Stadtheimatpfleger: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Arbeitsschwerpunkt der Heimatpfleger liegt in der Praxis im Denkmalschutz. Im Bayerischen Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist hierzu in Artikel 13 verankert: „Die Heimatpfleger beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege in den Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Ihnen ist durch die Denkmalschutzbehörden in den ihren Aufgabenbereich betreffenden Fällen rechtzeitig Gelegenheit zur Äußerung zu geben.“ <ref>[http://www.blfd.bayern.de/medien/dsg.pdf Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG)] (PDF; 143&nbsp;kB)</ref>
Der Arbeitsschwerpunkt der Heimatpfleger liegt in der Praxis im Denkmalschutz. Im Bayerischen Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist hierzu in Artikel 13 verankert: „Die Heimatpfleger beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege in den Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Ihnen ist durch die Denkmalschutzbehörden in den ihren Aufgabenbereich betreffenden Fällen rechtzeitig Gelegenheit zur Äußerung zu geben.“ <ref>[http://www.blfd.bayern.de/medien/dsg.pdf Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG)] (PDF; 143&nbsp;kB)</ref>


Angesichts der Auseinandersetzungen zur [[Neue Mitte|Neuen Mitte]] erließü der Stadtrat FÜrth eine neue Satzung, mit der die Amtszeit des Heimatpflegers auf eine Wahlperiode begrenzt wird.
Offensichtlich vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die [[Neue Mitte]] erließ der Stadtrat Fürth eine neue Satzung, mit der die Amtszeit des Heimatpflegers auf eine Wahlperiode begrenzt wird.


Die neue Stzung vom 5. Dezmebr 29012 - veröffntlciht im Amtsblatt am 19. Dezemebr 29012 - beinhaltete unter anderem folgende Regelungen:
Die neue Stzung vom 5. Dezmebr 2012 - veröffntlicht im Amtsblatt am 19. Dezember 2012 - beinhaltet unter anderem folgende Regelungen:


<small>§ 1 Bestellung
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§ 4 Aufgaben
§ 4 Aufgaben
Den Aufgabenbereich regelt eine vom Stadtrat Fürth erlassene Dienstanweisung.</small>
Den Aufgabenbereich regelt eine vom Stadtrat Fürth erlassene Dienstanweisung.</small>


==Arten von Heimatpflegern==
==Arten von Heimatpflegern==

Version vom 3. April 2014, 10:01 Uhr

Stadtheimatpfleger sind Bürger, die sich ehrenamtlich für die Heimatpflege einsetzen.

Rechtsverhältnis

In Bayern ist die rechtliche Grundlage für Heimatpfleger die gemeinsame Bekanntmachung Nr. IV/2-7/92079 und Nr. I B 1-3003-1/I vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus und des Staatsministeriums des Innern vom 17. Februar 1981. Der Arbeitsschwerpunkt der Heimatpfleger liegt in der Praxis im Denkmalschutz. Im Bayerischen Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist hierzu in Artikel 13 verankert: „Die Heimatpfleger beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege in den Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Ihnen ist durch die Denkmalschutzbehörden in den ihren Aufgabenbereich betreffenden Fällen rechtzeitig Gelegenheit zur Äußerung zu geben.“ [1]

Offensichtlich vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die Neue Mitte erließ der Stadtrat Fürth eine neue Satzung, mit der die Amtszeit des Heimatpflegers auf eine Wahlperiode begrenzt wird.

Die neue Stzung vom 5. Dezmebr 2012 - veröffntlicht im Amtsblatt am 19. Dezember 2012 - beinhaltet unter anderem folgende Regelungen:

§ 1 Bestellung (1) Die Stadt Fürth bestellt einen Stadtheimatpfleger/eine Stadtheimatpflegerin und eine Stellvertretung. Der Heimatpfleger/die Heimatpflegerin und die Stellvertretung sollen Personen sein, die auf Grund ihrer Heimatverbundenheit, ihrer Orts- und Fachkenntnisse sowie ihrer Arbeitskraft für dieses Amt geeignet sind. (2) Die Heimatpfleger werden für die Dauer einer Amtsperiode des Stadtrats durch Beschluss bestellt. Die Bestellung erfolgt spätestens in der zweiten auf die konstituierende Sitzung folgenden ordentlichen Stadtratssitzung. Die Amtsinhaber bleiben bis zur Neu- oder Wiederbestellung im Amt. (3) Folgende Stellen sind rechtzeitig vor jeder Neubestellung zu hören und von der erfolgten Bestellung zu benachrichtigen: a) die Regierung b) der Bezirksheimatpfleger c) das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege d) der Bayerische Landesverein für Heimatpflege.

[...] (5) Der Stadtrat bestellt spätestens in der zweiten auf die Abberufung oder die Amtsniederlegung folgenden Stadtratssitzung einen neuen Heimatpfleger/eine neue Heimatpflegerin. Abs. 3 gilt entsprechend. In Fällen persönlicher Beteiligung gilt Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung entsprechend.

§ 2 Rechtsstellung (1) Der Heimatpfleger/die Heimatpflegerin und die Stellvertretung sind ehrenamtlich tätig (Art. 20 a Gemeindeordnung). Sie führen die amtliche Bezeichnung „Stadtheimatpfleger“/“Stadtheimatpflegerin“ bzw. „Stellvertretender Stadtheimatpfleger“/“Stellvertretende Stadtheimatpflegerin“. Sie nehmen öffentliche Aufgaben wahr und fungieren als Träger öffentlicher Belange für ihren Aufgabenbereich. (2) Die Heimatpfleger erhalten alljährlich Gelegenheit, dem Stadtrat über ihre Tätigkeit und ihre Absichten zu berichten und ihm ihre Anliegen vorzutragen. Die Heimatpfleger nehmen an den Sitzungen des Bau- und Werkausschusses und des Baukunstbeirats ohne Stimmrecht teil. Über die Erteilung des Wortes entscheidet das jeweilige Gremium durch Beschluss. Teilnahme und Wortbeiträge der Heimatpfleger sind im jeweiligen Sitzungsprotokoll zu dokumentieren. (3) Die Heimatpfleger und die Stellvertretung haben auch nach Beendigung ihrer Amtszeit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren, soweit sie nicht offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

§ 3 Entschädigung (1) Die Stadt Fürth gewährt dem Heimatpfleger/der Heimatpflegerin eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 327,-- Euro

[...] § 4 Aufgaben Den Aufgabenbereich regelt eine vom Stadtrat Fürth erlassene Dienstanweisung.

Arten von Heimatpflegern

Es gibt hauptamtliche Bezirksheimatpfleger und ehrenamtliche Kreisheimatpfleger, Stadt- oder Ortsheimatpfleger.

Stadtheimatpfleger der Stadt Fürth

Die Stadt Fürth bestellt einen ehrenamtlichen Stadtheimatpfleger, dessen Aufgabe vor allem im Kampf für den Erhalt der historischen Bausubstanz und der Vermittlung einer behutsamen Sanierung und Neugestaltung liegt.

Liste

Dies ist eine Liste von Persönlichkeiten, die sich in der Stadt Fürth als „Stadtheimatpfleger“ hervorgetan haben:

PersonGeburtstagGeburtsjahrGeburtsortBerufTodestagTodesjahrTodesortBild
Emil Ammon1. Februar1921FürthStadtheimatpfleger
Stadtarchivar
2. Juni2001FürthEmil Ammon.jpg
Karin Jungkunz23. November1957FürthStadtheimatpfleger
Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Stadtführerin
Karin Jungkunz 2022.jpg
Alexander Mayer24. März1960FürthStadtheimatpfleger
Musiker
Politiker
Historiker
Publizist
Alexander Philipp Mayer.jpg
Barbara Ohm1944Stadtheimatpfleger
Autor
Historiker
Barbara Ohm 2020.jpg
Eduard Rühl6. April1892IngolstadtStadtheimatpfleger
Autor
Studienrat
5. März1957ErlangenEduard Rühl 1935.jpg
Adolf Schwammberger17. September1905NürnbergBerufsmäßiger Stadtrat
Stadtheimatpfleger
Historiker
Stadtarchivar
15. Juli1975FürthSchwammberger Adolf 1942.jpg
Dagmar Solomon1926Stadtheimatpfleger
Kunsthistoriker
2. Juni2023FürthOBJ7283306 1.jpg


Literatur

  • Alexander Mayer, Stadtheimatpfleger und Barbara Ohm, ehemalige Stadtheimatpflegerin der Stadt Fürth. In: Ralph Stenzel: Heimatschutz im Internet, Dienstag, 14. Februar 2006 - zonebattler

Siehe auch

Weblinks

  • Dr. Alexander Mayer, Stadtheimatpfleger Fürth - im Netz
  • Heimatpfleger in Franken - Franken-Wiki

Einzelnachweise