Caspar Gran: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 20. Februar 1837 unterzog er sich dem Bauhandwerker-Examen bei der königlichen Regierung des Rezatkreises. Mit Prüfungszeugnis vom 14. April wurde er zur selbstständigen  Ausübung seines Gewerbes als befähigt befunden.<ref>“Examinations-Note für den Mauerer Gesellen Kaspar Gran von Bruckberg, Königl. Kreisbau Bureau Ansbach“ vom 14. April 1837, Unterschriften Ott (k. Regierungs- u. Kreisbaurat), Schulz</ref>  
Am 20. Februar 1837 unterzog er sich dem Bauhandwerker-Examen bei der königlichen Regierung des Rezatkreises. Mit Prüfungszeugnis vom 14. April wurde er zur selbstständigen  Ausübung seines Gewerbes als befähigt befunden.<ref>“Examinations-Note für den Mauerer Gesellen Kaspar Gran von Bruckberg, Königl. Kreisbau Bureau Ansbach“ vom 14. April 1837, Unterschriften Ott (k. Regierungs- u. Kreisbaurat), Schulz</ref>  


Danach stellte Gran am [[5. Mai]] [[1837]], zusammen mit der Fürther Maurermeisterswitwe Johanna Karolina Schmidt, geborene Schultheiss, ein Bürgeraufnahmegesuch. Dieses beinhaltete zur Ansässigmachung die Verehelichung mit der Witwe Schmidt und die Verleihung der Konzession für das Maurergewerbe, auf welche diese, ererbt von ihrem 1835 im Alter von 26 Jahren verstorbenen Mann, dem Maurermeister Josef Schmidt, zu Gunsten von Gran verzichtete. Als vorhandenes Vermögen zur Begründung des Wohnsitzes gab Gran an, dass er 400 fl. (Gulden) nebst einer „Ausfertigung“ im Wert von 200 fl., die Mitgabe seines Vaters, besitzt und seine Braut 300 fl. in bar, eine standesgemäße Ausstattung und das nötige Handwerkszeug mit in die Ehe bringt.
Danach stellte Gran am [[5. Mai]] [[1837]], zusammen mit der Fürther Maurermeisterswitwe Johanna Karolina Schmidt, geborene Schultheiss<ref>Änderung im Originaldokument, gestrichen wurde Jaeger</ref>, ein Bürgeraufnahmegesuch. Dieses beinhaltete zur Ansässigmachung die Verehelichung mit der Witwe Schmidt und die Verleihung der Konzession für das Maurergewerbe, auf welche diese, ererbt von ihrem 1835 im Alter von 26 Jahren verstorbenen Mann, dem Maurermeister Josef Schmidt, zu Gunsten von Gran verzichtete. Als vorhandenes Vermögen zur Begründung des Wohnsitzes gab Gran an, dass er 400 fl. (Gulden) nebst einer „Ausfertigung“ im Wert von 200 fl., die Mitgabe seines Vaters, besitzt und seine Braut 300 fl. in bar, eine standesgemäße Ausstattung und das nötige Handwerkszeug mit in die Ehe bringt.


Den Kom­pa­renten wurde jedoch die Beibringung weiterer Nachweise aufgegeben. Gran musste noch Taufzeugnis und Übersiedlungsattest ausfertigen lassen, die Witwe Schmidt hatte ein Sterbeattest ihres Ehemanns vorzulegen und ihre Vermögensangaben zu belegen. Am 11. Mai wurde auch der Distriktvorsteher Georg Friedrich Emmerling vorgeladen und zum Leumund der Witwe vernommen, der ihre Tadellosigkeit bestätigte. Schmidt übergab am 29. Mai die verlangten Nachweise, nur den Geldnachweis lieferte sie einen Tag später. In einer Auflistung durch die „Gerichts Taxidorin“ Maria Catharina Schulte wurde der Wert der Mobilien auf 641 Gulden bestimmt. Dennoch kontrollierte eine städtische Deputation (Sekretär Friedrich Wilhelm Hommel, Kanzlist Fischer) in der Wohnung das Verzeichnis Stück für Stück. Das Gutachten über das Handwerkszeug vom 26. Mai stellte der Vorsteher der Zimmermeister Johann Wunderlich auf, der einen Wert von 316 f. (Gulden) 48 Xr. (Kreuzer) feststellte. Beim Bargeldnachweis<ref>Zeugnis der Schmidt’schen Vorausregulierung des Kgl. Kreis- und Stadtgerichts Fürth vom 23. Juni 1835</ref> stellte sich schließlich heraus, dass die angegebenen 300 Gulden das Heiratsgut des Verstorbenen waren, welches aber seine Eltern resp. Mutter noch schuldig geblieben sind.
Den Kom­pa­renten wurde jedoch die Beibringung weiterer Nachweise aufgegeben. Gran musste noch Taufzeugnis und Übersiedlungsattest ausfertigen lassen, die Witwe Schmidt hatte ein Sterbeattest ihres Ehemanns vorzulegen und ihre Vermögensangaben zu belegen. Am 11. Mai wurde auch der Distriktvorsteher Georg Friedrich Emmerling vorgeladen und zum Leumund der Witwe vernommen, der ihre Tadellosigkeit bestätigte. Schmidt übergab am 29. Mai die verlangten Nachweise, nur den Geldnachweis lieferte sie einen Tag später. In einer Auflistung durch die „Gerichts Taxidorin“ Maria Catharina Schulte wurde der Wert der Mobilien auf 641 Gulden bestimmt. Dennoch kontrollierte eine städtische Deputation (Sekretär Friedrich Wilhelm Hommel, Kanzlist Fischer) in der Wohnung das Verzeichnis Stück für Stück. Das Gutachten über das Handwerkszeug vom 26. Mai stellte der Vorsteher der Zimmermeister Johann Wunderlich auf, der einen Wert von 316 f. (Gulden) 48 Xr. (Kreuzer) feststellte. Beim Bargeldnachweis<ref>Zeugnis der Schmidt’schen Vorausregulierung des Kgl. Kreis- und Stadtgerichts Fürth vom 23. Juni 1835</ref> stellte sich schließlich heraus, dass die angegebenen 300 Gulden das Heiratsgut des Verstorbenen waren, welches aber seine Eltern resp. Mutter noch schuldig geblieben sind.


Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am [[3. Juli]] [[1837]] den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Schmidt zu gestatten. Der Beschluss wurde ihm vorlesend am 8. Juli eröffnet und er aufgefordert, seine gemeindlichen Abgaben selbst zu bestimmen. Caspar Gran erklärte sich bereit, 1 Gulden Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 48 Xr. zu leisten und 4 Xr. wöchentliches Almosen zu erbringen. Als Aufnahmegebühr hatte er 15 Gulden zu entrichten. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme wurde am 9. Juli per Anschlag ausgeführt. Nachdem der Magistratsbeschluss Rechtskraft erlangt hatte, erfolgte am 17. August 1837 unter Teilnahme der Vorsteher des vereinigten Maurer-, Zimmerer- und Pflasterergewerbes Johann Wunderlich und Jacob Blutharsch bei Zahlung des herkömmlichen Ladengelds von 4 f. die Eintragung in das Meisterbuch. Danach, am 25. August, musste sich Gran in vollständiger Uniform und in Waffen beim „Koenigl. Commando des Landwehr Infanterie Regiments“ vorstellen, wo er bei der „Artillerie Compagnie des Bataillons […] einrangiert“ wurde. Endlich nun, am 28. August 1837, wurde ihm die polizeiliche Erlaubnis zur Niederlassung als Bürger, zur Verehelichung sowie für die Gewerbekonzession erteilt.
Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am [[3. Juli]] [[1837]] den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Schmidt zu gestatten. Der Beschluss wurde ihm vorlesend am 8. Juli eröffnet und er aufgefordert, seine gemeindlichen Abgaben selbst zu bestimmen. Caspar Gran erklärte sich bereit, 1 Gulden Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 48 Xr. zu leisten und 4 Xr. wöchentliches Almosen zu erbringen. Als Aufnahmegebühr hatte er 15 Gulden zu entrichten. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme wurde am 9. Juli per Anschlag ausgeführt. Nachdem der Magistratsbeschluss Rechtskraft erlangt hatte, erfolgte am 17. August 1837 unter Teilnahme der Vorsteher des vereinigten Maurer-, Zimmerer- und Pflasterergewerbes Johann Wunderlich und Jacob Blutharsch bei Zahlung des herkömmlichen Ladengelds von 4 f. die Eintragung in das Meisterbuch. Danach, am 25. August, musste sich Gran in vollständiger Uniform und in Waffen beim „Koenigl. Commando des Landwehr Infanterie Regiments“ vorstellen, wo er bei der „Artillerie Compagnie des Bataillons […] einrangiert“ wurde. Endlich nun, am 28. August 1837, wurde ihm die polizeiliche Erlaubnis zur Niederlassung als Bürger, zur Verehelichung sowie für die Gewerbekonzession erteilt.
In Adressbüchern ist als Wohnort von Caspar Gran in den Jahren 1846 bzw. 1859 Haus-Nr. 408 a (Obere Königstr.), später mit Königstraße 69 bezeichnet, registriert; an dieser Stelle befindet sich die heutige [[Nürnberger Straße 2]].
Seine Ehefrau Johanna Karolina Gran verstarb am 31. Dezember 1865 an „Wassersucht“, sie wurde am 2. Januar 1866 auf dem [[Städtischer Friedhof#Geschichte#Zweiter Friedhof an der Nürnberger Straße|Friedhof an der Nürnberger Straße]] beerdigt.<ref>Urkundlicher Sterbeschein des Magistrats der Stadt Fürth vom 24. März 1866; die Stadt führte als Polizeibehörde das Sterberegister der ehem. freien Gemeinde</ref>


==Werke Architekt==
==Werke Architekt==

Version vom 1. Juli 2019, 17:34 Uhr

Caspar Gran (geb. am 20. Januar 1811 in Bruckberg)[1] war ein Fürther Maurermeister und Architekt.

Sein Vater Johann Paul Gran war Maurermeister und Gemeindevorsteher in Bruckberg.

Leben

Johann Caspar Gran (genannt "Caspar Gran") besuchte von 1817 bis 1824 die Werktagsschule und ging bis 1. April 1828 in die Sonntagsschule.[2] In der Zeit vom 19. April 1828 bis zum 6. Mai 1831 absolvierte er seine Lehre in der "Maurer- und Steinhauerprofession" bei seinem Vater in Bruckberg "mit Fleiß und Pünktlichkeit". In der Prüfung vom 4. Mai wurde er vom Königlichen Bauinspektor Spindler zu Ansbach als tüchtig befunden und zum Gesellen gesprochen.[3]

Danach begab sich Gran auf Wanderschaft, die durch seine Militärzeit unterbrochen wurde. Nach den Angaben im Abschiedsbrief, der ihm ausgestellt wurde, weil er für sich einen Ersatzmann gestellt hatte, war er vom 27. März 1833 bis zum 4. August 1836, „mithin drei Jahre, vier Monat, 7 Tage“, aktiver Soldat im k. b. Infanterieregiment Pappenheim in Ingolstadt. Für einen wesentlichen Teil dieser Zeit, vom 16. April 1833 bis zum 15. Dezember 1834, wurde er zum Bau der Fronte II-III der Festung Ingolstadt abgegeben, war aber fast ununterbrochen in der 1. Arbeitsbrigade des Festungsbaus beim Bau des Reduit Nr. IV als Steinhauer eingesetzt, wo er „sich stets als ein fleißiger und brauchbarer Arbeiter bewiesen und sich einer sehr guten Aufführung belobt gemacht“ hatte.[4] In der letzten Phase seiner Wanderschaft stand Gran bis zum 12. Februar 1837 beim Maurermeister Caspar Stallwitz in Gunzenhausen in Arbeit.[5]

Am 20. Februar 1837 unterzog er sich dem Bauhandwerker-Examen bei der königlichen Regierung des Rezatkreises. Mit Prüfungszeugnis vom 14. April wurde er zur selbstständigen Ausübung seines Gewerbes als befähigt befunden.[6]

Danach stellte Gran am 5. Mai 1837, zusammen mit der Fürther Maurermeisterswitwe Johanna Karolina Schmidt, geborene Schultheiss[7], ein Bürgeraufnahmegesuch. Dieses beinhaltete zur Ansässigmachung die Verehelichung mit der Witwe Schmidt und die Verleihung der Konzession für das Maurergewerbe, auf welche diese, ererbt von ihrem 1835 im Alter von 26 Jahren verstorbenen Mann, dem Maurermeister Josef Schmidt, zu Gunsten von Gran verzichtete. Als vorhandenes Vermögen zur Begründung des Wohnsitzes gab Gran an, dass er 400 fl. (Gulden) nebst einer „Ausfertigung“ im Wert von 200 fl., die Mitgabe seines Vaters, besitzt und seine Braut 300 fl. in bar, eine standesgemäße Ausstattung und das nötige Handwerkszeug mit in die Ehe bringt.

Den Kom­pa­renten wurde jedoch die Beibringung weiterer Nachweise aufgegeben. Gran musste noch Taufzeugnis und Übersiedlungsattest ausfertigen lassen, die Witwe Schmidt hatte ein Sterbeattest ihres Ehemanns vorzulegen und ihre Vermögensangaben zu belegen. Am 11. Mai wurde auch der Distriktvorsteher Georg Friedrich Emmerling vorgeladen und zum Leumund der Witwe vernommen, der ihre Tadellosigkeit bestätigte. Schmidt übergab am 29. Mai die verlangten Nachweise, nur den Geldnachweis lieferte sie einen Tag später. In einer Auflistung durch die „Gerichts Taxidorin“ Maria Catharina Schulte wurde der Wert der Mobilien auf 641 Gulden bestimmt. Dennoch kontrollierte eine städtische Deputation (Sekretär Friedrich Wilhelm Hommel, Kanzlist Fischer) in der Wohnung das Verzeichnis Stück für Stück. Das Gutachten über das Handwerkszeug vom 26. Mai stellte der Vorsteher der Zimmermeister Johann Wunderlich auf, der einen Wert von 316 f. (Gulden) 48 Xr. (Kreuzer) feststellte. Beim Bargeldnachweis[8] stellte sich schließlich heraus, dass die angegebenen 300 Gulden das Heiratsgut des Verstorbenen waren, welches aber seine Eltern resp. Mutter noch schuldig geblieben sind.

Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am 3. Juli 1837 den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Schmidt zu gestatten. Der Beschluss wurde ihm vorlesend am 8. Juli eröffnet und er aufgefordert, seine gemeindlichen Abgaben selbst zu bestimmen. Caspar Gran erklärte sich bereit, 1 Gulden Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 48 Xr. zu leisten und 4 Xr. wöchentliches Almosen zu erbringen. Als Aufnahmegebühr hatte er 15 Gulden zu entrichten. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme wurde am 9. Juli per Anschlag ausgeführt. Nachdem der Magistratsbeschluss Rechtskraft erlangt hatte, erfolgte am 17. August 1837 unter Teilnahme der Vorsteher des vereinigten Maurer-, Zimmerer- und Pflasterergewerbes Johann Wunderlich und Jacob Blutharsch bei Zahlung des herkömmlichen Ladengelds von 4 f. die Eintragung in das Meisterbuch. Danach, am 25. August, musste sich Gran in vollständiger Uniform und in Waffen beim „Koenigl. Commando des Landwehr Infanterie Regiments“ vorstellen, wo er bei der „Artillerie Compagnie des Bataillons […] einrangiert“ wurde. Endlich nun, am 28. August 1837, wurde ihm die polizeiliche Erlaubnis zur Niederlassung als Bürger, zur Verehelichung sowie für die Gewerbekonzession erteilt.

In Adressbüchern ist als Wohnort von Caspar Gran in den Jahren 1846 bzw. 1859 Haus-Nr. 408 a (Obere Königstr.), später mit Königstraße 69 bezeichnet, registriert; an dieser Stelle befindet sich die heutige Nürnberger Straße 2.

Seine Ehefrau Johanna Karolina Gran verstarb am 31. Dezember 1865 an „Wassersucht“, sie wurde am 2. Januar 1866 auf dem Friedhof an der Nürnberger Straße beerdigt.[9]

Werke Architekt

 ObjektArchitektBauherrBaujahrAkten-Nr.Baustil
Alexanderstraße 2WohnhausCaspar Gran1850
1764
D-5-63-000-3Klassizismus
Barock
Erlanger Straße 81Ehemalige EssigfabrikCaspar Gran1860D-5-63-000-208Klassizismus
Friedrichstraße 11WohnhausCaspar GranWolf Heidenheimer1853D-5-63-000-270Klassizismus
Friedrichstraße 19WohnhausCaspar GranJoseph Schwab1857D-5-63-000-274Klassizismus
Friedrichstraße 21Wohnhaus in EcklageCaspar GranWolf Ehrmann1860D-5-63-000-276Klassizismus
Friedrichstraße 8; Rudolf-Breitscheid-Straße 16Ehemalige Bayerische Hypotheken- und Wechsel-BankCaspar GranGeorg Heinrich Stengel1844D-5-63-000-267Neubarock
Gustav-Schickedanz-Straße 5Wohnhaus in EcklageCaspar Gran
Friedrich Weltrich
Caspar Gran1845D-5-63-000-320Klassizismus
Kirchenplatz 6Ehemaliges Wohnhaus, jetzt evangelischer KindergartenCaspar Gran1838D-5-63-000-584Klassizismus
Maxstraße 27aEhemaliges Fabrikgebäude, jetzt Wohn- und GeschäftshausCaspar GranWolf Ehrmann1860D-5-63-000-901Klassizismus
Moststraße 25Wohn- und Geschäftshaus in Ecklage, ehemals Gräflich Pücklerscher GasthofCaspar Gran
Bernhard Solger
Hermann Graf von Pückler-Limpurg1853D-5-63-000-931Klassizismus
Rednitzhof 11Wohnhaus in EcklageCaspar GranJohann Georg Zolles1847D-5-63-000-1119Klassizismus
Rosenstraße 1Wohnhaus in EcklageCaspar Gran
Melchior Kiesel
Johann Georg Pflügel1852D-5-63-000-1130Klassizismus
Rosenstraße 5WohnhausCaspar Gran
Melchior Kiesel
Johann Gerstendörfer1855D-5-63-000-1134Klassizismus
Rosenstraße 7; Blumenstraße 16Ehemaliges Fabrikgebäude, jetzt WohnhausFriedrich Schmidt
Caspar Gran
1856D-5-63-000-1136Klassizismus
Rudolf-Breitscheid-Straße 4Wohn- und GeschäftshausCaspar GranChristoph Blutharsch1840ehem. D-5-63-000-1152Klassizismus
Schießplatz 22Ehemaliges GärtnerhausCaspar Gran1845D-5-63-000-1180Klassizismus
Schirmstraße 1WohnhausSimon Gieß
Caspar Gran
Johann Peter Käppner1852D-5-63-000-1198Klassizismus
Neurenaissance
Schwabacher Straße 12Wohn- und GeschäftshausCaspar GranJohann Gerstendörfer1845D-5-63-000-1219Klassizismus
Schwabacher Straße 17Wohn- und GeschäftshausCaspar Gran
Melchior Kiesel
1830
1841
D-5-63-000-1223Klassizismus
Schwabacher Straße 5aWohn- und GeschäftshausCaspar Gran1853D-5-63-000-1216Klassizismus
Schwabacher Straße 7Wohn- und Geschäftshaus, ehemals DoppelwohnhausCaspar GranConrad Linz1850D-5-63-000-1217Klassizismus

Werke Maurermeister

 ObjektArchitektBauherrMaurermeisterBaujahrAkten-Nr.Baustil
Friedrichstraße 11WohnhausCaspar GranWolf HeidenheimerCaspar Gran
Johann Georg Schmidt
1853D-5-63-000-270Klassizismus
Friedrichstraße 19WohnhausCaspar GranJoseph SchwabCaspar Gran
Johann Georg Schmidt
1857D-5-63-000-274Klassizismus
Friedrichstraße 21Wohnhaus in EcklageCaspar GranWolf EhrmannCaspar Gran1860D-5-63-000-276Klassizismus
Katharinenstraße 1; Theaterstraße 14Ehemaliges Städtisches Leihhaus,
jetzt Schulamt und Wohnhaus
Philipp OttoSimon Gieß
Caspar Gran
1865D-5-63-000-1343Klassizismus
Königstraße 96WohnhausArchitekturbüro Peringer und Rogler
Friedrich Weltrich
Ebert und Groß
Elias Cohn KönigsbergerCaspar Gran
Melchior Kiesel
18. Jhr.D-5-63-000-644Klassizismus
Maxstraße 27aEhemaliges Fabrikgebäude, jetzt Wohn- und GeschäftshausCaspar GranWolf EhrmannCaspar Gran1860D-5-63-000-901Klassizismus
Rudolf-Breitscheid-Straße 4Wohn- und GeschäftshausCaspar GranChristoph BlutharschCaspar Gran1840ehem. D-5-63-000-1152Klassizismus
Schirmstraße 1WohnhausSimon Gieß
Caspar Gran
Johann Peter KäppnerSimon Gieß
Caspar Gran
1852D-5-63-000-1198Klassizismus
Neurenaissance
Schulhof 3SynagogeBernhard Solger
N.N.
FiordaCaspar Gran1865
1617
Bruchstein
Schwabacher Straße 12Wohn- und GeschäftshausCaspar GranJohann GerstendörferCaspar Gran
Melchior Kiesel
1845D-5-63-000-1219Klassizismus
Untere Fischerstraße 16WohnhausSimon Gieß
Friedrich Weltrich
Paulus WürschingSimon Gieß
Caspar Gran
1847D-5-63-000-1410Klassizismus
Untere Fischerstraße 18Wohnhaus in EcklageSimon Gieß
Friedrich Weltrich
Christoph KirchdörferSimon Gieß
Caspar Gran
1847D-5-63-000-1411Klassizismus

Außerdem:

Siehe auch

  • Gran, Namensklärung

Einzelnachweise

  1. Stadtmagistrat Fürth: Akte über Bürgeraufnahmegesuch des Maurergesellen Kaspar Gran von Bruckberg, K. Ldg. Ansbach, StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/G 46
  2. Schulzeugnis der "Königl. Localinspektion" vom 1. April 1828
  3. Lehrbrief vom 06.05.1831, ausgestellt vom Königlich Bayerischen Landgericht Ansbach
  4. Zeugnis „Koenigl. Festungsbau Direction Ingolstadt“ vom 7. April 1835, Unterschrift Ingenieur-Oberst v. Becker
  5. Zeugnis für Maurer und Steinhauer Caspar Gran von Mauerermeister Caspar Stallwitz mit Richtigkeitsbestätigung durch den Bürgermeister Wucherer vom 13. Februar 1837
  6. “Examinations-Note für den Mauerer Gesellen Kaspar Gran von Bruckberg, Königl. Kreisbau Bureau Ansbach“ vom 14. April 1837, Unterschriften Ott (k. Regierungs- u. Kreisbaurat), Schulz
  7. Änderung im Originaldokument, gestrichen wurde Jaeger
  8. Zeugnis der Schmidt’schen Vorausregulierung des Kgl. Kreis- und Stadtgerichts Fürth vom 23. Juni 1835
  9. Urkundlicher Sterbeschein des Magistrats der Stadt Fürth vom 24. März 1866; die Stadt führte als Polizeibehörde das Sterberegister der ehem. freien Gemeinde

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