Fritz Rupprecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Losgelöst davon eskalierte innerhalb der SPD-Partei der Streit und entzweite die Fraktion bzw. Partei in zwei unversöhnlich gegenüberstehende Gruppen. Die örtliche Presse berichtete von einer "ernsten Krise", bei der sich "zwei Fronten" gebildet haben. Der Sachverhalt sollte erneut im Januar 1954 innerhalb der SPD-Fraktion besprochen werden und OB Bornkessel sollte über den aktuellen Sachstand (Rechtgutachten) berichten, um die Wahl des Referenten erneut im Stadtrat vornehmen zu können. Inzwischen hatte der Bruder Hans Rupprecht, seinen Rücktritt als Stadtrat eingereicht, was aber eher zu einer Verschärfung der Diskussion führte - als zu einer Entspannung - da manche in seinem Rücktritt eher eine "Bedingung" der Besetzung Fritz Rupprechts sahen bzw. sich damit erpresst fühlten. Demzufolge nahm der OB das Rücktrittsgesuch nicht an, obwohl Hans Rupprecht bereits nicht mehr zu den Stadtratssitzungen und Ausschüssen kam. OB Bornkessel vertrat gegenüber der Presse, die Ansicht - dass ein Rücktritt mit Bedingungen kein Rücktritt sei, dem ein Stadtrat zustimmen müsste - bzw. zur Entscheidung vorzulegen wäre - womit aus seiner Sicht der Rücktritt obsolet war und die Besetzung der vakanten Referentenstelle nach wie vor nicht möglich sei. | Losgelöst davon eskalierte innerhalb der SPD-Partei der Streit und entzweite die Fraktion bzw. Partei in zwei unversöhnlich gegenüberstehende Gruppen. Die örtliche Presse berichtete von einer "ernsten Krise", bei der sich "zwei Fronten" gebildet haben. Der Sachverhalt sollte erneut im Januar 1954 innerhalb der SPD-Fraktion besprochen werden und OB Bornkessel sollte über den aktuellen Sachstand (Rechtgutachten) berichten, um die Wahl des Referenten erneut im Stadtrat vornehmen zu können. Inzwischen hatte der Bruder Hans Rupprecht, seinen Rücktritt als Stadtrat eingereicht, was aber eher zu einer Verschärfung der Diskussion führte - als zu einer Entspannung - da manche in seinem Rücktritt eher eine "Bedingung" der Besetzung Fritz Rupprechts sahen bzw. sich damit erpresst fühlten. Demzufolge nahm der OB das Rücktrittsgesuch nicht an, obwohl Hans Rupprecht bereits nicht mehr zu den Stadtratssitzungen und Ausschüssen kam. OB Bornkessel vertrat gegenüber der Presse, die Ansicht - dass ein Rücktritt mit Bedingungen kein Rücktritt sei, dem ein Stadtrat zustimmen müsste - bzw. zur Entscheidung vorzulegen wäre - womit aus seiner Sicht der Rücktritt obsolet war und die Besetzung der vakanten Referentenstelle nach wie vor nicht möglich sei. | ||
Um auch diesen Sachverhalt zu klären, sollte es zu einer gemeinsamen Fraktionssitzung mit dem OB kommen - dem sich aber der OB Bornkessel widersetzte mit dem Hinweis: er würde wenn überhaupt nur dann kommen, wenn nur "echte Stadträte" anwesend seien. Gemeint war von ihm der Umstand, dass es zu dieser Zeit bei der SPD offensichtlich Usus war, dass neben den gewählten ehrenamtlichen Stadträten auch die SPD-Kreisvorsitzenden, sowie die SPD-Abgeordneten (Bund und Land), der SPD-Parteisekretär, sowie die nächsten beiden Nachrücker auf der Stadtratsliste regelhaft mit in der Fraktionssitzung saßen. Das Treffen fand ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters statt und lief nach Vernehmen der Presse sehr "turbulent" mit "unerfreulichen Wortgefechten". Die Sitzung endete damit, dass es nicht nur keinen Beschluss gab, sondern der Bürgermeister-Vertreter und stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Erich Hermann sein Amt zur Verfügung stellte und die Sitzung frühzeitig verließ. Inzwischen hatte der Hans Rupprecht über seinen Anwalt bei der Aufsichtbehörde - der Regierung von Mittelfranken - Beschwerde eingelegt, da obwohl er im Vorjahr gewählt wurde und offensichtlich sein Bruder zurückgetreten sei, nicht sein Amt als Fürsorgereferent antreten könne. In einem neuen Versuch der Klärung - vermutlich in der gewohnt erweiterten Runde mit Bornkessel - konnte zumindest geklärt werden, dass die Gemeindeordnung tatsächlich die Wahl eines Verwandten in diesem Verhältnis (Bruder) ausschloss - womit die Wahl im Jahr 1953 zunächst obsolet war. Der inzwischen zurückgetretene Bruder Hans Rupprecht trat von seinem Rücktritt zurück - und erschien einfach wieder zu den Stadtratssitzungen - bzw. sein Rücktritt wurde als solches nicht festgestellt. Offensichtlich war aufgrund der Causa eine erneute Wahl Fritz Rupprechts als Fürsorgereferent vom Tisch. Sein Bruder Hans blieb weiterhin im Stadtrat und schied durch Tod im August 1955 aus. Fritz Rupprecht selbst wurde 1956 regulär bei der Kommunalwahl ehrenamtliches Mitglied des Stadtrates und rückte 1958 für ein verstorbenes Mitglied in den Bay. Landtag nach, dem er bis 1972 angehörte. | Um auch diesen Sachverhalt zu klären, sollte es zu einer gemeinsamen Fraktionssitzung mit dem OB kommen - dem sich aber der OB Bornkessel widersetzte mit dem Hinweis: er würde wenn überhaupt nur dann kommen, wenn nur "echte Stadträte" anwesend seien. Gemeint war von ihm der Umstand, dass es zu dieser Zeit bei der SPD offensichtlich Usus war, dass neben den gewählten ehrenamtlichen Stadträten auch die SPD-Kreisvorsitzenden, sowie die SPD-Abgeordneten (Bund und Land), der SPD-Parteisekretär, sowie die nächsten beiden Nachrücker auf der Stadtratsliste regelhaft mit in der Fraktionssitzung saßen. Das Treffen fand ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters statt und lief nach Vernehmen der Presse sehr "turbulent" mit "unerfreulichen Wortgefechten". Die Sitzung endete damit, dass es nicht nur keinen Beschluss gab, sondern der Bürgermeister-Vertreter und stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Erich Hermann sein Amt zur Verfügung stellte und die Sitzung frühzeitig verließ. Inzwischen hatte der Hans Rupprecht über seinen Anwalt bei der Aufsichtbehörde - der Regierung von Mittelfranken - Beschwerde eingelegt, da obwohl er im Vorjahr gewählt wurde und offensichtlich sein Bruder zurückgetreten sei, nicht sein Amt als Fürsorgereferent antreten könne. In einem neuen Versuch der Klärung - vermutlich in der gewohnt erweiterten Runde mit Bornkessel - konnte zumindest geklärt werden, dass die Gemeindeordnung tatsächlich die Wahl eines Verwandten in diesem Verhältnis (Bruder) ausschloss - womit die Wahl im Jahr 1953 zunächst obsolet war. Der inzwischen zurückgetretene Bruder Hans Rupprecht trat von seinem Rücktritt zurück - und erschien einfach wieder zu den Stadtratssitzungen - bzw. sein Rücktritt wurde als solches nicht festgestellt. Offensichtlich war aufgrund der Causa eine erneute Wahl Fritz Rupprechts als Fürsorgereferent vom Tisch. Sein Bruder Hans blieb weiterhin im Stadtrat und schied durch Tod im August 1955 aus. Fritz Rupprecht selbst wurde 1956 regulär bei der Kommunalwahl ehrenamtliches Mitglied des Stadtrates und rückte 1958 für ein verstorbenes Mitglied in den Bay. Landtag nach, dem er bis 1972 angehörte.<ref>D.H.: SPD-Stadtratsfraktion von ernster Krise gepackt. Im Hintergrund: Wahl Fritz Rupprechts zum Fürsorge-Referenten und Rücktrittsgesuch von Hans Rupprecht - Am Ende steht möglichwerise der Austritt Dr. Bornkessels aus der Partei. In: Fürther Nachrichten vom 12. Januar 1954, S. 6</ref> | ||
== Auszeichnungen == | == Auszeichnungen == |
Version vom 4. September 2024, 16:02 Uhr
Funktion | FunktionVon | FunktionBis |
---|---|---|
Mitglied des Bayerischen Landtages | 1958 | 1966 |
Stadtrat | 13 März 1956 1966 | 1960 30 Juni 1972 |
Fritz Rupprecht (geb. 16. April 1897 in Fürth; gest. 27. August 1990 in Fürth) war SPD-Politiker und von 1958 bis 1966 Mitglied des Bayerischen Landtages.[1] Von Beruf war Rupprecht gelernter Kaufmann.[1] Er war verheiratet mit Erna Rupprecht, geb. Pochert (geb. 12. November 1909; gest. 8. August 2006).
Leben und Wirken
Rupprecht besuchte die Volksschule in Fürth. Nach der Schule absolvierte er eine kaufmännische Ausbildung bei der Firma Forchheimer & Schloss, die ihr Sortiment auf Kurz-, Weiß- und Wollwaren spezialisiert hatte. Nach der Lehre blieb er zunächst als kaufmännischer Angestellter in der Firma tätig bis er im Juni 1916 in den Ersten Weltkrieg eingezogen wurde. Von 1916 bis 1918 diente er als Frontsoldat im Krieg und war als Fußartillerist, Fernsprecher und Funker im Einsatz.
Nach dem Krieg arbeitete er von 1919 bis 1920 im Artilleriedepot in Fürth als Vertragsangestellter, ehe er 1921 zu der Nürnberger Maschinenfabrik Beldam-Werke wechselte. Sein Beschäftigungsverhältnis lief bis 1930 in diesem Nürnberger Unternehmen, zuletzt als Vertriebsleiter. Erneut wechselte Rupprecht seinen Arbeitgeber, dieses Mal wechselte er als Prokurist nach Berlin zur Firma Adam Schneider AG. Von 1930 bis 1945 war er bei der Schneider AG als Prokurist tätig, über einen erneuten Kriegsdiensteinsatz im Zweiten Weltkrieg ist aktuell nichts bekannt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg kam Fritz Rupprecht wieder zurück nach Franken. Er arbeitete zunächst ab 1945 als kaufmännischer Geschäftsführer bei der galvanischen Anstalt Ernst Bundle, bevor er kurze Zeit später als Flüchtlingskommissar für den Stadt- und Landkreis Fürth berufen wird. Diese Funktion bekleidete Rupprecht von 1945 bis 1949.[1] Gleichzeitig war er von 1948 bis 1949 Abgeordneter des bizonalen Wirtschaftsrat in Frankfurt am Main, einem Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes. Aufgabe des Wirtschaftsrates war es Gesetzesinitiativen zu starten, über Gesetze zu beraten und diese mit absoluter Mehrheit zu erlassen unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch das Bipartite Control Office der Alliierten in Frankfurt.[2]
Nach Beendigung seines Amtes 1949 kehrte Rupprecht wieder zu seinem alten Beruf zurück. Er arbeitete die nächsten fünf Jahre bis 1954 als selbstständiger Vertreter für Nordbayern des Bund-Verlags GmbH (Köln), sowie als kaufmännischer Angestellter bei der Firma Quelle.
Politisches Wirken
Rupprecht trat mit Anfang 20, im Jahr 1918, der SPD und dem Zentralverband der Angestellten bei. Von 1945 bis 1949 war er Flüchtlingskommissar für den Stadt- und Landkreis Fürth.[1]
1956 wird Fritz Rupprecht für die SPD als ehrenamtlicher Stadtrat in das Kommunalparlament gewählt bis zum Ende der Legislaturperiode 1960. 1966 wurde Rupprecht erneut in den Stadtrat gewählt - und blieb bis Ende der Statdtratsperiode 1972 im Kommunalparlament. 1958 kandidierte Rupprecht für die SPD zum Bayerischen Landtag, allerdings gelang ihm zunächst nicht der Einzug in den Landtag. Durch den plötzlichen Herztod des Sozialisten und ehemaligen KZ Häftlings im KZ Dachau Heinrich Stöhr am 9. Dezember 1958 rutschte Rupprecht am 11. Dezember 1958 als Abgeordneter in den Landtag nach. Rupprecht war Mitglied des Landtages für zwei Legislaturperioden, er wurde bei den Wahlen am 25. November 1962 erneut gewählt. Als Abgeordneter schied er im Alter von 69 Jahren am 1. Dezember 1966 aus dem Bayerischen Landtag aus.
Rupprecht war Vorsitzender des AWO-Kreisverbandes von 1958 bis 1977.
Rupprecht war Mitglied im
- Ausschuß für Verfassungs- und Rechtsfragen (11. Dezember 1958 - 6. Dezember 1962)
- Ausschuß für Verfassungs-, Rechts- und Kommunalfragen (11. Dezember 1962 - 1. Dezember 1966)
- stv. Mitglied Nichtberufliche Mitglieder und Stellvertreter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (12. Februar 1963 - 1. Dezember 1966)
Causa Rupprecht-Gebrüder vs. OB Dr. Bornkessel
Im Jahr 1953 bzw. 1954 kam es zu massiven Zerwürfnissen innerhalb der SPD und deren Stadtratsfraktion bzw. mit dem amtierenden SPD-Oberbürgermeister Dr. Hans Bornkessel, der in Folge der Diskussion mit Austritt aus der Partei drohte. Hintergrund der Auseinandersetzungen war die Wahl des Fürsorgereferenten (=Sozialreferenten) im Frühjahr 1953. Die Wahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtadtrats fiel im Frühjahr 1953 auf Fritz Rupprecht, altgedientes SPD-Mitglied und Bruder von Hans Rupprecht, der zu dieser Zeit ehrenamtlich ebenfalls im Stadtrat war. Genau über diesem Umstand, dass ein verwandtschaftliches Verhältnis zwischen einem ehrenamtlichen Stadtrat und einem gewählten beruflichen Stadtrat bestand - entbrannte eine hitzige Diskussion. Nach Ansicht Bornkessels und Teilen der Verwaltung, aber auch Teilen des Stadtrates schloss sich ein verwandtschaftliches Verhältnis laut der Bay. Gemeindeordnung aus. Diese Auffassung irritierte die SPD, da Bornkessel selbst Fritz Rupprecht zur Wahl des Fürsorgereferenten ermutigt hatte. Ursprünglich hatte sich Fritz Rupprecht zur Wahl des Wirtschaftsreferenten beworben, Bornkessel meinte aber gegenüber der SPD-Fraktion, dass Fritz Rupprecht doch der geborene Sozialreferent sei - weshalb er die Bewerbung zum Wirtschaftsreferenten eher skeptisch gegenüberstand. Die SPD unterstützte Rupprecht für das Amt des Wirtschaftsreferenten - schien aber auch der Auffassung Bornkessels gewesen zu sein - weshalb Rupprecht seine Bewerbung als Wirtschaftsreferent zurückzog und sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut als Sozialreferat bewarb. Ungeachtet dessen - und offensichtlich kontroverser Diskussionen im Stadtrat - wurde Fritz Rupprecht in der Folgte mehrheitlich im Stadtrat zum berufsmäßigen Stadtrat gewählt. Allerdings konnte er seinen Dienst nicht antreten, solange die rechtlichen Grundlagen nicht abschließend geklärt waren, weshalb OB Dr. Bornkessel ein Rechtsgutachten in Auftrag gab.
Losgelöst davon eskalierte innerhalb der SPD-Partei der Streit und entzweite die Fraktion bzw. Partei in zwei unversöhnlich gegenüberstehende Gruppen. Die örtliche Presse berichtete von einer "ernsten Krise", bei der sich "zwei Fronten" gebildet haben. Der Sachverhalt sollte erneut im Januar 1954 innerhalb der SPD-Fraktion besprochen werden und OB Bornkessel sollte über den aktuellen Sachstand (Rechtgutachten) berichten, um die Wahl des Referenten erneut im Stadtrat vornehmen zu können. Inzwischen hatte der Bruder Hans Rupprecht, seinen Rücktritt als Stadtrat eingereicht, was aber eher zu einer Verschärfung der Diskussion führte - als zu einer Entspannung - da manche in seinem Rücktritt eher eine "Bedingung" der Besetzung Fritz Rupprechts sahen bzw. sich damit erpresst fühlten. Demzufolge nahm der OB das Rücktrittsgesuch nicht an, obwohl Hans Rupprecht bereits nicht mehr zu den Stadtratssitzungen und Ausschüssen kam. OB Bornkessel vertrat gegenüber der Presse, die Ansicht - dass ein Rücktritt mit Bedingungen kein Rücktritt sei, dem ein Stadtrat zustimmen müsste - bzw. zur Entscheidung vorzulegen wäre - womit aus seiner Sicht der Rücktritt obsolet war und die Besetzung der vakanten Referentenstelle nach wie vor nicht möglich sei.
Um auch diesen Sachverhalt zu klären, sollte es zu einer gemeinsamen Fraktionssitzung mit dem OB kommen - dem sich aber der OB Bornkessel widersetzte mit dem Hinweis: er würde wenn überhaupt nur dann kommen, wenn nur "echte Stadträte" anwesend seien. Gemeint war von ihm der Umstand, dass es zu dieser Zeit bei der SPD offensichtlich Usus war, dass neben den gewählten ehrenamtlichen Stadträten auch die SPD-Kreisvorsitzenden, sowie die SPD-Abgeordneten (Bund und Land), der SPD-Parteisekretär, sowie die nächsten beiden Nachrücker auf der Stadtratsliste regelhaft mit in der Fraktionssitzung saßen. Das Treffen fand ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters statt und lief nach Vernehmen der Presse sehr "turbulent" mit "unerfreulichen Wortgefechten". Die Sitzung endete damit, dass es nicht nur keinen Beschluss gab, sondern der Bürgermeister-Vertreter und stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Erich Hermann sein Amt zur Verfügung stellte und die Sitzung frühzeitig verließ. Inzwischen hatte der Hans Rupprecht über seinen Anwalt bei der Aufsichtbehörde - der Regierung von Mittelfranken - Beschwerde eingelegt, da obwohl er im Vorjahr gewählt wurde und offensichtlich sein Bruder zurückgetreten sei, nicht sein Amt als Fürsorgereferent antreten könne. In einem neuen Versuch der Klärung - vermutlich in der gewohnt erweiterten Runde mit Bornkessel - konnte zumindest geklärt werden, dass die Gemeindeordnung tatsächlich die Wahl eines Verwandten in diesem Verhältnis (Bruder) ausschloss - womit die Wahl im Jahr 1953 zunächst obsolet war. Der inzwischen zurückgetretene Bruder Hans Rupprecht trat von seinem Rücktritt zurück - und erschien einfach wieder zu den Stadtratssitzungen - bzw. sein Rücktritt wurde als solches nicht festgestellt. Offensichtlich war aufgrund der Causa eine erneute Wahl Fritz Rupprechts als Fürsorgereferent vom Tisch. Sein Bruder Hans blieb weiterhin im Stadtrat und schied durch Tod im August 1955 aus. Fritz Rupprecht selbst wurde 1956 regulär bei der Kommunalwahl ehrenamtliches Mitglied des Stadtrates und rückte 1958 für ein verstorbenes Mitglied in den Bay. Landtag nach, dem er bis 1972 angehörte.[3]
Auszeichnungen
In Burgfarrnbach wurde ein AWO-Seniorenheim nach Fritz Rupprecht benannt. Zusätzlich erhielt Fritz Rupprecht am 27. Juni 1977 für sein Engagement die Goldene Bürgermedaille der Stadt Fürth verliehen. Der Beschluss hierzu wurde am 20. April 1977 in der Stadt Fürth gefasst.
Siehe auch
- SPD
- AWO
- Fritz-Rupprecht-Heim
- Stadtrat 1956 - 1960
- Stadtrat 1966 - 1972
- Heinrich Stöhr
- Konrad Grünbaum
- Otto Gellinger
- Luise Strobl
- Heimatvertriebene
Weblinks
- Profil Fritz Rupprecht. In: Abgeordnete von A-Z. Bayerischer Landtag, Landtagsamt, München, aufgerufen am 29. Juli 2024 - online
- Fritz Rupprecht in der Parlamentsdatenbank des Hauses der Bayerischen Geschichte in der Bavariathek, aufgerufen am 29. Juli 2024 - online
- Homepage AWO Fritz-Rupprecht-Heim online
- Fritz Rupprecht (Wikipedia)
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Fritz Rupprecht in der Parlamentsdatenbank des Hauses der Bayerischen Geschichte in der Bavariathek, aufgerufen am 29. Juli 2024 - online
- ↑ Profil Fritz Rupprecht. In: Abgeordnete von A-Z. Bayerischer Landtag, Landtagsamt, München, aufgerufen am 29. Juli 2024 - online
- ↑ D.H.: SPD-Stadtratsfraktion von ernster Krise gepackt. Im Hintergrund: Wahl Fritz Rupprechts zum Fürsorge-Referenten und Rücktrittsgesuch von Hans Rupprecht - Am Ende steht möglichwerise der Austritt Dr. Bornkessels aus der Partei. In: Fürther Nachrichten vom 12. Januar 1954, S. 6