Erlanger Straße 1 (ehemals): Unterschied zwischen den Versionen

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Das Gebäude '''Erlanger Straße 1''' ist ein dreigeschossiges Gebäude mit Satteldach und Fenstergiebel. Im Erdgeschoss zur [[Erlanger Straße]] waren verschiedene Gaststätten, zuletzt die "Villa Pegnitz". Seit 2019 steht das Gebäude leer und verfällt zusehends. 2020 wurde der Abbruchantrag gestellt und genehmigt.  
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Das Gebäude '''Erlanger Straße 1''' ist ein dreigeschossiges Gebäude mit Satteldach und Fenstergiebel, das vermutulich um 1877 als errichtet wurde. 1889 ließ sich der damalige Eigentümer, der Maurerpalier Johann Voigt, an der Nordseite einen ebenfalls zweigeschossigen Anbau mit ausgeklinktem Treppenhaus als Erweiterungsbau errichten. Im Erdgeschoss zur [[Erlanger Straße]] zeigen die Eingabepläne im Bauarchiv ein sog. "Wirthschafts-Zimmer". In der Folge waren hier in dem Bereich verschiedene Gaststätten, zuletzt die "Villa Pegnitz".  
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Seit 2019 steht das Gebäude leer und verfällt zusehends. 2020 wurde der Abbruchantrag gestellt und genehmigt, eine Qualifizierung als Denkmal bestand die Prüfung durch das Landesamt für Denkmalpflege im Jahr 2020 nicht. Lediglich der Holzanbau im Norden des Grundstücks soll aus Denkmaschutzsicht erhalten bleiben.
  
 
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==

Version vom 17. Dezember 2020, 22:00 Uhr

Erlanger Straße 1 Nov 2020 2.jpg
Ehem. Gaststätte "Villa Pegnitz" in der Erlanger Straße 1, Nov. 2020
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Das Gebäude Erlanger Straße 1 ist ein dreigeschossiges Gebäude mit Satteldach und Fenstergiebel, das vermutulich um 1877 als errichtet wurde. 1889 ließ sich der damalige Eigentümer, der Maurerpalier Johann Voigt, an der Nordseite einen ebenfalls zweigeschossigen Anbau mit ausgeklinktem Treppenhaus als Erweiterungsbau errichten. Im Erdgeschoss zur Erlanger Straße zeigen die Eingabepläne im Bauarchiv ein sog. "Wirthschafts-Zimmer". In der Folge waren hier in dem Bereich verschiedene Gaststätten, zuletzt die "Villa Pegnitz".

Seit 2019 steht das Gebäude leer und verfällt zusehends. 2020 wurde der Abbruchantrag gestellt und genehmigt, eine Qualifizierung als Denkmal bestand die Prüfung durch das Landesamt für Denkmalpflege im Jahr 2020 nicht. Lediglich der Holzanbau im Norden des Grundstücks soll aus Denkmaschutzsicht erhalten bleiben.

Siehe auch

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