Luftschutzzeichen in Fürth: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Rahmen des zivilen Luftschutzes wurde bereits am [[26. Juni]] [[1935]] durch die Reichsregierung ein Luftschutzgesetz erlassen, in der u.a. Regelungen zur Luftschutzpflicht der Deutschen Staatsbürger geregelt wurden. In späteren Ergänzungen wurde das Gesetz präzisiert bzw. erweitert. Zusätzlich wurden mehrere Durchführungsbestimmungen erlassen, zuletzt am [[31. August]] [[1943]]. | Im Rahmen des zivilen Luftschutzes wurde bereits am [[26. Juni]] [[1935]] durch die Reichsregierung ein Luftschutzgesetz erlassen, in der u.a. Regelungen zur Luftschutzpflicht der Deutschen Staatsbürger geregelt wurden. In späteren Ergänzungen wurde das Gesetz präzisiert bzw. erweitert. Zusätzlich wurden mehrere Durchführungsbestimmungen erlassen, zuletzt am [[31. August]] [[1943]]. | ||
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In einem Erlass des Reichsministerium der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe wurde im Rahmen des § 7 der ersten Luftschutzverordnung zum Luftschutzgesetz in der Fassung vom [[31. August]] [[1943]] folgende Regelung für die Kennzeichnung der Luftschutzräume getroffen: "''betreffende Kennzeichnung der Luftschutzräume und Entfernung von Kellerfenstergittern wird den Eigentümern von Gebäuden als zusätzliche Maßnahme zu den angeordneten Lageplänen die Kennzeichnung der Lage der Luftschutzräume an den Außenwänden der Häuser aufgegeben, soweit diese Kennzeichnung im Luftschutzort noch nicht durchgeführt ist. Die Durchführung dieser Maßnahmen ist erforderlich, um den Bergungskräften die Möglichkeit zu geben, bei eingestürzten Häusern die Luftschutzräume schnell feststellen zu können. Kennzeichnung geschieht durch Hinweispfeile die etwa in Höhe des 1. Obergeschosses beginnend an den Außenwänden der Häuser angebracht werden. [...]. Falls keine freie Wandfläche an der Schutzraumgrenze zur Verfügung steht, kann die Grenzbezeichnung unterbrochen werden. Liegt ein Schutzraum an einer freien Gebäudeecke, so sind auch die Ecken zu bezeichnen - die Querstriche sind dann nach beiden Seiten anzubringen. ''<ref>Luftschutzgesetz in der Fassung vom 31. August 1943, Erste Durchführungsverordnung, Az. 2a 15.28 Nr. 10 225/44 L. in 13 L II Da/2 I B vom 15.3.1944</ref>" | In einem Erlass des Reichsministerium der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe wurde im Rahmen des § 7 der ersten Luftschutzverordnung zum Luftschutzgesetz in der Fassung vom [[31. August]] [[1943]] folgende Regelung für die Kennzeichnung der Luftschutzräume getroffen: "''betreffende Kennzeichnung der Luftschutzräume und Entfernung von Kellerfenstergittern wird den Eigentümern von Gebäuden als zusätzliche Maßnahme zu den angeordneten Lageplänen die Kennzeichnung der Lage der Luftschutzräume an den Außenwänden der Häuser aufgegeben, soweit diese Kennzeichnung im Luftschutzort noch nicht durchgeführt ist. Die Durchführung dieser Maßnahmen ist erforderlich, um den Bergungskräften die Möglichkeit zu geben, bei eingestürzten Häusern die Luftschutzräume schnell feststellen zu können. Kennzeichnung geschieht durch Hinweispfeile die etwa in Höhe des 1. Obergeschosses beginnend an den Außenwänden der Häuser angebracht werden. [...]. Falls keine freie Wandfläche an der Schutzraumgrenze zur Verfügung steht, kann die Grenzbezeichnung unterbrochen werden. Liegt ein Schutzraum an einer freien Gebäudeecke, so sind auch die Ecken zu bezeichnen - die Querstriche sind dann nach beiden Seiten anzubringen. ''<ref>Luftschutzgesetz in der Fassung vom 31. August 1943, Erste Durchführungsverordnung, Az. 2a 15.28 Nr. 10 225/44 L. in 13 L II Da/2 I B vom 15.3.1944</ref>" | ||
Version vom 29. April 2015, 21:32 Uhr
Im Rahmen des zivilen Luftschutzes wurde bereits am 26. Juni 1935 durch die Reichsregierung ein Luftschutzgesetz erlassen, in der u.a. Regelungen zur Luftschutzpflicht der Deutschen Staatsbürger geregelt wurden. In späteren Ergänzungen wurde das Gesetz präzisiert bzw. erweitert. Zusätzlich wurden mehrere Durchführungsbestimmungen erlassen, zuletzt am 31. August 1943. __TOC__ In einem Erlass des Reichsministerium der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe wurde im Rahmen des § 7 der ersten Luftschutzverordnung zum Luftschutzgesetz in der Fassung vom 31. August 1943 folgende Regelung für die Kennzeichnung der Luftschutzräume getroffen: "betreffende Kennzeichnung der Luftschutzräume und Entfernung von Kellerfenstergittern wird den Eigentümern von Gebäuden als zusätzliche Maßnahme zu den angeordneten Lageplänen die Kennzeichnung der Lage der Luftschutzräume an den Außenwänden der Häuser aufgegeben, soweit diese Kennzeichnung im Luftschutzort noch nicht durchgeführt ist. Die Durchführung dieser Maßnahmen ist erforderlich, um den Bergungskräften die Möglichkeit zu geben, bei eingestürzten Häusern die Luftschutzräume schnell feststellen zu können. Kennzeichnung geschieht durch Hinweispfeile die etwa in Höhe des 1. Obergeschosses beginnend an den Außenwänden der Häuser angebracht werden. [...]. Falls keine freie Wandfläche an der Schutzraumgrenze zur Verfügung steht, kann die Grenzbezeichnung unterbrochen werden. Liegt ein Schutzraum an einer freien Gebäudeecke, so sind auch die Ecken zu bezeichnen - die Querstriche sind dann nach beiden Seiten anzubringen. [1]"
Die Luftschutzzeichen war in der Regel reichsweit einheitlich geregelt, allerdings geht aus der Literatur hervor, dass es durchaus regionale Unterschiede gab. Im Wesentlichen wurden in Franken bzw. in Fürth folgende Luftschutzzeichen an den Hausfassaden angebracht:
- KS = Kein Schutzraum
- NA / NAS = Notausstieg
- MA = Mauerdurchbruch
- LSR = Luftschutzraum
- LSA / LSN / LSNA = Luftschutzausstieg
- LSR im Hof = Luftschutzraum hofseitig gelegen
- ÖLSR = Öffentlicher Luftschutzraum
- Weiße Linien und Pfeile = zeigen Lage und Größe des Luftschutzraumes an
Diese Luftschutzzeichen sind zum Teil noch nach 70 Jahren Kriegsende in einigen Fürther Straßen zu finden, auch wenn diese zunehmend verblassen oder durch Hauswandsanierungen bzw. durch Wärmedämmungsmaßnahmen entfernt oder verdeckt werden. Insbesondere im Bereich der Innen- und Südstadt sind noch eine Vielzahl von Luftschutzzeichen zu erkennen. Exemplarisch sind hier folgende Straßen zu nennen: Schwabacher Straße, Pfisterstraße, Badstraße, Blumenstraße, Amalienstraße, Ludwigstraße oder Nürnberger Straße
Literatur
- Renate Trautwein: "Heiße" Fürther Gschichtn. Emwe Verlag Nürnberg 2008
- Renate Trautwein: Geheimnisvolle Zeichen. Emwe Verlag Nürnberg 2010
Siehe auch
Einzelnachweis
- ↑ Luftschutzgesetz in der Fassung vom 31. August 1943, Erste Durchführungsverordnung, Az. 2a 15.28 Nr. 10 225/44 L. in 13 L II Da/2 I B vom 15.3.1944
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