Christoph Ludwig Wilhelm Buff

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Dr. jur. Christoph Ludwig Wilhelm Buff (geb. 29. Juli 1751 in Gießen[1]; gest. 19. Oktober 1821 in Burgfarrnbach[2][3]) war ein hochfürstlich hessen-darmstädtischer Hofrat, gräflich pücklerischer Rat und Patrimonialrichter zu Burgfarrnbach und Fürther Gemeinde-Konsulent.[4][5][6]

In einer Rechnung vom 29. Februar 1776 schreibt Buff, er sei „in der Mitte des Monath Novembr. 1771 in die hochgräfl. Dienste” getreten; seine förmliche Bestellung als wirklicher Rat und Hofrat für das "Jurisdictional-Amt" als Nachfolger des verstorbenen Amtmanns Geer nahm Graf Christian Wilhelm Carl von Pückler und Limpurg am 19. März 1772 vor. Der Graf ernannte ihn per Dekret vom 26. März 1772 "in Conformitaet der von dem Hochfürstl. Hauß Brandenburg-Anspach erhaltenen gnädigsten Concession und Belehnung über die hochfraischliche Obrigkeit und Blutbann auf unser Ort Burgfarrnbach und abgesteinte Frayß-Markung [...] wegen seiner hierzu besizenden besonderen Geschicklichkeit" auch zum "Bann-Richter".[3]

Zu seiner anfänglichen Besoldung sind "gnädigst accordiret worden": Naturalien wie freie Tafel, Logis, Holz und Licht und eine Geldbesoldung von alljährlich 250 Gulden, zu Lichtmess 1774 erhöhte sich das "iährliche Honorarium" auf 280 Gulden. Da es zumindest in den ersten Jahren zeitweise Zahlungsrückstände gab, glich Buff diese mit Genehmigung aus dem "Jurisdictional Gefäll" (Gerichtsertrag) aus.

Buff vertrat als bestellter gemeinschaftlicher Rat und Amtsverweser das Condominat der drei Grafen Friedrich, Christian und Alexander von Pückler und Limpurg im Verfahren über das Debitwesen von Pückler. Sein streitbares, teilweise impertinentes Auftreten veranlasste die "allerhöchst verordnete" Kaiserliche Kommission (F. A. von Zwanziger, G. E. F. Braun), ihn mit Schreiben vom 7. November 1794 zurechtzuweisen:

„Was der [...] Herr Hofrath D. Buff auf die Kommissar. Weisung [...] hieher eingebracht hat, ist so wenig dazu geeignet, ihn gebührend zu entschuldigen und zu rechtfertigen, daß vielmehr eben dadurch sein unanständiges Benehmen gegen die Kaiser. Kommission noch eine weitern Bestätigung und einen neuen Zuwachs erhalten hat.
Um indessen, zum größten Nachtheil des hochgräf. Hauses, das Mühlwiedereinlösungs-Geschäft selbst nicht darunter leiden, oder rükgängig werden zu laßen, will man gleichwohl für diesmal noch in so ferne darüber hinweggehen, daß man es bei einem von Kaiser. Kommissions wegen hiemit wiederholten ernstlichen und nachdrück. Verweis, in den zuversichtl. Verfahren bewenden zu lassen gedenkt, daß ermelter gemeinschaft. Mandatarius sich künftighin anständiger und bescheidener gegen die kaiser. Kommission zu benehmen, in den ihm anvertrauten Angelegenheiten aber für das eigene Interesse seiner hohen Herren Mandanten, sein Obliegenheiten genauer und pünktlicher zu beobachten, sich angelegen seyn lassen - somit aber auch die Kaiser. Kommission als Notwendigkeit überhoben werde, ihren Auftrag mit geschärfteren Nachdruk gegen ihn zu handhaben.”
[7]

Buff vertrat 1779 im Streit um Holzbezugsrechte des Pfarrhofs von St. Johannis und des Schulmeisters von Burgfarrnbach auch die beiden Gemeinden Unterfarrnbach und "Oberfarrnbach", die seinen Rechtsbeistand erbeten hatten.[8]

Hofrat Dr. Wilhelm Buff besaß um 1792 an der Pegnitz oberhalb des damaligen Fürth an der Landstraße nach Nürnberg, heute Königstraße (etwa bei heutigen Hausnummern 129/135), einen Garten (Nr. 4); es wurden dort damals sechs Gärten von der Gemeinde Fürth angelegt und an Bürger verkauft.[9]

Familie

Seine Ehefrau war Fried. Margaretha Ursula Buffin, geb. Hofmann.[10] Das Ehepaar Buff hatte nach dem Burgfarrnbacher Taufbuch von 1774 - 1827 fünf Kinder[11]:

1. Friedrich Heinrich Buff, getauft 29. Juni 1785

Seine Paten waren:

  1. "Hochgräfl. Excellenz Friedrich Philipp Carl von Pückler und Limpurg, Herzogl. Württembergl. geheimder Rath und Oberst. Cammerherr",
  2. Friedrich Christoph Buff, "hochfürstl. HessenDarmstädtl. wirkl. Regierungs- und Consistorial Rath zu Gießen, des Kindes väterl. Großvater",
  3. Heinrich Salomon Hofmann, "der Hohen Domprobstey Bamberg Gerichtschaft zu Fürth und Herr zu Sündersbühl und Burgstall im Lohe bei Vach, mütterl. Großvater, der auch das Kind aus der Taufe gehoben hat."

Friedrich Heinrich Buff studierte in Erlangen, wurde danach zunächst Stadtgerichts-Assistent in Fürth und ging später nach Ansbach und Nürnberg.[12] Er starb allerdings schon 1818 mit nur 33 Jahren.[13]

2. Johann Daniel Buff, getauft 7. September 1786

Pate war Johann Daniel Hofmann, "Eigenherr auf Schloß zu Lohe bei Fach und Sündersbühl bey Nürnberg und Müller in Zirndorf, der Herr Kindesmutter Vaters Bruder".

3. Catharina Esther Christiana Susanna Amalia Buff, getauft 7. April 1788

Das Kind starb schon nach vier Wochen am 8. Mai 1788. Die Patinnen waren:

  1. Frau Catharina Esther, "des Hochfürstl. Ansbach. Kamm. Raths und Richters des Oberamts Cadolzburg Gemahlin und mütterl. Großvaters Schwester, gegenwärtig",
  2. Christiana Catharina, "Herrn Amtmanns Mayer in Sch.[?] in HessenDarmstädt, des Vaters Schwester",
  3. Madem. Susanna Amalia, "Salomon Heinrich Hofmanns Tochter, der Kindesmutter Halbschwester in Fürth, gegenwärtig".

4. Maria Margaretha Buffin, getauft 22. September 1791, gest. 19. Dezember 1815[6]

Gevatter war Maria Margaretha Hoffmann, Herrn Daniel Hoffmanns, "Eigenherrs zu Sündersbühl und Burgstall im Lohe bei Fach Frau EheConsortin".

5. Ludwig Heinrich Salomon Buff, geb. 25. Oktober 1793 (getauft 27. Oktober 1793)

Pate war Johann Ludwig Salomon Astrier (?) hochfürstl. Hessen Darmstädt. Amtmann in Butzbach, "in Abwesenheit vertreten von mütterl. Großvater Heinrich Salomon Hofmann, Eigenherr zu Burgstall in Lohe bei Fach und Sündersbühl".

Die Buffische Verlassenschaftssache

Nachdem Christoph Ludwig Wilhelm Buff am 19. Oktober 1821 "nachts um 11 Uhr" verstarb, zeigten die Grafen von Pückler-Limpurg das Ableben ihres Patrimonialrichters bereits am nächsten Tag dem Königlichen Landgericht Nürnberg an. Mit Schreiben vom 21. Oktober beeilten sie sich, dem Kreis- und Stadtgericht Nürnberg die provisorische Wiederbesetzung der Gerichtsstelle mit ihrem Patrimonialrichter 1. Klasse zu Brunn, Herrn Johann Jacob Neubauer[14], mitzuteilen. Gleichzeitig veranlassten sie die "Ob­si­g­na­ti­on" (gerichtliche Versiegelung) der Amtsstube, weil sie „die Familie aber betreffenden Process-Acten noch so lange unter gerichtl. Siegel behalten” wollten.

Zur Regulierung des väterlichen Erbes für die volljährigen Kinder und den Enkel Georg Ludwig Wilhelm Goebel sowie der Witwe nach den Ansbachischen Provinzialgesetzen (Tutelar-Edikt) setzte das Kgl. Bair. Kreis- und Stadtgericht Ansbach mit Verfügung vom 26. November 1821 einen Verhandlungstermin „vor dem Commissario, Kreis- und Stadtgerichts-Rath Hoffmann II im Lokale des hiesigen Kreis-Gerichts auf Freitag, den 4. Januar 1822 früh 9 Uhr” fest. Da meldete sich die Witwe Buff bei der gräflichen Herrschaft und bat um Entsiegelung der Amtsstube, weil sich ihre Privatpapiere und auch die Vormundschaftsrechnungen für ihren Enkel dort befänden.

Daraufhin schrieb die Gutsherrschaft am 4. Dezember 1821 an das Gericht in Ansbach, dass von ihrer Seite dem nichts Wege stünde und bat um Veranlassung, die Siegel abzunehmen. Mit Schreiben vom 14. Januar 1822 meldete sich das K. B. Kreis- und Stadtgericht Ansbach und teilte der Gräfl. Pückler-Limpurg'schen Gutsherrschaft und zugleich der Witwe Buff mit, dass es zwar das Kreis- und Stadtgericht Nürnberg zur Entsiegelung und Herausgabe der Privatdokumente um Rechtshilfe gebeten habe, „von diesem aber die Nachricht erhalten, daß es wegen der Menge und Verworrenheit der Papiere dieses Geschäft nicht erledigen kann”. Im Übrigen ließ das Ansbacher Gericht erkennen, dass es nur für die Erbschaftsregulierung zuständig sei und sich in der Frage der Dokumentensortierung eigentlich nicht einmischen wolle. Sollte also die Angelegenheit zwischen Gutsherrschaft und Witwe im freien Einverständnis geklärt werden können, so würde es sofort das Kreisgericht Nürnberg zur Abnahme der angelegten Siegel veranlassen. Im herrschaftlichen Antwortschreiben wurde mitgeteilt, dass das freie Einverständnis vorliegt und das Gericht ersucht, bei der Ausscheidung der Papiere die gräflichen Bevollmächtigten, den Patrimonialrichter Neubauer und den "Amts-Actuar" Faust (als Vettern miteinander verwandt), hinzuzuziehen.

Schließlich bestimmte das K. B. Kreis- und Stadtgericht Nürnberg mit Verfügung vom 23. März 1822, dass der Termin der Siegelabnahme „auf den 30. l. m. Nachmittags 2 Uhr anberaumt” wird. Am Ortstermin nahm neben den Gerichtsvertretern und den gräflichen Bevollmächtigten Neubauer und Faust, der Anwalt der Witwe Buff - der Fürther Rat und Advokat Dr. Toussaint - teil, der auch das Protokoll vom 30. März aufnahm. Mehr als die Übergabe der Gerichtsstube an das Patrimonialgericht fand nicht statt, dieses versiegelte den Raum unter Gegenwart des Buff'schen Anwalts bis auf weiteres erneut. Auf Verabredung fand endlich am 2. April zwischen dem bisherigen Patrimonialgericht (Neubauer, Faust) und dem Anwalt Dr. Toussaint die sorgfältige Durchsicht, Prüfung und Trennung der privaten und amtlichen Akten und Gegenstände statt. Die Amtsakten und im Depositenschrank vorgefundene Gelder übernahm "Actuar" Faust „zur demnächstigen Aushändigung an den [bereits] ernannten Herrn Patrimonial Richter Bandel. Zu den "Buffis. Relicten", die sofort übergeben wurden, gehörten die Privatpapiere „nebst der eigenen Bibliothek, den weißen doppelten Kleiderschrank, dem entleerten und genau durchsuchten eichenen Schreibtisch mit Aufsatz, dann Tisch, Sessel, Stuhl, zwei Vorhängen, den eigenthümlich ansprüchigen vielen Vorleg-Schlössern, vielen Schlüsseln, und einer beschlagenen nußbaumenen Chatoulle mit anerkannten Buffischen Famillen Skripturen und Urkunden, resp. zur Curatel des Enkels gehörig”.

Das Gräflich von Pückler'sche Patrimonialgericht erhielt bereits mit Schreiben vom 3. April vom Kreis- und Stadtgericht Nürnberg den Auftrag, nun die „erwachsenen Kommissions- und Gerichtskosten mit 115 f. 21 ½ x. von den Interessenten Herren Grafen Pückler Limpurg und der Witwe Buff erheben zu lassen”. Daraufhin fragte Richter Neubauer zurück, wieviel denn das "hohe Condominium" beizutragen habe und wies dabei darauf hin, dass man bloß die Versiegelung beantragt habe, aber die verschiedenen Entsiegelungen jedesmal auf Antrag der "Hofrath Buffischen Relicten" stattfanden. Das Nürnberger Gericht antwortete per Schreiben vom 27. April 1822, dass grundsätzlich die Grafen als Extrahenten (Antragsteller einer Gerichtsverfügung) die Kosten allein zu tragen hätten, aber die andere Seite als "Mitinteressent" auch einen Beitrag zu leiste habe, „mithin jede der Partheyen die Hälfte der Kosten entrichten” soll. Nun wollten die Grafen noch eine Spezifikation über die Gerichtskosten haben, die mit Schreiben vom 11. Mai auch geliefert wurde. Danach fanden 5 Ortstermine (21. und 22. Oktober, 3. November 1821, 7. Januar und 30. März 1822) statt, zu der jeweils "Diäten" (Commisair mit 5 f., Actuar mit 3 f., Bote 2 f. einschließlich Fuhrlohn nach Farrnbach und zurück zu 8 f. 24 x. sowie 4 x. Pflastergeld in Fürth) in Summe pro Termin somit 18 f. 28 x. - zusammen also 92 f. 20 x. - berechnet wurden. Neben diesen Kosten kamen noch die Taxen für die diversen Gerichtsschreiben in Höhe von 23 f. 1 ½ x., so dass sich die Gesamtsumme zu 115 f. 21 ½ x. ergab. Nun wollten die Herren Grafen von Pückler (Schreiben des Patrimonialgerichts vom 31. Mai) noch für die Auslagen Quittungen haben und die Kosten des Termins vom 3. November 1821 der Gemeinde zuweisen; zudem wies man vorsorglich darauf hin, dass die Witwe Buff schon lange nach Fürth gezogen sei und daher das Gericht diese Kosten nicht eintreiben kann. Das Nürnberger Gericht wies diese Forderungen in seinem Schreiben vom 8. Juni 1822 zurück und setzte ein Frist von 8 Tagen, in der zumindest der hälftige Betrag von 57 f. 40 ¾ x. der Grafen von Pückler zu zahlen war, andernfalls wollte es sich an das König. Appellationsgericht wenden.

Wegen der anderen Hälfte, die den Buff. Relikten zugewiesen war, wandte sich das Nürnberger nun an das Fürther Kreis- und Stadtgericht. Die Witwe Buff, die sich auf ungerechteste Weise behandelt behandelt fühlte, rief nun - unterstützt durch ihren Anwalt Toussaint - mit Schreiben vom 12. Juli 1822 das Königliche Appellationsgericht des Rezatkreises in Ansbach an. So führte sie aus: „Die Herren Grafen sind Extrahenten und als solche schuldig zu bezalen, sie sind meines Wißens auch über die Zalung noch nicht gefragt worden[15], sonst würden sie nicht so ganz unbillig seyn, solche auf eine Wittwe zu werfen, welche für 49jährige und 11 monatliche Dienste ihres Mannes weder Nachsiz[16], noch irgend ein Wittwen Gehalt erhält. [...] Königliches Appellationsgericht wolle geruhen das König. Kreis und Stadtgericht Nürnberg gnädigstgerechtest anzuweisen, daß dasselbe diese Sporteln von denen Herren Grafen einzuziehen habe.” In einer Erklärung vom 2. September 1822 griffen die Grafen von Pückler die Buff'sche Beschwerde an, beeilten sich aber dem Nürnberger Gericht mitzuteilen, das sie für den "Nachsitz" der Witwe sofort eine halbjährige Geld- und Naturalbesoldung angeordnet haben.

... [wird fortgesetzt]

Veröffentlichungen

Christoph Ludwig Wilhelm Buff: "Commentationis juris publici Hassiaci De conducendi jure serenissimorum Hassiae landgraviorum per Wetterauiam, pars prior et generalis, observationes de conductu, eiusque in Germania origine et habitu, potiores complexa - [...] in Alma Ludoviciana ...", Dissertation, Gießen 1771 - Digitalisat und Reprint

Literatur

  • Journal von und für Franken, Fünfter Band, Nürnberg 1792, Abschnitt "Verzeichniß aller Herren Beamten im Reichs-Rittercanton Altmühl": Burgfarrnbach, C. L. W. Buff, S. 359 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  • "Staats- und Adreß-Handbuch für die Fürstl. Hessen-Darmstädtischen Lande auch zum statistischen Gebrauch eingerichtet, Darmstadt 1794, S. 91 - Karakterisirte Personen: Herr Dr. Christ. Ludwig Wilhelm Buff, Hofrath" - Digitalsat
  • "Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern. 1820. [...] KanzleiBuchdruckerei zu Ansbach." Teil B., Abschnitt 6. Patrimonial-Gerichte erster Klasse, Absatz g. Gräfl. von Pücklarsches Patrimonial-Gericht zu Burgfarrnbach, S. 94 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Taufdatum nach familysearch.org, abgerufen am 02.01.2019
  2. Eintrag im Burgfarrnbacher Beerdigungsbuch 1800 - 1872 (auf Mikrofilm) unter dem 21., verbessert 19. Oktober 1821, lfd. Nr. 38: "Hr. Christoph Ludwig Wilhelm Buff, Grosherzogl. HessenDarmstädt. Hofrath und Hochgräflich Pücklerischer Patrimonial Richter, dahier, starb den 21. [verbessert 19.] October, Entkräftung, 70 Jahr 2 Monat 3 Tag, den 23. October Nachmittag mit Grabrede und Trauermusik beerdigt." - Angaben gem. schriftlicher Mitteilung von Christian Schümann, Burgfarrnbach vom 25.01.2019
  3. 3,0 3,1 nach Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 1085
  4. "Sammlung von Wappen verschiedener Civil-Staende von Nürnberg und andern Orten Ao. 1783", Bürgerwappen aus Nürnberg und Franken, Faksimile eines Wappenbuches der Jahre 1783 - 1787, Richard Dietz, 2010, S. 17
  5. Erhard Andreas Saueracker: "Versuch einer Chronologisch-Diplomatisch-Statistischen Geschichte des Hofmarks Fürth und seiner zwölf einverleibten Ortschaften. Erster Theil. Nürnberg und Leipzig, bey Georg Friederich Casimir Schad, in Commißion." 1786. S. XXVI - online abrufbar
  6. 6,0 6,1 Erlanger Real-Zeitung aus dem Jahr 1816, online-Digitalisat - online abrufbar
  7. Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 941 a
  8. Karl Albert: Pfarrer Georg Ernst Weber, S. 37
  9. "Geometrischer Plan über Die oberhalb Fürth am Pegnitz Fluß der Fürther gemein gehörigen neu anzulegenden Gärten" 1792, Barbara Ohm: Fürther Gartenkultur im 18. und 19. Jahrhundert. Fürther Geschichtsblätter 2013/4, S. 127
  10. Großvater von Fried. Margaretha Ursula war Johann Georg Hofmann
  11. Angaben gem. schriftlicher Mitteilungen von Christian Schümann, Burgfarrnbach vom 28./29.01.2019
  12. Joachim Heinrich Jäck: "Wichtigste Lebensmomente aller königl. baierischen Civil- und Militär-Bedienstigten dieses Jahrhunderts." Band 4, 1819, S. 28 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  13. "Allgemeines Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg", 1818, S. 978 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  14. "Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern. 1820. [...] KanzleiBuchdruckerei zu Ansbach." Teil B., Abschnitt 6. Patrimonial-Gerichte erster Klasse, Absatz g, Gräfl. von Pücklarsches Patrimonial-Gericht zu Brunn, S. 93/94 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  15. hier mag der Irrtum aus ehrenrührigen Gründen vorgeschoben sein
  16. nach Adelung regionalsprachiger Ausdruck für Nachschuss bzw. nachschüssige Zahlung, früher im Süddt. Begriff für befristete Unterstützungszahlungen an Pfarrer-, Lehrer- und Beamtenwitwen

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