Franz Xaver Jakob (geb. 17. November 1891 in Veitsaurach bei Bad Windsheim; gest. 6. September 1965 in Ingolstadt) war NSDAP-Mitglied und als solches von 1933 bis 1940 Oberbürgermeister und NSDAP-Kreisleiter. Franz Jakob war verheiratet mit Anna geb. Knabel und hatte zwei Söhne und eine Tochter. Beide Söhne dienten im 2. Weltkrieg, wobei ein Sohn ab 1944 als vermisst gemeldet wurde.

Leben und Laufbahn

 
Franz Jakob 1933

Franz Jakob wurde am 17. November 1891 in Veitsaurach bei Bad Windsheim als Sohn des Hauptschullehrers Georg Jakob und seiner Frau Katharina geb. Schwend geboren.[1] Nach der Grundschule besuchte Franz Jakob sechs Jahre das Gymnasium in Amberg. Am 1. Oktober 1910 trat er als Einjährig Freiwilliger den Militärdienst beim Königlich Bayerischen 15. Infanterie-Regiment in Neuburg an der Donau an und war anschließend als Berufssoldat beim Königlich Bayerischen 9. Feldartillerie-Regiment in Freising. Ab dem 1. August 1912 absolvierte er bei der Oberfeuerwerkerschule in München eine Ausbildung und arbeitete ab September 1913 als Feuerwerker beim Neben-Artillerie-Depot im Kloster Lechfeld. Mit Beginn des Ersten Weltkriegs wurde er am 2. August 1914 zur 4. Artillerie-Munitions-Kolonne des III. Königlich Bayerischen Armee-Korps eingezogen, mit der er an Kämpfen in Nordfrankreich teilnahm. Am 30. Juni 1916 kam Franz Jakob wegen Krankheit ins Lazarett nach Ingolstadt. Nach der Genesung war er ab August 1916 bei der Pulverfabrik Ingolstadt. Anschließend wurde er am 21. Mai 1917 zum Artillerie-Depot nach Fürth versetzt, wo er bis zum Kriegsende 1918 und darüber hinaus, abgesehen von einer viermonatigen Versetzung 1919 zum Artillerie-Depot München, blieb.[2]

Am 9. April 1920 trat er aus dem Militärdienst aus und arbeitete vorübergehend in einer Munitionsfabrik in Fürth - vermutlich in der Dynamit-Nobel. Von 1918 bis 1921 war Jakob Mitglied der SPD, verließ diese aber wieder, da er den Einfluss der Spartakisten innerhalb der SPD kritisierte. Ab 1919 trat er bei der Reichsbahn die Beamtenlaufbahn an und war hier zuletzt als Reichsbahnobersekretär bis 1928 aktiv tätig. Zunächst trat er ab dem 10. April 1920 als Versorgungsanwärter bei der Deutschen Reichsbahn an und leistete seine Vorbereitungszeit vom 16. Juni 1921 bis 15. September 1922. Anschließend war er als Reichsbahnobersekretär vom 16. September 1922 bis zu seiner Machtergreifung als Oberbürgermeister am 16. März 1933 bei der Bahn beschäftigt, wobei er für die Zeit von 1928 bis 1933 als Beamter der Reichsbahn für sein Mandat im Landtag freigestellt bzw. beurlaubt wurde.

Laufbahn in der NSDAP

Am 12. Oktober 1925 tritt Jakob in die 1923 in Fürth gegründete NSDAP-Ortsgruppe ein (Mitgliedsnummer: 20 755). Er wird zunächst zum Schriftführer der Ortsgruppe gewählt bis er ein Jahr später als Ortsgruppenführer im Amt bestätigt wird. Dieses Amt hat er inne bis 1929. Durch die wachsende Anzahl der Mitglieder der Organisation wird die Struktur in Fürth geändert, so dass Jakob ab 1932 Kreisleiter der NSDAP in Fürth wird. Gleichzeitig ist Jakob von 1929 bis 1931 Bezirksführer der NSDAP.

Nach dem Eintritt Jakobs in die NSDAP am 12. Oktober 1925 tritt er nur eine Woche später in die von Albert Forster neu gegründete Sturmabteilung (SA) am 20. Oktober 1925 ein. Von 1926 bis 1929 bekleidet er in der SA den Rang eines Sturmführers, ab 1938 den Rang eines Standartenführers.

Neben seinen Parteiämtern hatte Jakob auch seit 1929 ein Mandat im Fürther Stadtrat als NSDAP-Fraktionsführer. Ein Jahr zuvor (1928) wurde er erstmals für die NSDAP in den Landtag gewählt. 1932 zieht er erneut für die NSDAP in den Landtag ein und behält dieses Amt bis zur Machtergreifung in Fürth im März 1933.

Als Partei-Funktionär nahm Jakob an folgenden Veranstaltungen der NSDAP vor 1933 teil:

  • 1926: Reichsparteitag in Weimar
  • 1927: Reichsparteitag in Nürnberg
  • 1927: Gauparteitag in Nürnberg und Stuttgart
  • 1929: Reichsparteitag in Nürnberg
  • 1932: Gauparteitag in München

Für seine Verdienste in der Partei und für seine langjährige Mitgliedschaft erhält Jakob die Auszeichung "Träger des Goldenen Ehrenzeichens" sowie das "Ehrenzeichen für 10- und 15-jährige Tätigkeit in der Partei". Damit gilt Jakob als "alter Kämpfer", was ihm innerhalb der NSDAP einige Privilegien verschafft und ihn zeitweise "über das Gesetz" stellt (siehe unten).

Machtergreifung in Fürth

Am 16. März 1933 wurde der vormalige Oberbürgermeister Dr. Robert Wild von der NSDAP zum Rücktritt gezwungen, da er stets eine ablehnende Haltung gegenüber dem Nationalsozialismus und Adolf Hitler hatte und als Vertreter der Weimarer Republik von der NSDAP verhasst war. So weigerte sich Wild z. B. bis zuletzt Adolf Hitler am Flughafen in Atzenhof in seiner Funktion als Oberbürgermeister der Stadt Fürth mit allen Ehren zu empfangen, was die Nationalsozialisten ihm mehrfach negativ auslegten. Dr. Wild wird zunächst beurlaubt und ab dem 1. Mai 1933 in den dauerhaften Ruhestand versetzt. Ihm folgt zunächst kom. Jakob als Oberbürgermeister, 2. Bürgermeister wurde Hermann Friedrich, 3. Bürgermeister wurde Heinrich Schied.

 
OB Franz Jakob vor dem Rathaus

Am 19. Oktober 1933 wurde Jakob einstimmig als berufsmäßiger Oberbürgermeister durch den Stadtrat gewählt. Zuvor hatte er bereits am 17. März 1933 die Stelle des Oberbürgermeisters kommissarisch übernommen und im Anschluss den gewählten Stadtrat abgesetzt und durch einen handverlesenen Stadtrat eigenständig neu besetzt. Als Oberbürgermeister war er gemeinsam mit Hans Sandreuter maßgeblich an den Arisierungsaktionen in Fürth beteiligt, so auch an der Arisierung der Brauerei Mailaender / Berg Bräu.

Amtszeit in Fürth

 
Gauleiter Streicher mit OB Jakob vor dem Parkhotel, ca. 1932
 
Jakob und Streicher im Theater, 1934

Jakobs Amtszeit in Fürth belief sich von 1933 bis 1939. Auf Grund diverser Verfehlungen im Amt wurde er am 28. Oktober 1939 nach Thorn im damaligen Westpreußen, dem heutigen Toruń in Polen, versetzt. Bei internen Ermittlungen der NSDAP gegen die Gauleitung in Franken wurde Jakob wegen persönlicher Bereicherung auf Kosten der NSDAP von seinem Amt in die sog. Ostgebiete "weggelobt". Auch wenn mit großen Worten in Fürth verabschiedet, wurde er aus Fürth entfernt, weil er wegen persönlicher Bereicherungen und vieler Frauengeschichten nicht einmal mehr für seine Parteigenossen tragbar war.[3]

Nach kommissarischer Tätigkeit wurde Jakob am 1. April 1940 in Thorn offiziell bis zum Kriegsende als Statthalter eingesetzt.[4] Dorthin ließ er auch Adolf Schwammberger in die Stadtverwaltung nachholen, der dort ebenfalls bis zum Kriegsende arbeitete. Die frei gewordene Stelle des Oberbürgermeisters übernahm bis Kriegsende Karl Häupler.

Zwangsenteignung / Arisierung

In Franken erfolgte die sog. „wilde Arisierung“ bereits ab 1933. Diese Zwangsenteignungen erfolgten ohne gesetzliche Grundlage und wurden in der Regel nicht geahndet. Bis 1937 konnten die betroffenen Juden meist noch „eigenständig“ zu marktüblichen Preisen ihr Eigentum verkaufen. Nach der Pogromnacht 1938 wurden reichsweit Gesetze erlassen, die die Arisierung legalisierten, aber auch strukturierten, da der organisierte Raubzug jüdischen Eigentums selbst für die NSDAP besorgniserregende Ausmaße annahm. Hierzu zählte vor allem auch das Vorgehen der Städte Fürth und Nürnberg gegen die jüdische Bevölkerung, die von Jakob nicht nur gebilligt, sondern auch aktiv gefördert wurde.

Beteiligung am Pogrom 1938

Jakob war aktiv am Pogrom des 9. November 1938 gegen die jüdische Bevölkerung beteiligt, "Jakob habe sowohl direkt angewiesen, die Fürther Synagoge in Brand zu setzen, als auch verboten, das Gotteshaus zu löschen."[5] Spätere Zeitzeugen (z. B. Johanes Rachfahl, Feuerwehrkommandant) schilderten u. a. die Rolle Jakobs wie folgt:

Am 10. November 1938 früh um ½ 1 Uhr wurde ich zum Kaffee Fink zum OB Jakob befohlen. Als ich dort ankam stand derselbe auf der Straße in Gegenwart einer anderen Person ... Jakob eröffnete mir, dass in dieser Nacht die Synagoge brennen würde und auch verschiedene andere jüdische Anwesen wie das jüd. Waisenhaus. Ich fragte ihn ob er wohl scherze. Als er mir wiederholt erklärte, dass es sein voller Ernst ist, stellte ich ihm vor Augen, dass das unmöglich sei weil ich nicht genügend Löschmannschaften hätte um dann jeweils die umliegenden Gebäude zu schützen. Auf diese Weise konnte ich ihn dann auch von diesem Vorhaben abbringen, so dass es dann nur bei der Synagoge verblieb. Er sagte mir, ich solle nach Hause gehen bis ich gerufen werde ... Gegen ½ 4 Uhr kam ein Fahrer von Jakob ... und verständigte mich dass es brennt. Daraufhin ging ich sofort zur Wache und löste den Alarm aus. ... Gleich nach ½ 4 Uhr kam ich mit den Löschzügen am Brandplatz an. In diesem Moment brannte bereits die Synagoge in vollem Umfange... Jakob habe mir verboten, die brennende Synagoge zu löschen... Die Löschtätigkeit wurde durch den Pöbel gestört. Trotzdem gelang es, die umliegenden Häuser zu retten... Soviel ich mich noch entsinne wurde ich gegen ½ 9 ... zu Jakob geholt. Der OB gab mir den Befehl, dass das Hausmeisterhaus auch noch wegmüsse. Sie sorgen mir persönlich dafür dass das Haus wirklich abbrennt. Ich sagte, ich habe keinen Brennstoff dabei. Er sagte dann, dann sorgen Sie dafür, dass welcher geholt wird.[6] Das Hausmeisterhaus stand laut Jakob angeblich den Plänen des lokalen Straßenbaus im Weg.[7]

Der ehem. Hausmeister der Synagoge berichtete zu dem Vorfall:

In der Nacht vom 9. auf 10. Nov. 1938 fand die Zerstörung der Synagoge im Schulhof durch Brandlegung statt. Die Verbrecher begannen ihr Werk in den Morgenstunden zwischen 2 und 3 Uhr. Bald darauf erschien auch der OB Jakob. Er begab sich gleich zu einem der SA-Männer, die die Synagoge in Brand steckten und fragte ihn mit einem spöttischem Lächeln: “Was macht ihr denn da?“ Darauf erwiderte der SA-Mann: “Das ist die gerechte Strafe“ ... Jakob war den ganzen folgenden Tag auf der Brandstelle, bis die Zerstörung vollendet war. An diesem Tag vormittags 10 Uhr wurde auch mein Haus neben der Synagoge in Brand gesteckt. Erst die Feuerwehr brachte meine Möbel auf die Straße. Jakob beobachtete auch die Arbeit der Feuerwehr. In meiner Verzweiflung fragte ich Jakob, was ich tun solle, denn er sah doch, dass meine Möbel auf der Straße lagen. Er gab mir zur Antwort: „Machen Sie was Sie wollen, das kümmert mich nichts!“ ... Die ganze Zerstörungsarbeit war für Jakob und seinen Stab ein Vergnügen, denn sie haben sich sichtlich dabei amüsiert.[8]

Abriss Ludwigsbahnhof - Schaffung Schlageterplatz

Während seiner Amtszeit fiel auch die Entscheidung des Abrisses des ehem. Ludwigsbahnhofes auf der heutigen Fürther Freiheit zur Schaffung eines Exerzierplatzes in der Stadt. Der ehem. Stadtbaurat Herrenberger rechtfertigte den Abriss später damit, "dass der architektonisch hässliche, alte Ludwigsbahnhof abgebrochen wurde und das die hässlichen Lokomotiv- und Lagerschuppen des alten Bahnhofs verschwanden. Da das Gebäude des Bahnhofes im Besitz der Stadt war und die Mieteinnahmen der Gebäude kaum den Unterhalt und die Steuer etc. deckten, so war die Schaffung dieses Platzes mit keinem nennenswerten finanziellen Opfer verknüpft. Der neue Platz bedeutet eine große Verbesserung des dortigen Stadtbildes ...".[9]

Heilbad Fürth

Viel umstritten war die Absicht, in Fürth ein großes Heilbad errichten zu lassen. Den Ausführungen nach dem Krieg kann entnommen werden, dass erhebliche finanzielle Mittel in ein nahezu aussichtsloses Projekt flossen, an das scheinbar niemand glaubte, außer Jakob.

Sittlichkeitsverbrechen

 
Sängerin Else Biebl
 
Else Biebl, ca. 1935

Jakob war in der Fürther Bevölkerung dafür bekannt, dass er als "Lüstling seinen privaten Leidenschaften frönte", insbesondere mit dem weiblichen Personal des Stadttheaters.[10] Der spätere Ermittlungsdienst der Spruchkammer Fürth I führte hierzu aus: Eine seiner ersten Arbeiten war die Umbesetzung des Balletts am Stadttheater, die Jakob abends die Zeit vertreiben mussten. Bezeichnend ist ein Ausspruch der Fürther Bevölkerung, die sagte: „Jakob ist fromm geworden, er geht mit der „Bibel“ ins Bett.“ Gemeint wurde damals die seinerzeitige Operetten-Diva Frl. Else Biebl. Sein seinerzeitiges Verhalten und sein gesellschaftlicher Umgang bewegte sich in einem derartigen Sumpf, dass selbst ein hiesiger Kaffeetier Namens Grau im Faschingszug mitging und einen große Schärpe umhängen hatte, worauf geschrieben stand: Ich bin der alte Grau und Jakob ist eine große Sau.“[11]

 
Adolf Hitler im Stadttheater mit OB Jakob, ca. 1936

Etwa zur gleichen Zeit gab es einen weiteren Vorfall im Cafe Bub. Der Cafebesitzer schilderte den Fall im Rahmen von Sittlichkeitsermittlungen in einem Schreiben: Nun kam im November 1932 das Sittlichkeitsverbrechen, dass die ganze Stadt beschäftigte. Herr Kreisleiter Jakob ging in das Cafe Bub. Die Wirtin saß gerade bei einem anderen Gast und unterhielt sich mit ihm, Jakob setzte sich an einen anderen Tisch neben dem Büffet. Als ihn die Wirtin bedient hatte und sich Herrn Jakob gegenüber setzte, legte Jakob auf die schamloseste Weise seinen ganzen Geschlechtsteil auf den Tisch. Die Wirtin, eine sehr anständige Frau, sprang auf und lief davon mit den Worten: „Sie ganz gemeines Schwein!“. Kurz darauf hat Jakob diese Frau zum zweiten Mal belästigt und zwar im Hofraum mit seinem steifen Glied in der Hand. Die Frau flüchtete in die Küche. Um die Bewegung nicht zu schädigen und auch den Boykott fürchtend hat Frau Bub keine Anzeige erstattet.[12]

Dennoch wurde der Fall publik. Angezeigt hatte den Vorfall der Polizeiassistent Köpplinger, dessen Verlobte ebenfalls mit Jakob eine unsittliche Begegnung hatte. Grau schilderte den Fall im Rahmen von Ermittlungen der Sittlichkeitspolizei 1934: Der Adjutant des Herrn Kreisleiters Jakob, ein Polizeiassistent Köpplinger, Ehrenbürger von Cadolzburg, hat sich mit einer Dame aus sehr anständigen Kreisen verlobt. 4 Tage nach der Verlobung ging Jakob zur Braut seines Untergebenen und verlangte von ihr, sie solle sich ihm, Jakob hingeben, er habe in Nürnberg ein Zimmer gemietet das koste ihm RM 20,- für die Nacht, sie solle eine Nacht dort mit ihm verbringen, er sorge schon, dass der Fritz (der Polizeiassistent Köpplinger) weiterkomme. ... Der Polizeiassistent Köpplinger konnte sich nicht mehr in Fürth halten und wurde aus Fürth entfernt. (hat sich später erschossen)![13]

Die Ermittlungen gegen Jakob wurden während der NS-Zeit eingestellt, um Schaden von der Partei abzuwenden.

Amtszeit in Toruń (ehem. Thorn)

Truppen-Einmarsch in Thorn

 
OB Franz Jakob in Thorn, ca. 1942
 
Reichsminister Goebbels zu Besuch in Thorn, 1939
 
Rathaus in Thorn, ca. 1940
 
Reichsgau Danzig - Westpreußen

Gleich zu Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde Toruń am 7. September 1939 mit dem Überfall auf Polen von deutschen Truppen besetzt und an das Deutsche Reich angegliedert.[14] Die Stadt wurde dem Reichsgau Danzig-Westpreußen zugeordnet; Gauleiter war der ehem. Freund und Parteigenosse Albert Forster, geboren und aufgewachsen in Fürth. Durch einen unveröffentlichten Erlass vom Dezember 1939 wurden die bisherigen polnischen Ortsnamen durch die bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen ersetzt, so wurde aus Toruń Thorn.

Toruń war 1231 vom Deutschen Orden gegründet und wurde schnell ein Handels- und Handwerkszentrum.[15] Vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs gab es in Toruń eine aktive jüdische Gemeinde mit knapp 600 - 800 jüdischen Bewohnern. Durch den Einmarsch der deutschen Truppen flohen die meisten Juden vor den anrückenden Truppen. Nur etwa 60 Juden blieben zurück, jedoch kamen kurze Zeit später ca. 200 der geflüchteten Juden wieder zurück, da es kein Entkommen mehr für sie gab.[16] Ende 1939 wollten die Besatzungsbehörden Thorn für „Judenfrei” erklären, nachdem sie zunächst die „freiwillige Abwanderung“ durch sog. „Auswanderungsscheine“ forcierten. Wer nicht "freiwillig ging" wurde zwangsweise „umgesiedelt“. Die Juden durften nur Handgepäck mitnehmen, ihr Wohnungsinventar wurde vom „Verwertungsamt sichergestellt“, die Wohnungen selbst an „arische“ Familien übergeben. Zur Jahreswende 1939/1940 wurde die ausgebrannte Synagoge abgerissen.[17] In einem Transport wurden die letzten Juden von Thorn 1940 nach Lodz verbracht. Vor der Stadt Thorn existierten gegen Kriegsende mehrere Außenlager des KZ Stutthof (Baukommando Weichsel und AEG-Außenarbeitslager), in denen ca. 5000 weibliche, meist jüdische Häftlinge, zu Zwangsarbeiten herangezogen wurden.[18]

 
Weichselbrücke in Thorn, ca. 1940

Deportation und Ermordung der polnischen und jüdischen Bevölkerung

Jakob kam direkt nach dem Überfall auf Polen nach Toruń und wurde am 1. November 1939 zunächst als komm. Statthalter eingesetzt. Hierzu kam eigens der Gauleiter und Freund Albert Forster nach Thorn. Er übernahm das Amt vom Erfurter Oberbürgermeister Walter Siegfried Kießling, der das Amt kommissarisch seit Anfang September inne hatte.[19] Ab dem 1. April 1940 übertrug man ihm die Stelle offiziell. Gleich zu Beginn seiner Amtszeit bestellte er zwei Stadtplaner (Dipl.-Ing. Hans Döllgast und Prof. Gruber) zur Umgestaltung und zum Ausbau der Stadt. Hans Döllgast berichtete im Spruchkammerverfahren gegen Jakob 1947 von seinen Tätigkeiten in Toruń: Bei allen Einschränkungen infolge der Kriegsverhältnisse wurden fast gleichzeitig ein Reihe technischer und kultureller Vorhaben in Angriff genommen: Der Ausbau der städtischen Gasversorgung, die zweite Weichselbrücke, Wohnungen in übernommenen Rohbauten, Aufforstungen. Unter den kulturellen Aufgaben stand die Rathauserhaltung und –erneuerung oben an. Gleichzeitig Stadttheater und Artushof. Die bauliche Betreuung der drei großen Stadtkirchen wurde weitergeführt, die städtischen Sammlungen geordnet und wesentlich ausgebaut, die Galerie durch Ankäufe erweitert, die Denkmalspflege gründlich ausgeübt, das Gästehaus der Stadt neu errichtet, Friedhof, Krankenhaus und Polytechnische Schule baureif geplant.[20] Dass Jakob von der Vertreibung der Juden, dem Abriss der Synagoge, der "Zwangseindeutschung" und den Lagern mit jüdischen Gefangenen vor der Stadt nichts gewusst haben will, ist völlig ausgeschlossen. Stattdessen stellte sich Jakob später in dem Spruchkammerverfahren gegen ihn als "Opfer" dar, der gar gegen das NS-Regime gearbeitete hätte. Nach eigenen Angaben war er bei der polnischen Bevölkerung wegen seiner Loyalität äußerst beliebt, weswegen man ihm den Spitznamen "Jakobsky" gab.[21]

 
Aufruf zur "Bewerbung" zur Dt. Volksliste, 1942

Dieser Behauptung stehen folgende Fakten entgegen:

  • Kurz nach dem Einmarsch der deutschen Truppen in Thorn fand mit Hilfe der Gestapo und der Wehrmacht vom 17. Oktober bis 21. Oktober 1939 eine "Säuberungsaktion" der "...politisch nicht einwandfreien Elemente, die besonders der führenden Schicht angehören, statt..". Dabei wurden ca. 1.200 Personen, bestehend aus Priestern, Ärzten, Beamten, Rechtsanwälten und Richtern, Politikern sowie Intelektuellen, festgenommen. Zusätzlich zur polnischen Oberschicht wurde ein Großteil der jüdischen Bevölkerung ebenfalls inhaftiert. Insgesamt 3.000 Gefangene wurden in der Folgezeit mit LKWs in das Fort VII "Friedrich der Große" vor der Stadt Thorn verbracht. Es folgte nach dem Verhör der Gefangenen die Einstufung in: Erschießung, Deportation ins nahegelegene KZ Stutthof bei Danzig oder Entlassung. Bereits kurz nach den ersten Verhaftungen erfolgten wöchentlich bis Ende November 1939 Massenerschießungen im nahegelegenen Wald Barbarka. In insgesamt acht Massengräbern wurden nach dem Krieg über 1.000 tote Personen gefunden, lediglich 300 Personen konnten namentlich identifiziert werden.[22] [23]
 
Die "Volksliste" zur Eindeutschung, unter Leitung von Franz Jakob. Rechts im Bild: Gauleiter Forster und Reichsminister Goebbels, die sich über die Arbeit in der Volksliste persönlich ein Bild machen wollten, Okt. 1942
  • Nach der ersten Säuberungswelle folgte die zweite. Alle noch verbliebenen "nicht-arischen Polen" konnten sich bis 31. März 1942 zur Aufnahme in die "Deutsche Volksliste" bewerben, zur Klärung der Frage der sog. "Eindeutschung" (siehe Abb. links: Aufruf). Wer sich nicht "bewarb" wurde von vorneherein als "nicht zum Deutschtum gehörend" eingestuft und musste mit seiner Deportation bzw. Ermordung rechnen, da diese "mit den schlimmsten Feinden des deutschen Volkes" gleich gestellt wurden. Somit hatten viele Polen nur die Wahl der Flucht, oder einer "Bewerbung" zur Volksliste - mit offenem Ausgang. Eine Kommission hatte die Aufgabe, diese "Bewerber" in vier Kategorien/Listen einzuteilen: 1) Deutsche Reichsbürger und deutsche Staatsbürger, also Bürger, die unzweifelhaft deutscher Abstammung waren oder sich aktiv für das "Deutschtum" eingesetzt hatten (Liste 1 & 2); 2) Deutschstämmige, die zwar einer "Polnisierung erlegen" waren, sich jedoch nicht "antideutsch" verhielten - z. B. bei Mischehen (Liste 3); 3) sog. Schutzangehörige mit beschränkten Rechten, also fremde Volkszugehörige (Liste 4). Vorsitzender dieser Kommission war der Oberbürgermeister Franz Jakob, der mit der Verwaltung diese Aufgabe übernahm. Während die Zuteilung zu "Liste 1 & 2" relativ unproblematisch umsetzbar war und die Zuordnung zur "Liste 4" keine Relevanz hatte, war die Zuordnung zur "Liste 3" ungleich schwieriger und problembehaftet, da häufig subjektive Einschätzungen der Kommission über "Leben oder Tod" eine Rolle spielten (Wann ist ein "Deutscher" ein "Deutscher" und welche Nachweise muss er hierzu erbringen?). Wer als "Bewerber" für die Deutsche Volksliste nicht ins Schema passte wurde "aus dem Reichsgau entfernt, sei es durch Deportation, Einweisung in ein Konzentrationslager oder durch Exekution".[24]
  • Während der Besatzung bestand unmittelbar vor der Stadt ein Kriegsgefangenlager (Stalag XX A) auf dem Gebiet einer ehem. Festung. Während des 2. Weltkrieges wurden vor der Stadt Thorn ca. 60.000 Kriegsgefangene verschiedenster Nationalitäten interniert, wovon wiederum ca. 14.000 Gefangene ihren Aufenthalt mit dem Tod bezahlten. Diese Gefangenen, überwiegend Angehörige der Roten Armee, wurden in Massengräbern verscharrt.[25]

Somit steht aus aktueller Betrachtung fest, dass Franz Jakob, der ab Ende Oktober 1939 in Thorn abkommandiert war, zumindest von den laufenden Hinrichtungen der polnischen Bevölkerung vor der Stadt Kenntnis haben musste. Allerdings lässt sich aktuell keine persönliche Beteiligung Jakobs nachweisen. Zumindest in der zweiten Säuberungswelle lässt sich eine persönliche Beteiligung nachweisen, da Jakob aktiv als Kommissionsleiter unmittelbar über das Schicksal der polnischen Bevölkerung mitentschied. Auch die Existenz eines Kriegsgefangenenlagers direkt vor der Stadt mit 15.000 toten Soldaten in Massengräbern lässt sich schwer leugnen. Die Aussagen, dass Jakob von der Existenz von KZs während der Kriegszeit keine Kenntnis hatte und er sich eher im Widerstand zur nationalsozialistischen Idee befand, sind zumindest aus heutiger Sicht widerlegt.

 
"Volkslisten"-Kommission, in der Mitte OB Franz Jakob, rechts Gauleiter Albert Forster und Reichsminister Goebbels, 1942

Erneute Sittlichkeitsverbrechen

Am 2. August 1941 wurde erneut ein Strafverfahren gegen Jakob wegen Sittlichkeitsverbrechen eingeleitet. Das Oberste Parteigericht in der III. Kammer des Gaugerichts Danzig-Westpreußen legte folgende Anklagepunkte gegen Jakob vor:

  • "1. mit zwei Polinnen geschlechtlichen Verkehr unterhalten und
  • 2. zu Gunsten einer dieser Polinnen eine von der Stadtverwaltung veranlasste Räumungsmaßnahme durch persönlichen Einsatz rückgängig gemacht zu haben."[26] [27]

In der Vernehmung der Zeugen wurden ausführlich alle peinlichen Details des geschlechtlichen Verkehrs mit den Polinnen erörtert, inklusive einer aus heutiger Sicht rassistischen Prägung und Stigmatisierung der beteiligten Personen:

Im Winter 1939/1940 besuchte der "Angeschuldigte" mit dem Zeugen Rühle das Café Dorsch in Thorn. Dort befanden sich zwei Frauen, deren "Volkszugehörigkeit" "ungeklärt" war. Sie besaßen keinen "volksdeutschen Ausweis" und waren "bei der bisherigen Vorerfassung für die deutsche Volksliste nicht berücksichtigt worden". Um mit den beiden Frauen in Kontakt zu kommen, legte ihnen Jakob eine Zeitung, in der sich eine Schachtel Zigaretten befand, auf den Tisch und verließ das Café, schickte aber Rühle mit dem Auftrag zurück, die beiden Frauen in seine Wohnung zu bringen. Alle drei kamen kurz darauf dort an. Es wurde getanzt und gegessen, dann fragte Jakob die beiden Frauen, ob sie nicht baden wollten. "Als diese Frage bejaht wurde, nahm der Angeschuldigte diese Handlung höchstpersönlich vor. Anschließend übte der Angeschuldigte mit beiden Frauen nacheinander den Geschlechtsverkehr aus." [28]

Jakob hielt weiterhin Kontakt zu den beiden Frauen und schickte stets sein Dienstmädchen, die nach Angaben des Gerichts ebenfalls eine unklare "Volkszugehörigkeit" besaß, zu den beiden Frauen, um sie wieder in seine Wohnung einzuladen. Es wird von verschiedenen Zeugen berichtet, dass im Haus des Angeschuldigten (in dem u. a. auch Dr. Schwammberger gewohnt haben soll) immer wieder Frauen anwesend waren, mit denen "Feste orgienhaften Charakters" gefeiert wurden. Eine der beiden Polinnen wurde wegen Lärms und wegen ihres "unsittlichen Lebenswandels" aus ihrer Privatwohnung durch die Stadtverwaltung gekündigt. Jakob missbrauchte sein Amt als Oberbürgermeister und veranlasste, dass die Kündigung zurückgezogen wird, so dass die Polin "nur" mit einer Verwarnung versehen wurde und in der Wohnung bleiben durfte.

Im Rahmen der Gerichtsverhandlung gab Jakob die Vorfälle zu, bestritt aber den Geschlechtsverkehr mit den beiden Frauen. Jakob behauptete im Gegenzug, dass die beiden Frauen schon seit langem Angehörige der "ansässigen Mischbevölkerung" darstellen und somit weder dem deutschen noch dem polnischen "Volkstum" zuzuordnen wären. Als Beleg für seine These benannte er die Theorien des "Rassenforschers" Prof. Hans F. K. Günther und verwies dabei auf den Sachverhalt, dass Wehrmacht und SS in Thorn ebenfalls Kontakt mit dieser Bevölkerungsgruppe hätten.

Das Gericht ließ dieses Argument nicht gelten und verwies stattdessen auf den Sachverhalt, dass Partei, Wehrmacht und Staat den Polen gegenüber eine "scharfe ablehnende Haltung" eingenommen haben, die jeden "Partei- und Volksgenossen, die persönlichen Verkehr mit Polen unterhielten", in ein Konzentrationslager verbracht hätte. Das Gericht kam somit am 11. August 1941 zu dem Urteil, dass es primär nicht befugt sei aus eigener Zuständigkeit heraus eine verbindliche Entscheidung darüber zu treffen, ob mit dem Kontakt zur sog. "Zwischenschicht" in der polnischen Bevölkerung eine Bestrafung einhergeht. Jedoch kam das Gericht ebenfalls zu der Erkenntnis, dass der Beschuldigte bei der unklaren Sachlage "für seine Person größte Zurückhaltung vermissen ließ und durch sein Verhalten ein schlechtes Beispiel gab." Gleiches gilt für die Aufhebung der Räumungsklage, die Jakob bei einer der beiden Polinnen als Oberbürgermeister zurücknehmen ließ. Das Gericht kam in der Folge zu dem Ergebnis, dass die Anklagepunkte gegen Jakob völlig berechtigt waren und er wegen seinem "unsittlichen Verhalten in der Partei und in der Öffentlichkeit Anstoß erregt" hat.

In der Frage der Strafbemessung kam das Gericht zu folgender Abwägung:

  • Straferschwerend wird Jakob vorgehalten, dass es sich bei ihm "nicht [um] irgendeinen pflichtvergessenen Parteisoldaten handelt, sondern um den politischen Führer eines ganzen Kreises und den Oberbürgermeister einer großen Stadt". Deshalb hätte sich Jakob darüber im Klaren sein müssen, dass er "im Blickfeld der gesamten Bevölkerung seines Kreises" steht und somit jede Verfehlung im Amt auch das Ansehen seines Amtes und der Partei schadet. Weiterhin wird aufgeführt, dass Jakob als Oberbürgermeister seinen Mitarbeitern gegenüber sein Ansehen untergraben hat und dass er seinem Vorgesetztem, dem Regierungspräsidenten Walther Kühn in Bromberg, gegenüber sein Fehlverhalten "mit frecher Stirn" geleugnet hat. Jakob hatte gegenüber Kühn sich verwahrt, "dass man den Aussagen von polnischen Huren mehr Glauben schenke, als denen eines Kreisleiters."
  • Strafmildernd wurde vor Gericht angeführt, dass Jakob sich bisher nichts hat zu schulden kommen lassen und einen einwandfreien Lebenswandel vorzuweisen hätte. Über die Eskapaden in Fürth war zwar der Regierungspräsident informiert, da er sich die Akte aus Fürth im März 1941 hat schicken lassen, jedoch scheinen diese Erkenntnisse nicht zum Gericht gelangt zu sein. Als besonders strafmildernd wurde jedoch vom Gericht gewertet, dass Jakob als "alter Kämpfer" seit 1925 stets einsatzbereit war und "erhebliche Verdienste um die Bewegung in seinem Heimatgau Franken" vorzuweisen hätte. Auch das Goldene Parteiabzeichen und die Ehrenzeichen für 10- und 15-jährige Parteizugehörigkeiten führten letztendlich dazu, dass das Gericht Jakob nicht mit einem Parteiausschlussverfahren verurteilt hat.

Das Urteil des Gerichts am 11. August 1941 sah vielmehr vor, Jakob nur die "Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung eines Parteiamtes" für die Dauer von drei Jahren vorzusehen, bei gleichzeitigem Verlust des "Dienstranges" als Kreisleister und Standartenführer der SA sowie dem Verlust des Goldenen Ehrenzeichens. Dieses "milde Urteil" wurde durch das Gericht begründet mit der Aussage: "im Hinblick auf die Schwere der Verfehlungen" wird nur ein "sehr mildes Urteil" gefällt, da "vor dem Gericht ein alter Aktivist der Bewegung stand, der es für sich in Anspruch nehmen kann, bisher aufrecht seinen Anteil an der Errichtung des Nationalsozialistischen Staates geleistet zu haben".

In einem weiteren Strafverfahren des Obersten SA-Führers in München urteilte das Gericht strenger als das Gaugericht in Danzig. Das Gericht schloss "strafweise" am 27. November 1941 Jakob aus der SA aus, weil er als Mitglied der SA durch sein "ehrenrühriges Verhalten ... nicht nur eine schwere Pflichtverletzung in seiner Stellung als politischer Beamter, sondern auch eine gröbliche Verfehlung gegen die erhöhten Pflichten als SA-Führer" an den Tag gelegt hat. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass das Verfahren durch die SA-Gruppe Franken in Nürnberg initiiert wurde mit dem Hinweis, dass Jakob "nie auf seine Zugehörigkeit zur SA Wert legte."

Trotz der nachgewiesenen Verfehlungen durfte Jakob jedoch weiterhin sein Amt als Oberbürgermeister in Thorn behalten und in den kommenden Jahren viele Parteigrößen der NSDAP in Thorn feierlich begrüßen. Dies war ausschließlich dem Umstand geschuldet, dass Jakob als "alter Kämpfer" vor einem Gericht innerhalb des NS-Regimes offensichtlich Privilegien besaß, die über die damalige Rechtsprechung hinaus gingen.

Ende der Amtszeit in Thorn

 
OB Jakob in Thorn, Mrz 1942

Seine Amtszeit in Thorn endete im Februar 1945, durch den Vormarsch der russischen Truppen. Jakob selbst sagte über den Ausgang seiner Amtszeit in Thorn in der Spruchkammer: "Ich war in Thorn, der Russe kam 1945 im Jänner immer näher, da bekam ich die Erlaubnis aus der Stadtverwaltung mit meinen Beamten abzuziehen, ich selbst blieb aber dort, weil noch sehr viel Zivilisten in der Stadt waren, die ausgeliefert worden wären, ich sorgte für die Lebensmittelausgabe, öffnete die Depots und habe mich von den Russen mit einschließen lassen, 14 Tage lang. Dann kämpften wir uns mit den dortigen Truppen als Rotkreuz-Soldaten durch."[29]

Spruchkammerverfahren

 
Franz Jakob bei der Verurteilung 1951 (links im Bild)

Franz Jakob wurde durch die Alliierten nach dem Krieg am 6. Juli 1945 verhaftet und zunächst als "Hauptschuldiger" (Gruppe I) klassifiziert. In dem Spruchkammerurteil vom 14. Juli 1947 wurde er zu 10 Jahren Arbeitslager verurteilt, wobei seine politische Haft seit dem 6. Juli 1945 angerechnet wurde. Sein persönliches Vermögen wurde zur Wiedergutmachung eingezogen, lediglich ein Betrag von DM 2.000,- durfte er behalten. Von seinem künftigen Einkommen musste er stets 10 % in einen Wiedergutmachungsfond einzahlen. Weiterhin wurde ihm dauerhaft untersagt, öffentliche Ämter zu bekleiden oder Mitglied einer Gewerkschaft oder Partei zu werden. Er verlor jeglichen Rentenanspruch aus öffentlichen Mitteln und zusätzlich das passive Wahlrecht. Auch untersagte die Spruchkammer Jakob, für die Dauer von 10 Jahren [k]einen freien Beruf auszuüben oder sich selbständig als Unternehmer zu betätigen.[30] Der leitende Ermittler Zeiher kam über Jakob zu dem Ergebnis:

…Jakobs Privatleben, das sich vor 1933 in geregelten Bahnen und in einem verhältnismäßig guten Familienleben nach außen hin bewegte, wurde mit seiner Einsetzung als Oberbürgermeister mit einem Schlag vernichtet. ... Obwohl Jakob an und für sich kein Alkoholiker war, ist sein schweinisches Verhalten, das allgemein bekannt war umso mehr zu verwerfen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Jakob im Kleinen das Beispiel seiner grossen Häupter nachahmte. Denn trotz seiner Amtseinsetzung ist er doch der kleine Geist geblieben, der er früher war, und der es auch verschiedenen Referatsführern der Stadt möglich machte, dass sie nach ihren Gutdünken in verschiedenen Fragen handeln konnten. Nach seiner Versetzung atmete der anständige Teil der Bürger von Fürth auf. Es geht hier in Fürth das Gerücht, dass Jakob im Lager geäussert haben soll: „Was wollen mir die Fürther schon antun? Ich habe gut gelebt, gefressen und gehurt, und das ist politisch nicht strafbar.“ Dieser Ausdruck zeigt schon die moralische Einstellung des Genannten. Über sein Verhalten in Thorn ist hier nichts bekannt.[31]

In der Verhandlung vor der Spruchkammer Moosburg-Dachau gab Jakob an, "dass er schon von 1933 ab gegen die Partei eingestellt war und nur ein "kleiner, unbedeutender ehrenamtlicher Kreisleiter" gewesen sei, der politisch in Fürth überhaupt nichts zu sagen hatte".[32] Dies nahm ihm jedoch niemand ab, selbst die Presse sprach davon, dass Jakob "sich heute auch als ahnungsloser Engel hin (stellt), der nichts von den ganzen Dingen wusste, die im Dritten Reich geschehen sind. Er hatte auch keine Ahnung, dass es KZ´s gab."[33] Auch die Mitschuld am Synangogenbrand am 9. November 1938 versuchte er zu leugnen. Vielmehr versuchte er, die Alleinschuld dem damaligen Brandmeister und Wehrführer Dipl.-Ing. Johann Rachfahl zuzuschieben - was ihm jedoch vor Gericht ebenfalls niemand abnahm. Es wurde jedoch nachgewiesen, dass Rachfahl "nur" als ausführendes Organ von Jakob gehandelt hat.[34] Rachfahl selbst belastete Jakob vor Gericht schwer im Juli 1948. Auch mit der Verhaftung von ca. 150 jüdischen Mitbürgern in der Pogromnacht will Jakob nichts zu tun gehabt haben.

Der Prozess gegen Jakob wurde zeitweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt - ein bis dahin einmaliger Akt in der Geschichte der Entnazifizierung. Hintergrund der Nicht-Öffentlichkeit waren die diversen Sittlichkeitsverbrechen, die man aus Rücksicht auf die noch lebenden betroffenen Frauen nicht öffentlich behandeln wollte.[35]

Berufungskammerentscheidung

Jakob legte noch vor Zustellung der Spruchkammerentscheidung Berufung ein, da er die Auffassung vertrat, dass der Spruch schon vor der letzten mündlichen Verhandlung fertiggestellt war und somit nicht ausschließlich auf dem Verhandlungsergebnis beruht. Die Berufungskammer hat mit Rücksicht auf die Schwere der Belastung entschieden, erneut eine mündliche Verhandlung durchzuführen. In zwei Sitzungen kam das Berufungsgericht am 24. Mai 1949 zu dem Ergebnis, dass eine fünfjährige Lagerstrafe für Tat und Schuld angemessen sei und stufte Jakob nicht mehr als "Hauptschuldigen" (Gruppe I) ein, sondern als "Aktivist" (Gruppe II). Die Spruchkammer begründete diese Entscheidung in einer einmaligen Urteilsbegründung, weshalb wir diese hier vollständig wiedergeben:

"Der Betroffene wusste von der aufgrund der Ermordung des dt. Botschafters v. Raht gegen die Juden beschlossenen „Aktion“, seinen entgegenstehenden Beteuerungen ist wenig oder kein Glauben zu schenken, es gehören diese Beteuerungen neben zahlreichen anderen als Marginale des noch nicht geschriebenen oder herausgegebenen zeitgenössischen Romans aus der Deutschen Geschichte von 1938 mit der Überschrift: „Ich hatte damit nichts zu tun“ oder „Ich konnte dagegen nichts unternehmen“. Selbstverständlich hatte der Betroffene damit insofern nichts zu tun, als er die Synagoge selbst (persönlich) wohl kaum angezündet hatte, aber er ist schon im höchsten Grade verdächtig, dass er erstens von den in der Pogromnacht beabsichtigten Handlungen vorzeitig, d. h. bevor noch ein Fingergriff die ganze Kettenreaktion der turbulenten Nacht auslöste, wußte und dass er zweitens dabei stand, alles sah und bemerkte und dabei seltsamerweise helfen wollte, ohne als hochbestallter und hochgemüter Hr. Kreisleiter helfen zu können. Heute stellt er sich natürlich so, dass er ja eigentlich den ganzen Rummel nicht wollte, ihn lieber unterdrückt hätte aber leider ! nicht konnte, weil usw.. In Wirklichkeit billigte er damals die Aktion innerlich von ganzem Herzen, freute sich darüber und an der endlichen Rachenahme für ein Geschehen, für welches nicht einer der jüdischen Bewohner Nürnberg und Fürths verantwortlich gemacht werden kann, außer man konstruiert eine einzigmögliche „Schuld“ allein aus der Tatsache, dass die Juden eben Juden und die Aktion gegen jüdische Personen und Eigentum ging. Nach Darstellung der nationalsozialistischen Macht- und Gewalthaber waren weder sie, noch die ihnen unterstellten (eigentlichen) Täter an dem Geschehen schuldig, sondern taten dies nur unter dem Zwang des geheimnisvollen „Befehls“, der von „oben“ an die SA oder einen anderen gegeben worden sei. Hierzu ist zu bemerken, dass ein unsittlicher Befehl bzw. ein Befehl zur Vornahme einer unsittlichen, ebenso rechtswidrigen oder gar völkerrechtswidrigen Handlung niemand entschuldigt. Die Inbrandsetzung und Zerstörung der Synagoge ist nichts anderes denn als ein Verbrechen des Landfriedensbruches nach dem Strafgesetze und dieses Verbrechen macht sich jeder schuldig, der in irgendeiner Form und Weise daran beteiligt ist, selbst wenn er nur als Zuschauer, Schlachtenbummler oder Zaungast daran beteiligt war. Bei Anhörung der Verteidigung der verschiedenen mehr oder weniger „großen“ Führer der nationalsozialistischen Bewegung gewinnt der unvoreingenommene Hörer oder Beobachter unweigerlich den Eindruck, dass sie im Grunde genommen gegen alles waren, was die nationalsozialistischen Befehlshaber in Gang und Werk gesetzt haben und einfach sich nicht widersetzen konnten, entweder weil sie keine Macht, keine Befehlsgewalt, keine Befugnis hatten, oder weil die Tat von einer aus einer anderen Stadt oder Dorf hierher abgeordneten – also fremden, auswärtigen – SA-Horde begangen sei, der sie – selbst als hochgestellte Kreisleiter nicht – in keiner Weise und mit keinem Wörtchen bei Gefährdung des eigenen kostbaren Lebens entgegentreten konnten und dass alles eigentlich durch die historischen oder nicht historischen Nürnberger Heinzelmännchen begangen wurde, an der sie – die damaligen bloß zum Zuschauen verdammten Führer der nationalsozialistischen Partei – keinen Anteil hatten. Der Geist des Jahres 1938 war ein unheiliger, ein Ungeist und der Idealismus war ein falscher und die angewandte Energie schlecht verpuffte Kraft, die besser anders und in anderer Richtung angewendet worden wäre.
Franz Jakob hat es sich gefallen lassen, dass er vom Reichbahnsekretär hinüberwechselte auf die immerhin nicht ganz unbedeutende Stelle des Kreisleiters von Fürth und er hat es sich herausgenommen als dieser Kreisleiter Handlungen vorzunehmen, die ein moralisch einwandfreier Mensch nie ohne heftig klagendes Gewissen vorgenommen hätte (Angelegenheit Bub, Biebl usw.) und hat sich, nachdem der Boden in den Fürther Straßen zu heiß geworden war, abberufen und nach Thorn in eine gleichwertige Stelle versetzen lassen und muss dies alles gegen sich gelten lassen. Er war seiner sittlichen Kraft, seines Lebens ernster Führung nach kein vollwertiger Mensch, wie sie es von den durch die Machtergreifung und „unblutigen“ Revolution (1934!) in die Höhe geschwemmten Führer des NS-Staates u. der Bewegung keiner war, von der obersten Spitze bis herab zum Fürther Kreisleiter, keiner hatte den Mut, zu sagen, er übernehme die Verantwortung für das, was geschehen und trage die Schuld, alle reden sich bei der kunstvoll und unübersichtlich angeordneten Ineinander- und Überanderschachtelung und Überschneidung von Ämtern, Kompetenzen, Instanzen, Amtsleitungen, Amtsleiterstellungen, Dienststellungen und wie die Dinge alle heißen auf dunkle in Seitengassen und Nebenkanälen heraus von unbekannten, ungenannten stammenden Befehlen heraus, so dass im NS-Staate eigentlich niemand etwas tat und ein jeder alles anordnen konnte.
Lediglich diese Erwägung, dass der Betroffene seinem Charakter nach keineswegs einer überragenden „Führergestalt“ entspricht, hat die Berufungskammer veranlasst, in ihm nicht einen Hauptschuldigen zu sehen. Ein solcher ist er qualitativ nicht, er ist in hohem Maße belastet, ermangelt aber allen Eigenschaften, die ihn zu einem Hauptschuldigen stempeln konnten und zwar sowohl von der positiven wie von der negativen moralischen Seite. Sie hat aus diesen Erwägungen den Spruch der Kammer aufgehoben und die Einreihung in Gruppe II verfügt, zugleich auch die Anhaltung in einem Arbeitslager auf 5 Jahre beschränkt, weil ihr eine solche Dauer als ausreichend und eine genügende Sühne erschien, zumal die Sühnezeit bei der Vermögenslosigkeit des Betroffenen nur eine Belastung des steuerzahlenden Mitbürgers bedeutet."[36]

Die Fürther Nachrichten schrieben am 26. Juni 1948, dass eine Strafe von zehn Jahren dem politischen Wirken Jakobs nicht gerecht worden wäre. Vielmehr sei er ein "eher ein opportunistischer Lüstling" gewesen, der mittels der Partei seinen "Leidenschaften frönte".

Letzte Lebensjahre

Nach dem Spruchkammerverfahren musste Jakob zusätzlich vor die große Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Landfriedensbruch und Brandstiftung (Synagoge). Er wurde zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, die allerdings aufgrund der Lagerstrafe als verbüßt angesehen wurden.[37] Das Gericht folgte zwar Jakobs Argumenten, dass er in der Befehlskette stand und "nur" die Befehle des SA-Gruppenführers von Obernitz ausführte, jedoch habe Jakob durch seine Anwesenheit das Verbrechen sanktioniert sowie nachträglich die Anweisung gegeben, das Hausmeisterhaus niederzubrennen - und sich somit trotzdem strafbar gemacht. In einer folgenden Berufungsverhandlung wurde Jakob erneut verhaftet, da das Berufungsgericht die erste Entscheidung einkassierte. Das Gericht sprach im Mai 1952 eine Strafe von zwei Jahren und vier Monaten aus, von denen noch zwei Jahre abzubüßen seien, trotz abgeleisteter Arbeitslagerstrafe.[38]

Nach seiner Entlassung aus der Haft lebte Franz Jakob bei seinem Schwager in Gaimersheim bei Ingolstadt. Dort verdiente er sich seinen Lebensunterhalt mit einfachen Tätigkeiten in einer Gaststätte. Ein Sohn ist im Krieg gefallen, während der zweite Sohn am 30. Juli 1949 aus russischer Gefangenschaft zurückkam, jedoch nicht bei der Familie wohnte, obwohl er dort polizeilich gemeldet war. Die Tochter erhielt eine Anstellung beim Bay. Roten Kreuz in Ingolstadt. Die Familie Jakob bestritt den Unterhalt vermutlich aus dem Verdienst der Tochter und der Verpflegung im Gasthaus, welches dem Bruder von Jakob gehörte.[39]

Am 6. September 1965 starb Franz Jakob im Alter von 73 Jahren in relativ bescheidenen Verhältnissen.

Literatur

  • Jakob, Franz, Oberbürgermeister. In: Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 184
  • Staatsarchiv Nürnberg, In: Akte Staatspolizeistelle Nürnberg-Fürth - Arisierungsakte 151, Nürnberg 1938
  • Trial of The Major War Criminals before The International Military Tribunal, Vol. 28, Nürnberg 1948
  • Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken - Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberg, 2013.
  • Matthias Henkel und Eckhart Dietzfelbinger (Hrsg): Entrechtet. Entwürdigt. Beraubt. Die Arisierung in Nürnberg und Fürth, Begleitbuch zur Ausstellung, Beitrag Siegfried Imholz - Arisierung in Fürth, 2012, Michael Imhof Verlag Nbg
  • Barbara Ohm: Verfahren gegen die Fürther Nazi-Größen Hans Sandreuter und Franz Jakob in den Jahren 1939/42. In: Fürther Geschichtsblätter, 2/2015, S.46 - 57 und 3/2015, S. 87 - 92
  • Barbara Ohm: Entnazifizierungs- und Strafverfahren gegen den Fürther NS-Oberbürgermeister Franz Jakob. In: Fürther Geschichtsblätter, 4/2016, S.107 - 126

Siehe auch

Weblinks

  • Franz Jakob - Wikipedia
  • Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Weimarer Republik, 5. Wahlperiode) - Wikipedia


Einzelnachweise

  1. Bayerisches Hauptstaatsarchiv; München; Abteilung IV Kriegsarchiv. Kriegsstammrollen, 1914-1918; Band: 21849. Kriegsstammrolle
  2. Bayerisches Hauptstaatsarchiv; München; Abteilung IV Kriegsarchiv. Kriegsstammrollen, 1914-1918; Band: 21827. Kriegsstammrolle
  3. Barbara Ohm: Fürth. Geschichte der Stadt. Fürth, 2007, S. 309
  4. Fürther Anzeiger, Stadtkommissar Kreisleiter Jakob in Thorn eingetroffen, 28.10.1939
  5. Stadtsarchiv Nbg, Spruchkammerakte Jakob, Spruchkammer Fürth II J 45
  6. StAN, Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Vernehmung J. Rachfahl, Oktober 1946
  7. Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken - Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberg, 2013. S. 74 f.
  8. StAN, Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Schreiben Robert Oppel, 1946
  9. StAN, Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Schreiben Herrenberger vom 26.2.1948
  10. Fürther Nachrichten, 5 statt 10 Jahre Arbeitslager für Jakob, 28.5.49
  11. StAN, Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Ermittlungsbericht über den Kreisleiter Jakob, 17.3.47
  12. StAN, Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Auszüge aus einem Brief Hr. Grau, Caffeehausbesitzer an General v. Epp, August 1934
  13. StAN, Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Auszüge aus einem Brief Hr. Grau, Caffeehausbesitzer an General v. Epp, August 1934
  14. Historisches Museum Thorn, Homepage, abgerufen am 5. September 2014 | 23:29 Uhr online erreichbar
  15. Wikipedia Thorn, online abgerufen 5. September 2014 | 23:58 Uhr online abrufbar
  16. Anmerkung: Unterschiedliche Quellen berichten von unterschiedlichen Zahlen.
  17. Aus der Geschichte der jüdischen Gemeinden im deutschsprachigen Sprachraum. Thorn/Weichsel (Westpreußen) - online abgerufen 5. September 2014 | 23:59 Uhr online abrufbar
  18. Wikipedia Liste der Außenlager des KZ Stutthof, Online abgerufen am 5. September 2014 | 23:56 Uhr, online abrufbar
  19. Archiwum Państwowe w Toruniu, ATME E 14, Rundschreiben an alle Dienststellen, Schreiben undatiert, vermutlich vom Oktober 1939, Blatt 2
  20. StAN, Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Bestätigung Dipl.-Ing. Hans Döllgast vom 25. April 1945
  21. StAN, Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Schreiben Bamberger Theater, ab 1. August Leitung: Heinz Denies
  22. Torsten Harrseim: Im Himmlers SS-Sicherheitsdienst und Mielkes Staatssicherheit. Edition Winterwork, 2015, S. 101 ff.
  23. Klaus-Michael Mallmann, Jochen Böhler, Jürgen Matthäus: Einsatzgruppen in Polen, Darstellung und Dokumentation. Hrsg. im Auftrag des Dt. Historischen Instituts Warschau und der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart, Bd. 12, Wissenschaftliche Buchgesellschaft (WBG) 2008, S. 172 ff.
  24. Dieter Schenk: Danzig 1930 - 1945. Das Ende einer freien Stadt. Ch. Links Verlag GmbH 2013, 149 ff.
  25. Homepage Deutsch-Polnisches Jugendwerk - Podgórze und Glinki - Kriegsgefangenenlager in Torun. Online abgerufen 21. Juli 2015 | 22:19 Uhr - online verfügbar
  26. Bundesarchiv, PK F 0 125, S. 1265-1276
  27. Barbara Ohm, Fürther Geschichtsblätter 3/15, Verfahren gegen Fürther Nazi-Größen Hans Sandreuter und Franz Jakob in den Jahren 1939/42 Teil 2: Franz Jakob, S. 87 ff.
  28. Bundesarchiv, PK F 0 125, S. 1265-1276
  29. StAN, Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Protokoll der öffentlichen Sitzung der Lagerspruchkammer am 23.6.1948 / Aktz: 3411
  30. StAN, Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Spruchkammerurteil Moosburg-Dachau, Aktenzeichen 3411 vom 14. Juli 1947
  31. StAN, Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Ermittlungsbericht über den ehem. Kreisleiter und OB der Stadt Fürth, 17.3.47
  32. Fürther Nachrichten vom 26. Juni 1948: Kreisleiter Franz Jakob wußte von nichts
  33. Anmerkung: Jakob sagte in der Vernehmung auf die Frage, ob er von den KZs gewusst habe: Nein, erst seit 1933 hörte ich davon, von Buchenwald erfuhr ich erst 1945, bei den ersten Prozessen hat man davon gelesen. Auf die Frage, wieviele Fürther seiner Meinung nach ins KZ kamen, sagte Jakob: Während meiner zwölfjährigen Tätigkeit kam nicht einer ins KZ. Protokoll der öffentlichen Sitzung der Lagerspruchkammer am 23.6.1948 / Aktz. 3411
  34. Fürther Nachrichten vom 26. Juni 1948: Kreisleiter Franz Jakob wußte von nichts
  35. Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken - Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberg, 2013. S. 74 f.
  36. StAN, Spruchkammerakten Franz Jakob, Spruch der Berufskammer V Nürnberg-Fürth vom 24. Mai 1949
  37. Fürther Nachrichten, 16. Februar 1951
  38. Nordbayerische Zeitung vom 30. Mai 1952
  39. StAN, Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Schreiben Marktgemeinde Gaimersheim, 4. Juli 1950, Auskunft über Franz Jakob

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