Geleitshaus: Unterschied zwischen den Versionen

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[[1621]]/22 ließ Markgraf Joachim Ernst von Brandenburg einen repräsentativen Bau für den [[Geleitsmann]] am unteren [[Marktplatz|Markt]] errichten. Dieser wurde beim großen Brand von [[1634]] stark beschädigt, [[1651]] jedoch von den Erben des verstorbenen [[Geleitsmann|Geleitsmannes]] Georg Schuh an das Amt Cadolzburg zurückgegeben, das die Ruine wieder zum Geleitsamt ausbaute.
[[1621]]/22 ließ Markgraf Joachim Ernst von Brandenburg einen repräsentativen Bau für den [[Geleitsmann]] am unteren [[Marktplatz|Markt]] errichten. Dieser wurde beim großen Brand von [[1634]] stark beschädigt, [[1651]] jedoch von den Erben des verstorbenen [[Geleitsmann|Geleitsmannes]] Georg Schuh an das Amt Cadolzburg zurückgegeben, das die Ruine wieder zum Geleitsamt ausbaute.
In seinem Reisetagebuch von [[1791]] beschreibt Johann Michael Füssel das Geleitsamt wie folgt: "Es gehört zu demselben ein besonderes herrschaftliches Gebäude, hinter welchem noch eine Kasarme ist, in der sich [...] ein militaerisches Kommando von 12 Mann aufhält."<ref>Johann Michael Füssel: ''"Unser Tagbuch: oder, Erfahrungen und Bemerkungen eines Hofmeisters und seiner Zöglinge auf einer Reise durch einen grossen Theil des Fränkischen Kreises nach Carlsbad und durch Bayern und Passau nach Linz"'', Band 3, Palm, 1791, S. 11. - [https://books.google.de/books?hl=de&id=JnI2AAAAMAAJ&q=Fürth#v=snippet&q=F%C3%BCrth&f=false online-Digitalisat]</ref>


Ein preußischer Nachfolgebau entstand ab [[1795]] an gleicher Stelle in der [[Königstraße]] 42 am unteren Ende des [[Grüner Markt | Grünen Marktes]].  
Ein preußischer Nachfolgebau entstand ab [[1795]] an gleicher Stelle in der [[Königstraße]] 42 am unteren Ende des [[Grüner Markt | Grünen Marktes]].  

Version vom 31. März 2016, 18:05 Uhr

Links im Bild: das ehem. Geleitshaus

Das "Geleitshaus" war der Amtsitz des Geleitsmannes als Vertreter des Markgrafen von Ansbach, einer der drei Herren (Dreiherrschaft) in Fürth. Es diente bereits vor der Erhebung Fürths zur Stadt 1. Klasse als Stadtgericht und bis zum Bau des Rathauses als Sitz der Stadtverwaltung.[1]

Geschichte

1621/22 ließ Markgraf Joachim Ernst von Brandenburg einen repräsentativen Bau für den Geleitsmann am unteren Markt errichten. Dieser wurde beim großen Brand von 1634 stark beschädigt, 1651 jedoch von den Erben des verstorbenen Geleitsmannes Georg Schuh an das Amt Cadolzburg zurückgegeben, das die Ruine wieder zum Geleitsamt ausbaute.

In seinem Reisetagebuch von 1791 beschreibt Johann Michael Füssel das Geleitsamt wie folgt: "Es gehört zu demselben ein besonderes herrschaftliches Gebäude, hinter welchem noch eine Kasarme ist, in der sich [...] ein militaerisches Kommando von 12 Mann aufhält."[2]

Ein preußischer Nachfolgebau entstand ab 1795 an gleicher Stelle in der Königstraße 42 am unteren Ende des Grünen Marktes.

Schon 1794 beauftragte Hardenberg den damaligen Baudirektor, Kriegs- und Domänenrat Johann Paul Bischoff mit der Errichtung eines Bankhauses in Fürth. Schnell kam man auf die Idee, das alte, reparaturbedürftige Geleitsamtshaus am unteren Markt abzureißen, durch einen Neubau zu ersetzen und dort neben dem Geleitsamt auch die neue Banco mit einzurichten. Obwohl zu erkennen war, dass die Pläne des neuen Gebäudes nicht den Ansprüchen genügen würden, wurde unmittelbar nach Ostern 1795 mit dem Abbruch des alten Geleitsamtsgebäudes begonnen. Schnell zeigten sich die ersten Schwierigkeiten. Nicht nur, dass die benötigten Baumaterialien schwer zu beschaffen waren, auch stellte sich heraus, dass das neue Gebäude die zusätzlichen Räume für eine Bank nicht würde aufnehmen können. So zog die Bank die Konsequenzen und eröffnete ihren Hauptsitz am 1. November 1795 im Hause Alexanderstraße 12. Nachdem Hardenberg endgültig von einer Zusammenlegung von Bank und Geleitsamt Abstand genommen hatte, entschied sich am 2. Mai 1796 die Kammer in Ansbach für die Errichtung eines dreistöckigen Geleitsamtsgebäudes auf dem alten Platz. Nach weiteren, teils witterungsbedingten Bauverzögerungen, war das neue Fürther Geleitshaus im November 1797 weitgehend fertiggestellt.

Es war ein glücklicher Umstand, dass das Geleitshaus eben bezugsfertig war, als in Fürth die neue Ämterorganisation zwischen Januar und April 1798 in Kraft trat. So wurde im 1. Stock die Polizeikommission untergebracht und der 2. Stock der Justizkommission zur Verfügung gestellt. Das Erdgeschoss war u. a. für Gefäll- und Zolleinnahme vorgesehen. Lediglich der Zustand der Gefängnisse konnte nicht den neuen Anforderungen angepasst werden. Diese wurden notdürftig ebenfalls im Geleitshaus untergebracht. Die Regierung in Ansbach beantragte daher am 17. Mai 1798, eine dem Umfang des Gerichtsbezirks angemessene Gefängniseinrichtung zu schaffen. Erst 1814 kam es aber zu dem geplanten Neubau.

Bis 1818 war das Nebeneinander von Polizeidirektion und Stadtgericht im selben Haus ungetrübt. Mit der Stadternennung und der größeren Selbständigkeit des Fürther Magistrats, aber auch durch erweiterte Aufgaben für das Kreis- und Stadtgericht, kam es vermehrt zu Spannungen. So war der Magistrat in den ersten Stock eingezogen und nutzte das Geschäftszimmer des Gerichtsvorstandes als Sitzungszimmer. Neben dem Stadtgericht waren 1821 auch die Kommunalkasse, die Landwehrwache, das Stadtkommissariat, die Polizeiwache, das Eichbüro und die Wohnung des Polizeirottmeisters untergebracht. Die Verhältnisse wurden untragbar. Auf Anordnung des Justizministeriums musste der Magistrat 1824 in das neue Schulgebäude an der Stadtkirche umziehen. Damit konnte das Stadtgericht in den freigewordenen Räumen des 1. Stockwerks die Registratur, die Kanzlei, die Rendantur (Kassenstelle) und einen neuen Sitzungssaal einrichten. Die neue Depositenordnung vom 22. Dezember 1840 verlangte, das Geschäftszimmer des Stadtgerichts, das sich bisher im 2. Stock befand, direkt neben das 1827 errichtete feuerfeste Depositalgewölbe zu verlegen und zwar in die Räume des Stadtkommissariats. Der Umzug des Stadtkommissars ins neue Rathaus verzögerte sich jedoch, da der Bau des neuen Rathauses nicht vorankam. Erst am 15. Juli 1850 konnte der Umzug erfolgen, so dass nun das Gericht alleiniger Herr im Geleitshaus war.

Im 19. Jahrhundert hatte das Geleitshaus noch verschiedene bauliche Verbesserungen erfahren, so 1837 den Anschluss an einen Abwasserkanal, 1874 die Auflösung des Gerichtsgefängnisses, 1876 die Einrichtung einer Gasbeleuchtung oder 1887 den Anschluss an die städtische Wasserleitung, nicht zuletzt, um es gegen die Feuergefahr zu sichern.

Mit der Bildung des Amtsgerichts im Jahre 1879 wurden die Raumverhältnisse im Gerichtsgebäude immer unzulänglicher. Das Gebäude war nicht nur selbst zu klein geworden, zumal das Erdgeschoss für die Einrichtung brauchbarer Geschäftszimmer wenig geeignet war; auch die mögliche Einteilung und Anordnung der Räume entsprach nicht mehr den Erfordernissen. Allerdings dauerte es noch rund 20 Jahre, bis das Amtsgericht in das neue Gebäude in der Bäumenstraße umziehen konnte.[3]

Nach seiner Räumung durch das Gericht im Sommer 1900 ging das alte Amtsgerichtsgebäude in den Besitz der Stadt Fürth über.

Es befand sich dort bis zum Jahr 1968. Es wurde im Zuge der Flächensanierung abgerissen.

Heute existiert nur noch die neu erbaute Geleitsgasse am ehemaligen Standort des Geleitshauses. Das Haus Königstraße 42 (Sparkasse) steht heute an seiner Stelle.

Literatur

  • Rudolf Memmert: Das Amtsgericht Fürth, seine Geschichte und Amtsgebäude in der preußischen und bayerischen Zeit. In: Fürther Heimatblätter, 1963/1-2, S. 17 - 29

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 24
  2. Johann Michael Füssel: "Unser Tagbuch: oder, Erfahrungen und Bemerkungen eines Hofmeisters und seiner Zöglinge auf einer Reise durch einen grossen Theil des Fränkischen Kreises nach Carlsbad und durch Bayern und Passau nach Linz", Band 3, Palm, 1791, S. 11. - online-Digitalisat
  3. Rudolf Memmert: Das Amtsgericht Fürth, seine Geschichte und Amtsgebäude in der preußischen und bayerischen Zeit. In: Fürther Heimatblätter, 1963/1-2, Beilage 11, S. 17 - 29

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