dieser Schuld ist nichts Näheres bekannt.
„Prozeßrath” Konrad Zimmermann, Königlicher Appellationsgerichts-Advokat zu Fürth<ref>"Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern. 1820. [...] KanzleiBuchdruckerei zu Ansbach."  Teil B., Kap. III., Abschnitt 5. Appellations-Gerichtsadvokaten, Zu Fürth,  S. 198 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10369985_00236.html?zoom=0.6500000000000001 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]
</ref> (wohnhaft Haus-Nr. 513 d<ref>Eger, Johann Gottfried: Taschen- und Addreß-Handbuch von Fürth, im Königreich Baiern 1819, S. 31, 49</ref>, spätere Schwabacherstraße 335 im I. Stadtbezirk bzw. Schwabacher Straße 2, heute [[Schwabacher Straße 3]]) verlieh gemäß Urkunde vom 29. April 1819 an die Grafen Christian Carl Alexander August, Carl Friedrich und Ludwig 4.500 Gulden. Die Zinsen waren jährlich zu 5 Prozent, in halbjährlichen Raten zu Lichtmess und Laurentiustag, zu zahlen; den Rückzahlungstermin vereinbarte man mit einem halben Jahr ab Kündigung von einer Seite. Diese Verbindlichkeit an den neuen Gläubiger wurde auch durch gerichtliche Hypothek vom 10. August 1819 auf die Burgfarrnbacher Mahl-, Malz- und Schneidmühle  gesichert. Über die Begleichung dieser Schuld ist nichts Näheres bekannt.


=== 1793 - 1833: Pächter Conrad Ullrich ===
=== 1793 - 1833: Pächter Conrad Ullrich ===

Version vom 31. Januar 2019, 19:41 Uhr

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Burgfarrnbacher Mühlengebäude, Ostseite - Februar 2017
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Objekt
Wein-Mühle
Geokoordinate
49° 29' 12.16" N, 10° 55' 27.19" E

Die Burgfarrnbacher Mühle ist eine ehemalige Mühle im Fürther Ortsteil Burgfarrnbach; sie wird heute allgemein - nach den langjährigen Besitzern, der Familie Wein - auch Weinmühle genannt. Sie liegt an der Regelsbacher Straße 30 und wurde vom Mühlbach (einer Ableitung des Farrnbachs) angetrieben.

Geschichtlicher Überblick

Peter Volckamer erhielt von Kaiser Sigismund im Jahr 1422 eine Urkunde über verschiedene Privilegien, in welcher ihm auch der Bau von Mühlen in Burgfarrnbach erlaubt wurde.[1] Kurz danach wird die Mühle gebaut worden sein. Überliefert ist ein Streit von 1522 über Wasserrechte mit der ca. 4 km oberhalb gelegenen Erzleitenmühle bei Seukendorf, der „zwischen dem gestrengen Herrn Balthasar Wolffen und seines Müllers halben zu Farrnbach einer- und des Müllers halben zu den Hertzen Leiten anderes theils“ ausgetragen wurde.[2]

lm Dreißigjährigen Krieg fielen im August 1632 brandschatzende kroatische Söldner des kaiserlichen Generals Graf von Isolani in Burgfarrnbach ein; die Mühle gehörte neben der Kirche, der Schäferei und sieben Häusern im „Hinteren Dorf“ zu den wenigen verschonten Gebäuden im Ort. Der spätere herrschaftliche Eigentümer David IV. von Kresser (1624 - 1704) schenkte die Mühle 1676 seiner ersten Frau, der Gräfin Anna Scholastica von Pappenheim (1630 - 1695). Dieser Umstand war später dem Hause Pückler-Limpurg von Nutzen, da dieses die Schlossmühle als ihren unabhängig vom Lehen erworbenen Familienbesitz ansah und zur Tilgung ihrer erheblichen Schulden heranziehen konnte. Graf Christian Wilhelm Carl von Pückler-Limpurg verkaufte für 6.000 Gulden die Mühle 1761 an den herzogIich-württembergischen Hofrat August Nathanael Seidel. Schon bald wurde der Wiederkauf angestrebt, wobei „15.000 Gulden als wahrer Wert der Mühle“ angesetzt wurden.[2] Im Jahr 1793 konnte mit der Graf Eckbrecht von Dürckheimer'schen Vormundschaft ein Kaufvertrag geschlossen werden, der die Pückler-Limpurgs wieder in den Besitz der Mühle brachte. Sie verkauften sie erneut Anfang des 20. Jahrhunderts aus Finanznot an ihren Pächter Georg Schwab.

Technische Entwicklung der Mühle

Die lange Zeit zum Gräflich Pückler-Limpurg′schen Besitz gehörende Mühle war eine Pachtmühle. Bei der Übernahme der Mühle durch neue Pächter wurden daher zumeist Inventarverzeichnisse mit detaillierter Beschreibung der Einrichtung erstellt. Anhand dieser Informationen ist der technische Entwicklungsstand dieser Mühle im 19. Jahrhundert näher bekannt.[3]

Ursprünglich war die Getreidemühle in der Technik einer alten deutschen Mühle durch tradierte Handwerksarbeit hauptsächlich aus Holzwerkstoffen errichtet worden. Die Industrialisierung der Mühlen begann in den USA bereits 1785, während in Europa und Deutschland längere Zeit technische Weiterentwicklungen ausblieben. Abgesehen von einzelnen Projekten in Preußen und Württemberg fand die mechanisierte amerikanische Mahlmühle, die sich unter der Bezeichnung „Kunstmühle” einbürgerte, in Franken erst ab Mitte des 19. Jahrhunderts Eingang.

War die herrschaftliche Mühle lange als Mahl- und Malzmühle mit zwei Mahlgängen nebst Sägemühle betrieben worden, so erfolgte wohl im Jahr 1862 ein grundlegender Umbau auf vier Gänge, der Sägebetrieb entfiel. Seither wurde von einer Kunstmühle gesprochen. Hauptgrund der Umgestaltung war der stark gestiegene Bedarf an der begrenzten Wasserkraftressource für das Malzbrechen der herrschaftlichen Brauerei, weshalb diese nun eine eigene Partikularmalzmühle in Betrieb nahm. Der Mühlpächter wurde jedoch gegen Entschädigung verpflichtet, bei auftretenden Ausfällen der brauereieigenen Malzmühle "vor Abfertigung seiner übrigen Kundschaft (...) jederzeit auf der Pachtmühle brechen zu lassen".

Die erhaltenen Inventare der Burgfarrnbacher Mühle von 1869 und 1897 zeigen beispielhaft, wie die neue Müllereimaschinentechik Einzug hält (siehe auch Pachtperiode Bäumler). Im Jahr 1869 war eine technische Einrichtung vorhanden, die noch weitgehend der altdeutschen Mühle entlehnt war. Zwei oberschlächtige Wasserräder trieben vier Mahlgänge an, die sich auf einer sog. Bied (Lager für Wellbaum und Unterbau für die schweren Steinmahlgänge) befanden, die von vier eisernen und zwölf hölzernen Säulen getragen wurden. Zu jedem Mahlgang gehörte ein Beutelkasten, der über eine Transmission angetrieben wurde. Allerdings verfügte man schon über eine Grießputzerei, hier „Wienerstauber” genannt, die die weitere Sichtung (Größensortierung) der Mahlprodukte neben den überkommenen Beutelkästen verrichtete. Für den Getreidetransport waren zwei Elevatoren vorhanden.

Im Jahr 1877 wurden durch die Mühlenbauanstalt M. B. Keck[4] aus Nürnberg neue Sichtzylinder eingebaut, die die alten Beutelkästen bis auf einen einzigen entbehrlich machten. In den folgenden Jahren wurde die Einrichtung weiter modernisiert. Anhand des Inventars von 1897 ist ersichtlich, dass inzwischen ein Steinmahlgang entfernt und durch einen Schrotwalzenstuhl sowie einen Auflösstuhl ersetzt wurde, so dass nun die Mühle drei Mahlgänge und zwei Walzenstühle besaß. Verbesserungen wurden auch bei der Sichtung durch einen neuen Semmelzylinder und eine Grießputzmaschine erreicht, ebenso wurde die Reinigungsanlage mit speziellen Vorrichtungen ausgestattet. Daher wird die eher stadtnahe Burgfarrnbacher Mühle als Beispiel für eine „innovationsfreudige” Mühle in Franken der damaligen Zeit angesehen.[3]

Besitz- und Pachtverhältnisse[5]

(1705) - 1716: Philipp Bühler

Wohn- und Zapfen-Wirtshaus "Zum Hirschen" des Pachtmüllers und Gastwirts Philipp Bühler (abgerissen)

Der Müller Philipp Bühler (auch Pühler, Piller oder Biller geschrieben) erhielt auf schriftlichen Befehl des Grafen Carl Franz von Pückler vom 24. Mai 1705 aus Neustadt/Aisch vom örtlichen Verwalter Johann Friedrich Bayer mit „Bestandt-Brief“ vom 16. Juli 1705 die Mühlpacht für ein Jahr, vom 1. August 1705 bis zum 1. August 1706. Er wird im Dokument als „Bestandt Müller“ bezeichnet, der die Mühle „wiederum uf Ein Jahr lang pachtweiß“ erhält. Er war also zuvor bereits Mühlpächter, der Antrittstermin ist indes ungeklärt. Das Pachtgeld belief sich auf 110 Gulden rheinischer Währung, dazu hatte er 20 Metzen Mehl und 20 Metzen Kleie zu entrichten. Zudem oblag ihm, „alle pretter so mann von herrschaftl. Holz schneiden laßen wird, wie auch das zu hiesigem Präuhauß benöthigte Malz durchgehente ohne weitern Lohn umbsonst (zu) schneiden und (zu) brechen“. Dafür und der sonstigen „Zurichtung“ der Mühle erhielt er auf das ganze Jahr dreieinhalb Eimer Bier (1 Eimer nach Nürnberger Maß = 73,7 Liter, also zumindest 258 Liter). Der Monat Juli nach dem Ende der vorherigen Pacht wurde pachtfrei gestellt, „weilen an der Mühl gebauet werden muß“. Der Pachtbrief wurde später unter Beibehaltung aller Bedingungen um ein Jahr bis zum 1. August 1707 verlängert, nur das Pachtgeld wurde auf 90 Gulden ermäßigt.

Weitere Pachtverträge fehlen in den Akten; aber es ist davon auszugehen, dass Philipp Bühler vorerst weiter als Pachtmüller tätig war. So nannte er sich „Müller in Burgfarrnbach“ bzw. „Müller allhier“ in Schuldschreiben des Jahres 1716, so am 8. Februar im Schuldschein über 150 Gulden, die er sich von seiner Schwägerin Maria Catharina Haummer zu 5 Prozent Verzinsung lieh und am 17. Februar in der Schuldobligation über 50 Gulden, die er sich zu 6 Prozent Zins von seinen Vettern Georg Haffner, „Schneider zu Maußdorf“ (dortiger Untertan des Fürstentums Bayreuth), und Hanns Beer, Postknecht in Nürnberg, borgte.

Zur Erbauung seines neuen Hauses und Stadels hatte er bereits 1712 von seinem Schwager, dem Gegenschreiber Benz zu Fürth, die Summe von insgesamt 200 Gulden geliehen, in Teilbeträgen am 11. und 28. Mai sowie am 27. August, zu deren Zins- und Rückzahlung bei einem Zinssatz von 6 Prozent er und seine Frau „Apolonia Billerin“ sich schriftlich verpflichteten. Offenbar kamen später noch 100 Gulden dazu, denn der „Consistorial Canzlist“ Benz quittiert am 2. September 1720 zu Onolzbach - die Familie Benz muss also in der Zwischenzeit nach Ansbach gezogen sein - in Abwesenheit seiner Mutter den Empfang von 18 Gulden „für Einjährig verfallenen Zinß von 300 f. Capital“. Kunigunda Benzin schrieb am 5. Mai 1722 ihrem Vetter „unter Anwunschung gesund und vergnügten Zustandes“, er möge doch das nunmehr benötigte Kapital, wie bereits versprochen war, bis „Laurenti“ zurückzahlen. Sie konnte immerhin am 28. August 1723 den Empfang von 218 Gulden quittieren, die ihr der „Herr Präuverwalter Beringer von Zürndorf“ überbrachte; über die Abtragung der Restschuld von 100 Gulden ist nichts bekannt.

Im erhaltenen „Zinnß: und Steuer Büchlein vor Philipp Pühlern, Müller hiesigen Orthes, angefangen Anno 1712“ (geführt bis 13. Mai 1734) steht bereits für das Jahr 1712 vermerkt: „4 f - Steuer und Erbzinnß von sainem Neu erbauten Guth.“ Dort taucht auch im Jahr 1717 erstmals die Zahlung von „Umbgeldt[6] von 12 aymer Fürther Bier“ auf, ab Juli dieses Jahres sind auch Abrechnungen über Bierlieferungen aus der örtlichen Brauerei erhalten. Seit Februar 1719 wird er in Abrechnungen als „Wirthen zum Hirschen“ bezeichnet. Im Jahr 1730 wurde sein Gasthaus als „Zapfen Wirthshauß” (Zapfenwirte führten die einfache Kategorie von Gasthäusern ohne Übernachtungsmöglichkeit, warme Speisen oder Fleisch waren – im Gegensatz zu den Schildwirtschaften – verboten) aufgeführt.

Im Kuchen-Plan von 1734 ist das Anwesen „Philip Billers Hirschwirths Hofrait“ mit der Nummer 52 ½ (später Bgf. Nr. 32/33) eingetragen; es befand sich nahe der Burgfarrnbacher Mühle auf dem Grundstück der heutigen Regelsbacher Straße 19.

1717 - 1718: Johann Rupprecht

Als neuer Müller wird am 31. Juli 1716 Hanns Rupprecht, ein Melber zu Mannhof, genannt. Der angehende Bestandmüller soll drei Tage später zu erkennen gegeben haben, "wie das ihm sehr reuete, daß er sich in einem so schweren Mühlbestand daher eingelassen, als man Anlaß genommen, ein solches dem gewesenen Müller zu Siegelsdorf, Andreas Bezoldt, welcher sich schon vorher angemeldet, eröffnen, der den Bestand übernommen hätte". Aber Rupprecht hatte sich schon sehr zum Aus- und Einzug bereitgemacht, er wollte daher in Gottes Namen seinen Antritt nehmen.[7] Lange blieb er aber nicht.

1719 - 1729: Johann Kohlschreiber

Von Johann oder Johannes Kohlschreiber ist nur ein Pachtvertrag vom 7. August 1727 erhalten, der vom herrschaftlichen Verwalter Johann Friedrich Bayer ausgestellt ist. Aus diesem geht aber hervor, dass „die Mahl- und neu zu erbauen resolvirte Seeg- oder Schneidmühle allhier, hinwieder an den bißherigen Beständner Johann Kohlschreiber“ verpachtet wurde. Der neue Pachtvertrag war für 6 Jahre, von Lichtmess 1728 bis zu Lichtmess 1734, geschlossen worden. Das zu zahlende Pachtgeld belief sich auf 78 Gulden, zudem hatte er „Vierzig Mezen Kleyen vor die herrschaftlichen Schweine [zu] liefern, alles beym Herrschaftl. Präuhauß gebrauchende Malz ohne Lohn oder Miz [zu] brechen, die herrschaftl. Seeg-Schröthe gegen Genißung der Schwartten und sechs Pfenning Lohn von iedem Schnitt schneiden, und dem benöthigt kleinen Mühlzeug auf seinen Costen an[zu]schaffen“. Dabei sollte er sich „keine Verwahrloßung zu schulden kommen lassen, … daß Wirtshaußgehens und Volltrinckens sich enthalten“. Dagegen erhielt der Pächter für die Zurichtung der Malzmühle und für das Malzbrechen „jähr. sechs Aymer Bier.“

Als Bürgen, der mit Verpfändung seines Vermögens haftete und neben dem Pächter den Pachtvertrag ebenfalls unterschrieb, hatte Kohlschreiber den herrschaftlichen Untertanen und Schmied, Johann Georg Tischberger (auch Deschberger), aufgeboten. Dieser Pachtvertrag wurde jedoch nicht wie vorgesehen erfüllt, bereits zum Laurentiustag 1729 verließ Kohlschreiber die Mühle. Über die Gründe ist nichts überliefert.

1729 - 1736: Johann Conrad Galster

1736 - 1750: Christoph Helm

1750 - 1769: Johann Georg Schwartz

1761: Verkauf der Mühle

1769 - (1781): Johann Bartholomäus Preyn

(1781) - 1793: Gräfin Caroline Christiane von Pückler-Limpurg

1793: Rückkauf durch die Grafen Pückler-Limpurg

Der Rückkauf der Mühle war eine komplizierte und langwierige Angelegenheit. Der ursprüngliche Käufer vom 1. Juli 1761, der württembergische Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel, trat sie bereits am 8. Oktober an Friedrich Samuel Graf du Maz von Montmartin (1712 - 1778), Kaiserlicher Wirklicher Geheimrat und Premierminister des Herzogtums Württemberg, ab. Durch Erbrecht kam die Mühle an seinen Schwiegersohn Karl Ludwig Albrecht Eckbrecht von Dürckheim (1733 - 1774). Dessen Sohn wiederum, Karl Friedrich Johann Graf Eckbrecht von Dürckheim-Montmartin (15.11.1770 in Regensburg - 01.08.1836 in Bläsheim/Elsass), war zu Zeiten des Rückkaufs 1793 aber noch unmündig (nachweislich im Jahr 1790 Student in Jena)[8] und wurde daher durch die Gräflich Dürckheimer’sche Vormundschaft vertreten. Deren Bevollmächtigter A. G. Busch schloss nach mehrtägigen Verhandlungen mit den Kommissaren der Kaiserlichen Debit-Kommission, dem Geheimen Rat und Gesandten F. A. von Zwanziger[9] und dem Hof- und Regierungsrat G. F. E. Braun[10], einen „Kaufs-, Verkaufs- und Vergleichs-Kontrakt“ in Nürnberg am 14. Juni 1793 unter dem Vorbehalt der Ratifizierung durch die bestellten Vormünder und dem hierbei nicht beteiligten Gräflich Pückler’schen Condominat ab. Der „Kaufschilling“ (Kaufpreis) wurde auf 8.000 Gulden festgesetzt und auf eine 10-jährige Stundungszeit bestimmt. Die Zinsen von 3 ½ Prozent waren ab „Laurentii“ (10. August) 1793 auf Kosten und Gefahr des Käufers nach Dinkelsbühl zu liefern. Zur Sicherung des Verkäufers wurde auch eine Generalhypothek auf die Habe des hochgräflichen Pückler’schen Hauses eingetragen.

Die Vormundschaft ratifizierte den Vertrag; in Meiningen am 24. Juni 1793 durch Franz Christian Freiherr Eckbrecht von Dürckheim (1729 - 1807), vormals Weimarer Kammerjunker, seit 1768 Prinzenerzieher in Meiningen und in Ödenburg/Ungarn (heute Sopron) am 14. August 1793 durch Karl Ludwig du Maz Freiherr von Montmartin (1712 - 1802), k. u. k. Generalfeldwachtmeister,[11][12] dem Bruder von Friedrich Samuel du Maz von Montmartin.
Das hochgräflich Pückler-Limpurg’sche Haus wurde erst bei der Tagfahrt vom 2. Juli 1794 über den Wiedereinlösungskontrakt informiert und zur Ratifzierung aufgefordert. Diese erfolgte erst Anfang November 1794. Bei der Verzögerung war der Bevollmächtigte des Pückler-Limpurg'schen Condominats, Dr. Christoph Ludwig Wilhelm Buff, nicht unbeteiligt; offenbar kam auch Missmut über die "seit 5/4 Jahren unbekannt gebliebene Wiedereinlösung der hiesigen Mühle" hinzu.

Nach Ablauf der zehnjährigen Stundung fehlte den Grafen das zu zahlende Geld. Christian Ernst Freiherr Voit von Salzburg (26. o. 28.05.1744 - 30.07. o. 01.08.1813 in Ansbach), königl.-preußischer Wirklich Geheimer Rat, Oberhofmarschall und Ritter des roten Adlerordens lieh mit Urkunde vom 11. Juni 1804[13] den Grafen von Pückler-Limpurg (Friedrich, Christian und Alexander) das Kapital von 8.000 Gulden zu Zinsen von 5 Prozent mit gerichtlicher Hypothek auf die Mahl-, Malz- und Schneidmühle. Davon wurden bis zum Jahr 1819 3.000 Gulden zurückgezahlt. Zur Ablösung des Kredits bei den Erben des Freiherrn Voit von Salzburg konnte die „gräflich Pückler’sche gemeinschaftliche Rentey-Cassa“ nur 500 Gulden aufbringen. Für den großen „Rest“ von 4.500 Gulden musste ein neuer Gläubiger eintreten.

„Prozeßrath” Konrad Zimmermann, Königlicher Appellationsgerichts-Advokat zu Fürth[14] (wohnhaft Haus-Nr. 513 d[15], spätere Schwabacherstraße 335 im I. Stadtbezirk bzw. Schwabacher Straße 2, heute Schwabacher Straße 3) verlieh gemäß Urkunde vom 29. April 1819 an die Grafen Christian Carl Alexander August, Carl Friedrich und Ludwig 4.500 Gulden. Die Zinsen waren jährlich zu 5 Prozent, in halbjährlichen Raten zu Lichtmess und Laurentiustag, zu zahlen; den Rückzahlungstermin vereinbarte man mit einem halben Jahr ab Kündigung von einer Seite. Diese Verbindlichkeit an den neuen Gläubiger wurde auch durch gerichtliche Hypothek vom 10. August 1819 auf die Burgfarrnbacher Mahl-, Malz- und Schneidmühle gesichert. Über die Begleichung dieser Schuld ist nichts Näheres bekannt.

1793 - 1833: Pächter Conrad Ullrich

Der Müller Conrad Ullrich (auch Ulrich, Uhlrich geschrieben) war wohl der Pächter mit der längsten Pachtzeit. In der Bewerbung vom 9. Dezember 1794 wies er darauf hin, dass „weiland er bereits seit Lichtmeß (2. Februar) 1784 die Mühl versehen habe.“ Anfangs war er wohl nur Müllergeselle, aber nach dem Tod von Graf Christian Wilhelm Carl von Pückler wurde Ullrich 1786 Unterpächter bei der Pächterin, der verwitweten Gräfin Caroline Christiane von Pückler. Als nach sieben Jahren, am 6. April 1793, die Gräfin verstarb, erfolgte der Wiederkauf der Mühle durch das Gräflich Pückler’sche Condominat.

Am 9. Dezember 1794 meldete sich Ullrich bei der Administration und trug vor: „Wie er in Erfahrung gebracht habe, daß der von der nunmehro hochver. verwittweten Frau Gräfin Caroline Christiane von Pückler erstanden Mühlpacht anjezo sich endigte und dahero, da die Mühl doch wiederum anderweit verpachtet werden würde, so sich als künftiger Pachter melden und zugl. bitten wolle, (…) ihme von hoher Kay. Commission der Mühl Pacht um des bißherige Pacht Quantum ad 144 f. mögte überlaßen werden.“ Von Seiten des Administrationsamts gelang es - trotz anfänglicher Ablehnung - auf vieles Zureden, Ullrich auf ein jährliches Pachtgeld von 185 Gulden zu bringen. So schloss die „Kay. Commissarische Administration“ mit Conrad Uhlrich einen Mühlpacht-„Accord“, der auf das Datum seiner vorgebrachten Offerte gesetzt wurde. Die Pachtzeit lief sechs Jahre, rückdatiert von Laurentius (10. August) 1793 bis Laurentiustag 1799; das Pachtgeld war vierteljährig zu zahlen. Für verschuldete Schäden an der Mühle hatte der „Beständner“ (Pächter) durch Verpfändung seines sämtlichen Vermögens zu haften.

Aber die Administration hatte offensichtlich vergessen, den Pachtvertrag von der Kaiserlichen Kommission ratifizieren zu lassen. Mit Schreiben vom 29. März 1796 berichtete sie untertänigst; dabei strich man das erhöhte Pachtgeld heraus und lobte den Pächter: „Dieser Müller ist ein ordentlicher Mann, und besizet ziemlich Vermögen, hat auch seit seines 12jährigen Aufenthalts alhier, das Mahlwerk so versehen, daß niemalen eine gegründete Klage gegen denselben eingelauffen ist, zu dem noch kommt, daß bey denen ehemaligen Pachtern Braun und Eckert, bey den zu Zeiten entstandenen Wassermangel das Malz sehr oft in Fürth muste gebrochen werden, da solche beständig Ausreden vorzubringen gewußt, somit viele Ausgaben das Malz auswärts brechen zu lassen verursacht worden sind, bey diesem Manne aber, solches nicht ehender als bei vorgenommen wordenen Mühlwerksreparaturen geschehen ist, (…).“ Eine Woche später wurde der Pachtvertrag zur Genehmigung eingesandt, die dann auch erteilt worden sein muss.

Die Administrationsbeamten Schwegler und Brenner zeigten der Administrationsdirektion am 17. Mai 1799 an, dass die Pachtzeit des Ullrich mit dem Laurentiustag abläuft. Da man vermutete, dass die Mühlpacht neu ausgeschrieben werden wird, legten sie den Entwurf einer „Proclama“ vor und wiesen ergänzend darauf hin, in die neuen Pachtbedingungen sich das Quartier des Malzbrechers ausdrücklich vorzubehalten. In der Vergangenheit hatten diese in einer Kammer der Mühle Logis, so der ehemalige „Afterfütterer“ Nicolaus Wagner und nach dessen Tod nunmehr Georg Gugler, ohne dass es eigens ausbedungen war. Die Vorgesetzten hatten nicht das Mindeste einzuwenden, wie sie mit Schreiben vom 25. Mai mitteilten. Daraufhin machte das Administrationsamt zwei Tage später in Burgfarrnbach und Fürth öffentlich bekannt, dass „Pachtliebhaber hierzu auf Freitag den 7. Junii, Freitag den 14. Jun, Freitag den 28. Jun bey alhiesigen Administrationsamt sich einfinden, die Conditiones vernehmen und ihr Aufgebott ad Protocollum geben können.“ Am 29. Juni berichteten Schwegler und Brenner, dass außer dem bisherigen „Bestandsmüller Uhlrich“ sich nur zwei Bieter gemeldet hatten, der Mühlknecht Leonhard Kugler aus Frauenaurach und der hiesige Schutzverwandte Johann Adam Hubinger; „beide aber, als ohnbemittelte Leuthe, keine Real Caution zu erlegen im stande geweßen und von ihren Vorhaben wiederum abgestanden sind.“
Als Meistbietender verblieb Conrad Ullrich, der sich im Zuge der Licitation (Versteigerung) auf ein jährliches Pachtgeld von 230 Gulden für die neunjährige Pachtperiode verpflichtete. Als Kaution versprach er, seine 2.000 f. Kapital bei der „Hochgr. Castel. Land Credit Cassa“ (Vorläufer der heutigen Fürstlich Castell’schen Bank) unterpfändlich zu verschreiben. Daher wurde Ullrich von Administrations wegen der Zuschlag erteilt, zugleich ersuchten die berichtenden Beamten zur Ausfertigung des Pachtbriefs um entsprechende Genehmigung. Die muss wohl einige Zeit in Anspruch genommen haben, denn der in den Akten befindliche Pachtbrief trägt das Datum 1. Juli 1802. Die Pachtdauer war „von Laurent 1799 bis dahin 1808“ festgelegt, die Kaution wurde mit 4 % verzinst. Obwohl der Malzgang zur freien Disposition dem verpachtenden Amt zustand, war der Mühlpächter vertraglich verpflichtet, den Malzbrecher niemals zu hindern, den Malzgang in Gang zu bringen und die Steine zu schärfen. Er erhielt zum Ausgleich „aus dem hiesig Brauhauß alljähr. sechs Eymer Bier“ (1 Eimer nach Nürnberger Maß = 73,7 Liter, also immerhin 442,2 Liter).

Am 5. Dezember 1807, angesichts des nahenden Pachtablaufs, richtete Ullrich eine längere Bittschrift nunmehr an ihre „Erlaucht hochgebohrnen Reichsgrafen“. Darin beschreibt er treffend die Probleme der Mühle (Wassermangel, Vorrang des Malzbrechens, Abwandern der Mahlkunden, geringe Nutzung der Sägemühle) und bittet untertänigst, für die Neuverpachtung „nicht den sonst gewöhnlichen Licitationsweg einzuschlagen“. Die letzte Ausschreibung der Mühlpacht von 1799 fand er sehr beklagenswert: „… wurde ich aber von bösen, feindseligen Menschen, vielleicht aus Rache gegen mich, um 45 f hoeher getrieben, so daß ich jährlich 230 f Rh. Pachtgeld zalen mußte.“ Dennoch bittet er seine Herrschaft, ihm die Pacht „auf fernere 9 oder 12 Jahre um das bisherige Pacht Locarium von 230 f huldvollest zu überlaßen.“ Das "Hochgr. Pückler Limpurgsche Oeconomie Amt“ wollte ausschreiben, aber die Grafen Friedrich, Christian und Alexander waren sich einig, den bewährten Pächter auf weitere 9 Jahre zu behalten. Allerdings stellten sie Bedingungen, vor allem, dass er die in seiner Bittschrift erwähnten Unterhaltungskosten von 100 Gulden, die er nach Pachtbrief nicht zu tragen schuldig war, aber bereits aus gutem Willen selbst trug, künftig ohne Wiederersatz selbst bestreiten müsse. Im Termin bei den Beamten Brenner und Maier vom 26. Juli 1808 erklärte sich Conrad Ullrich schriftlich einverstanden, die gestellten Bedingungen zu erfüllen. Der Pachtbrief wurde mit den vorher vereinbarten Bedingungen vier Tage später, am 30. Juli, ausgestellt; die Pacht lief nun bis "Laurentii“ 1817.

Nach gut anderthalb Jahren, am 7. März 1810, wendete sich der Mühlpächter Ullrich wieder an die in „Hohe Gemeinschaft gnaedigst regierenden Grafen von Pückler und Limpurg“ mit der Bitte, in der herrschaftlichen Mühle eine neue "Semmelmühle“ einrichten zu dürfen, die schönes, feines, weißes Mundmehl[16] mahlen kann. Der beigefügte Kostenvoranschlag des Zimmermanns und Mühlarztes Roth aus Wilhermsdorf wies eine Summe von 233 Gulden 40 Kreuzer auf. Was aus der Sache wurde ist den Akten nicht zu entnehmen, auch sonstige Nachrichten aus dieser Pachtperiode fehlen.

In der Condominialherrschaftlichen Konferenz vom 23. Juli 1817 wurde die Prolongation des bestehenden Pachtvertrags um weitere 9 Jahre beschlossen, also „von Laurentii 1817 bis dahin 1826“ und am 1. August im bestehenden Pachtbrief eingetragen. Als zusätzliche Klausel wurde aufgenommen, dass der Pächter „alle vorkommenden Reparaturen an den Rädern und am laufenden Geschirr durchgehend auf seine alleinige Kosten übernehmen solle und müße“.

Wohl Anfang des Jahres 1825 hatte Conrad Ullrich bei einer öffentlichen Versteigerung im königlichen Landgericht Cadolzburg meistbietend für 6.250 Gulden die Raindorfer Mühle erstanden. Bereits 1812 hatte sich Ullrich für die Umschuldung des dortigen Müllers J. C. Eckert - wenn auch ohne Erfolg - engagiert; aber auch dessen Nachfolger G. A. Langkammerer geriet in finanzielle Schieflage.[17] Er zeigte diesen Kauf mit Schreiben vom 28. Januar 1825 seinen Verpächtern an und bat zur Finanzierung seines Vorhabens um vorzeitige Zahlung eines Abschlags von 1.000 fl. von seiner Kaution. Dem Pachtmüller wurde jedoch am 24. Februar vom "Oeconomie Amt“ lapidar eröffnet, dass die „Hochgräf. Herrschaften es bei dem Pacht Contract belaßen wollen“. Damit scheiterte sein Vorhaben, das Mühlanwesen in Raindorf ging im Juli 1825 an den Müller J. G. Hofmann.[17]

In der Konferenz der Condominial-Herrschaften am 3. April 1826 wurde beschlossen, nach Ablauf der Pachtzeit zum Laurentiustag die Verpachtung auf 6 Jahre wieder öffentlich zu versteigern. Zum bekanntgegebenen Termin am 2. Mai erschienen und „licitirten“:

  • Conrad Ullrich, bisheriger Mühlpächter
  • Gottlieb Fecht, herrschaftlicher Malzbrecher
  • Adam Kendler, Bürger und Pfragner (Kleinhändler) aus Nürnberg
  • Martin Nelp, Oekonom (Landwirt) aus Prackenhof bei Emskirchen
  • Johann Foerster, Müller bei Ammerndorf[18]
  • Christian Weghorn, Pächter aus Seukendorf

Am Ende gab Ullrich das höchste Gebot ab; die übrigen „Licitanten“ erklärten „daß ihnen das Ulrichische Pacht-Angebot von 180 f zu hoch sey, und daß sie keine Lust zum weiteren streichen hätten“. Zwar machte die hochgräf. Rentei noch einen Versuch, Ullrich zu einem höheren Gebot zu bewegen, der aber verwies nur auf den zu hohen Pachtschilling zuvor. Schließlich wurde ihm die weitere Pacht zugesagt und protokolliert, vorbehaltlich der herrschaftlichen Genehmigung. Hierbei bat Conrad Ullrich darum, dass im Falle seines Todes sein Sohn die Pachtzeit zu Ende führen darf.
Da erschien am Nachmittag überraschend der Adam Kendler wieder beim Amt und erklärte, er habe sich eines anderen besonnen und bietet nun 5 Gulden mehr als Ullrich. Daraufhin lud man am 3. Mai nachmittags den Pachtmüller Ullrich sowie den Kendler vor. Ullrich war über das Nachgebot erstaunt, bot aber daraufhin auch mehr. Er blieb Meistbietender, aber nun mit einer Summe von 200 Gulden. Auch erhielt er am 1. Juni 1826 die Genehmigung des Condominats, allerdings bei Todesfall ohne die Weiterführung durch seinen Sohn. Die Kaution war nun auf 600 Gulden mit einer jährlichen Verzinsung von 4 Prozent bestimmt. Die neue Pachtzeit lief von Laurentius 1826 bis Laurentius 1832.

Kurz vor Weihnachten 1831, mit Schreiben vom 17. Dezember, wendete sich Müller Ullrich an seine herrschaftlichen Verpächter. Er verwies anfangs auf seine 46 Jahre langen Verdienste, dann äußerte er - wohl fürsorglich für seinen Sohn - die „… unterthaenig gehorsamste Bitte: mir die fragliche Mühle samt Zubehör unter den in dem Pachtbriefe vom 9. Juny 1826 enthaltenen Pachtbedingungen auf weitere 9 oder 12 Jahre außer der oeffentlichen Versteigerung mit der Begünstigung zu überlassen, daß auf den Fall des Eintritts meines Ablebens im Laufe dieser Pachtzeit meinem Sohn Johann Ulrich die Fortsetzung des Pachtes gestattet werde.“ Zur „huldvollen“ Berücksichtigung führte er vier besondere Gründe an. Unter Punkt Nr. 3 weist Ullrich darauf hin, „daß ich seit dem Jahr 1822 den Genuß des Bieres, welcher mir von 1817 bis 1822 gewährt war, entbehren und seit dieser Zeit auch die Last des Malzabmessens übernehmen mußte.“
In der Konferenz vom 2. Januar 1832 (Teilnehmer: Grafen und Cond. Carl und Louis v. Pückler-Limpurg, Patrimonialrichter Bandel, Rentamtmann Maier) wurde beschlossen, dem bewährten Müller Ullrich die Mühlpacht auf 6 Jahre bei sonst gleichen Bedingungen zu überlassen. Aber sein weiteres Gesuch, im Fall seines unter der Pachtzeit eintretenden Todes, die Pacht von seinem ledigen Sohn Johann direkt weiterführen zu lassen, wurde abgelehnt. So schloss man den Pachtkontrakt am 28. März 1832 mit der Bestimmung ab, dass eine etwaige Pachtfortsetzung durch Johann Ullrich einer freien Entscheidung der Herrschaft unterliegt. Die Laufzeit wurde hierbei auf den Laurentiustag 1838 begrenzt.

Am 18. April 1833 erschien der nun 70-jährige Konrad Ullrich bei der herrschaftlichen Rentei und teilte mit, dass es ihm nicht möglich sei, die Mühlpacht zu Ende zu führen und ersuchte, die Pachtzeit „mit dem heurigen Allerheiligen“ beenden zu dürfen. Er führte an, dass sein „lediger Sohn Johann die s. g. Wasenmühle bei Langenzenn mit mehreren dazu gehörigen Feldern, Wiesen u. Waldungen um die baare Summe von 14 400 f. käuflich an sich gebracht hat.“[19] Zudem wolle seine Tochter auf die Wasenmühle ziehen, um bis zu ihrer Verheiratung den Haushalt ihres Bruders zu führen. Auch lebte die Frau von Conrad Ullrich nicht mehr, er selbst sei „durch viele schwere Krankheiten um [m](s)eine sonstige Kräfte gekommen.“ Die Rentei erklärte daraufhin, dass man ihn allenfalls von der sechsjährigen Dauer freisprechen würde, dass „er jedoch schuldig und gehalten wäre, den allenfallsigen Wenigererlös bei einer künftigen Verpachtung bis zum Ende der Pachtzeit darauf zahlen zu müßen.“ Da aber zeigte sich Ullrich zuversichtlich, dass die hochgräflichen Herrschaften mit ihm nicht so streng verfahren würden und war zudem überzeugt, dass bei öffentlicher Ausschreibung der Verpachtung für das jährliche Pachtgeld mehr als 200 Gulden geboten würden. Er wies bereits auf den Müller von Burggrafenhof namens Schmidt hin, der gerne 230 Gulden Pachtschilling zahlen würde.

1833 - 1839: Pächter Jakob Schmidt

Bei der herrschaftlichen Rentei erschien am 30. April 1833 der ledige Müllergeselle Jakob Schmidt aus Burggrafenhof (heute Stadtteil von Langenzenn), 30 Jahre alt, unter Beistand seines Bruders Paul Schmidt aus Langenzenn. Er habe gehört, dass der alte Mühlpächter Ullrich die herrschaftliche Mühle verlassen will und wünsche die Pacht zu übernehmen, jedoch ohne förmliche öffentliche Ausschreibung. Dabei würde er sämtliche Pachtbedingungen, wie sie für den Müller Ullrich galten, „ebenfalls übernehmen und getreulich erfüllen“. Auf die Frage, wieviel er denn biete, offerierte er einen jährlichen Pachtschilling von 220 und eine Kaution von 600 Gulden.

Darauf erkundigte sich am 17. Mai Konrad Soergel aus Ammerndorf, der angab das Müllerhandwerk erlernt zu haben, bei der gräflichen Renteiverwaltung nach der Fortführung der Mühlpacht, weil auch er vom bevorstehenden Abzug des alten Pachtmüllers gehört hatte. Nach Bekanntgabe der Pachtbedingungen wurde ihm gesagt, dass bereits ein Bewerber ein jährliches Pachtgeld von 220 f. geboten hat. Darauf äußerte Soergel: „Ich will es kurz machen und sogleich einen Pachtschilling von Zwei Hundert Vierzig Gulden unter der Bedingung offeriren, daß die Pachtzeit von Allerheiligen 1833 an auf 6 Jahre bestimmt werden möchte, wogegen ich die bestimmte Caution von 600 f. nach meinem Einzug bei der Rentey baar erlegen, auch den Pachtschilling in vierteljährigen Raten baar bezahlen will.“

Aufgrund des höheren Angebots lud die Rentei am 20. Mai Jakob Schmidt vor, um von ihm zu hören, ob er nun sein Angebot erhöhen würde. Doch der lehnte mit den Worten ab: „ ... zu einem höheren Angebot kann ich mich nicht verstehen, denn man will doch dabei auch leben und einen rechtschaffenen Mann machen. Ich will daher von meinem Pachtvorhaben abstehen und dem künftigen Pachter dazu viel Glück wünschen.“

Bei einer Durchreise durch Ammerndorf erkundigte sich Condominus Erlaucht Graf Louis von Pückler persönlich nach den Vermögensverhältnissen „des zur hiesigen Mül sich zur Erpachtung angemeldete Oeconom Conrad Sörgel“. Dabei brachte er in Erfahrung, dass Soergel außer einem Haus sonst kein Vermögen besitzt. So beschloss man laut Konferenzprotokoll vom 25. Mai 1833, dass vor allem mit Jakob Schmidt verhandelt und versucht werden soll, ihn zu einem höheren Angebot zu bewegen.

Schließlich meldete sich noch bei der Rentei am 1. Juni der Müllermeister Georg Friedrich Müller aus Kirchfembach. Auch er hatte von der frei werdenden Mühlpacht erfahren und sprach für seinen noch ledigen 26-jährigen ältesten Sohn Joseph vor, der auch das Müllerhandwerk erlernt hatte und auf der Sixtmühle bei Emskirchen in Arbeit stand.

Am nächsten Tag erschien wegen erneuter Bestellung durch die Rentei zur Erfüllung des Konferenzbeschlusses vom 25. Mai der nun „in Arbeit auf der Mühle zu Doos bei Nürnberg“ stehende Müllergeselle Jakob Schmidt, zusammen mit seiner Braut Anna Kath. Deßner. Man eröffnete ihm: „Es waren aber die hochgraefl. Herrschaften geneigt ihn jede andern Liebhaber vorzuziehen und ihn die hiesige Mühle in Pacht auf 6 Jahre zu überlassen, wenn er sich zu einem jährlichen Pachtschilling von wenigstens 230 f. verstehen wollte, obschon die hohen Herrschaften dadurch gegen das höhere Angebot des Oekonomen Sörgel v. Ammerndorf von 240 f. einen Verlust von jährlich 10 f. erleiden würden.“ Schmidt dankte für die Gnade des Vorzugs und bot an: „Um indeßen das Vertrauen der hochgraefl. Herrschaften gegen mich nicht zu mißkennen, so will ich noch 5 f. mehr schlagen, somit mich zu einem jährlichen Pachtschilling von Zwey Hundert fünf und zwanzig Gulden rh. verstehen (...). Zu einen höheren Offert kann ich mich aber nicht entschließen, weil ich glaube, daß 225 f. Pachtschilling gewiß ein mit den Verdienst der Mühle in Verhältnis stehendes acceptables Offert ist.“ Dabei blieb es, Schmidt erhielt für diesen Betrag den Zuschlag.

Obwohl Entwürfe für den neuen Pachtvertrag mit Datum vom 25. Juni erhalten sind, wurde (offenbar zurückdatiert) der „Pacht-Contract“ am 7. Juni 1833 abgeschlossen. Die Laufzeit war von Allerheiligen (1. November) 1833 bis Allerheiligen 1839 bestimmt, die Kaution betrug 600 Gulden und wurde jährlich mit vier Prozent verzinst. In § 9 wurde der ausschließliche Gebrauch der Malzmühle durch die verpachtende Herrschaft niedergelegt und weiter vorgeschrieben: „Der Pächter darf durch eigenes Mahlen zur Zeit des Malzbrechens dem Schutz das Wasser durchaus nicht entziehen, so daß allenfalls dem Malzbrecher in seiner Beschäftigung mit dem Malzbrechen gehindert werde, sondern er muß vielmehr und zumal bei einem niedrigen Wasserstand dafür besorgt seyn, daß das Malzbrechen zu rechter Zeit angefangen und ebenso wieder beendigt werden kann. Auch darf der Pächter die beiden herrschaftlichen Weiher beim s. g. Trompetergarten auf keinen Fall und zu keiner Zeit stoßen und das Wasser daraus für sich benützen.“ In § 12 wurde Schmidt verpflichtet, das Messen des Malzes für das herrschaftliche Brauhaus ohne jede Vergütung zu übernehmen, „seine Verpflichtung bei dem Königl. Landgericht Nürnberg zu bewirken, und die erforderliche Anzeige bei der Königl. Aufschlagsbehörde zu erstatten.“

Nachdem der Vorpächter Ullrich die Pacht geräumt und Schmidt sie angetretenen hatte, fand am 21. November 1833 die Übergabe der zugehörigen, in einem Verzeichnis beschriebenen, Pachtutensilien statt. U. a. beantragte hierbei Ullrich für aus eigenen Mitteln angeschaffte Gegenstände eine gesonderte Vergütung. In einer Notiz vom 14. März 1834 wurde von der Rentei vermerkt, dass diese dazu ein Vergleich zwischen den beiden Müllern getroffen hat, wonach Schmidt „für alle diese Gegenstände überhaupt die Summe von Achtzehn Gulden rh. in einem Vierteljahr baar bezalen will, was er auch versprochen.“ Am 9. August schließlich wurde dem Neupächter die Zahlung binnen 8 Tagen aufgegeben. Mit eigenhändiger Unterschrift quittiert Ullrich am 30. August 1834 endlich den Empfang der 18 f.

Außer einer Mitteilung vom Mai über die Begutachtung eines noch vom Vorpächter für 9 f. 15 kr neu angeschafften Sägeblatts durch den Zimmermeister Joh. Fried. Schelter und einer Anzeige von Schmidt vom 29. Oktober 1834 über abgenutzte Boden- und Läufersteine der Kornmühle finden sich keine weiteren Nachrichten aus dieser Pachtperiode.

Am 3. Mai 1839 meldete sich Jakob Schmidt bei den Herren der Gräflich von Pückler-Limpurg’schen Rentei, Administrator Schmieg und Protokollführer Schauppmeier, und trug vor: „Am Allerheiligen d. Js. geht meine Pachtzeit zu Ende. Ich bin zwar gesonnen neuerdings auf eine Pachtzeit von 6 Jahren einzugehen, jedoch nur unter der Bedingung, daß der bisherige Jahrespachtschilling von 225 f. auf 200 f. gemindert werde.“ Daraufhin wurde in der Konferenz vom 22. Mai (Teilnehmer: Graf und Cond. Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrath Bandel, Rentamtmann Maier, Administrator Schmieg) sofort die anderweitige Verpachtung der Mühle im Wege der öffentlichen Ausschreibung beschlossen.

1839 - 1862: Pächter Georg Güttler

Nachdem der Mühlpächter Jakob Schmidt mitgeteilt hatte, dass er die Pacht ab Allerheiligen nur bei einem geminderten Pachtschilling weiterführen will und der Verpächter diese Bedingung ablehnte, wurde am 30. Juni von der Rentei die Neuverpachtung der Mahl- und Sägemühle von Allerheiligen an für 9 Jahre bekannt gemacht und Pachtinteressenten für Freitag, den 26. Juli 1839 vormittags 9 Uhr in das Geschäftszimmer der Rentei eingeladen. Die Bekanntmachung erschien am 10. Juli in „Der Korrespondent von und für Deutschland“ und dem „Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg“, während diese im „Intelligenz-Blatt der Stadt Fürth“ erst einen Tag später zu lesen war. Wie damals wohl üblich, wurde der Termin auch durch „Ausklingeln im hiesigen Ber.“ (Burgfarrnbach?) mit Handglocke bekannt gegeben, wie eine Notiz vermerkt. In den Pachtbedingungen (Entwurf vom 21. Juli 1839) stand unter § 16 geschrieben: „Der Pachtvertrag gelangt erst dann zur Rechtsgültigkeit, wenn von dem Paechter das bedungene Cautions-Capital ad 600 f. erlegt worden ist, ...“.

In den Akten findet sich kein Protokoll über das Ergebnis des Bietertermins vom 26. Juli. Erst später wird als meistbietend verblieben der Müllergeselle und bisherige Malzbrecher „dahier“ Johann Georg Güttler (auch Gittler) genannt. Zu Allerheiligen, am 1. November 1839, erfolgte die Übernahme der Pacht in einem Ortstermin, an dem neben dem abtretenden Pächter Schmidt und dem neuen Pächter Güttler noch der hiesige Zimmermeister Johann Fridreich Schelter sowie die Herren der Rentei Schmieg und Faber teilnahmen. Die Besichtigung ergab, wie schon seit längerer Zeit festgestellt, einen sehr schlechten Zustand der Sägemühle, er wäre „von der Art, daß die gänzliche Einlegung und Wiederaufbauung derselben von Haus aus unerläßlich ist.“ Auch die vordringliche Reparaturbedürftigkeit des Mühlwerks, insbesondere eines Kammrades, sowie das nötige Weißen der Wohnstube wurden protokolliert. Schließlich kam man überein, dass Güttler dem Schmidt für die seinerzeit von ihm übernommenen, weiter verbleibenden Gegenstände des Vorpächters Ullrich 14 Gulden zahlen soll.

Am 14. Januar 1840 wurde Georg Güttler zur Rentei vorgeladen und befragt, weshalb die Kaution noch nicht „aufrecht gemacht“ sei. Wie er mitteilte, konnte er von seinem Bruder Georg Friedrich Güttler sein Guthaben nicht erhalten, dass dieser aber vom hiesigen Pfarrer Beck ein Kapital von 400 Gulden geliehen bekomme, worüber er einen Schuld- und Hypothekenbrief vorzeigen konnte. Die fehlende Summe von 200 Gulden wollte er erst in drei Wochen zahlen und bat um Aufschub. Schließlich teilte Georg Güttler am 22. Januar 1840 mit, dass er nunmehr im Stande sei, „500 fl. zu erlegen (...) 400 fl. ist der Hr. Pf. Beck bereit sofort auf Verlangen einzuzahlen und 100 fl. deponiere ich baar. Den noch hierauf fehlenden Betrag von 100 fl. kann ich aber erst an Walburgis dies Jahres erlegen, da meine Schwester, welche diese Summe an mich schuldet, mir dieselbe nicht früher heimzahlen kann.“ Offenbar wollte die Renteiverwaltung nicht länger warten und schloss mit Güttler am 2. Februar 1840 den Pachtvertrag mit einer Kaution von nur 500 bei einem jährlichen Pachtgeld von 251 Gulden ab; die Pachtzeit wurde aber auf drei Jahre, bis zu Allerheiligen 1842, festgesetzt.

Augenscheinlich wurde der Vertrag um weitere drei Jahre verlängert, ein Vermerk dazu fehlt aber in Akten, denn am 19. September 1845 spricht Georg Güttler bei der gräflichen Rentei vor und erkundigt sich, wie es nach Allerheiligen weitergehen soll. Hierbei beschreibt er sehr deutlich seine missliche Lage: „Obgleich ich bisher und zwar seit meiner 6jährigen Pachtzeit nichts als Schaden gehabt, und einen großen Theil meines Vermögens zugesetzt habe, so wäre ich um alle Veränderung zu vermeiden, doch wieder gesonnen, den Pacht auf weitere 3 Jahre zu verlängern, wenn die gnädige Herrschaft mir einen billigen Nachlaß an dem Pachtschilling eintreten lassen wollte. Daß der Pachtschilling wirklich zu hoch ist, muß jeder, der nur einigermaßen mit den hiesigen Verhältnißen vertraut ist, [erkennen], und die gnädige Herrschaft kann es am besten durch Vergleichung der Malzbücher ermitteln. Hochdieselbe wird darinnen finden, daß mir die wenigsten Tage im Jahr vergönnt sind, die Mahlmühle gehörig benutzen zu können. Im Sommer ist dieses bekanntlich beinahe gar nicht der Fall, da während dieser Zeit das Mühlwasser ganz in Anspruch genommen wird, und während der Wintermonate, wo Wasser vorhanden wäre, bleiben dann die Kunden aus, weil sie im Sommer nicht gehörig versorgt werden konnten. (...) Was die Schneidmühle betrifft, gewährt diese beinahe gar keinen Ertrag, weil das Schnittgeld für diejenigen Schröthe[20],welche der gnädigen Herrschaft gehören, viel zu wenig angesetzt ist. Es ist daher so klar wie der Tag, daß ich nur mit der größten Noth und mit fortwährendem Verlust durchkomme.“

Das Gesuch auf Pachtminderung wurde in der Konferenz vom 10. Oktober 1845 (Teilnehmer: Graf und Condominus Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrat Bandel, Rentamtmann Laengenfelder, Adjunkt Schauppmeier) ohne Weiteres genehmigt. Bei einer Vertragslaufzeit um weitere drei Jahre legte man das Jahrespachtgeld auf 200 Gulden fest; allerdings wurde dem Güttler zur Bedingung gemacht, dass er alle Reparaturen in seiner Wohnung und das Ausweißen der Räume nun auf seine Kosten vertreten musste. Nach einer (nicht vermerkten) Pachtverlängerung um ein Jahr stand im Spätsommer 1849 die Frage der Wiederverpachtung erneut an. In der Konferenz vom 4. September 1849 (Teilnehmer: Graf und Condominus Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrat Bandel, Inspektor Faber, Administrator Laengenfelder) wurde unumwunden konstatiert, dass

a) bei dem bereits wieder im Gange befindlichen stärkeren Betrieb der Weißbierbrauerei während des Sommers auf ein Mahlgeschäft des Pächters fast gar nicht zu rechnen ist;
b) bei der voraussichtlich schon in kommenden Jahre noch bedeutend erweiternden Absatz an braunen Bier, auch im Winter das tägliche Suden u. Malzbrechen nothwendig werden wird, demnach auch zu dieser Jahreszeit, abweichend gegen früher, für die Mahlmühle nur sehr wenig Waßer übrig bleiben dürfte; endlich
c) bei den gegenwärtig mindern Getreidepreisen auch der Verdienst der Müller ein geringerer ist, während Gittler notorisch selbst bei höhern Preisen mit der Pachtung nicht durchzukommen vermochte“.

So lautete der Konferenzbeschluss, „dem Gittler die Mühlpachtung auf weitere 3 Jahre von Allerheiligen d. Js. an gegen ein jährliches Pachtgeld von 150 f zu überlaßen“. Zugleich wurde in Erwägung gezogen, „da es sogar vorkommt, daß die hiesige Mühle bisweilen nicht einmal die vollständige Wasserkraft zum Brechen des Malzes besitzt, zur möglichsten Erbringung dieser Kraft die neueren Fortschritte der Mechanik nach Umständen nicht unbenützt gelaßen werden dürfen, daß demnach wegen Verbeßerung dieser Mühle sich zunächst das Gutachten tüchtiger Mechaniker zu verschaffen sey.“

Nach Ablauf der Pachtzeit an Allerheiligen 1852 wurde diese zweimal stillschweigend um ein Jahr verlängert. Der Mühlpächter Güttler blieb trotz geringeren Pachtgelds mit seinen Zahlungen fortwährend zurück; zudem zehrten die Kosten der Unterhaltung den größten Teil des Pachtschillings auf. Da wurde in der Konferenz vom 30. März 1854 erwogen, die Mühle zur alleinigen Nutzung durch die Brauerei (Lagerung von Braunbierfässern) zu verwenden und beschlossen, die Mühle vorläufig nicht wieder zu verpachten und dem Güttler zu eröffnen, dass er mit Ablauf des Pachtjahres das Pachtgut zu räumen habe. Dieses wurde dem Mühlpächter am 1. Mai 1854 mitgeteilt, ohne zu versäumen ihn zu ermahnen, bis dahin die Rückstände auszugleichen, und daran zu erinnern, „daß die herrschaftl. Inventarienstücke im vorschriftsmäßigen Zustande vollständig zurückgewährt werden“ müssen. Doch schon kurze Zeit später, am 16. Juni, änderte man den Abzugstermin auf „Walburgis“ (1. Mai) 1855.

Die Planung wurde aber nicht umgesetzt, denn als nächste Aufzeichnung ist nun im Konferenzprotokoll vom 4. Mai 1858 zu lesen: „Auf den Tod des Mühlpächters Georg Gittler dahier ist dessen Wittwe zu eröffnen, daß sie unter den bisherigen Bedingungen noch bis Allerheiligen d. Js. auf dem Pachte verbleiben könne, daß sich aber von da an das hohe Condominat weitere Bestimmung vorbehalte.“ Aber - man ahnt es schon - die Pacht wurde von Jahr zu Jahr verlängert, am 21. September 1858 noch begründet, „da erst abgewartet werden muß, welchen Erfolg die projektierten Verbesserungen an der hiesigen Mühle haben werden.“ Nach Aktenlage scheint der Beschluss in der Konferenz vom 6. August 1861 (Teilnehmer: Graf Friedrich und Graf Louis v. Pückler-Limpurg, Längenfelder, Faber) endgültig gewesen zu sein: „Der Wittwe Gittler dahier, deren Mühlpacht mit Allerheiligen d. Js. zu Ende geht, wird dieser Pacht bis zum nächstkommenden Frühjahr noch überlassen, zu welcher Zeit die Umwandlung der Mühle in eine Kunstmühle in Angriff genommen werden soll.“

1863 - 1868: Pächter Georg Friedrich Bloedel

Nach dem Umbau der Mühle im Jahr 1862, fortan von der gräflichen Verwaltung als Kunstmühle bezeichnet, ist ab Januar 1863 Johann Georg Friedrich Bloedel (auch Blödel)[21] als Pächter aufgezogen. In den Akten fand sich kein Pachtvertrag, allerdings wird er an anderer Stelle mit Datum vom 4. Januar 1863 erwähnt. Das jährliche Pachtgeld betrug 800 Gulden. Der Mühlpächter Bloedel ist 1868 verstorben; seine namentlich nicht näher bezeichnete Witwe führte die Pacht nur kurze Zeit bis zum Ende des Jahres fort.

Im Pachtvertrag war geregelt worden, dass der Pächter die erforderlichen Boden- und Läufersteine auf eigene Kosten anschafft und bei Pachtabgang ihm bzw. seinen Hinterbliebenen der Wert der zurückbleibenden Mühlsteine von der gräflichen Renteikasse ersetzt wird. Nach Protokoll vom 25. Januar 1869 wurde von dieser ein Betrag von 179 f 30 kr. an Bloedel jr. ausbezahlt, als „in Gegenwart des Müllers Georg Bloedel jr., welcher nach eingezogener Erkundigung bei dem die Verlaßenschaft leitenden K. Notar Toussaint in Fürth, sich mit seiner Stifmutter und seinen Geschwistern wegen Uebernahme der saemmtlichen demselben im Eigenthum zugehoerigen Mühlutensilien geeinigt hat, und des neuen Mühlpaechters Joh. Braun von Zeilenreith b. Bayreuth die Ausmessung der zurückgebliebenen Mühlsteine vollzogen, und man mit dem Bloedel wegen des Preises übereingekommen war”.

1869: Pächter Johann Braun

"Da der seitherige Mühlpaechter Bloedel mit Tod abgegangen, die Wittwe desselben die mit 31 Decbr. d. J. ablaufende Pacht aber nicht fortsetzen kann und will", so der Rentenverwalter Weidner in einem Konferenzprotokoll vom 16. Oktober 1868, war eine umgehende Neuverpachtung erforderlich. So wurde durch Veröffentlichung in drei Zeitungen für Freitag, den 20. November ein Termin anberaumt, bei dem sich "cautionsfähige Pachtliebhaber einfinden wollen". Die Ausschreibung für eine Pachtzeit von 6 Jahren führte nur zu zwei Angeboten für den jährlichen Pachtschilling:

  • Müllermeister Johann Mett von "Unterleimbach"[22] (heute Unterlaimbach): 500 Gulden
  • "der ledige Müller Georg Bloedel von hier" (Sohn des verstorbenen Vorpächters): 800 Gulden

Beide erhielten jedoch nicht die Genehmigung der hohen Condominats-Herrschaft; das Angebot von Mett wurde als zu gering und Bloedel zur Führung eines selbständigen Geschäfts als ungeeignet erachtet. Ebensowenig kamen Tobias Friedel, Pfragner [Kleinhändler] in Solnhofen und Michel Pfahler aus Petersgmünd zum Zuge, die offenbar danach ohne förmliches Verfahren wohl mehr oder weniger zweifelhafte Angebote abgaben.

Da erschien am 4. Dezember 1868 Johann Braun, Müller von "Zeilenreuth"[22] bei Bayreuth (heute Zeulenreuth, Ortsteil von Speichersdorf) bei der gräflichen Rentei und erklärte, "daß er bereit sey, die herrschaftliche Kunstmühle dahier in Pacht zu übernehmen." Er offerierte für die ersten drei Jahre jeweils 850, für die letzten drei Jahre jeweils 900 Gulden Jahrespacht und erbot sich, "die unteren Wohn-Raeumlichkeiten der Mühle in bewohnbarem Stande sezen zu wollen, da er sich in naechster Zeit verehelichen moechte." Er erhielt mit hohem "Conferenz-Entschluß" vom 19. bzw. 26. Dezember 1868 die Genehmigung für die Erpachtung der Mühle für die Zeit vom 1. Januar 1869 bis 31. Dezember 1874. Der Pachtvertrag wurde am 6. Januar 1869 unterschrieben, die Zahlung der Kaution von 850 Gulden an die "Graeflich Pückler Limpurgsche Generalcassa" ist für den 24. Februar 1869 mit Quittung belegt.

Doch Braun kam seinen Verpflichtungen nicht nach, er zahlte die vertraglich vereinbarten Vierteljahresraten des Pachtgeldes nicht. So folgte am 17. Juli 1869 die schriftliche Kündigung, die bereits an seinen neuen Aufenthaltsort bei der Seilermeisterswitwe Dürr in Erlangen gerichtet werden musste. Nach Klärung aller Forderungen der Renteikasse an Braun wurde am 7. August 1869 die Abrechnung erstellt. Unter Abzug der nicht gezahlten Mühlpacht, des Pachtausfalls für das restliche Jahr gegenüber der niedrigeren Zahlung des neuen Pächters, ausgelegter Gewerbesteuer und sonstiger angefallener Reparatur- und Unterhaltungskosten blieb von der Kaution ein Restbetrag von 193 Gulden 38 ¼ Kreuzer übrig.

Bereits am 22. Juli und nochmal am 3. August meldete sich das Königliche Handelsgericht Fürth in Sachen des Christian Bauer von Kulmbach, nun in Nürnberg, gegen den Mühlpächter Joh. Braun in Burgfarrnbach wegen Wechselforderung mit der Anweisung der provisorischen Beschlagnahme der hinterlegten Pachtkaution. Daraufhin teilte die gräfliche Rentei mit Schreiben vom 3. September 1869 mit, dass dem gerichtlichen Verlangen stattgegeben wird, wenn Braun den noch in seinem Besitz befindlichen Kautionsschein der gräflichen "Generalcassa" über 850 f. an diese herausgegeben hat. Wie die Sache letztlich ausging, sagen die Akten nicht, aber ein (leider) unvollständig erhaltenes Schreiben des Nürnberger Kgl. Advokaten Frankenburger vom 17. September 1869 an die gräfliche Rentenverwaltung gibt noch an, dass Braun an "der von ihm um ihr ganzes Vermögen gebrachten Bauer, die seine frühere Geliebte war," wohl kein Interesse hat und er "einer Klagestellung ... um so ruhiger entgegensehen [kann], als er keinerlei Mittel besitzt um die etwa erwachsenen Kosten zu bezalen."

Dennoch hatte Johann Braun die Chuzpe, sich mit Schreiben aus Erlangen, auch vom 17. September 1869, direkt an seine "Erlaucht Graf von Pückler" zu wenden, um die Summe von 75 Gulden für einen (angeblich?) auf seine Kosten am Mühlanwesen errichteten Zaun zurückzufordern, und damit drohte "wenn ich in acht Tagen mein Geld nicht habe den Zaun abbrechen muß lassen."

1869 - 1896: Pächter Christoph Bäumler bzw. Witwe Anna Bäumler

Nachdem gewiss war, dass der Pächter Braun zum Ende des Monats Juli 1869 pachtlos sein wird, meldete sich der herrschaftliche Malzbrecher Johann Christoph Bäumler, gebürtig aus Großhabersdorf, der schon zuvor "nach dem heimlichen Abzuge des Braun" die Mühle zu beaufsichtigen hatte, am 27. Juli 1869 bei der Renteiverwaltung und erklärte: „Ich bin nicht abgeneigt, diese Pachtung vom 1. August an, um ein von diesem Tage an laufendes Pachtgeld von jährlich 700 fl. unter Aufrechthaltung der übrigen in dem seitherigen Vertrage enthaltenen Bedingungen, jedoch unter Abänderung der Cautionsminderung, zu übernehmen.” Zugleich stellte er klar: „Mehr zu geben bin ich nicht im Stande, da die größeren mit Maschinen betriebenen Mühlwerke in der Umgegend, solch kleinen oberschlächtigen Werken, wie hier, bedeutend Concurrenz machen, und man alles auch bieten muß, einem derartigen Geschäft gerecht zu werden.” Bereits am 3. August wurde der Pachtvertrag für 5 Jahre und 5 Monate, vom 1. August 1869 bis zum Ende Dezember 1874, geschlossen; neben dem jährlichen Pachtschilling wurde auch die Kaution auf 700 Gulden festgesetzt.

Das Verhältnis Verpächter/Pächter gestaltete sich wohl recht einträchtig. So wurde in der Condominats-Konferenz vom 24. Februar 1874 die Rentei ermächtigt, den Vertrag gleich auf weitere 12 Jahre zu verlängern, wenn sich der Pächter Bäumler verpflichtet, statt des bisherigen jährlichen Pachtgelds von 700 Gulden (gleich 1200 Reichsmark) künftig 1300 Reichsmark zu zahlen. Ohne jegliche Dispute wurde der obige Pachtvertrag mit diesem Pachtgeld unter herrschaftlicher Genehmigung am 17. Juni 1874 für die Zeit vom 1. Januar 1875 bis Ende Dezember 1886 verlängert, alle übrigen Pachtbedingungen blieben unverändert.

Die konstruktive Zusammenarbeit der Vertragspartner führte auch dazu, dass in dieser Zeit eine Reihe von technischen Verbesserungen an der Mühlentechnik vorgenommen wurden. So schlug Bäumler im Dezember 1876 auf der Grundlage eines Plans der Fa. Keck vom 27. November 1876 den Einbau einer "Gaze-Cylinder-Einrichtung" vor, deren Kostenschätzung sich im Ganzen auf 800 Mark belief. Nach abschließender Verhandlung vom 14. Februar 1877 einigte man sich dahingehend, dass die herrschaftliche Renteikasse einen Zuschuss von 700 Mark gewährt und der Pächter bis zum Pachtablauf 1886 ein um 35 Mark höheres Jahrespachtgeld entrichtet. In gleicher Weise wurde im nächsten Jahr der Einbau einer "Griesputzmaschine nach neuem System" geregelt; hier gab nach Verhandlungsprotokoll vom 16. Mai 1878 die Renteikasse 600 Mark und der Mühlpächter übernahm eine weitere jährliche Pachterhöhung von 30 Mark.

Bereits im nächsten Jahr brachte Bäumler einen noch umfangreicheren Maßnahmenvorschlag vor. In der Verhandlungsniederschrift vom 15. Juli 1879 führt er aus: "Obschon mir zur Verbeßerung der Mühleinrichtung in den vorhergehenden beiden Jahren 1877 und 1878 hochherrschaftlicherseits ein Kostenzuschuß von zusammen 1300 M gnädigst bewilligt worden ist, bin ich inzwischen doch zu der Ueberzeugung gelangt, daß die geschaffte Einrichtung, wenngleich sie ihren Zweck erfüllt, doch nicht hinreichend ist, um mit den Müllern in der Umgegend concurriren zu können. (...) Nachdem die Hohe Pachtherrschaft seit zwei Jahren mir nicht unwesentliche Kostenzuschüsse gewährt hat, so will ich gar nicht versuchen, Hochdieselbe wieder mit einem Begehren lästig zu werden und habe ich mich entschlossen, eine ganz neue Getreideputzerei nach neuester Construktion selbst auf eigene Kosten einzurichten, wenn ich dazu die herrschaftliche Genehmigung erhalte. (...) Diese Neuanschaffung ... kommt ca. auf 2000 M zu stehen." Als Gegenleistung bat Bäumler, "daß mir der Pacht, welcher mit Schluß des Jahres 1886 ablaufen würde, jetzt schon auf weitere 12 Jahre hinaus, schon bis zum Schluß des Jahres 1898 verlängert werden möge." Und der Mühlpächter Bäumler erhielt die herrschaftliche Genehmigung umgehend; die Aufstellung nachgewiesener Kosten in Höhe von zusammen 1875,75 Mark übergab er der Rentei am 15. April 1880. Sie wurde deshalb zu den Amtsakten gegeben, um für den Fall vorzeitigen Ablebens des Mühlpächters eine Grundlage für eine angemessene Kompensation der Hinterbliebenen zu haben. Genauere Regelungen hierzu wurden nicht vereinbart; Bäumler selbst überließ dies dem höheren Ermessen der Pachtherrschaft.

Obwohl der Mühlpächter Christoph Bäumler bereits seit Jahren auch das Geschäft des Malzbrechens betrieb, zeigte das Rentamt nun den Sachverhalt dem Königlichen Hauptzollamt Fürth mit Schreiben vom 21. September 1882 an, damit „unser hohen Herrschaften ... nicht beständig der Gefahr ausgesetzt zu sein, gegen immerhin möglichen Verfehlungen der Pächter gegen die Bestimmungen des Malzaufschlaggesetzes unverschuldet Verurtheilung und Bestrafung zu unterliegen.” Das Hauptzollamt genehmigte umgehend mit Schreiben vom 29. September gegen zwei Mark Gebühr die Übertragung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf den Pächter Christof Bäumler. Ein paar Jahre später, am 3. Januar 1888 teilte das Kgl. Hauptzollamt Fürth dem Gräflich von Pückler-Limpurg'schen Rentamt mit, dass die Übertragung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf "deren nunmehrigen Pächterin Anna Bäumler Wittwe" genehmigt wurde – so kann man aus den Akten schließen, dass der langjährige Pächter Christoph Bäumler wohl Ende des Jahres 1887 verstorben sein muss. Die Witwe führte die Pacht weiter, offenbar nicht ganz in der Weise wie zuvor: Mit Schreiben des Rentamts vom 5. September 1893 wurde sie aufgefordert, die vertragsgemäße alljährliche Mühlbachreinigung dringend auszuführen und die ihr nicht zustehende Grundstücksnutzung hinter den herrschaftlichen Beamtengärtchen zu unterlassen.

Die Übergabe der Mühle an den neuen Pächter fand am 28. Dezember 1896 statt. Hierbei wurde für die abziehende Pächterin für verbleibende Einrichtungen (z. B. ein Schrotwalzenstuhl, ein Auflösungswalzenstuhl, französische Mühlsteine) und Änderungen, die in der Pachtperiode auf eigene Kosten vorgenommen wurden, eine Entschädigung von 1941 Mark ermittelt. Die im Jahr 1879 angeschaffte Getreideputzerei, die sich laut Protkoll in sehr gutem Zustand befand, war hierbei nicht enthalten. Der Bitte von Anna Bäumler, ihr zwei Jahre vor Ablauf der Pachtzeit hierfür eine kleine Entschädigung zu gewähren, wurde nicht entsprochen.

Christoph Bäumler bzw. später seine Witwe Anna besaßen das Haus Katharinenstraße 2 (bzw. vor der Umbenennung von 1890 Haus-Nr. 10)[23], welches heute nicht mehr existiert.

1897 - 1903: Pächter Georg Schwab aus Langenzenn

Nachdem die Witwe Anna Bäumler den Pachtvertrag zum Ablauf des Jahres 1896 gekündigt hatte, musste das Gräflich von Pückler-Limpurg’sche Rentamt die Mühlverpachtung neu ausschreiben und bestimmte dazu einen Termin für Montag, den 20. Juli um 10 Uhr, bei welchem „sich kautionsfähige Pachtliebhaber“ einfinden sollten. Aufgrund der Zeitungsanzeigen fragten im Vorfeld mit Schreiben vom 1. Juli 1896 die Bronzefabriken Adolf Baer & Co. aus Fürth nach, welche Wasserkraft die Mühle hat und ob sie „auch für industrielle Zwecke verpachtet“ würde; wurden aber im weiteren Verlauf nicht weiter berücksichtigt. Beim angesetzten Termin gab es drei Angebote:

  • Herr Käppner: 1360 Mark
  • Herr Schwab: 1700 Mark
  • Herr Käppner: 1725 Mark

Der Meistbietende Johann Käppner, Müllermeister aus Unterfarrnbach, erhielt jedoch nicht die hochherrschaftlich gräfliche Genehmigung, nachdem das Auskunfts-Bureau über Geschäfts- & Creditverhältnisse C. v. Herder, Nürnberg Zweifel an seiner Solidität mit folgender Mitteilung aufkommen ließ: „Der Befragte war früher Fuhrwerksbesitzer, dann Melber in Fürth und gegenwärtig ist er Mühlpächter. K., der schon 2 mal Bankrott gemacht haben soll, besitzt wohl kein Vermögen und die meisten u. größten Einkünfte für ihn macht sein Bruder, der Bäckermeister Martin Käppner in Fürth. Derselbe erhält auch das gemahlene Getreide zum Verkauf. Die hiesigen Oekonomen klagen öfters über schlechtes Mehl und das Futtermehl beziehen die Leute meist vom Meier in Erlangen.“ Da helfen auch nicht seine Rechtfertigungen, vorgebracht in mehreren Briefen, noch die Bittschrift seines Bruders Martin, des Fürther Bäckers aus der Königstraße 93.

Auch die Angaben des Auskunfts-Bureaus C. v. Herder über Georg Schwab haben nicht voll befriedigt. So ist zu lesen: „Der Genannte ist Mehlhändler, gilt als fleißig und thätig und über seinen Ruf, Charakter etc. Ungünstiges nichts zu sagen. Dagegen ist seine Frau wenig beliebt, kann sich nicht gut vertragen und ist daher das Detailgeschäft wenig werth. Diese soll s. Zt. ca. M 1000,- Heiratsgut gehabt haben. Er hat Haus- mit Grundbesitz von ca. M 8 - 9000,- worauf jedoch Schulden lasten.“ So fragte das Rentamt bei dem als guten Fachmann bekannten früheren Müllermeister in Fröschendorf, Simon Göbel nach, nun in Schauerheim bei Neustadt an der Aisch wohnhaft. Dabei wurde ihm die Pacht zu 1650 Mark angeboten; dieser sagte aber schließlich ab. Auch der Versuch, den Obermüller Johann Hacker in Leichendorf als Mühlpächter zu gewinnen, scheiterte.

Schließlich wurde doch Georg Schwab als Mühlpächter gewählt; am 19. September 1896 schloss er den Pachtvertrag für 12 Jahre. Die zu leistende Kaution wurde zu 1600 Mark mit einer Verzinsung von 4 % vereinbart; der jährliche Pachtschilling betrug für das erste und zweite Jahr 1550 Mark, für die übrige Pachtzeit 1600 Mark.

Die Übergabe der Pachtobjekte fand am 28. Dezember 1896 statt. Es wurde dabei festgestellt, dass sich die Mühle „in gutem, betriebsfähigen Zustand befindet, was auch der neue Pächter Schwab anerkennt, sind Ansprüche an die abziehende Pächterin Bäumler nicht vorhanden“. Für die von Bäumler im Lauf der Pachtperiode auf eigene Kosten vorgenommenen Änderungen und Verbesserungen der Einrichtungen wurde eine Entschädigung zugebilligt und von der hohen Herrschaft übernommen, die jedoch nicht die vom alten Pächter 1879 auf eigene Kosten angeschaffte Getreideputzerei umfasste. Alle geänderten bzw. verbesserten Einrichtungen wurden dem neuen Pächter zur Nutzung überlassen.

Noch am gleichen Tag meldete das Gräflich von Pückler-Limpurg’sche Rentamt den neuen Pächter Schwab an das Kgl. Hauptzollamt Fürth, Luisenstraße 11 wegen der Übertragung der bestehenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach Artikel 53 Malzaufschlaggesetz vom 16. Mai 1868[24], welche das Amt mit Bescheid vom 30. Dezember 1896 genehmigte.

Im April 1898 wandte sich Schwab an die hohe gräflichen Renteiverwaltung, monierte den Raiffeisen-Verein samt sonstiger Konkurrenz und klagte über seine Ertragssituation, daß er „... schon zu viel Auslagen hatte und mir bisher nicht möglich war etwas zu verdienen, im Gegentheil eine bedeutende Summe daran setzen mußte.” In der Sache ersuchte er um Finanzierung neuer Mühleinrichtungen ("Roggencilinder", Sichtmaschine), deren Erforderlichkeit aber mit schriftlicher Weisung des Grafen von Pückler-Limpurg vom 5. Mai 1898 durch einen unparteiischen Sachverständigen per Einholung eines Gutachtens zu untersuchen war. Dagegen wurde Schwab mit Schreiben vom 8. Oktober 1898 wegen ungenügender Reinigung von Mühlbach und Eisweiher auf die Erfüllung seiner Vertragspflichten hingewiesen.

In der Nacht vom 14. auf den 15. Dezember 1900 brach auf dem Dachboden der Mühle Feuer aus; dieses konnte jedoch in kurzer Zeit gelöscht werden. Das Löschwasser verursachte an einem Teil der Mühleinrichtung Schäden, die dem Kgl. Brandversicherungs-Inspektor Welnhofer[25] in Fürth zur Schadensfeststellung gemeldet wurden (Schreiben Brauerei-Verwaltung vom 17. Dezember 1900, unterzeichnet Römhild). Die eingeholte "ungefähre Kostenberechnung" vom 9. Januar 1901 des Mühlarztes Leonhard Bogner aus Langenzenn belief sich auf 417,60 Mark. Bogner wurde von der Gräflich von Pückler-Limpurg'schen Brauereiverwaltung mit Schreiben vom 17. Januar 1901 benachrichtigt, von einer größeren Abänderung der Getreideputzerei abzusehen und gebeten, „die Herstellung dieser beschädigten Theile sofort in Angriff zu nehmen u. durchzuführen, und zwar nur insoweit, als hierfür von der Kgl. Brandversicherungskammer Entschädigung geleistet wird.” Dem Mühlpächter Schwab wurde dann am 17. Juni eröffnet, dass die Anbringung eines größeren Griesputzzylinders nicht genehmigt worden sei, er könne aber die Verbesserung gegen späteren Ersatz selbst vornehmen.

1903 - ? : Besitzer Georg Schwab

? - 1915: Besitzer Kommerzienrat Zimmermann aus Zirndorf

Der Kommerzienrat Georg Zimmermann aus Zirndorf, Fabrikant und dortiger Bürgermeister von 1907 – 1909[26] erwarb die Mühle aus der Konkursmasse des Georg Schwab.

1915 - heute: Besitz der Familie Wein

Alte Burgfarrnbacher Mühle vor dem Brand, 1920er Jahre
Mühlengebäude in den 1950er Jahren

Zum 15. November 1915 erwarben die Eheleute Johann und Anna Wein die Burgfarrnbacher Mühle. Johann Wein (geb. 18. September 1867 in Deuerling/Oberpfalz, gest. 8. August 1942 in Fürth-Burgfarrnbach) war zuvor ab 1895 Besitzer der Getreidemühle in Deuerling und seit 9. Juli 1894 verheiratet mit Anna Wein, geb. Fritsch (geb. 14. Januar 1873 in Steinberg bei Schwandorf, gest. 4. August 1960 in Fürth-Burgfarrnbach). Die Deuerlinger Getreidemühle (Haus-Nr. 23) war im Besitz der Familie Wein seit 1836, wurde aber um 1912 von Johann Wein, wohl wegen erheblicher Hochwasserschäden durch die Schwarze Laber und auch wegen Geflügelcholera auf dem Mühlanwesen im Jahre 1909, verkauft.[27] Nur kurze Zeit betrieben Anna und Johann Wein die Gastwirtschaft "Zur Post" (Haus-Nr. 23) in Kürn, heute ein Ortsteil von Berhardswald/Opf., ehe sie zur Müllerei zurückkehrten und die Mühle in Burgfarrnbach im Tausch mit dem Anwesen in Kürn übernahmen.[28][29]

In nächster Generation war der Sohn von Anna und Johann, Adalbert Xaver Wein (geb. 25. Januar 1903 in Deuerling; gest. 7. Mai in 1981 Fürth-Burgfarrnbach), Eigentümer des Mühlanwesens. Er heiratete in Burgfarrnbach am 20. Juni 1942 die Mühlbesitzertochter Christine Plank (geb. 7. Juni 1911 in Grubmühle/Sollngriesbach, gest. 1. März 1997 in Fürth-Burgfarrnbach). Deren Sohn Albert Karl Wein ist heute im Besitz der Burgfarrnbacher Mühle.[28]

Besondere Ereignisse

Brandkatastrophe im Oktober 1927

Am 18. Oktober 1927 brannte die Kunstmühle Burgfarrnbach bis auf die Grundmauern ab. Im Pressebericht der Münchner „Allgemeinen Zeitung (AZ) am Abend” vom gleichen Tag stand: „Heute früh 5 Uhr brach in der Weinschen Mühle in Burgfarrnbach aus bisher noch unaufgeklärter Ursache ein Brand aus. Mühlengebäude und Wohnhaus, die aus dem Jahre 1730 stammen, sind bis auf die Grundmauern vollkommen vernichtet. Die Mühleninhaber lagen bei Ausbruch des Feuers in tiefem Schlaf und mußten erst durch die Nachbarn geweckt werden. Das Feuer griff so schnell um sich, daß die Bewohner nur das nackte Leben retten konnten. Die Mühle war zurzeit voll beschäftigt, so daß der Schaden an verbranntem Mehl und Getreide sehr groß ist. Man rechnet mit 600 Zentner verbranntem Mehl und mindestens 800 Zentner verbranntem Getreide. Sämtliche Maschineneinrichtungen sind durch das Feuer zerstört.[30]

Der Mühlenbetrieb wurde völlig zerstört, von der alten mühltechnischen Einrichtung blieb nichts mehr erhalten. Ebenso brannten die Wohnung im ersten Stock und zum großen Teil auch die unteren Wohnräume einschließlich Büro ab. Bei den Löscharbeiten waren die Feuerwehren aus Burgfarrnbach, Fürth, Unter- und Oberfürberg sowie Seukendorf im Einsatz. Man berichtete, dass die Hitze der Flammenglut den Feuerwehrleuten viele Beschwerden bereitete. Zudem stellte sich ein Vereinheitlichungsbedarf an den technischen Einrichtungen, insbesondere bei Hydranten- und Schlauchanschlüssen, heraus; war von der Anpassung an das System der Stadt die Rede. Der Schaden aus Feuer und Löschwasser wurde auf über 100 000 Mark geschätzt. Die Brandursache konnte nicht ermittelt werden; es wurde gemutmaßt, eine heiß gelaufene Welle o. ä. könnte das Unglück ausgelöst haben.[31]

Wiederaufbau 1928

Danach wurde die Mühle allen "Hindernissen zum Trotz" von "Vater Wein und seinen wackeren Söhnen" [32] wieder aufgebaut. Nach dem Entwurf des Architekten Heinrich Hofmann aus Fürth hat der Baumeister Konrad Schmauß aus Burgfarrnbach[33] das Mühlengebäude in verhältnismäßig kurzer Zeit errichtet. Die neue Mühlentechnik wurde vom Nürnberger Oberingenieur Otto Köhler, einem Vertreter der Fa. Mühlenbauanstalt und Maschinenfabrik Grosse, Lohmen (Sachsen), nach modernem Stand geplant und von dieser Firma installiert.[28] Die Wiederaufnahme des Mühlenbetriebs wurde am Dienstag, den 26. Juni 1928 mit einer großen Einweihungs- und Eröffnungsfeier begangen, bei der zahlreiche Ehrengäste zugegen waren. Als Vertreter der Stadtverwaltung Fürth nahm Herr Oberinspektor Flierl teil, für die Fa. Grosse der Direktor Schuhmann, ebenso war Oberingenieur Köhler dabei; zudem waren mehrere Vertreter der Einkaufsgenossenschaft der Bäckerinnung Fürth erschienen. Die feierliche Weihe sämtlicher Räume nahm der katholische Stadtpfarrer Knapp aus Fürth vor. Danach übergab der Oberingenieur Köhler den von ihm eingerichteten Betrieb an Herrn Wein, der ihn sofort eröffnete; eine Führung durch die gesamte Anlage schloss sich an. Sie "ließ erkennen, daß hier die Fa. Gebr. Grosse, Sachsen, wohl das Vollkommenste und Modernste zur Anwendung brachte, was auf diesem Gebiet gegenwärtig geleistet werden kann." [32]

Literatur

  • Konrad Bedal (Hrsg.) u. a.: Mühlen und Müller in Franken. Schriften und Kataloge des Fränkischen Freilandmuseums, Band 6, Verlag Fränkisches Freilandmuseum, Bad Windsheim 1984, S. 122/123

Siehe auch

Weblinks

  • Weinmühle: Bäckerei & Konditorei - Homepage
  • Lage der Mühle nach historischer Karte[34] (alte Hausnummer 69) - BayernAtlas

Einzelnachweise

  1. Jakob Sandhöfer: Die grundherrschaftlichen Verhältnisse im alten Burgfarrnbach. In: Fürther Heimatblätter 1976/3, S. 81
  2. 2,0 2,1 Christian Schümann: Fürth-Burgfarrnbach - erzählte Geschichte, 2016, S. 141/142
  3. 3,0 3,1 Konrad Bedal u. a.: Mühlen und Müller in Franken, Bad Windsheim 1984
  4. Michael Bertram Keck gründete als Mechaniker und "Mühlenarzt" 1859 seinen Betrieb, siehe August Jegel: Die wirtschaftliche Entwicklung von Nürnberg-Fürth, Stein und des Nürnberger Raumes seit 1806; Verlag Lorenz Spindler Nürnberg, 1951, S. 181
  5. nach Archivakten StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 940, PLA 941 a und Konspekten von Rudolf Weiß, Amberg
  6. Besondere Getränkesteuer, siehe Begriffserklärung im Börsenlexikon (Abruf vom 07.01.2019)
  7. nach Konspekt von Rudolf Weiß, Amberg
  8. Immanuel Carl Diez: Briefwechsel und Kantische Schriften – Wissensbegründung in der Glaubenskrise Tübingen-Jena (1790 - 1792), hrsg. Dieter Henrich, Verlag Klett-Cotta 1997 - Digitalisat, S. 521
  9. Biografien: "Menschen aus Bayern", Haus der Bayerischen Geschichte - Friedrich Adolph von Zwanziger
  10. Georg Friedrich Ernst Braun (1751 - 1821), ab 1808 Edler von Braun, Todesanzeige im Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg vom 2. April 1821, S. 354 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  11. “Historische politisch-geographisch-statistisch- und militärische Beyträge, die Königlich-Preußischen und benachbarten Staaten betreffend. Des dritten Theils, zweeter Band. Berlin, 1785“ - Digitalsat, S. 612
  12. Johann Friedrich Seyfart: "Unpartheyische Geschichte des bayerschen Erbfolgekriegs, ...", Leipzig 1780, S. 650/651 - Digitalisat
  13. Verhandlung vom 11.06.1804 in Burgfarrnbach unter Leitung der königl.-preußischen Regierungskommission „zu den Gräf. Pückler. Condominats Diferenz Angelegenheiten” mit beurkundetem Protokoll gleichen Datums von Justizrat Puchta, Cadolzburg
  14. "Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern. 1820. [...] KanzleiBuchdruckerei zu Ansbach." Teil B., Kap. III., Abschnitt 5. Appellations-Gerichtsadvokaten, Zu Fürth, S. 198 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  15. Eger, Johann Gottfried: Taschen- und Addreß-Handbuch von Fürth, im Königreich Baiern 1819, S. 31, 49
  16. Feinstes Weizenmehl, woraus Semmeln für fürstliche Tafeln, die Mundsemmeln, gebacken wurden. Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3, Leipzig 1798
  17. 17,0 17,1 Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. 502/503
  18. vermutlich der ehem. Besitzer der Bubenmühle, die kurz zuvor - am 26. April 1826 - versteigert wurde; siehe Königlich Bayerisches Intelligenzblatt für den Rezat-Kreis, 1826, S. 940 - online
  19. siehe auch Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. 466
  20. Sägblock, Klotz, Schrot bzw. Schroth (Plural Schröthe) genannt, ist ein bearbeiteter Baumstamm, aus geradem und starkem Holz ausgehauen oder ausgesägt, der zur Säge- oder Schneidmühle zur Herstellung von Brettern und Dielen geliefert wurde, siehe Christian Wilhelm von Heppe: Einheimisch- und ausländisch-wohlredender Jäger oder nach alphabetischer Ordnung gegründeter Rapport derer Holz-, Forst- und Jagd-Kunstwörter nach verschiedener teutscher Mundart und Landesgewohnheit: nebst nützlich- auch lustigen Anmerkungen, Regensburg 1779, S. 307
  21. Georg Friedrich Blödel, 1859 Pfragner in Burgfarrnbach war laut Adressbuch der Stadt Fürth zu dieser Zeit Eigentümer des unmittelbar neben dem Geleithaus gelegenen Hauses Nr. 20 im 1. Hauptdistrikt (Untere Königstraße), ursprünglich 1792 mit Nr. 4 bezeichnet, später Untere Königstraße 20, heute Königstraße 40.
  22. 22,0 22,1 siehe Johann Kaspar Bundschuh: Geographisches, Statistisch-Topographisches Lexikon von Franken. Verlag der Stettinischen Buchhandlung, Ulm 1799
  23. siehe Fürther Adressbücher 1886, S. 202 bzw. 1893, II. Teil, S. 49 und 1895, II. Teil, S. 51
  24. Königlich bayerisches Gesetz über den Malzaufschlag vom 16. Mai 1868 - online abrufbar
  25. Anton Welnhofer, Schwabacher Straße 133, p. laut Adressbuch 1899, I. Teil, S. 217, II. Teil, S. 134 und III. Teil, S. 10; später Dambacher Straße 23 (Haus nicht mehr existent) laut Adressbuch 1901, I. Teil, S. 240, II. Teil, S. 21 und III. Teil, S. 11
  26. Ausstellungsarchiv des Städtischen Museums Zirndorf - Metallwarenfabrik von Kommerzienrat Georg Zimmermann
  27. Sebastian Schmidmeier: Die Mühlengeschichte in Deuerling. Verlag Michael Laßleben, Kallmünz 2010, ISBN 978 3 7847 1222 2
  28. 28,0 28,1 28,2 Persönl. Mitteilung von Albert K. Wein vom 03.05.2018 u. a.
  29. Tauschvertrag G. R. Nr. 1114 vom 8. November 1915 des Königlichen Notariats Fürth II zwischen Fabrikbesitzer und Kommerzienrat Georg Zimmermann mit Ehegattin Babette, geb. Wening in Zirndorf und den Gastwirtseheleuten Johann Wein und Anna Wein, geb. Fritsch in Kürn
  30. Großer Mühlenbrand, AZ am Abend (Allgemeine Zeitung) vom 18.10.1927, S. 6; Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek - online abrufbar
  31. Der Mühlenbrand in Burgfarrnbach. In: Nordbayerische Zeitung vom 20.10.1927
  32. 32,0 32,1 Mühleneinweihung in Burgfarrnbach. In: Nordbayerische Zeitung vom 29.06.1928
  33. Schmaus, Konrad; Maurermeister, Würzburger Straße 462,1. In: Adressbuch Fürth i. B. mit den einverleibten Orten 1931, S. 185
  34. Ortskarte Burgfarrnbach: Stand 1821, rote Korrekturangaben vom Dezember 1830 – siehe Bayerische Landesbibliothek Online: Ortsblätter des 19. Jahrhunderts - Burgfarrnbach (1821)

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