Eingemeindungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. April 2019, 17:44 Uhr
Ende des 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts verhalf man der wachsenden Stadt mittels einer Zahl von Eingemeindungen zu mehr Möglichkeiten. Weiterer Zweck der Eingemeindungen war die Aufnahme der nutznießenden Orte in die städtische Besteuerung. Am 1. Juli 1972 wurden im Zuge der Gebietsreform abermals Eingemeindungen durchgeführt. Dadurch kamen über Nacht 44 Quadratkilometer mit 11.000 neuen Bürgerinnen und Bürger zum Stadtgebiet Fürth neu hinzu.[1]
Mehrmals wurde in politischen Kreisen auch eine Eingemeindung bzw. Fusion Fürths mit Nürnberg diskutiert, sehr zum Unmut großer Teile der Fürther Bürger.
Übersicht der Eingemeindungen
- 23. Juli 1891: Entscheidung des Innenministeriums zugunsten der Stadt Fürth, dass eine Fläche von gut 23 Hektar von Höfen (mit Höfener Wäldchen und Leyher Waldspitze) abgetrennt und dem Stadtbezirk einverleibt wird.[2]
- Durch die Eingemeindung der Infanteriekaserne aus der Gemeinde Höfen in den Stadtbezirk erhielt die Stadt einen Zuwachs von gut 5 Hektar.[3]
- 1. Januar 1899 Eingemeindung des westlichen Teils der Gemeinde Höfen mit Weikershof.
- 1. Januar 1900 Eingemeindung von Poppenreuth.
- 1. Januar 1901 Die Gemeinden Dambach, Oberfürberg und Unterfürberg werden eingemeindet.
- 1. Januar 1918 Eigemeindung von Atzenhof und Unterfarrnbach.
- 3. Dezember 1923 Der Ort Burgfarrnbach wird eingemeindet.
- 1. Juli 1927 Die Orte Ronhof und Kronach kommen zu Fürth.
- 1. Juli 1972 Sowohl Sack (mit Bislohe) wird eingemeindet, als auch die Gemeinden Stadeln, Vach, Ritzmannshof, Flexdorf und die Gemeindeteile Herboldshof und Steinach als Teil der Gemeinde Boxdorf.
Literatur
- Eingemeindung. In: Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 104-106