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* Am 6. Dezember erlässt der Markgraf von Ansbach eine Verordnung, die das Brauen von Weißbier bei Strafe verbietet.


==Personen==
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==Fronmüllerchronik==
:''Der Markgraf von Ansbach erließ unter dem 6. December 1615 eine Verordnung, welche das Brauen von Weißbier verbot. „Ueber den großen unwiederbringlichen Schaden, den das bisher in vielen Orten eingeführte Prewen des Weißen Biers verursacht hat, indem dadurch nicht allein das liebe Getraid sehr schändlich mißbraucht und überflüssig verderbt, sondern auch aller Vorrath von Holtz in großen Uffschlag gebracht wird, auch viele Unterthanen darüber in Abwesen kommen, daher wird das Prewen dieses schedlichen Getränks bei Strafe verboten. Dagegen soll das Sieden des rothen Bieres befördert werden, damit sowohl dem Armen als dem Reichen sein Pfennig mit gutem gerechten Getränk verglichen wird.“ - Diese Verordnung stieß auf solchen Widerstand bei der Bevölkerung, welche damals für dieses kühlend erfrischende billige Getränk sehr eingenommen war, daß sie bereits am 8. Mai des folgenden Jahres wieder zurückgenommen wurde. Ein weiteres Verbot erließ der Markgraf in Betreff des Kalkofens, welchen ein domprobsteilicher Unterthan auf der Stätte erbaute, wo später das Geleitshaus hinkam. Er mußte demolirt werden. In demselben Jahre, am 25. November, schlossen die Vorsteher des Hofmarks Fürth mit den umliegenden zur Hofmark gehörigen Ortschaften einen Vergleich in Bezug auf die gegenseitige Anordnung der 48 Heufuhren, welche sie für den markgräflichen Schutz jährlich zusammen zu leisten hatten.''<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 57</ref>
==Einzelnachweise==
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Aktuelle Version vom 7. Januar 2023, 14:00 Uhr

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Ereignisse

  • In diesem Jahr taucht erstmals die Flurbezeichnung Espan auf.[1]
  • Am 6. Dezember erlässt der Markgraf von Ansbach eine Verordnung, die das Brauen von Weißbier bei Strafe verbietet.

Personen

Es ist aktuell keine Person verzeichnet, die 1615 geboren wurde.
Es ist aktuell keine Person verzeichnet, die 1615 gestorben ist.

Fronmüllerchronik

Der Markgraf von Ansbach erließ unter dem 6. December 1615 eine Verordnung, welche das Brauen von Weißbier verbot. „Ueber den großen unwiederbringlichen Schaden, den das bisher in vielen Orten eingeführte Prewen des Weißen Biers verursacht hat, indem dadurch nicht allein das liebe Getraid sehr schändlich mißbraucht und überflüssig verderbt, sondern auch aller Vorrath von Holtz in großen Uffschlag gebracht wird, auch viele Unterthanen darüber in Abwesen kommen, daher wird das Prewen dieses schedlichen Getränks bei Strafe verboten. Dagegen soll das Sieden des rothen Bieres befördert werden, damit sowohl dem Armen als dem Reichen sein Pfennig mit gutem gerechten Getränk verglichen wird.“ - Diese Verordnung stieß auf solchen Widerstand bei der Bevölkerung, welche damals für dieses kühlend erfrischende billige Getränk sehr eingenommen war, daß sie bereits am 8. Mai des folgenden Jahres wieder zurückgenommen wurde. Ein weiteres Verbot erließ der Markgraf in Betreff des Kalkofens, welchen ein domprobsteilicher Unterthan auf der Stätte erbaute, wo später das Geleitshaus hinkam. Er mußte demolirt werden. In demselben Jahre, am 25. November, schlossen die Vorsteher des Hofmarks Fürth mit den umliegenden zur Hofmark gehörigen Ortschaften einen Vergleich in Bezug auf die gegenseitige Anordnung der 48 Heufuhren, welche sie für den markgräflichen Schutz jährlich zusammen zu leisten hatten.[2]

Einzelnachweise

  1. Hans Moreth, U. a.: Der Fürther Nordosten, Festschrift zum 100-jährigen Bestehen des Nordöstlichen Vorstandsvereins Fürth e. V.. Lothar Berthold, 1990, S. 22.
  2. Fronmüllerchronik, 1871, S. 57