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Version vom 22. Juni 2020, 13:24 Uhr
- Vorname
- Sebastian Konrad
- Nachname
- Bohn
- Geschlecht
- männlich
- Geburtsdatum
- 3. Dezember 1838
- Geburtsort
- Heftenhof (Hzm. Sachsen-Meiningen)
- Todesdatum
- 13. Juni 1898
- Beruf
- Zimmermeister
- Religion
- evangelisch
Sebastian Konrad Bohn (geb. 3. Dezember 1838 in Heftenhof/Hzm. Sachsen-Meiningen[1][2]; gest. 13. Juni 1898) war ein Fürther Zimmermeister.
Leben
Sebastian Bohn wuchs im Henneberger Land innerhalb des Herzogtums Sachsen-Meiningen, früher dem fränkischen Reichskreis zugehörig, nahe der Grenze zu Bayern auf. Er erlernte den Beruf des Zimmerers und wurde im Jahr 1856 von der Lehre freigesprochen. In der 1859 erfolgten Militärmusterung wurde Sebastian Bohn „wegen Verstümmelung des linken Ringfingers“ für den aktiven Militärdienst als untauglich befunden.[3] Bald ging er auf Wanderschaft, um 1860 kam er in das Pfarrdorf Münchaurach. Dort lernte er die junge unverheiratete Mutter Karolina Barbara Helena Jordan kennen und verlobte sich mit ihr. Seit 1861 arbeitete Bohn als Zimmergeselle in Fürth.
Am 29. Juli 1863 ging Sebastian Bohn mit seiner Braut Karolina Jordan zur Stadtverwaltung und stellte beim Polizeioffizianten Fideri die Bitte, „mir die Ansässigmachung als Insasse und Zimmergeselle sowie die Verehelichung mit der x. Jordan gütigst zu gewähren“. Er legte ein Zeugnis über seine seit einem Jahr währende Beschäftigung beim Zimmermeister Weithaas vor, sein täglicher Lohn betrug 1 fl. (Gulden) 18 Xr. (Kreuzer) in den Sommermonaten, im Winter 1 fl. Weiter teilte er mit, dass er von seinem Verdienst bereits 25 bis 30 fl. zurückgelegt habe, die sein Meister in Verwahrung habe. Seine Existenz sei um so sicherer, da seine Verlobte beim Konditor Albrecht[4], bei dem sie früher gedient hatte, als Gehilfin in Arbeit stehe und wöchentlich 3 fl. verdiene. Seine Braut bringe 100 fl. bares Heiratsgut in die Ehe, davon hatte der Büttnermeister Jordan zu Münchaurach 50 fl. Darlehen aufgenommen, weitere 25 fl. erhalte sie als elterliche Mitgabe und weitere 25 fl. wurden von ihr bereits bei der Sparkassenanstalt verzinslich angelegt. Darüber hinaus steuere sie noch eine Ausstattung im Wert von 125 fl. bei. Bohn wies auf sein „ungetrübtes“ Leumundszeugnis hin und erklärte laut Protokoll, dass er „mit der x. Jordan bereits 2 uneheliche Kinder von resp. 4 und ½ Jahr erzeugt habe“. Die Braut Karolina Jordan schloss sich unter Übergabe ihrer Zeugnisse der geäußerten Bitte an.
Das Gesuch wurde den beiden gemeindlichen Kollegien zur Erklärung vorgelegt. Der Armenpflegschaftsrat sprach sich am 5. August dagegen aus; die Bittsteller hätten nicht das mindeste Vermögen glaubhaft nachgewiesen, außerdem stünden sie noch in zu kurzer Zeit hier in Arbeit. Sechs Tage später entschieden sich die Gemeindebevollmächtigten ebenfalls für die Abweisung. Somit erging mit Datum vom 17. August der Beschluss des Stadtmagistrats (Unterschriften John, Aldinger) über die Ablehnung des Anssässigmachungsgesuchs, welcher drei Tage später dem Sebastian Bohn unter vorschriftsmäßiger Rekursbelehrung eröffnet wurde.
Aber Bohn ließ nicht locker und wurde am 22. September 1863 wieder vorstellig. Eingehend auf die zum Gesuch vom 29. Juli vorgebrachten Bedenken der städtischen Kollegien teilte er mit, dass die beim Meister Weithaas aufbewahrten 25 fl. nunmehr bei der hiesigen Sparkassenanstalt verzinslich angelegt wurden, den zugehörigen Haftschein legte er vor. Auch verwies er darauf, dass das Vermögen seiner Braut auf glaubhafte Weise nachgewiesen sei. Nachdem Sebastian Bohn klarstellte, dass er bereits volle zwei Jahre in Fürth in Arbeit stehe, und zwar ein Jahr lang beim Zimmermeister Giess und im Anschluss, seit seiner Entlassung von diesem, bei Weithaas tätig sei, erneuerte er sein Gesuch um Ansässigmachung und Verehelichung. Aber der Armenpflegschaftsrat und die Gemeindebevollmächtigten sahen keinen Grund, ihren zuvor gefassten Beschluss zu revidieren. So fasste der Stadtmagistrat am 8. Oktober 1863 wiederum einen Abweisungsbeschluss, der dem Zimmergesellen Bohn 8 Tage später vorschriftsmäßig bekannt gegeben wurde.
Nach über einem halben Jahr, am 9. April 1864, erneuerte Sebastian Bohn sein Gesuch, betonte seine fortgesetzt bewiesene gute Aufführung und Beschäftigung beim Zimmermeister Weithaas und brachte günstige Änderungen zur Sprache. So hatte er weitere 25 fl. Ersparnisse bei der Sparkasse angelegt. Zur Entschuldigung, weshalb er in früheren Zeiten nicht ansehnlichere Ersparnisse machte, führte Bohn an, dass seine Mutter lediglich von der Unterstützung ihrer Söhne lebe und er ihr vielfach mit Geld beistand, worüber er eine Bescheinigung seines Heimatgemeindevorstands übergab. Zudem legte er ein weiteres Zeugnis über den Beschluss der Gemeinde Münchaurach vom 4. April 1864 vor, wonach dem inzwischen 5 Jahre alten unehelichen Kind Anna Elisabetha auch nach Verehelichung der Mutter Karolina Jordan sein Heimatrecht in Münchaurach erhalten bleibe. Hierbei bekannte er, dass dieses Kind nicht von ihm stamme, und die Angabe im Protokoll vom 29. Juli, wonach beide Kinder seine eigenen wären, wohl auf einem Irrtum beruhen muss.
Es half aber nichts, man wollte diese Familie nicht in Fürth haben. Der Armenpflegschaftsrat entschied sich am 20. April wieder gegen die Aufnahme mit der Rechtfertigung, „daß Bohn seine Mutter unterstützt habe u. derselbe Ersparnisse nicht machen konnte, keinen Anspruch auf Ansässigmachung“ schaffe, vielmehr habe die Heimatgemeinde diese Verpflichtung. Die Gemeindebevollmächtigten schlossen sich dem sechs Tage später an und verwiesen Bohn und seine Verlobte ein für allemal an ihre Heimatgemeinden. So folgte der dritte Abweisungsbeschluss des Stadtmagistrats vom 28. April 1864, der dem Zimmergesellen Bohn am 2. Mai mitgeteilt wurde. Am gleichen Tag händigte man ihm auf Verlangen alle seine Zeugnisse und die seiner Braut aus.
Nun betrieb Sebastian Bohn seine Ansässigmachung in Münchaurach. Gleichzeitig stellte er bei den Behörden im Herzogtum Sachsen-Meiningen einen Antrag auf Auswanderung nach Bayern.[5] Im Jahre 1865 erhielt er das Heimatrecht in Münchaurach.[3]
Aber Bohn war weiter zumeist in Fürth tätig und auch wohnhaft. 12 Jahre nach seinem ersten Antritt, nach den Deutschen Einigungskriegen und der Reform des bayerischen Heimatgesetzes, stellte er am 23. Dezember 1873 wiederum beim Polizeioffizianten Ott – nun als verheirateter Zimmergeselle, heimatberechtigt zu Münchaurach – das Gesuch um Erwerb des Bürgerrechts. Er übergab seine Zeugnisse (Militärbefreiung vom 12. Sept. 1862; Leumundszeugnis Gemeindeverwaltung Münchaurach, Unterschrift Bürgermeister Hubinger vom 6. Dez. 1873; Familienstandszeugnis Gemeindeverwaltung Münchaurach, Unterschrift Bürgermeister Hubinger vom 16. Dez. 1873) sowie zwei Quittungsbüchlein, womit er belegte, dass er seit 8 Jahren direkte Steuern und Umlagen bezahlte. Weiter gab er an, dass er kein besonderes Vermögen besitze, sich jedoch bereit erkläre, eine Bürgerrechtsgebühr von 10 fl. zu bezahlen. Das Familienzeugnis bestätigte, dass das Ehepaar Sebastian Bohn und Karolina, geb. Jordan (geboren am 22. Juli 1837 in Münchaurach) fünf in Münchaurach heimatberechtigte Kinder hat:
- Anna Elisabetha Jordan, geb. 19. Sept. 1859 in Münchaurach
- Magdalena Elis. Bohn, geb. 8. Juni 1864 in Fürth
- Johann Ludwig Bohn, geb. 20. Aug. 1865 in Fürth
- Elisa Marg. Bohn, geb. 30. Juni 1869 in Fürth
- Konrad Bohn, geb. 6. Jan. 1872 in Fürth
Der Stadtmagistrat erkundigte sich nun mit Schreiben vom 29. Dezember 1873 beim Bezirksamt Höchstadt/A., ob gegen das Gesuch des Zimmergesellen Bohn Versagensgründe im Sinne des Artikel 13 der Gemeindeordnung[6]bekannt seien. Der kgl. Bezirksamtmann Tettenhammer befragte den Bürgermeister Hubinger und erhielt die Auskunft, es seien keine Versagensgründe vorhanden, was Tettenhammer am 5. Januar 1874 dem Fürther Stadtmagistrat mitteilte. So beschloss dieser endlich am 15. Januar 1874, „dem Gesuchsteller das Bürgerrecht in hiesiger Stadt, auf welches er gesetzlichen Anspruch hat, gegen eine Gebühr von zehn Gulden zu verleihen.“ Die Bürgerrechtsurkunde wurde ihm am 3. Februar ausgehändigt, den Staatsbürgereid hatte er noch am 14. des Monats zu leisten.
Bald darauf wurde Sebastian Bohn Zimmermeister. Er war Bauherr der Mietshäuser Leyher Straße 18 und Leyher Straße 20. Über sein weiteres berufliches Wirken ist derzeit wenig bekannt. Er starb am 13. Juni 1898.
Seine Witwe Karolina Bohn betrieb anfänglich das Geschäft weiter[7], vielleicht um es ihrem bislang meist abwesenden Sohn Joh. Ludwig Bohn zu übergeben. Als Besitzerin des Hauses Leyher Straße 20 stellte sie am 1. November 1902 den Antrag auf gebührenfreie Verleihung des Bürgerrechts, das sie mit Magistratsbeschluss vom 13. Nov. erhielt. Karolina Bohn wohnte noch unter genannter Adresse bis ca. 1909/10 und zog zuletzt in die Leyher Straße 14.[8] Bald darauf ist sie wohl verstorben.[9]
Geschäfts- und Wohnadressen
- Schlehengasse 10 b, heute Bogenstraße 9[3]
- Frankfurterlandstraße 11 d, heute Würzburger Straße 56[10]
- Frankfurter Landstraße 6 a, heute Würzburger Straße 19[11]
- Frankfurterlandstraße 11 g, heute Würzburger Straße 50[12]
- Leyherstraße 23, heute Leyher Straße 18[13] (erbaut 1887, Bauherr Seb. Bohn, verkauft an Wirtswitwe Anna Babetta Gößelein)[14]
- Leyher Straße 20[15] (erbaut 1889, Bauherr Seb. Bohn)
- Leyher Straße 21, Geschäftslokal[16]
Einzelnachweise
- ↑ Stadtmagistrat Fürth: „Schutzaufnahms-Gesuch des Zimmergesellen Sebastian Konrad Bohn v. Heftenhof, 1863“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/B 392
- ↑ Heftenhof, auch Hutsberg genannt, war ein Weiler – seit 1914 eine Wüstung – am Fuße des Hutsbergs in der heutigen thüringischen Gemeinde Rhönblick
- ↑ 3,0 3,1 3,2 Stadtmagistrat Fürth: „Bohn, Sebastian, Zimmergeselle v. Münchaurach, Bürgerrechtsgesuch, 1873“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/B 634
- ↑ siehe Erwähnung Konditorei Albrecht in Kreuzstraße 6
- ↑ Thüringische Staatsarchive: Auswanderungen aus dem Herzogtum Sachsen-Meiningen, S. 139 - online
- ↑ “Die Gemeindeordnung für die bayerischen Landestheile diesseits des Rheines vom 29. April 1869“, Artikel 13 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
- ↑ Adressbuch von 1899
- ↑ Adressbuch von 1911
- ↑ im Adressbuch von 1913 nicht mehr genannt
- ↑ Adressbuch von 1879
- ↑ Adressbuch von 1880
- ↑ Adressbuch von 1884
- ↑ Adressbuch von 1889
- ↑ Adressbuch von 1890
- ↑ Adressbücher von 1890, 1891, 1893, 1895, 1896
- ↑ Adressbuch von 1893