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Aufgrund der langjährigen [[Dreiherrschaft]] durch die [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]], die [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach]] und die [[Nürnberg|Reichsstadt Nürnberg]] waren die Gerichtsverhältnisse im Marktflecken Fürth bis zum Ende des 18. Jahrhunderts mehr als verworren. Die hohe Gerichtsbarkeit, also den Blutbann und das ''peinliche Gericht'', beanspruchte der Markgraf von Ansbach, der sie durch das [[Geleitsmann|Geleitsamt]] Fürth wahrnehmen ließ. Die Fraisch, also die Blutgerichtsbarkeit, wurde jedoch auch durch das bambergische Centamt Herzogenaurach für die bambergischen Untertanen beansprucht und war zudem durch die Reichsstadt Nürnberg bestritten. Die niedere Gerichtsbarkeit, einschließlich der bürgerlichen Rechtstreitigkeiten, teilten sich das bambergische Dompropsteiamt Fürth, das markgräfliche Geleitsamt Fürth, das reichsstädtische Landalmosenamt Nürnberg sowie 7 weitere Gerichte Nürnberger Grundherren. Immer wurden die Untertanen nur vor das Gericht der eigenen Grundherrschaft gezogen. Die Judenschaft regelte ihre internen Streitigkeiten selbst.
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Aufgrund der langjährigen [[Dreiherrschaft]] durch die [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]], die [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach]] und die [[Nürnberg|Reichsstadt Nürnberg]] waren die Gerichtsverhältnisse im Marktflecken Fürth bis zum Ende des 18. Jahrhunderts mehr als verworren. Die hohe Gerichtsbarkeit, also den Blutbann und das ''peinliche Gericht'', beanspruchte der Markgraf von Ansbach, der sie durch das [[Geleitsmann|Geleitsamt]] Fürth wahrnehmen ließ. Die Fraisch, also die Blutgerichtsbarkeit, wurde jedoch auch durch das bambergische Centamt Herzogenaurach für die bambergischen Untertanen beansprucht und war zudem durch die Reichsstadt Nürnberg bestritten. Die niedere Gerichtsbarkeit, einschließlich der bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, teilten sich das bambergische Dompropsteiamt Fürth, das markgräfliche Geleitsamt Fürth, das reichsstädtische Landalmosenamt Nürnberg sowie 7 weitere Gerichte Nürnberger Grundherren. Immer wurden die Untertanen nur vor das Gericht der eigenen Grundherrschaft gezogen. Die Judenschaft regelte ihre internen Streitigkeiten selbst.
    
In der preußischen Zeit von [[1792]] - [[1806]] räumten die [[Karl August von Hardenberg|Hardenberg'schen]] Reformen mit diesen Zuständen gründlich auf. Die Ausübung der Gerichtshoheit wurde der ''Interimistischen Justizkommission Fürth'' übertragen. Dieser standen die alleinigen Gerichtsbefugnisse der untersten Instanz im gesamten Marktflecken Fürth und im Landbezirk des ehemaligen Dompropsteiamts Fürth zu. Der [[1. Juli]] [[1797]], zu dem Hardenberg die Verwaltung neu ordnete, darf als Geburtsstunde des heutigen Amtsgerichts Fürth gelten. [[1798]] zog die Justizkommission in den 2. Stock des eben fertiggestellten [[Geleitshaus|Geleitshauses]] in der [[Königstraße]] 42.
 
In der preußischen Zeit von [[1792]] - [[1806]] räumten die [[Karl August von Hardenberg|Hardenberg'schen]] Reformen mit diesen Zuständen gründlich auf. Die Ausübung der Gerichtshoheit wurde der ''Interimistischen Justizkommission Fürth'' übertragen. Dieser standen die alleinigen Gerichtsbefugnisse der untersten Instanz im gesamten Marktflecken Fürth und im Landbezirk des ehemaligen Dompropsteiamts Fürth zu. Der [[1. Juli]] [[1797]], zu dem Hardenberg die Verwaltung neu ordnete, darf als Geburtsstunde des heutigen Amtsgerichts Fürth gelten. [[1798]] zog die Justizkommission in den 2. Stock des eben fertiggestellten [[Geleitshaus|Geleitshauses]] in der [[Königstraße]] 42.
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* das Landgericht Fürth, neu entstanden und zuständig für 18 Gemeindebezirke, die die Gerichtssprengel der alten Landgerichte [[Cadolzburg]], [[Erlangen]] und [[Nürnberg]] abgeben mussten.
 
* das Landgericht Fürth, neu entstanden und zuständig für 18 Gemeindebezirke, die die Gerichtssprengel der alten Landgerichte [[Cadolzburg]], [[Erlangen]] und [[Nürnberg]] abgeben mussten.
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Da der bayerische Landtag eine Vereinigung der Stadt- und Langerichte mit gleichem Gerichtssitz als wünschenswert erachtet hatte, wurde auch in Fürth am [[1. Oktober]] [[1876]] das ''Stadt- und Landgericht Fürth'' gebildet. Durch die Eingliederung ins deutsche Kaiserreich und die [[1877]] neu geschaffene Reichs-Gerichtsverfassung erfolgte schließlich [[1879]] die Umbenennung des Stadt- und Landgerichts in ''Amtsgericht Fürth''. Das Bezirksgericht, als dessen 2. Instanz, erhielt die Bezeichnung ''Landgericht''. Der Gerichtssprengel des Amtsgerichts blieb unverändert. Neu war jedoch die Einrichtung eines Schöffengerichts. Im Laufe der Jahre und bedingt durch die rasch ansteigende Zahl der Rechtsfälle wuchs die Zahl der Planstellen immer mehr an. Die Raumverhältnisse im [[Geleitshaus|Gerichtsgebäude]] wurden immer unzulänglicher.
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Da der bayerische Landtag eine Vereinigung der Stadt- und Landgerichte mit gleichem Gerichtssitz als wünschenswert erachtet hatte, wurde auch in Fürth am [[1. Oktober]] [[1876]] das ''Stadt- und Landgericht Fürth'' gebildet. Durch die Eingliederung ins deutsche Kaiserreich und die [[1877]] neu geschaffene Reichs-Gerichtsverfassung erfolgte schließlich [[1879]] die Umbenennung des Stadt- und Landgerichts in ''Amtsgericht Fürth''. Das Bezirksgericht, als dessen 2. Instanz, erhielt die Bezeichnung ''Landgericht''. Der Gerichtssprengel des Amtsgerichts blieb unverändert. Neu war jedoch die Einrichtung eines Schöffengerichts. Im Laufe der Jahre und bedingt durch die rasch ansteigende Zahl der Rechtsfälle wuchs die Zahl der Planstellen immer mehr an. Die Raumverhältnisse im [[Geleitshaus|Gerichtsgebäude]] wurden immer unzulänglicher.
    
Ein Vorschlag des Landbauamts Nürnberg von [[1876]], den ganzen Komplex zu verkaufen und einen Neubau eines Gerichtsgebäudes an anderer Stelle zu errichten, wurde vom Staatsministerium der Justiz noch verworfen. Weitere dringende Eingaben an die höchsten Regierungsstellen in München führten jedoch dazu, dass am [[2. Juni]] [[1892]] in Fürth eine Kommission zusammentreten konnte, um das ''Bauprogramm für den Neubau eines Amtsgerichtsgebäudes zu Fürth''<ref>Rudolf Memmert: ''Das Amtsgericht Fürth, seine Geschichte und Amtsgebäude in der preußischen und bayerischen Zeit''. In: Fürther Heimatblätter, 1963/1-2, Beilage 11, S. 46</ref> zu entwerfen. Dabei wurde der damaligen Bedeutung von Fürth Rechnung getragen und der Bau mit Großzügigkeit und Weitsicht geplant.
 
Ein Vorschlag des Landbauamts Nürnberg von [[1876]], den ganzen Komplex zu verkaufen und einen Neubau eines Gerichtsgebäudes an anderer Stelle zu errichten, wurde vom Staatsministerium der Justiz noch verworfen. Weitere dringende Eingaben an die höchsten Regierungsstellen in München führten jedoch dazu, dass am [[2. Juni]] [[1892]] in Fürth eine Kommission zusammentreten konnte, um das ''Bauprogramm für den Neubau eines Amtsgerichtsgebäudes zu Fürth''<ref>Rudolf Memmert: ''Das Amtsgericht Fürth, seine Geschichte und Amtsgebäude in der preußischen und bayerischen Zeit''. In: Fürther Heimatblätter, 1963/1-2, Beilage 11, S. 46</ref> zu entwerfen. Dabei wurde der damaligen Bedeutung von Fürth Rechnung getragen und der Bau mit Großzügigkeit und Weitsicht geplant.
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