Hans Sandreuter

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Johannes "Hans" Sandreuter (geb. 18. April 1892 in Fürth, gest. 13. November 1949 in Fürth) war von Beruf Kellner, Kaufmann und Stadtrat. Er war der Sohn von Georg Leonhard Sandreuter und Magdalenda Elisabeth Sandreuter, geborene Kröller. Sandreuter trat am 1. Juni 1931 der NSDAP bei und hatte die Mitgliedsnummer 583.690. Seit September 1933 war er Mitglied des Stadtrates für die NSDAP bis zum Kriegsende 1945. Als Kreisamtsleiter für Handel und Handwerk war er maßgeblich für die Arisierungen in Fürth, aber auch im Gau Franken verantwortlich. Eine weitere Aufgabe bestand darin, die Reichsparteitage in Nürnberg mit vorzubereiten.


Leben und Beruf

Sandreuter wuchs in Fürth in bescheidenen Verhältnissen auf. Er ist das achte Kind der Gastwirtsleute Sandreuter. Von seinen Eltern war er dazu auserkoren später die Wirtschaft zu übernehmen[1]. Zunächst besuchte Sandreuter von 1898 bis 1905 die Fürther Volksschule. Im Anschluss erlernte er den Beruf des Kellners. Nach dem Abschluss der Lehrzeit arbeitete Sandreuter als Kellner. Um mehr Erfahrungen im Beruf sammeln zu können arbeitete Sandreuter ab 1907 in England als Kellner und ab 1909 als Schiffssteward. In dieser Funktion bereiste er eine Reihe europäischer Länder und kam u.a. so auch bis nach Nordafrika. Es folgten jeweils eine Anstellung für sechs Monate in Italien und Schweiz, bevor er ab 1911 in Frankreich eine Anstellung im Hotelgewerbe übernahm. Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges versah Sandreuter den Kriegsdienst von 1914 bis 1918 in Frankreich[2]. Nach dem Krieg kam Sandreuter im Rahmen eines Kriegsgefangenenaustausches wieder nach Fürth und bekam eine Anstellung bei der Stadtverwaltung der Stadt Fürth. Dort verrichtete er einfache Arbeiten in der Kriegsgefangenenheimkehrerstelle, der Kriegshinterbliebenenfürsorgestelle, dem Wohnungsamt und der Erwerbslosenfürsorgestelle. Während seiner Anstellung bei der Stadt Fürth war Sandreuter von 1920 bis 1923 Mitglied der SPD, jedoch ohne Funkitonen innerhalb der Partei inne zu haben. 1924 verlor er seine Anstellung aufgrund Personalabbaus[3].

Bereits kurz nach Kriegsende heiratete Sandreuter am 18. Oktober 1919 Anna Wilhelmine Maria Nürnberger (geb. 20. November 1892), mit der er zwei Töchter bekam. Elsbeth Sandreuter kam am 7. Januar 1921 und Sabine am 31. Mai 1929 in Fürth auf die Welt[4].

Ab dem Herbst 1924 versuchte Sandreuter als selbständiger Tuchhändler sein Einkommen zu verdienen - ohne jedoch viel Erfolg damit zu haben. 1931 musste Sandreuter bereits Konkurs anmelden. Seine Gläubiger konnte er mit einem außergerichtlichem Vergleich befrieden. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass bei dem Versuch einer späteren Überprüfung der Akten 1942 im Zusammenhang mit seinen Verfehlungen im Amt festgestellt werden musste, dass die Vergleichs- und Konkursakten "spurlos verschwunden" waren.

Aufstieg in der NS-Zeit

 
Hans Sandreuter, um 1935

Während dieser Zeit muss Sandreuter in die NSDAP eingetreten sein, womit seine neue Karriere steil bergauf ging. Am 1. Juni 1931 tratt Sandreuter in die NSDAP ein, zwei Jahre später wurde er bereits als nationalsozialistischer Ratsherr durch seinen Duzfreund Oberbürgermeister Franz Jakob eingesetzt.[5]

Durch die Auflösung des Stadtrates und der Einberufung des Gemeinderates wurde Hans Sandreuter vom Oberbürgermeister Franz Jakob am 3. Oktober 1935 in den Gemeinderat der Stadt Fürth berufen, neben Gustav Schickedanz und Wilhelm Schülein. Am 16. Januar 1936 wurde der Parteigenosse (Pg.) Sandreuter auf Vorschlag des Beauftragten der NSDAP zum ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Fürth berufen. Nach Angaben des Oberbürgermeister Jakobs war sein Arbeitgebiet wie folgt zu beschreiben:

  • Festlichen Veranstaltungen aller Art
  • Verkehrspropaganda
  • Reichsparteitag
  • Maßnahmen zur Förderung und Belebung der Fürther Wirtschaft
  • Sonderaufgaben von Fall zu Fall[6]

Nur ein Jahr später, am 26. August 1937, wurde der Pg. Sandreuter wegen seiner "besonderen Dienste" zum hauptamtlichen Beigeordneten bestellt, dass in etwa einem heutigen Referenten (berufsmäßiger Stadtrat) gleich kommt. In einem Schreiben an die Ratsherren dankt man Sandreuter für sein außerordentliches Engagement und begründete seine Berufung wie folgt:

"Maßgebend für diesen Vorschlag war, dass Sandreuter, der altes Parteimitglied ist, bereits im September 1933 als Stadtrat und Ratsherr eingesetzt und im Januar 1936 zum ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Fürth berufen wurde. Auf die besondere Tüchtigkeit, die Pg. Sandreuter schon unter Beweis stellte und die ihn zur Bekleidung der Stelle eines hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt ausgezeichnet befähigt, näher einzugehen, erübrigt sich, da das ausgeprägte Organisationstalent, das überaus gewandte, kenntnisreiche, energische und bestimmte Auftreten, das große Geschick, mit welchem Sandreuter an jede ihm gestellte Aufgabe herangeht und sie erledigt, seinerzeit schon mitbestimmend waren, ihn zum ehrenamtlichen Beigeordneten zu berufen. Dieses Amt hat Sandreuter mit seiner ganzen Person unermüdlich stets zum Besten der Stadt Fürth ausgefüllt. Seine ehrenamtliche Tätigkeit wirkte sich in letzter Zeit schon weitgehend als hauptamtliches Arbeitsgebiet aus. Er mußte wegen der bestehenden allgemeinen Überlastung vielfach zu Aufgaben herangezogen werden, die ihn meist weit über das sonst übliche Pensum hinaus beschäftigten. ... Seine Arbeitsleistungen fanden bei den vorgesetzten Behörden stets volles Verständnis; wiederholt fanden sie auch von der Gauleitung die verdiente Anerkennung. Sandreuter ist ein zielbewußter Mann, der in jeder Lage seinen Standpunkt voll vertritt." [7]

Die Ernennung erfolgte auf Vorschlag des Beauftragten der NSDAP und nach Einverständniserklärung des Reichsstatthalters Franz von Epp in Bayern. Aus dem üblichen und von der damaligen Gemeindeordnung grundsätzlich vorgeschriebenen Rahmen fiel die Ernennung deshalb, weil auf Ansuchen des Parteibeauftragten die sonst vorgeschriebene öffentliche Ausschreibung der Stelle eines hauptamtlichen Beigeordneten unterblieb.

Die Stelle des hauptamtlichen Stadtrates der Stadt Fürth übte Sandreuter bis zum Kriegsende 1945 aus, allerdings wurde seine Dienstzeit unterbrochen durch die zweimalige Untersuchungshaft (ungesetzliche Arisierung), einer längeren Beurlaubung während der Durchführung eines Disziplinarverfahrens (ebenfalls wegen ungesetzlicher Arisierung, Erpressung von Juden usw.) und wegen einer vorübergehenden Tätigkeit beim Reichsminister für die besetzten Ostgebiete.

Am 6. Juli 1945 wurde Sandreuter vom Oberbürgermeister Adolf Schwiening auf Anordnung der Militärregierung entlassen.

Sandreuters Rolle bei den Arisierungen

 
Hans Sandreuter, rechts außen im Bild.

Neben der Tatsache, das Sandreuter Parteimitglied der alten Stunde war, qualifiziert ihn offensichtlich sein "Talent" und die Überzeugungskraft seines Handelns. Worin bestand nun seine Tätigkeit, in der er so "erfolgreich" war?

Hans Sandreuter wurde bereits 1935 vom Oberbürgermeister Franz Jakob mit der Aufgabe der Arisierung versehen, also einer Form des Raubes an Eigentum und Besitz von Menschen jüdischen Glaubens. Dieser Raub erfolgte in erster Linie zu Gunsten der Gauleitung Julius Streicher und Karl Holz - sowie der eigenen Tasche und mancher Geschäftspartner und Parteigenossen, wie z.B. Gustav Schickedanz. Nach heutigem Wissensstand wechselten von 1933 bis 1945 alleine in Fürth ca. 594 jüdische Anwesen und Grundstücke, ca. 190 Unternehmen, Geschäfte, Kanzleien und Arztpraxen incl. aller privaten Vermögenswerte den Besitzer oft zu einem Bruchteil ihres tatsächlichen Wertes [8] - woran Sandreuter maßgeblich beteiligt war und stets für jeden Verkauf eine stattliche Provision kassierte [9]. So war Sandreuter z.B. maßgeblich an der Arisierung der Bergbräu AG mit beteiligt, die der jüdischen Familie Mailaender gehörte. Für seine Dienste erhielt er 4.000 RM als "Weihnachtsgeschenk" der Gauleitung.

Als im Herbst 1939 bekannt wurde, dass der Reichstag eine grundsätzliche Regelung zur Arisierung von jüdischem Eigentum plante - versuchte Sandreuter im Auftrag der Gauleitung in Berlin dieses Gesetz zu verhindern. Der Staatsrat Rudolf Schmeer, der sich am 3. Dezember 1938 gerade in Fürth aufhielt, machte Sandreuter bzgl. der Arisierungen in Fürth und Nürnberg folgende Vorhaltung: "Ihr werdet schon sehen, was werden wird; die Schweinereien, die in Nürnberg vorgekommen sind, nämlich dass sich die Parteigenossen durch Grundstückskäufe bereichert haben, müssen nun aufhören, es wird auch ein diesbezügliches Gesetz kommen, das bei allen Grundstücksverkäufen die Genehmigung der Regierung voraussetzt."[10]. Bei dieser Kritik ging es Schmeer nicht darum, dass Grundstücke etc. von jüdischen Bürgern geraubt wurden, vielmehr störte Ihn die Tatsache, dass diese Enteignungen nahezu vollständig mit einer persönlichen Bereicherung der Parteimitglieder einherging - ohne die NSDAP dabei weitestgehend zu berücksichtigen. Für Sandreuter selbst kam diese Aussage derart überraschend, dass er sich umgehend telefonisch mit seinen Mitarbeitern in Verbindung setzte. Weiterhin wurde die Gauleitung von ihm darüber verständigt, die ebenfalls unmittelbar darauf die "Notare und Grundbuchrichter zusammentrommelten", um noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes alle erfassten jüdischen Grundstücke auf den Namen des Stellv. Gauleiters Holz ins Grundbuch eintragen zu lassen [11]. Bereits am 4. Dezember 1938 - ein Sonntag ! - wurden erste Grundbucheintragungen vorgenommen. Mit Hochdruck wurden bis zum 5. Dezember 1938 - unter Zuhilfenahme von zusätzlichen Beamten und Hilfskräften - die jüdischen Grundstücke übertragen bzw. verkauft. Durch die Grundbuchübertragungen sollte sichergestellt werden, dass das kommende Gesetz in Fürth und Nürnberg ins Leere laufen sollte. Ab dem 15. Dezember 1938 wurde Sandreuter zusätzlich im Auftrag der Gauleitung zum Treuhändler aller jüdischer Besitztümer im Gau Franken ernannt, womit Sandreuter eine maßgebliche Schlüsselrolle im Rahmen der Arisierungen in Franken erhielt. In einem Gespräch am 4. Dezember 1938 sagte Holz zu Sandreuter: "Lesen Sie das Gesetz durch, unsere ganze Arbeit für die Partei war umsonst. Das Reich wird den ganzen Erlös der Arisierung einziehen." Sandreuter erwiderte: "Wir brauchen noch nicht die Flinte ins Korn werfen, ich will mit dem Wirtschaftsministerium in Verbindung treten, dass wir wenigstens den Betrag für die Partei zur Verfügung gestellt bekommen, der aus den Arisierungen kommt, die bis zum 3. Dezember 1938 durchgeführt wurden." Holz Antwort: "Wenn Sie das fertigbringen, dann würde mich das ungeheuer freuen."[12].

Es wurde von Sandreuter und Holz noch am 3. Dezember 1938 der Plan gefasst:

  1. sich persönlich in Berlin dafür einzusetzen, dass der bisherige "Erlös" durch Arisierungen (bis 3.12.38) von über 2 Mio. Reichsmark (!) im Gau Franken verbleiben und nicht abgezogen würde,
  2. die weiteren Erlöse aus den noch geplanten Arisierungen nach dem 4. Dezember 1938 "selbstverständlich" dem Reich zufallen und
  3. die "von den Juden abgegebenen Vollmachten sollen nicht zurückgenommen werden. Es soll den Juden gesagt werden: ihr seid doch nicht wahnsinnig gewesen, als ihr diese Vollmacht abgegeben habt."[13]

Insbesondere der letzte Satz zeigt welche Geisteshaltung Sandreuter und Holz hatten, da die abgegebenen Vollmachten sicherlich nicht "freiwillig" erfolgten. Holz selbst musste sich bereits am 6. Dezember 1938 persönlich beim Generalfeldmarschall Göring rechtfertigen für die Arisierungen in Franken, während Sandreuter in Berlin beim Ministerialrat Schmeer und Staatssekretär Körner die Umsetzung des gefassten Plans vorbereitete.

Interne Ermittlungen der NSDAP - Verhaftung Sandreuters

Die Verärgerung in Berlin über die zügellosen persönlichen Bereicherungen einzelner Parteimitglieder in Franken auf Kosten der NSDAP war entsprechend groß - und einmalig im gesamten Reichsgebiet. Es folgte eine interne Kommission zur Klärung der Verfehlungen in Franken, bei der u.a. Hans Sandreuter am 22. Februar 1939 festgenommen wurde. Im Rahmen der Ermittlungen der "Göring-Kommission" zur Klärung der Arisierungsfälle im Gau Franken leugnete Sandreuter von dem neuen Gesetz erfahren zu haben. Somit hätten die hektischen Aktivitäten ab dem 4. Dezember 1938 auch seiner Meinung nach keinen kausalen Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz. Erst in einer Gegenüberstellung mit dem Staatsrat Schmeer musste Sandreuter eingestehen, das er gelogen hatte. Selbst nach seiner Freilassung aus der Haft am 25. März 1939 zeigte Sandreuter kein Schuldbewußtsein in seinem Verhalten. Vielmehr drückte er gegenüber dem Stadtinspektor Landmann aus Fürth seine Entrüstung über die Festnahme und den Ermittlungen aus mit folgenden Äußerungen: "dass der Leiter der Prüfungskommission, Regierungs- und Kriminalrat Meisinger, und auch der Polizeipräsident von Nürnberg "fliegen" würden."[14]. Die Göring Kommission gab zur Person Sandreuter zu Protokoll: Die Äusserungen Sandreuters stehen ganz im Widerspruch zu seinen Angaben, die er während seiner Festnahme den vernehmenden Beamten gegenüber dauernd gemacht hatte. Bei jeder Vernehmung erklärte Sandreuter immer wieder, dass er einsehe, dass seine Festnahme berechtigt sei und ihm eine sehr gute Behandlung seitens der Beamten zuteil würde. Zu bemerken ist noch, dass dem Stadtrat Sandreuter genügend bekannt war, dass die Prüfungskommission im Auftrage des Herrn Generalfeldmarschalls Göring eingesetzt worden ist." [15].

Sandreuter, bzw. die Gauleitung war sich der nicht rechtmäßigen Vorgehensweise - im Sinne der NS-Gesetzgebung - durchaus bewusst. Dies geht aus den Vernehmungsprotokollen der Göring-Kommission mehrfach hervor. So erklärte formal der Stellv. Gauleiter Holz am 4. Dezember 1938 offiziell die "Abstoppung des Ankaufes" von jüdischem Eigentum, während sein für die Arisierung beauftragter Beamter - Sandreuter - wie oben beschrieben hektisch Grundbucheinträge vornehmen lässt. Noch am 12. Januar 1939 fordert Sandreuter in einem Schreiben an die Notare in Fürth und Nürnberg die "enge Zusammenarbeit mit der Arisierungsstelle der Gauleitung Franken auf, um die Arisierung jüdischen Grundvermögens restlos durchzuführen. Dazu sei es Voraussetzung, dass alle Beurkundungen über jüdischen Grundbesitz ... erst dann vorgenommen würden, wenn bei der Arisierungsstelle vorher Rücksprache gehalten worden sei."[16]. Im Klartext: man umgeht die neue Gesetzgebung bewusst und klärt die Dinge unter sich, trotz anderslautender offizieller Vorgaben von der Gauleitung.

Am Beispiel der Arisierung der Brauerei Mailaender (Bergbräu AG) wird ebenfalls erkennbar, wie unverschämt und zügellos die Bereicherungen im Gau Franken statt gefunden haben - da selbst NSDAP Mitglieder ihr Missfallen zum Ausdruck brachten, die sonst auch nicht "zimperlich" im Umgang mit jüdischen Menschen bzw. deren Schicksalen waren. Otto Strobl - zuständig für die Prüfung von Arisierungsanträgen als Gauwirtschaftsberater und AEG Direktor bzw. Handelskammer Präsident und Stellv. Leiter der IHK - wurde während der Göring-Kommission gefragt, wieso er im Fall Mailaender so detaillierte Aussagen treffen kann, da der Fall schon mind. 1 bis 2 Jahre zurückliegen würde. Strobl entgegnet: "Es mag auffallen, dass ich gerade über den Fall Mailaender so genaue Notizen besitze, an Hand deren ich vorstehende Aussagen machen konnte. Es befinden sich in meinen Akten mehrfach Notizen über zwei und drei Gespräche oder Verhandlungen, die an einem und demselben Tag stattfanden. Dies erklärt sich daraus, dass mir die Arisierung Mailaender von Anfang an als so aus dem Rahmen fallend und so unmöglich erschien, dass ich meinen Dr. Beckh angewiesen habe, genauste Notizen zu führen. Dr. Beckh wird bestätigen können, dass ich ihm gesagt habe, diese genauen Notizen seien erforderlich, weil wir sie eines Tages bestimmt einmal brauchen würden, denn so ginge es mit den Arisierungen nun doch nicht." [17].

Weitere Entwicklung nach 1945

 
Zeitungsanzeige 22.8.1947, privater Fahndungsaufruf von Leo Rosenthal zu Sandreuter

Sandreuter wurde nach 1945 inhaftiert und beteuerte vor Gericht seine Unschuld. Im Rahmen der Entnazifierung Bayerns wurde alle NSDAP Mitglieder aus dem Staatsdienst entlassen, so auch Sandreuter am 6. Juli 1945. Sandreuter kam bis zur Hauptverhandlung der Spruchkammer I in Fürth in ein Internierungslager. Am 6. Juli 1948 wurde Sandreuter von der Spruchkammer Fürth in die Gruppe I als Hauptschuldiger eingestuft. Gleichzeitig wurde Sandreuter zu 5 Jahren Arbeitslager verurteilt und sein vollständiges Vermögen eingezogen.

Unter Anrechnung der Inhaftierung vor dem Urteilsspruch kam Sandreuter im Sommer 1949 aus der Haft. Ihm gelang es in Nürnberg eine Stelle als Hilfsarbeiter zu bekommen, bis er am 13. November 1949 an den Folgen eines Unfalls um 21.45 Uhr im Städtischen Krankenhaus Fürth verstarb[18].

Literatur

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. StA N, Spruchkammerakte H. Sandreuter, Akte Briefwechsel mit dem Verteidiger, Schreiben RA H. Link in Bezug auf Klageschrift vom 1.3.1948
  2. StA N, Spruchkammerakte H. Sandreuter, Akte Briefwechsel mit dem Verteidiger, Schreiben RA H. Link in Bezug auf Klageschrift vom 1.3.1948
  3. StA N, Spruchkammerakte Sandreuter - Sprk Fürth I - S 198, Sachverständigen Gutachten Sandreuter Akte AZ 55/466, S. 5 ff.
  4. StA N, Akte Sandreuter - Steuerangelegenheiten Nebentätigkeit 1939 - 44
  5. Spruchkammerakte Sandreuter - Sprk Fürth I - S 198, Sachverständigen Gutachten Sandreuter Akte AZ 55/466, S. 5 ff.
  6. Spruchkammerakte Sandreuter - Sprk Fürth I - S 198, Sachverständigen Gutachten Sandreuter Akte AZ 55/466, S. 5 ff.
  7. Stadtarchiv Fürth, Akten der Stadtratssitzungen 1937, Abschrift Nr. 5023/I/37 vom 26. August 1937
  8. Geheimer Bericht Göring Kommission o.D. 1939 in IMT, Band XVIII, S. 175 f.
  9. Matthias Henkel und Eckhart Dietzfelbinger (Hrsg): Entrechtet. Entwürdigt. Beraubt. Die Arisierung in Nürnberg und Fürth, Begleitbuch zur Ausstellung, Beitrag Siegfried Imholz - Arisierung in Fürth, 2012, Michael Imhof Verlag Nbg, S. 57 f.
  10. Trial of The Major War Criminals before The International Military Tribunal, Vol. 28, Nürnberg 1948, S. 175 f.
  11. Trial of The Major War Criminals before The International Military Tribunal, Vol. 28, Nürnberg 1948, S. 176
  12. Trial of The Major War Criminals before The International Military Tribunal, Vol. 28, Nürnberg 1948, S. 81 f.
  13. Trial of The Major War Criminals before The International Military Tribunal, Vol. 28, Nürnberg 1948, S. 84
  14. Trial of The Major War Criminals before The International Military Tribunal, Vol. 28, Nürnberg 1948, S. 178
  15. Trial of The Major War Criminals before The International Military Tribunal, Vol. 28, Nürnberg 1948, S. 178 f.
  16. Trial of The Major War Criminals before The International Military Tribunal, Vol. 28, Nürnberg 1948, S. 80 f.
  17. Staatsarchiv Nbg - Staatspolizeistelle Nbg-Fth, Arisierungsakten 151, Vernehmung Otto Strobl vom 24. Februar 1939
  18. Sterbeurkunde Standesamt Fürth 1097/1949 - Spruchkammerakte Sandreuter, Staatsarchiv Nürnberg

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