Geleitsmann: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Fürth [[1007]] an die Dompropstei des [[Bistum Bamberg]] verschenkt wurde, wurde ein [[Vogt]] für die | Als Fürth („locum furti dictum") in einer [[Urkunde von 1007|Urkunde]] am Allerheiligentag, 1. November 1007, von Kaiser [[Heinrich II.]] auf der [[Synode von Frankfurt 1007|Synode von Frankfurt am Main]] an die Dompropstei des neugegründeten [[Bistum Bamberg|Bistums Bamberg]] verschenkt wurde, wurde ein [[Vogtei|Vogt]] für die „Hohe Gerichtsbarkeit“ vom Dompropst eingesetzt. Die Vögte waren zuerst die Grafen von Abenberg, von denen es dann erbmäßig (1236) auf die Grafen von Zollern überging, die auch schon die [[Nürnberger Burggrafen|Burggrafschaft Nürnberg]] erbten (um 1191). Die [[wikipedia:Hohenzollern|Grafen von Zollern]] hatten damit auch das [[wikipedia:Geleitrecht|Geleitrecht]] vom König bekommen. | ||
Das Geleitrecht durfte der Geleitsmann auf der wichtigen Straße Nürnberg - Frankfurt bis [[wikipedia:Kitzingen|Kitzingen]] ausüben. So wurden also die Vogteirechte und Geleitrechte zugleich ausgeübt, wobei die Nürnberger zwar zollfrei aber nicht geleitsfrei waren. Versammlungsort für die Mannschaft des Geleites, die aus Bürgern und Bauern bestand, war vermutlich schon seit [[1374]] Fürth. So wurden auch die Kaufleute zweimal im Jahr von Nürnberg zur Frankfurter Messe geleitet. An der Spitze des Geleites stand der Landeshauptmann oder sein adeliger Stellvertreter, danach kamen der Kriegscommissar, der Kastner und der Stadtvogt. Die Nürnberger wurden von Fürth aus am neuen Tor abgeholt und bis Kitzingen oder Würzburg begleitet. Nach der Rückkehr wurden die Geleitsleute von den Nürnbergern stattlich bewirtet. Für das Jahr [[1541]] gibt das Saalbuch von Neustadt a. d. A. als Geleitstaxe für die Strecke von Neustadt nach Fürth 15 Pfennige pro Wagen und 14 Pfennige pro Reiter oder Fußgänger an.<ref>Friedrich Lippert: ''Geleitsrecht und Zölle in alter Zeit''. In: Frankenfahrt mit Kutsche und Dampfbahn, Druckhaus Bayreuth, 1992, S. 91 - 92</ref> | |||
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Aktuelle Version vom 27. Oktober 2024, 05:08 Uhr
Der Geleitsmann (Geleitshauptmann) war der Vertreter des Markgrafen von Brandenburg-Ansbach in Fürth.
Als Fürth („locum furti dictum") in einer Urkunde am Allerheiligentag, 1. November 1007, von Kaiser Heinrich II. auf der Synode von Frankfurt am Main an die Dompropstei des neugegründeten Bistums Bamberg verschenkt wurde, wurde ein Vogt für die „Hohe Gerichtsbarkeit“ vom Dompropst eingesetzt. Die Vögte waren zuerst die Grafen von Abenberg, von denen es dann erbmäßig (1236) auf die Grafen von Zollern überging, die auch schon die Burggrafschaft Nürnberg erbten (um 1191). Die Grafen von Zollern hatten damit auch das Geleitrecht vom König bekommen.
Das Geleitrecht durfte der Geleitsmann auf der wichtigen Straße Nürnberg - Frankfurt bis Kitzingen ausüben. So wurden also die Vogteirechte und Geleitrechte zugleich ausgeübt, wobei die Nürnberger zwar zollfrei aber nicht geleitsfrei waren. Versammlungsort für die Mannschaft des Geleites, die aus Bürgern und Bauern bestand, war vermutlich schon seit 1374 Fürth. So wurden auch die Kaufleute zweimal im Jahr von Nürnberg zur Frankfurter Messe geleitet. An der Spitze des Geleites stand der Landeshauptmann oder sein adeliger Stellvertreter, danach kamen der Kriegscommissar, der Kastner und der Stadtvogt. Die Nürnberger wurden von Fürth aus am neuen Tor abgeholt und bis Kitzingen oder Würzburg begleitet. Nach der Rückkehr wurden die Geleitsleute von den Nürnbergern stattlich bewirtet. Für das Jahr 1541 gibt das Saalbuch von Neustadt a. d. A. als Geleitstaxe für die Strecke von Neustadt nach Fürth 15 Pfennige pro Wagen und 14 Pfennige pro Reiter oder Fußgänger an.[1]
Der Amtssitz des Geleitsmanns in Fürth war das Geleitshaus am unteren Markt.
Zur Zeit der Dreiherrschaft war er dann ein Vertreter einer der drei Herren in Fürth.
Bekannte Geleitsmänner in Fürth
- Clauß Schaffer (1468)
- Hannsen Widmann (1576)
- Ulrich Langrieß (1654)
- Georg Schuh (?)
- Georg Benignus Seyfried (um 1705)
- Albrecht Ludwig von Denzel (1786)
Siehe auch
- Geleitshaus
- Dreiherrschaft
- Urkunde von 1007
- Hofmark Fürth
- Bistum Bamberg
- Nürnberger Burggrafen
- Markgraftum Brandenburg-Ansbach
Weblinks
- Geleitrecht (Wikipedia-Artikel)
Einzelnachweise
- ↑ Friedrich Lippert: Geleitsrecht und Zölle in alter Zeit. In: Frankenfahrt mit Kutsche und Dampfbahn, Druckhaus Bayreuth, 1992, S. 91 - 92