Philipp Krieger: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 4. Februar 1852, er war kein städtischer Bauaufseher mehr, suchte er um eine Lizenz zum Glasbelegen nach, um die Gläser seiner Fabrikate selbst belegen zu können. Als Aufstellort der Glasbelege war der Hausboden im Haus des Schwagers, des Zimmermeisters Gieß in der Schwabacher Straße<ref>vermutlich Hs.-Nr. 271, 1. Bez., ab 1890 Nr. 52</ref> vorgesehen. Nach örtlicher Überprüfung des Dachbodens wurde die polizeiliche Lizenz zum Belegen der von ihm verarbeiteten Gläser bereits am 14. Februar erteilt.
Am 4. Februar 1852, er war kein städtischer Bauaufseher mehr, suchte er um eine Lizenz zum Glasbelegen nach, um die Gläser seiner Fabrikate selbst belegen zu können. Als Aufstellort der Glasbelege war der Hausboden im Haus des Schwagers, des Zimmermeisters Gieß in der Schwabacher Straße<ref>vermutlich Hs.-Nr. 271, 1. Bez., ab 1890 Nr. 52</ref> vorgesehen. Nach örtlicher Überprüfung des Dachbodens wurde die polizeiliche Lizenz zum Belegen der von ihm verarbeiteten Gläser bereits am 14. Februar erteilt.


Seinen Plan, das Maurergewerbe als Meister selbstständig auszuüben, verfolgte er weiter. Am 23. April 1852 erschien er wieder auf dem Amt, um eine entsprechende Konzession zu erhalten. Da zur der Zeit aber keine freie Maurerkonzession vorhanden war, so bat er darum, eine neue verliehen zu bekommen und schlug zugleich vor, dass dafür dann die nächste sich erledigende Konzession eingezogen werden soll. Weiter gab er an, nunmehr ein Barvermögen von 1300 f. zu besitzen, die er aber verliehen habe. So gab er an, seinem Schwager, dem Webermeister und Spiegelglasbeleger Johann Michael May, zur Erbauung seines Gasthauses ein Darlehen von 1000 f.  gewährt zu haben, der andere Schwager, der Maurermeister Korn hätte von ihm zur Ausführung seiner Neubauten 300 f. als Darlehen erhalten.
Seinen Plan, das Maurergewerbe als Meister selbstständig auszuüben, verfolgte er weiter. Am 23. April 1852 erschien er wieder auf dem Amt, um eine entsprechende Konzession zu erhalten. Da zur der Zeit aber keine freie Maurerkonzession vorhanden war, so bat er darum, eine neue verliehen zu bekommen und schlug zugleich vor, dass dafür dann die nächste sich erledigende Konzession eingezogen werden soll. Weiter gab er an, nunmehr ein Barvermögen von 1300 f. zu besitzen, die er aber verliehen habe. So gab er an, seinem Schwager, dem Webermeister und Spiegelglasbeleger Johann [[Michael May]], zur Erbauung seines Gasthauses ein Darlehen von 1000 f.  gewährt zu haben, der andere Schwager, der Maurermeister Korn hätte von ihm zur Ausführung seiner Neubauten 300 f. als Darlehen erhalten.
Die beiden Vorsteher des Maurerhandwerks, Maurermeister [[Johann Gran]] und Zimmermeister [[Melchior Kiesel|Johann Melchior Kiesel]], wurden von der Stadtverwaltung zur Stellungnahme aufgefordert, die sich am 7. Mai gegen die Erteilung einer neuen Konzession aus vielen Gründen aussprachen. Hervorgehoben sei, dass sie auf die Krieger’schen Lizenzen hinwiesen, die ihm einen nicht unansehnlichen Verdienst verschaffen, und die Konkurrenz durch die fünf Tünchermeister beklagten, die viele Arbeiten an sich gezogen hätten, die früher dem Maurergewerbe vorbehalten waren.  
Die beiden Vorsteher des Maurerhandwerks, Maurermeister [[Johann Gran]] und Zimmermeister [[Melchior Kiesel|Johann Melchior Kiesel]], wurden von der Stadtverwaltung zur Stellungnahme aufgefordert, die sich am 7. Mai gegen die Erteilung einer neuen Konzession aus vielen Gründen aussprachen. Hervorgehoben sei, dass sie auf die Krieger’schen Lizenzen hinwiesen, die ihm einen nicht unansehnlichen Verdienst verschaffen, und die Konkurrenz durch die fünf Tünchermeister beklagten, die viele Arbeiten an sich gezogen hätten, die früher dem Maurergewerbe vorbehalten waren.  
Die Bewerbung von Krieger wurde durch vierwöchigen Anschlag bekannt gemacht, sodass sich auch [[Johann Georg Ludwig Weithaas]] als Mitbewerber auf eine neue Konzession für das Maurergewerbe meldete. Der Stadtmagistrat fasste am 14. Juni 1852 den Beschluss, beide Gesuche abzuweisen; dessen Begründung fußte im Wesentlichen auf die von den Vorstehern des Maurerhandwerks angeführte Beeinträchtigung eines hinreichenden Auskommens der bestehenden 9 Maurermeister.  
Die Bewerbung von Krieger wurde durch vierwöchigen Anschlag bekannt gemacht, sodass sich auch [[Johann Georg Ludwig Weithaas]] als Mitbewerber auf eine neue Konzession für das Maurergewerbe meldete. Der Stadtmagistrat fasste am 14. Juni 1852 den Beschluss, beide Gesuche abzuweisen; dessen Begründung fußte im Wesentlichen auf die von den Vorstehern des Maurerhandwerks angeführte Beeinträchtigung eines hinreichenden Auskommens der bestehenden 9 Maurermeister.  

Version vom 2. Januar 2023, 19:56 Uhr

Johann Philipp Krieger (geb. 23. Dezember 1820 in Würzburg, gest. 7. Februar 1887 in Nürnberg)[1] war ein Fürther Maurermeister und Architekt.


Leben

Sein Vater Joseph Krieger war Maurer- und Steinhauermeister in Würzburg.[2] Philipp Krieger besuchte vom 6. bis 12. Lebensjahr die Elementarschule zu St. Burkard in Würzburg. In der Zeit vom November 1832 bis zum August 1840 – mit Ausnahme der Zeit 1836/37, wo er nicht in Würzburg weilte – war er Schüler der unter der Leitung des Würzburger polytechnischen Vereins stehenden Sonn- und Feiertags-Handwerksschule, wo er in der zugehörigen Architektur- und Bauzeichnen-Schule ausgebildet wurde.[3][4][5]

Seine Lehre als Steinhauer trat er am 22. April 1833 an, die er bei seinem Vater drei Jahre lang ordnungsgemäß absolvierte und mit einem „für tüchtig befundenen Gesellenstücke“ abschloss, wie das nachträglich vom Stadtmagistrat Würzburg erst am 5. Februar 1848 ausgestellte Zeugnis ausweist. Auch hatte er seiner Militärpflicht genügt und seinen Abschied erhalten, als er in unsere Gegend kam. Krieger war als Maurergeselle zuerst in Erlangen vom 17. Mai bis 5. November 1844 tätig. Anschließend arbeitete er bis zum 15. März 1845 als Maurerpolier in Frauenaurach. Durch den Rathausbau kam er nun nach Fürth, er wurde am 1. April 1845 für dieses Bauvorhaben als städtischer Bauaufseher gegen eine „Taggebühr von 1 fl. 45 Xr.“ angestellt.

Hier lernte er die ledige Wilhelmine Schmidt kennen, mit der er bald zwei Kinder hatte. Am 3. Mai 1848 wurde er zusammen mit seiner Braut und ihrer Mutter, der Schreinermeisters- und Glasbelegerswitwe Katharina Schmidt, bei der Stadtverwaltung vorstellig, legte seine Zeugnisse sowie die seiner Braut vor und gab zu Protokoll, dass er sich ehelich verlobt habe und beabsichtige „meine Niederlaßung zur Zeit als Maurerpalier dahier zu begründen und mich mit dem Uhrglasschneiden nebenher zu beschaeftigen, sodann die Ehe mit der x. Schmidt zu vollziehen“. Er gab an, dass ihn nach dem Ende des Rathausbaues sein künftiger Schwager, der Bürger und Maurermeister Andreas Korn, als Maurerpalier zu gleichem Lohn „in Condition“ nehmen werde. Zudem rechnete er mit einem wöchentlichen Nebenverdienst durch das Uhrglasschneiden, bei dem seine Braut sehr bewandert sei, zwischen 4 und 5 f. (Gulden). Weiter gab Krieger an, dass er ein erspartes Barvermögen von 800 f. sowie eine Mobiliarschaft im Wert von 400 f. besitze, seine Braut außer einer Ausstattung im Wert von 300 f. noch den Barbetrag von 300 f. als Heiratsgut in die Ehe bringen werde. Schließlich bemerkte er einschränkend, dass aber die Ersparnisse von 800 f. dem Maurermeister Korn als Darlehen zur Erbauung seines Hauses in der Friedrichstraße[6] gegeben wurden. Wilhelmine Schmidt erklärte sich vor dem aufnehmenden Polizeioffizianten Jacobi bereit, den Bauaufseher Philipp Krieger zu heiraten, die Meisterswitwe Katharina Schmidt gab ihre Zustimmung zur Verehelichung ihrer Tochter und verpflichtete sich das Heiratsgut zu leisten.

Daraufhin wurden der Distriktvorsteher Konrad Böhner und der Maurermeister Korn befragt, die die Angaben über Vermögensverhältnisse und zum Leumund bzw. die Absprachen zu Beschäftigung und Darlehen bestätigten. Der Armenpflegschaftsrat wollte die Ansässigmachung nicht erschweren, wenngleich leichte Bedenken über Arbeitsmangel für Paliere aufkamen, die Gemeindebevollmächtigten hatten nichts einzuwenden. So beschloss der Stadtmagistrat (Bäumen, Köppel, John) am 2. Juni 1848 a) dem Krieger die Niederlassung als Insasse und die Verehelichung mit der Schreinermeisterstochter Johanna Maria [sic] Schmidt zu gestatten und b) ihm die Lizenz zum Schneiden und Verkauf undurchsichtiger Uhrgläser, sogenannter «Ochsenaugen», in widerruflicher Eigenschaft zu erteilen.

Nach Ablauf der vierwöchigen Frist für den öffentlichen Anschlag der Bekanntmachung über den genannten Magistratsbeschluss erhielt Krieger am 6. Juli die Lizenz und das Verehelichungszeugnis. Als Angehöriger der Klasse der Auswärtigen hatte er als Insasse die Aufnahmegebühr in Höhe von 5 f. 24 Xr. zu leisten. Weiterhin verpflichtete er sich zu bezahlen: 48 Xr. als Geschenk zum Hospital, 36 Xr. als Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung, 24 Xr. jährlicher Beitrag zur Straßenbeleuchtung und 3 Xr. wöchentliches Almosen. Dem Magistrat Würzburg wurde die Aufnahme mitgeteilt, weil damit der Status von Krieger als Legionist des kgl. Infanterie-Regiments „König Otto von Griechenland“ (später 12. Infanterie-Regiment „Prinz Arnulf“) aufgehoben wurde. Dafür stellte sich der 6 Fuß, 0 Zoll und 0 Linien (1,75 m) große Krieger in vollständiger Uniform und Waffe (eigene Armatur L. Z. 169) dem Kommando des Landwehrregiments Fürth (Kommandant Georg Christoph Foerster) vor, wurde für mustermäßig befunden und laut „Receptions-Schein № 84“ vom 16. September 1848 in die I. Grenadier-Compagnie des I. Bataillons des kgl. Landwehr-Regiments eingereiht.

Trotz falscher Behauptung einer fehlenden Ausschreibung im Intelligenzblatt, verspäteter Anmeldung vom 15. Februar 1849 und noch zwei Tage später nachgereichtem Zeugnis des kgl. Bezirksingenieurs Frommel gelang es ihm, für die jährliche Prüfung der Bauhandwerker beim kgl. Kreisbaubüro in Ansbach, die für 1849 am 26. Februar begann[7], einen Zulassungsschein zu erhalten und daran teilzunehmen. Sein Zeugnis über die bestandene Prüfung vom 3. Mai 1849 reichte Krieger erst im folgenden Jahr, am 20. Juli 1850, bei der Stadtverwaltung ein und bat darum, in die Reihe der Bewerber für eine erledigte Maurer- und Steinhauer-Konzession aufgenommen zu werden.

Beim Uhrglasschneiden beschränkte sich Krieger nicht auf die Lizenzvorgabe, sondern fertigte auch durchsichtige Gläser, wogegen die Glasermeisterstochter Magdalena Schuhmacher klagte. Der Stadtmagistrat untersagte ihm unter Androhung einer Strafe von 5 f. diese Tätigkeit. Daraufhin stellte er am 30. Oktober 1849 ein Gesuch um Erteilung einer Berechtigung für Schneiden und Verkauf durchsichtiger Uhrgläser. Als Begründung führte er an, dass er sonst „nur mit Nahrungssorgen zu kämpfen hätte“, „da der Rathhausbau seiner Vollendung nahe ist, meine Stelle als Aufseher entsetzt werden u. ich nicht gleich wieder einen derartigen Posten erhalten kann.“ Der Stadtmagistrat lehnte das Gesuch ab, sodass Krieger in Berufung ging. Die kgl. Regierung von Mittelfranken entschied am 2. Dezember 1849, dass dem Krieger der Lizenzschein zu erteilen sei, da diese Erwerbsart nicht von der „freien Betriebsamkeit“ ausgeschlossen werden kann.

Am 4. Februar 1852, er war kein städtischer Bauaufseher mehr, suchte er um eine Lizenz zum Glasbelegen nach, um die Gläser seiner Fabrikate selbst belegen zu können. Als Aufstellort der Glasbelege war der Hausboden im Haus des Schwagers, des Zimmermeisters Gieß in der Schwabacher Straße[8] vorgesehen. Nach örtlicher Überprüfung des Dachbodens wurde die polizeiliche Lizenz zum Belegen der von ihm verarbeiteten Gläser bereits am 14. Februar erteilt.

Seinen Plan, das Maurergewerbe als Meister selbstständig auszuüben, verfolgte er weiter. Am 23. April 1852 erschien er wieder auf dem Amt, um eine entsprechende Konzession zu erhalten. Da zur der Zeit aber keine freie Maurerkonzession vorhanden war, so bat er darum, eine neue verliehen zu bekommen und schlug zugleich vor, dass dafür dann die nächste sich erledigende Konzession eingezogen werden soll. Weiter gab er an, nunmehr ein Barvermögen von 1300 f. zu besitzen, die er aber verliehen habe. So gab er an, seinem Schwager, dem Webermeister und Spiegelglasbeleger Johann Michael May, zur Erbauung seines Gasthauses ein Darlehen von 1000 f. gewährt zu haben, der andere Schwager, der Maurermeister Korn hätte von ihm zur Ausführung seiner Neubauten 300 f. als Darlehen erhalten. Die beiden Vorsteher des Maurerhandwerks, Maurermeister Johann Gran und Zimmermeister Johann Melchior Kiesel, wurden von der Stadtverwaltung zur Stellungnahme aufgefordert, die sich am 7. Mai gegen die Erteilung einer neuen Konzession aus vielen Gründen aussprachen. Hervorgehoben sei, dass sie auf die Krieger’schen Lizenzen hinwiesen, die ihm einen nicht unansehnlichen Verdienst verschaffen, und die Konkurrenz durch die fünf Tünchermeister beklagten, die viele Arbeiten an sich gezogen hätten, die früher dem Maurergewerbe vorbehalten waren. Die Bewerbung von Krieger wurde durch vierwöchigen Anschlag bekannt gemacht, sodass sich auch Johann Georg Ludwig Weithaas als Mitbewerber auf eine neue Konzession für das Maurergewerbe meldete. Der Stadtmagistrat fasste am 14. Juni 1852 den Beschluss, beide Gesuche abzuweisen; dessen Begründung fußte im Wesentlichen auf die von den Vorstehern des Maurerhandwerks angeführte Beeinträchtigung eines hinreichenden Auskommens der bestehenden 9 Maurermeister.

Gegen den Magistratsbeschluss legten sowohl Krieger als auch Weithaas Rekursbeschwerde ein, die aber beide von der kgl. Regierung von Mittelfranken mit hoher Entschließung vom 7. Juli 1852 unter Verurteilung der Rekurrenten in die Kosten abgewiesen wurden. Ein Jahr später, als die Maurermeisterswitwe Löhr gestorben war, kam Krieger am 28. April 1853 wieder zum Amt und meldete unverhohlen seinen Anspruch auf die erledigte Maurerkonzession an. Hierbei stellte er seinen Konkurrenten, den Maurergesellen Christoph Löhr, bewusst in ein schlechtes Licht. Es half ihm (vorerst) nichts, am 19. Mai erhielt Löhr die Konzession zugesprochen. Gegen diesen Magistratsbeschluss legte Krieger wiederum Rekursbeschwerde ein. Diesmal aber hatte er Erfolg, die kgl. Regierung von Mittelfranken hob mit Entschließung vom 25. Juni 1853 den Magistratsbeschluss auf und ordnete an, dem Beschwerdeführer Krieger die Maurerkonzession zu erteilen und dagegen den Maurergesellen Löhr abzuweisen, weil aufgrund seiner besseren Befähigung Krieger der Vorzug gegenüber dem hinterlassenen gewerbsfähigen Meistersohn gehört. Dieser Regierungsbeschluss wurde durch Bekanntmachung vom 11. Juli 1853 per Anschlag veröffentlicht, die Konzessionsurkunde für den Betrieb des Maurergewerbes als Meister stellte der Magistrat dem bisherigen Insassen Philipp Krieger, der damit zugleich als Bürger der Stadt Fürth aufgenommen wurde, am 21. September 1853 aus. Den Meisterspruch erhielt er in Gegenwart von Johann Gran und Simon Gieß, der Vorgeher des Maurergewerbes, am 28. November des gleichen Jahres, dabei hatte Krieger das herkömmliche Ladengeld von vier Gulden gezahlt.

Den Verzicht auf die beiden Lizenzen zum Glasbelegen vom 14. Februar 1852 bzw. Schneiden durchsichtiger Uhrgläser vom 10. Dezember 1849 erklärte seine Ehefrau Wilhelmina Krieger am 18. September 1856, die diese Urkunden auf dem Amt zurückgab.

Im August 1866, während des Deutschen Krieges, musste auch Maurermeister Krieger Quartier für preußische Soldaten stellen, so für den Offiziersaspiranten von Bornstedt, Vertreter einer namhaften preußischen Offiziers- und Beamtenfamilie, der zum 4. Bataillon des kgl. preuß. 4. Garde-Regiments zu Fuß, dem II. Reserve-Armee-Korps unter Kommando von Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg-Schwerin unterstellt, gehörte.[9]

Für sein neu erbautes 3-stöckiges Wohnhaus Lerchenstraße 14 (heute Gebhardtstr. 7) „vis a vis des k. Staatsbahnhofs“ stellte er am 3. November 1866 den Antrag auf eine persönliche Konzession für den Betrieb einer Gastwirtschaft sowie einer Fremdenbeherbergung, auch eine Stallung und ein Garten seien im Hofraum vorhanden. Die städtische Besichtigung folgte bereits am nächsten Tag und ergab, dass alle Räumlichkeiten den Anforderungen entsprachen, nur das Stallgebäude für ca. 8 Pferde war noch im Bau begriffen. Dennoch wurde ihm keine Konzession erteilt, dagegen erhielt der Gastwirt Heinrich Hofmann am 22. November 1866 eine solche. Zwei Jahre später unternahm Krieger einen erneuten Versuch und reichte ein schriftliches Gesuch an den Stadtmagistrat vom 29. November 1868 ein, in dem er den Lebensunterhalt seiner Familie nicht mehr als gesichert ansah, weil – wie er schrieb – „das Maurergewerbe völlig verkommen ist“. Hatte er in den Vorjahren den Sommer über 80 bis 90 Gesellen beschäftigen können, so waren es im letzten Jahr nur 12 bis 14, und seit vielen Monaten sei er gänzlich arbeits- und verdienstlos. Daher müsse er seinen Nahrungsstand durch einen anderen Erwerbszweig sichern. Obwohl gerade am 4. Januar 1869 dem Spiegelfabrikanten Christoph Engelhardt eine Gastwirtschaftskonzession erteilt wurde, erhielt er schließlich am 2. Februar 1869 auch die nachgesuchte persönliche Konzession zur Führung einer Gastwirtschaft „auf dem Hause № 14 der Lerchenstrasse dahier und zwar auf die Dauer des Besitzes dieses Hauses“. Krieger schlug als Benennung „Zur Ostendhalle“ vor, was ihm am 4. März genehmigt wurde.

Es ist anzunehmen, dass er um diese Zeit bereits überschuldet war und in Zahlungsschwierigkeiten steckte. Er selbst beantragte dann ein Konkursverfahren, in dem schließlich das Königl. Bayer. Bezirksgericht den gerichtlichen Zwangsverkauf seines Vermögens am 4. März 1870 öffentlich bekannt gab. Nach dem gerichtlich ermittelten Inventar bestand das Aktivvermögen aus 20.213 f., welches im Wesentlichen aus dem Wohnhaus Lerchenstraße 14 resultierte, die Passiva beliefen sich auf 32.005 f., davon waren 18.572 f. Hypothekenschulden. Die Versteigerung des Anwesen führte der kgl. Notar Dr. Ortenau durch. Nachdem der Versteigerungstermin vom 30. August 1870[10] kein Ergebnis zeitigte, setzte Dr. Ortenau einen neuen Termin für den 14. April 1871 an, bei dem der Schätzwert unberücksichtigt blieb. Als neuen Eigentümer des Anwesens weist das Adressbuch von 1872 den Wirt Johann Kalb aus.

Wie es unmittelbar nach dem Konkurs weiterging, ist derzeit nicht bekannt. Nach einiger Zeit scheint sich das Ehepaar Krieger getrennt zu haben, geschieden wurden sie offenbar aber nicht. Während Wilhelmina Krieger in Fürth blieb und ab September 1872 bis zu ihrem Tod einen eigenständigen Viktualienhandel betrieb, zog Philipp Krieger am 11. August 1880 – zusammen mit seiner zweitjüngsten, ledigen Tochter Anna – nach Nürnberg. Dort wurde er langjährig krank; seine Tochter, die als Näherin und Büglerin arbeitete, sorgte für ihn. Durch die lang andauernde Krankheit waren sie schließlich „von allen Mitteln entblößt“, sodass Anna Krieger aus äußerster Verzweiflung am 14. November 1883 einen Brief an den Fürther Bürgermeister schrieb. Sie teilte mit, dass der Vater nun wieder vollständig gesund und entschlossen sei, einen Zeichenunterricht im Baufach zu erteilen, aber nicht im Stande sei, diesen Plan zur Ausführung zu bringen. Sie bat eindringlich darum, dem Vater unter die Arme zu greifen, damit er nicht der Armenpflege zur Last fallen müsse, die für ihn eine schreckliche, schmachvolle Lage wäre.

Der zitierte Brief enthält die amtliche Randnotiz: „Gänzlich verarmt; blos noch im Besitze eines armseligen Bettes u. Koffers. Der Dr. verordnet Rotwein u. kräftige Kost, hat aber kein Geld.“ Der Armenpflegschaftsrat beschloss daraufhin am 3. Dezember 1883 eine außerordentliche Unterstützung durch eine Zahlung von 20 Mark und einen Wochenalmosen von 3 Mark auf unbestimmte Zeit.

Anfang November 1884 stellte Krieger bei der Militärbehörde des Landwehrbezirks Nürnberg ein Gesuch um Unterstützung aus dem kaiserlichen Dispositionsfonds. Als Grund führte er [wohl wahrheitswidrig] an, dass er um seine Habe gekommen sei, weil sein Sohn Friedrich Krieger im Deutsch-Französischen Krieg ums Leben kam. Der Bezirkskommandeur erkundigte sich beim Fürther Magistrat, der [ohne eine eindeutige Klarstellung der kausalen Abfolge] mitteilte, dass Krieger ein wohlhabender Mann war und viel Vermögen erworben hatte, aber harte Schicksalsschläge ihn getroffen hätten. Neben dem Verlust des Sohnes habe Krieger verschiedene Bauvorhaben unglücklich kalkuliert, auch war er gezwungen Bauten, die er bei günstiger Gelegenheit für hohe Summen hätte verkaufen können, vorzeitig abzugeben. Dadurch habe er nach und nach sein ganzes Vermögen verloren [was aber bereits vor dem Tod des Sohnes der Fall war]. Aufgrund seiner Hilfsbedürftigkeit erhalte er aus der Fürther Armenpflege einen Wochenalmosen. Wie die Militärbehörde das Gesuch beschieden hat, ist nicht bekannt.

Am 7. Februar 1887 zeigte die ledige „Commissionaerin“ ‚Anna‘ Maria Christina Krieger, wohnhaft zu Nürnberg, Schildgasse 8 beim Standesamt Nürnberg den Tod ihres Vaters an, der dort „Vormittags um ein Uhr“ verstorben war. Philipp Krieger wurde 66 Jahre alt. Seine Witwe Johanna Wilhelmina Krieger verstarb im Alter von 81 Jahren am 10. Februar 1905 in Fürth.[11]

Werke

 ObjektArchitektBauherrBaujahrAkten-Nr.Baustil
Auhawe Tauroh SynagogeWohnhaus, SynagogenräumePhilipp Krieger
Melchior Kiesel
Wilhelm Stern1861D-5-63-000-925Klassizismus
Blumenstraße 24WohnhausPhilipp KriegerPhilipp Krieger1855D-5-63-000-131Klassizismus
Gebhardtstraße 7MietshausPhilipp KriegerPhilipp Krieger1866D-5-63-000-300Klassizismus
Gustavstraße 63WohnhausPhilipp KriegerGeorg Michael Kolb1857
Hirschenstraße 10WohnhausPhilipp KriegerMoritz Wertheimber1854D-5-63-000-418Klassizismus
Hirschenstraße 11WohnhausPhilipp KriegerGeorg Leonhard Brem1860D-5-63-000-419Klassizismus
Hirschenstraße 18WohnhausPhilipp Krieger1859
Hirschenstraße 28WohnhausPhilipp KriegerKonrad Ochsenkiel1862D-5-63-000-430
Hirschenstraße 8WohnhausPhilipp KriegerMoritz Wertheimber1854D-5-63-000-416Klassizismus
Mathildenstraße 9WohnhausPhilipp KriegerAnton Schaller1863D-5-63-000-855Klassizismus
Moststraße 10WohnhausPhilipp Krieger
Melchior Kiesel
Wilhelm Stern1861D-5-63-000-925Klassizismus
Moststraße 27WohnhausPhilipp KriegerGeorg Strobel1858D-5-63-000-932Klassizismus
Moststraße 8WohnhausPhilipp Krieger
Melchior Kiesel
Wilhelm Stern1861D-5-63-000-923Klassizismus
Pfisterstraße 14WohnhausPhilipp KriegerJohann Christoph Kißkalt1865D-5-63-000-1088Klassizismus
Schwabacher Straße 8Wohn- und GeschäftshausPhilipp KriegerGeorg Leonhard Brem1855D-5-63-000-1218Klassizismus

Außerdem erbaute er 1868 das städtische Forsthaus in der Waldabteilung Zolltafel, bei dem er wohl Verlust machte.[12]

Familie

Philipp Krieger heiratete mit Genehmigung des Stadtmagistrats am 31. Juli 1848 in Fürth Johanna ‚Wilhelmina‘ Schmidt (geb. 5. Mai 1823 in Fürth), Tochter des verstorbenen Fürther Bürgers, Schreinermeisters und Glasbelegers Georg Schmidt und seiner Ehefrau Katharina Apollonia, geb. Egersdörfer. Trauzeugen waren Maurermeister Andreas Korn und Zimmermeister Simon Gieß, beide hatten zuvor Schwestern der Braut geheiratet und wurden nun Schwäger von Krieger.

Das Ehepaar hatte 10 Kinder, fünf der Kinder verstarben im Säuglings- bzw. Kleinkindalter, der älteste Sohn wurde im jugendlichen Alter Opfer des Kriegs.[13] Im Einzelnen:

  1. Johanna Margaretha Felicitas Schmidt (geb. 14. Januar 1847 in Fürth, gest. 14. Februar 1848 in Fürth), Vaterschaft anerkannt lt. Kreis- und Stadtgerichtsbescheid vom 16. April 1847, Taufpatin war die Ehefrau des Maurermeisters Andreas Korn
  2. Johanna Philippina Wilhelmina Schmidt (geb. 21. Dezember 1847 in Fürth, gest. 24. Mai 1848 in Fürth), Vaterschaft anerkannt lt. Kreis- und Stadtgerichtsbescheid vom 8. Februar 1848, Taufpatinnen waren Josephina Krieger, Schwester des Kindsvaters und Johanna Maria Kiesel, Tochter des Metzgermeisters Joh. Konrad Kiesel von Fürth
  3. Johann Michael ‚Friedrich‘ Krieger (geb. 3. Februar 1849 in Fürth, gest. 21. November 1870 in Châlons), Taufpate war Johann Michael Friedrich Schmidt, Bruder der Kindsmutter; er war Soldat des k. b. 1. Chevaulegers-Regiments im Deutsch-Französischen Krieg und verstarb dort im Alter von 21 Jahren an Typhus
  4. Margaretha ‚Barbara’ Krieger (geb. 14. August 1850 in Fürth), Patin war die Ehefrau des Fürther Hafnermeisters Joh. Georg Lunz, verheiratete sich mit dem Schlosser Jakob Heiderich
  5. Florian Carl Emil Philipp Krieger (geb. 12. Januar 1853 in Fürth, gest. 18. April 1854 in Fürth), Pate war Florian Carl Emil Philipp Scheibl, Drahtfabrikant aus Lauf
  6. Johanna Margaretha Felizitas Krieger (geb. 26. Juni 1854 in Fürth, gest. 30. September 1854 in Fürth), Taufpatin war wiederum die Ehefrau des Maurermeisters Andreas Korn
  7. Simon Wilhelm Krieger (geb. 25. Oktober 1855 in Fürth, gest. 29. Februar 1856 in Fürth), Taufpate war der Zimmermeister Simon Gieß
  8. ‚Anna’ Maria Christine Henriette Krieger (geb. 28. Februar 1860 in Fürth), Patin war die Ehefrau des Weißwarenhändlers Christian Heinrich Schneider, heiratete 1889 in Nürnberg Joh. Philipp Moritz Müller
  9. Apollonia Katharina Karolina Krieger (geb. 30. April 1862 in Fürth), Patin war die verwitwete Großmutter Schmidt, verheiratete sich 1885 mit dem Fürther Feingoldschläger Joh. Georg Hechtel
  10. Johann ‚Ernst‘ Andreas Krieger (geb. 24. März 1864 in Fürth, gest. 22. Juli 1932 in Tübingen), Taufpate war der Maurermeister Andreas Korn, lebte als verheirateter Fabrikarbeiter und Vater von acht Kindern in Hechingen/Hohenzollern[14]

Adressen

Wegzug 1880 nach Nürnberg

  • 1884: Nbg., Maxthorgasse 3[20]
  • 1885: Nbg., Bärenschanzstraße 39[21]
  • 1886: Nbg., Schildgasse 8[22]

Adressen der Witwe

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. „Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend das Ansaissigmachungs Gesuch des Maurerpaliers Philipp Krieger von Würzburg. 1848/53.”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/K 151
  2. Kirchenbücher St. Michael, Trauungen 1844–1857, S. 57
  3. „Jahres-Bericht über den Stand und Fortgang der Gesellschaft zur Vervollkommnung der mechanischen Künste und Gewerbe und der unter seiner Leitung derselben stehenden Sonn- und Feiertags-Handwerks-Schule im Schul-Jahre 1835/36“, S. 37 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  4. „Jahres-Bericht des polytechnischen Vereins zu Würzburg über die unter seiner Leitung stehende Sonntags-Handwerks-Schule.“ 1839, S. 7 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  5. „Jahres-Bericht des polytechnischen Vereins zu Würzburg und über sein Wirken auf die, unter seiner Leitung stehenden, Sonn- u. Feiertags-Handwerks-Schulen.“ 1841, S. 6 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  6. hier handelt es sich wohl um das Gebäude Friedrichstraße 20, ein Nachweis für das angeführte Darlehen wurde nicht verlangt
  7. Bekanntmachung über die Bauhandwerkerprüfung für das Jahr 1849 vom 16. Dezember 1848, Königlich Bayerisches Intelligenzblatt für Mittelfranken vom 23. Dezember 1848, S. 761 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  8. vermutlich Hs.-Nr. 271, 1. Bez., ab 1890 Nr. 52
  9. Laut Brief des Herrn von Bornstedt, Second-Lieutenant a. D. aus Eckersdorf (heute Bożków/Polen), Kreis Neurode, Grafschaft Glatz vom 11. März 1884 an den Magistrat Fürth, indem sich dieser unter Beifügung einer Fotografie von Krieger erkundigte, ob sich am Ort noch der Maurermeister befindet. Bürgermeister Langhans antwortete dem Herrn von Bornstedt am 20. März 1884 auf feinem Briefpapier persönlich und teilte mit, dass der frühere Maurermeister Krieger nunmehr in Nürnberg am Maxtorgraben in sehr dürftigen Verhältnissen lebt und eine wöchentliche Unterstützung aus der Fürther Armenkasse erhält.
  10. Bekanntmachung von Notar Dr. Ortenau vom 29. Juli 1870 im Fürther Tagblatt vom 2. August 1870
  11. 11,0 11,1 11,2 11,3 11,4 11,5 11,6 11,7 11,8 Familienbogen Krieger, Philipp; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5
  12. Bericht über die öffentliche Sitzung des Stadtmagistrats vom 11. August 1868 im Fürther Tagblatt vom 12. des Monats: Das Nachlassgesuch von Krieger auf sein Abgebot (Rabatt) auf den Baupreis wegen erlittener Einbußen wurde abgelehnt.
  13. 13,0 13,1 13,2 13,3 13,4 nach Registereinträgen der Kirchenbücher von St. Michael
  14. nach Angaben des genealogischen Portals familysearch.org
  15. Adressbuch von 1859
  16. Adressbuch von 1860
  17. Adressbuch von 1867
  18. 18,0 18,1 Anzeige im Fürther Tagblatt vom 10. Mai 1876
  19. Adressbuch von 1879
  20. Adressbuch Nürnberg von 1884
  21. Adressbuch Nürnberg von 1885
  22. Adressbuch Nürnberg von 1886
  23. Adressbuch von 1886
  24. Adressbücher von 1889, 1891
  25. Adressbuch von 1893
  26. Adressbücher von 1895, 1896, 1899, 1901
  27. Adressbücher von 1903, 1905

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