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=== Bau des Güterbahnhofs<ref>Stadtmagistrat Fürth: „Akte über die Anordnung eines Schiedsgerichts zur Beurtheilung der Entschädigungsansprüche gegen den Maurermeister Caspar Gran wegen verzoegerter Bauführung des Eisenbahnhofs in Fürth, 1847“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 69/6</ref> === | === Bau des Güterbahnhofs<ref>Stadtmagistrat Fürth: „Akte über die Anordnung eines Schiedsgerichts zur Beurtheilung der Entschädigungsansprüche gegen den Maurermeister Caspar Gran wegen verzoegerter Bauführung des Eisenbahnhofs in Fürth, 1847“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 69/6</ref> === | ||
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Die Stadt Fürth errichtete [[1847]] unmittelbar neben dem [[Ludwigsbahnhof]] einen Güterbahnhof, der zur Anbindung des Gütertransports an die [[Ludwig-Süd-Nord-Bahn]] dienen sollte. Die Maurerarbeiten übernahm Maurermeister Caspar Gran mit Fertigstellungstermin Ende Juni für die Akkordsumme von 7.350 fl. Beim Bau gab es einige Differenzen, insbesondere wegen des sich entwickelnden Bauverzugs. Der Stadtbaurat [[Friedrich Weltrich]] beklagte im Vermerk vom 7. August 1847, dass Gran nicht seinen Obliegenheiten nachkommen würde, um den Bau - wie bereits mehrfach besprochen - zu beschleunigen. Er befürchtete, dass der Bau bis Mitte September ''„unmöglich unter Dach gebracht, noch viel weniger, wie es beabsichtigt war, auch der innere Ausbau vollendet werden kann.“'' Tags zuvor gab der Zimmermeister [[Matthäus Schelter]] beim Polizeioffizianten Kreppel zu Protokoll, dass er längst das Holz für die Zimmerarbeiten des Neubaus im Wert von 2.700 fl. bereithält und jeder Verzug ihm einen ansehnlichen Verlust durch Zinsen beschere. Er stellte den Antrag, dass er für jede weiter nutzlos verlaufende Woche eine Entschädigung von 10 Gulden von demjenigen verlange, der am Verzug schuld ist. Mit dem Antrag von Schelter konfrontiert, führte Gran eine Reihe von Gründen an, wonach die Verzögerungen nicht in seiner Schuld lägen, und verwahrte sich gegen den Anspruch. Am 9. September entschied der Stadtmagistrat ([[Franz Joseph von Bäumen|Bäumen]], [[Adolph Schönwald|Schönwald]], Koeppel) „im Wege kollegialer Bewertung“, die Differenzen durch ein Schiedsgericht klären zu lassen. | Die Stadt Fürth errichtete [[1847]] unmittelbar neben dem [[Ludwigsbahnhof]] einen Güterbahnhof, der zur Anbindung des Gütertransports an die [[Ludwig-Süd-Nord-Bahn]] dienen sollte. Die Maurerarbeiten übernahm Maurermeister Caspar Gran mit Fertigstellungstermin Ende Juni für die Akkordsumme von 7.350 fl. Beim Bau gab es einige Differenzen, insbesondere wegen des sich entwickelnden Bauverzugs. Der Stadtbaurat [[Friedrich Weltrich]] beklagte im Vermerk vom 7. August 1847, dass Gran nicht seinen Obliegenheiten nachkommen würde, um den Bau - wie bereits mehrfach besprochen - zu beschleunigen. Er befürchtete, dass der Bau bis Mitte September ''„unmöglich unter Dach gebracht, noch viel weniger, wie es beabsichtigt war, auch der innere Ausbau vollendet werden kann.“'' Tags zuvor gab der Zimmermeister [[Matthäus Schelter]] beim Polizeioffizianten Kreppel zu Protokoll, dass er längst das Holz für die Zimmerarbeiten des Neubaus im Wert von 2.700 fl. bereithält und jeder Verzug ihm einen ansehnlichen Verlust durch Zinsen beschere. Er stellte den Antrag, dass er für jede weiter nutzlos verlaufende Woche eine Entschädigung von 10 Gulden von demjenigen verlange, der am Verzug schuld ist. Mit dem Antrag von Schelter konfrontiert, führte Gran eine Reihe von Gründen an, wonach die Verzögerungen nicht in seiner Schuld lägen, und verwahrte sich gegen den Anspruch. Am 9. September entschied der Stadtmagistrat ([[Franz Joseph von Bäumen|Bäumen]], [[Adolph Schönwald|Schönwald]], Koeppel) „im Wege kollegialer Bewertung“, die Differenzen durch ein Schiedsgericht klären zu lassen. | ||
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So erhielt der städtische Baurat [[Philipp Otto|Otto]] den Auftrag, den Gran’schen Kalkofen zu begutachten. Der ließ sich Zeit - erst am 13. Mai 1864 gab er seine Stellungnahme ab. Einerseits wollte er kaum Belästigungen wahrgenommen haben, andererseits hatte er doch ''„eine unangenehme Verbreitung dieses Rauches über den südlichen Stadttheil beobachtet, die aus Rücksicht für die dortigen Bewohner eine Beseitigung der Ursachen vom polizeilichen Standpunkte rechtfertigen dürfte.“'' Als Abhilfe schlug er vor, einen Kamin auf den Ofen zu errichten und einen geeigneten Betrieb durchzuführen. Zur weiteren Prüfung sollte Gran einen Plan des vorhandenen Kalkofens und eine Betriebsbeschreibung vorlegen. Dieser erklärte nach Vorladung am 24. Mai allerdings darauf zu verzichten, weil ''„bereits 2 Brennöfen in der Nähe von [[wikipedia:Altenberg (Oberasbach)|Altenberg]] in Angriff genommen, welche innerhalb 6 - 8 Wochen vollendet sein werden und bis wohin sodann der in Frage stehende Kalkofen außer Betrieb gesetzt wird.“''<br /> | So erhielt der städtische Baurat [[Philipp Otto|Otto]] den Auftrag, den Gran’schen Kalkofen zu begutachten. Der ließ sich Zeit - erst am 13. Mai 1864 gab er seine Stellungnahme ab. Einerseits wollte er kaum Belästigungen wahrgenommen haben, andererseits hatte er doch ''„eine unangenehme Verbreitung dieses Rauches über den südlichen Stadttheil beobachtet, die aus Rücksicht für die dortigen Bewohner eine Beseitigung der Ursachen vom polizeilichen Standpunkte rechtfertigen dürfte.“'' Als Abhilfe schlug er vor, einen Kamin auf den Ofen zu errichten und einen geeigneten Betrieb durchzuführen. Zur weiteren Prüfung sollte Gran einen Plan des vorhandenen Kalkofens und eine Betriebsbeschreibung vorlegen. Dieser erklärte nach Vorladung am 24. Mai allerdings darauf zu verzichten, weil ''„bereits 2 Brennöfen in der Nähe von [[wikipedia:Altenberg (Oberasbach)|Altenberg]] in Angriff genommen, welche innerhalb 6 - 8 Wochen vollendet sein werden und bis wohin sodann der in Frage stehende Kalkofen außer Betrieb gesetzt wird.“''<br /> | ||
Da meldete sich am 23. Juni das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten zu Wort. Der Vorstand, [[Eduard Mayer|Dr. Eduard Mayer]] gab zu Protokoll, dass dringend und unverzüglich der Kalkbrennofen aus der Nähe der Stadt entfernt werden soll oder wirksame Abhilfemaßnahmen zu ergreifen sind; nach ihm unterschrieben alle Gemeindebevollmächtigten diese Forderung. So beschloss nun der Stadtmagistrat am 2. Juli 1864 (Unterschriften [[Adolf John|John]] und [[Philipp Otto|Otto]]), dass ''„ein längeres Bestehen dieses Kalkofens als bis zu dem von ihm selbst bezeichneten Termin, welcher am 5. d. M. endigt nicht gestattet werden kann“.'' | Da meldete sich am 23. Juni das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten zu Wort. Der Vorstand, [[Eduard Mayer|Dr. Eduard Mayer]] gab zu Protokoll, dass dringend und unverzüglich der Kalkbrennofen aus der Nähe der Stadt entfernt werden soll oder wirksame Abhilfemaßnahmen zu ergreifen sind; nach ihm unterschrieben alle Gemeindebevollmächtigten diese Forderung. So beschloss nun der Stadtmagistrat am 2. Juli 1864 (Unterschriften [[Adolf John|John]] und [[Philipp Otto|Otto]]), dass ''„ein längeres Bestehen dieses Kalkofens als bis zu dem von ihm selbst bezeichneten Termin, welcher am 5. d. M. endigt nicht gestattet werden kann“.'' | ||
[[Datei:Kalkbrennerei Gran 1864.png| | [[Datei:Kalkbrennerei Gran 1864.png|mini|400px|left|Fürther Tagblatt vom 24. Juli 1864]] | ||
Daraufhin bat Gran die Frist um 2 bis 3 Wochen zu verlängern, bis der neue Kalkofen in Betrieb geht; der Stadtmagistrat jedoch bestand mit Beschluss vom 7. Juli darauf, dass die Kalkbrennerei sofort einzustellen ist. Aber Maurermeister Caspar Gran ignorierte diese Anordnung und führte kaltschnäuzig den Betrieb fort. Bereits am 15. Juli zeigte der Magistrat die Missachtung seiner Verfügung dem Herrn Vertreter der Staatsanwaltschaft am kgl. Stadtgericht an. Durch Urteil des Stadtgerichts vom 5. August 1864 (Unterschrift Berthold) wurde Gran wegen unbefugter Gewerbeausübung nach Art. 208 des Polizeistrafgesetzbuches (PStGb) von 1861<ref>Polizeistrafgesetzbuch für das Königreich Bayern vom 10. November 1861 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV002866469/ft/bsb10726538?page=136 online]</ref> zur Zahlung einer Geldstrafe von 10 fl. und zur Kostentragung des Verfahrens verpflichtet. Parallel wies der Vertreter der Staatsanwaltschaft darauf hin, dass es der Polizeibehörde überlassen bleibt, von ihrem Recht nach Art. 208 letzter Absatz Gebrauch zu machen, d. h. den unberechtigten Betrieb einzustellen. Dafür schlug Baurat Otto vor, die Schüröffnungen zu vermauern und zu versiegeln. Am 11. August beschloss der Stadtmagistrat (Unterschriften John und [[Julius Wilhelm Aldinger|Aldinger]]), dass Gran innerhalb 24 Stunden das Kalkbrennen einstellen soll, andernfalls ''„die Vermauerung der Thüröffnung seines Ofens auf seine Kosten von Polizey wegen vorgenommen wird“''. Auf die Vorladung zur Beschlusseröffnung reagierte Kaspar Gran nicht, trotz mehrfacher Aufforderung durch verschiedene Polizeisoldaten erschien er nicht. Erst am 13. August nachmittags um 5 Uhr ging Gran zum Magistrat, um den Beschluss durch Unterschrift zu quittieren. | Daraufhin bat Gran die Frist um 2 bis 3 Wochen zu verlängern, bis der neue Kalkofen in Betrieb geht; der Stadtmagistrat jedoch bestand mit Beschluss vom 7. Juli darauf, dass die Kalkbrennerei sofort einzustellen ist. Aber Maurermeister Caspar Gran ignorierte diese Anordnung und führte kaltschnäuzig den Betrieb fort. Bereits am 15. Juli zeigte der Magistrat die Missachtung seiner Verfügung dem Herrn Vertreter der Staatsanwaltschaft am kgl. Stadtgericht an. Durch Urteil des Stadtgerichts vom 5. August 1864 (Unterschrift Berthold) wurde Gran wegen unbefugter Gewerbeausübung nach Art. 208 des Polizeistrafgesetzbuches (PStGb) von 1861<ref>Polizeistrafgesetzbuch für das Königreich Bayern vom 10. November 1861 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV002866469/ft/bsb10726538?page=136 online]</ref> zur Zahlung einer Geldstrafe von 10 fl. und zur Kostentragung des Verfahrens verpflichtet. Parallel wies der Vertreter der Staatsanwaltschaft darauf hin, dass es der Polizeibehörde überlassen bleibt, von ihrem Recht nach Art. 208 letzter Absatz Gebrauch zu machen, d. h. den unberechtigten Betrieb einzustellen. Dafür schlug Baurat Otto vor, die Schüröffnungen zu vermauern und zu versiegeln. Am 11. August beschloss der Stadtmagistrat (Unterschriften John und [[Julius Wilhelm Aldinger|Aldinger]]), dass Gran innerhalb 24 Stunden das Kalkbrennen einstellen soll, andernfalls ''„die Vermauerung der Thüröffnung seines Ofens auf seine Kosten von Polizey wegen vorgenommen wird“''. Auf die Vorladung zur Beschlusseröffnung reagierte Kaspar Gran nicht, trotz mehrfacher Aufforderung durch verschiedene Polizeisoldaten erschien er nicht. Erst am 13. August nachmittags um 5 Uhr ging Gran zum Magistrat, um den Beschluss durch Unterschrift zu quittieren. | ||
Version vom 23. Oktober 2020, 07:49 Uhr
- Vorname
- Johann Caspar
- Nachname
- Gran
- Geschlecht
- männlich
- Geburtsdatum
- 20. Januar 1811
- Geburtsort
- Bruckberg
- Todesdatum
- 23. Mai 1875
- Todesort
- Fürth
- Beruf
- Architekt, Maurermeister, Gemeindebevollmächtigter
- Religion
- evangelisch, freireligiös
Caspar Gran (geb. am 20. Januar 1811 in Bruckberg[1], gest. 23. Mai 1875 in Fürth[2][3]) war ein Fürther Maurermeister, Architekt und Gemeindebevollmächtigter.[4]
Sein Vater Johann Paul Gran war Maurermeister und Gemeindevorsteher in Bruckberg.
Leben
Johann Caspar Gran (genannt "Caspar Gran") besuchte von 1817 bis 1824 die Werktagsschule und ging bis 1. April 1828 in die Sonntagsschule.[5] In der Zeit vom 19. April 1828 bis zum 6. Mai 1831 absolvierte er seine Lehre in der "Maurer- und Steinhauerprofession" bei seinem Vater in Bruckberg "mit Fleiß und Pünktlichkeit". In der Prüfung vom 4. Mai wurde er vom Königlichen Bauinspektor Spindler zu Ansbach als tüchtig befunden und zum Gesellen gesprochen.[6]
Danach begab sich Gran auf Wanderschaft, die durch seine Militärzeit unterbrochen wurde. Nach den Angaben im Abschiedsbrief, der ihm ausgestellt wurde, weil er für sich einen Ersatzmann gestellt hatte, war er vom 27. März 1833 bis zum 4. August 1836, „mithin drei Jahre, vier Monat, 7 Tage“, aktiver Soldat im k. b. Infanterieregiment Pappenheim in Ingolstadt. Für einen wesentlichen Teil dieser Zeit, vom 16. April 1833 bis zum 15. Dezember 1834, wurde er zum Bau der Fronte II-III der Festung Ingolstadt abgegeben, war aber fast ununterbrochen in der 1. Arbeitsbrigade des Festungsbaus beim Bau des Reduit Nr. IV als Steinhauer eingesetzt, wo er „sich stets als ein fleißiger und brauchbarer Arbeiter bewiesen und sich einer sehr guten Aufführung belobt gemacht“ hatte.[7] In der letzten Phase seiner Wanderschaft stand Gran bis zum 12. Februar 1837 beim Maurermeister Caspar Stallwitz in Gunzenhausen in Arbeit.[8]
Am 20. Februar 1837 unterzog er sich dem Bauhandwerker-Examen bei der königlichen Regierung des Rezatkreises. Mit Prüfungszeugnis vom 14. April wurde er zur selbstständigen Ausübung seines Gewerbes als befähigt befunden.[9]
Danach stellte Gran am 5. Mai 1837, zusammen mit der Fürther Maurermeisterswitwe Johanna Karolina Schmidt, geborene Schultheiss[10], ein Bürgeraufnahmegesuch. Dieses beinhaltete zur Ansässigmachung die Verehelichung mit der Witwe Schmidt und die Verleihung der Konzession für das Maurergewerbe, auf welche diese, ererbt von ihrem 1835 im Alter von 26 Jahren verstorbenen Mann, dem Maurermeister Josef Schmidt, zu Gunsten von Gran verzichtete. Als vorhandenes Vermögen zur Begründung des Wohnsitzes gab Gran an, dass er 400 fl. (Gulden) nebst einer „Ausfertigung“ im Wert von 200 fl., die Mitgabe seines Vaters, besitzt und seine Braut 300 fl. in bar, eine standesgemäße Ausstattung und das nötige Handwerkszeug mit in die Ehe bringt.
Den Komparenten wurde jedoch die Beibringung weiterer Nachweise aufgegeben. Gran musste noch Taufzeugnis und Übersiedlungsattest ausfertigen lassen, die Witwe Schmidt hatte ein Sterbeattest ihres Ehemanns vorzulegen und ihre Vermögensangaben zu belegen. Am 11. Mai wurde auch der Distriktvorsteher Georg Friedrich Emmerling vorgeladen und zum Leumund der Witwe vernommen, der ihre Tadellosigkeit bestätigte. Schmidt übergab am 29. Mai die verlangten Nachweise, nur den Geldnachweis lieferte sie einen Tag später. In einer Auflistung durch die „Gerichts Taxidorin“ Maria Catharina Schulte wurde der Wert der Mobilien auf 641 Gulden bestimmt. Dennoch kontrollierte eine städtische Deputation (Sekretär Friedrich Wilhelm Hommel, Kanzlist Fischer) in der Wohnung das Verzeichnis Stück für Stück. Das Gutachten über das Handwerkszeug vom 26. Mai stellte der Vorsteher der Zimmermeister Johann Wunderlich auf, der einen Wert von 316 f. (Gulden) 48 Xr. (Kreuzer) feststellte. Beim Bargeldnachweis[11] stellte sich schließlich heraus, dass die angegebenen 300 Gulden das Heiratsgut des Verstorbenen waren, welches aber seine Eltern resp. Mutter noch schuldig geblieben sind.
Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am 3. Juli 1837 den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Schmidt zu gestatten. Der Beschluss wurde ihm vorlesend am 8. Juli eröffnet und er aufgefordert, seine gemeindlichen Abgaben selbst zu bestimmen. Caspar Gran erklärte sich bereit, 1 Gulden Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 48 Xr. zu leisten und 4 Xr. wöchentliches Almosen zu erbringen. Als Aufnahmegebühr hatte er 15 Gulden zu entrichten. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme wurde am 9. Juli per Anschlag ausgeführt. Nachdem der Magistratsbeschluss Rechtskraft erlangt hatte, erfolgte am 17. August 1837 unter Teilnahme der Vorsteher des vereinigten Maurer-, Zimmerer- und Pflasterergewerbes Johann Wunderlich und Jacob Blutharsch bei Zahlung des herkömmlichen Ladengelds von 4 f. die Eintragung in das Meisterbuch. Danach, am 25. August, musste sich Gran in vollständiger Uniform und in Waffen beim „Koenigl. Commando des Landwehr Infanterie Regiments“ vorstellen, wo er bei der „Artillerie Compagnie des Bataillons […] einrangiert“ wurde. Endlich nun, am 28. August 1837, wurde ihm die polizeiliche Erlaubnis zur Niederlassung als Bürger, zur Verehelichung sowie für die Gewerbekonzession erteilt.
Laut Adressbüchern gehörte Caspar Gran ab dem Jahr 1846 das bereits 1817 vom Drechslermeister Ernst Röser[12] erbaute Haus Nr. 408 a (zuvor „An der Nürnberger Landstraße” mit Nr. 543 b, später mit „Königsstraße” 69 bezeichnet); an dieser Stelle befindet sich die heutige Nürnberger Straße 2. Die Familie selbst wohnte bis 1847 im sog. Langen Haus[13], dann in der „Königsstraße” 81[14] (heute Nürnberger Straße 26), bis sie in dieses Haus umzog.
Im Jahr 1861 beantragte Gran beim Landgericht Nürnberg, eine Feldbacksteinbrennerei in Altenberg zu errichten. Der Gemeindeausschuss von Oberasbach war dagegen, hatte jedoch keine tragfähigen Gründe zur Verhinderung des Vorhabens. So entstand westlich des Ortes Altenberg, zwischen dem sogenannten Turmhügel und der Zirndorfer Straße, auf dem wohl anfänglich gepachteten Acker der Zirndorfer Maurergeselleneheleute Michael und Barbara Schuh[15], die erste gewerbliche Ziegelproduktion im Oberasbacher Gebiet. Kurze Zeit später, im Jahr 1864, kaufte Gran, zuerst zusammen mit dem Fabrikbesitzer Johann Caspar Meyer aus Fürth, von dem er ein Jahr später dessen Hälfte erwarb, auch den Acker des Altenberger Bauern Leonhard Lorenz westlich der Zirndorfer Straße.[16][17] Dabei wurden anfänglich die Ziegel in Erdmeilern unter Verwendung von Steinkohlengrus gebrannt. Bald darauf entstanden in der Gegend eine Reihe von Ziegeleien anderer Unternehmer. Die 1882 vom Fürther Privatier Georg Hessel gegründete Dampfziegelei hieß später Ziegelei Ludwig Gran[18], deren Betrieb 1920 eingestellt und die Anlagen abgebrochen wurden.[19]
Seine Ehefrau Johanna Karolina Gran verstarb am 31. Dezember 1865 an „Wassersucht“, sie wurde am 2. Januar 1866 auf dem Friedhof an der Nürnberger Straße beerdigt.[20] Minderjährige Kinder waren nicht vorhanden; Caspar Gran verheiratete sich aber wieder. Um das „Copulationsattest“ zu erhalten erschien er am 28. März 1866 zusammen mit der 23 Jahre alten, ledigen Maria Wilhelmina Nützel, legitimierte eheliche Tochter des kgl. Forstwarts Wilhelm Nützel von Bruckberg, beim städtischen Polizeioffiziant Ott, übergab die erforderlichen Zeugnisse und bat um Erteilung. Die Wiederverehelichung wurde postwendend genehmigt, das Attest am 31. März mit Unterschrift des rechtskundigen Magistratsrat Haller ausgestellt.[21] Da sich Gran wohl seit längerem zur freireligiösen Bewegung bekannte, wollte er sich in Frankfurt am Main trauen lassen. Dazu wurde ihm vom Stadtmagistrat am 20. April noch ein gesondertes Zeugnis ausgestellt. Wegen Verhinderung des Frankfurter Predigers fand aber die Trauung am Sonntag, den 22. April 1866 in Heidelberg statt, die der freireligiöse Prediger von Mannheim und Heidelberg Carl Scholl vollzog und im Trauungsschein beurkundete.
Drei Jahre später erklärte Gran am 3. Juni 1869, wiederum beim Polizeioffiziant Ott, zusammen mit seiner bereits nach freireligiösem Zeremoniell verheirateten, unterdes 26 Jahre alten Gattin, die sich - unter Übergabe ihres Taufzeugnisses - als ledige Maria Wilhelmina Frank, geboren in Frommetsfelden, Tochter der verstorbenen ledigen Sibylla Margaretha Frank, auswies, dass er wegen seiner Zugehörigkeit zur freien Gemeinde nun die Zivilehe nach dem neuen Gesetz vom 2. Mai 1868[22] anstrebe und bat, das dazu nötige Zeugnis auszufertigen. Der Stadtmagistrat erließ am 9. Juni die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung. Einsprüche erfolgten nicht, so dass das Verehelichungszeugnis am 6. Juli 1869 ausgestellt wurde.
Gran engagierte sich für die linksliberale Fürther Volkspartei; so war er Wahlmann der Volkspartei für den 4. Wahlbezirk (5. Stadtdistrikt) zu den Wahlen am 25. November 1869 zum 24. Landtag des Königreichs Bayern[23] und Ersatzmann bei den Gemeindewahlen im Dezember 1869[24], die nach der neuen Gemeindeordnung vom 29. April 1869 durchgeführt wurde. Als der Gemeindebevollmächtigte Max Neubauer im Dezember 1869 zum bürgerlichen Magistratsrat gewählt wurde, rückte Gran in das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten nach. Nach 3 Jahren, als wieder ein Drittel durch Losentscheid ausscheiden musste, traf es auch Gran.[25]
Caspar Gran erlitt Anfang Mai 1875 einen Unfall[26], er starb am 23. Mai 1875 an inneren Verletzungen.[27] Erst tags zuvor begab sich der königlich bayerische Notar Eduard Graf zu Fürth „auf Ersuchen in die Behausung Königstrasse Nummer 69 über eine Stiege dahier, traf daselbst die mir nach Namen, Stand und Wohnort bekannten Maurermeistersehegatten Herrn Kaspar und Frau Maria Wilhelmine Gran, geborene Nützel in Fürth und erhielt von denselben den Auftrag, den Erbvertrag [...] zu beurkunden”.[28] Mehr als die Grundsätze der Erbteilung konnte offenbar nicht mehr geregelt werden.
Im November des gleichen Jahres verkaufte seine Witwe auf der Gran'schen Ziegelei in Altenberg Pferde und Gerätschaften.[29] Durch Beschluss des Stadtmagistrats Fürth vom 14. November 1878 wurde der Maurermeisterswitwe Wilhelmine Gran ohne Gebühr das Bürgerrecht verliehen. Im Folgejahr ist im Adressbuch die Witwe Wilhelmine Gran noch als Besitzerin des Hauses Königstraße 69 ausgewiesen, aber 1880 gehörte es der Ziegeleibesitzersgattin Maria Wilhelmine Heßel in Neumühle (Oberasbach) - die Witwe Gran hatte nämlich den o. g. Joh. Georg Hessel, einen "Holzgalanteriewaarenfabrikanten" aus Nürnberg, geheiratet.[30]
Erbregelung
Caspar Gran hinterließ neben seiner Witwe Wilhelmine insgesamt vier eheliche Kinder: Den erstehelichen Sohn Johann Leonhard Gran, Maurermeister in Fürth, und die drei zweitehelichen, sämtlich minderjährigen Kinder Marie Margarethe (geb. 24. Oktober 1868 in Fürth), Kaspar Ludwig (geb. 12. August 1873 in Fürth) und Mathilde Gran (geb. 31. Mai 1875 in Fürth, kurz nach dem Tod des Vaters). Im Erbvertrag vom 22. Mai 1875[28], aufgenommen am Sterbebett, bestimmte Gran, dass sein Sohn Leonhard den Pflichtanteil erhalten, seine zweite Ehefrau und ihre Kinder aber den ganzen übrigen Betrag des Nachlasses erben sollen. Das hieß im Grundsatz, Leonhard Gran erhält einen Anteil von 10 %, Witwe Wilhelmine und die drei Kinder jeder jeweils einen von 22,5 %.
Im Detail war aber die Nachlassregulierung schwierig, da sich die Parteien anfänglich nicht einigen konnten. Insbesondere über die Höhe des Nachlasses wurde gestritten, sodass eine Versteigerung der Liegenschaften anberaumt, aber mangels Interessenten aufgehoben wurde. Daraufhin kam es schließlich zur Einigung, die am 19. Oktober 1875 als Erbvergleich beurkundet wurde, bei dem als gerichtlich bestellter Vormund über die drei minderjährigen Kinder der Drechslermeister Daniel Waldmann beteiligt war. Der Bruttowert der Erbmasse wurde auf 100.000 Gulden festgelegt. Diese bestand aus den Fürther Immobilien Peterstraße 1 und 2 im Wert von 50.000 f. und dem Fürther Anwesen Königsstraße 69 mit den Altenberger Häusern Nr. 69 und 70 (diese mit größerer Grundstücksfläche von zusammen 5,74 Tagwerk, ca. 2 ha) in Oberasbach im Wert von 50.000 f.
Dagegen lasteten auf den Fürther Immobilien folgende Hypothekenschulden:
- Königsstraße 69 (Vorgängergebäude der heutigen Nürnberger Straße 2)
- 8.000 f. des Fürther Maschinenfabrikanten Johann Wilhelm Engelhardt
- 3.372 f. 60 Xr. des Leonhard Gran
- 3.425 f. des Nürnberger Chemikers und Farbenfabrikanten Karl Puscher
- Peterstraße 1 und 2 (heute Gustav-Schickedanz-Straße 1 und 3)
- 8.000 f. der Fürther Glasbelegersehegatten Paulus und Anna Kundinger
- 14.800 f. des Fürther königl. Advokaten Ulrich Bögner
- 10.425 f. des Nürnberger Chemikers und Farbenfabrikanten Karl Puscher
Im Ergebnis der Teilung erhielt Leonhard Gran die Häuser Peterstraße 1 und 2 und Wihelmine Gran das Fürther Anwesen Königsstraße 69 und die Altenberger Anwesen Hausnummer 69 und 70. Der genaue Wertausgleich wurde durch jeweilige Übernahme der Hypotheken geregelt; für die Kinder hatten Leonhard Gran für 8.000 f. und Wilhelmine für 27.100 f. die Pflicht übernommen, diese mit 4,5 % Verzinsung bei Aufkündigung in frühesten 6 Jahren auszuzahlen.[31]
Werke Architekt
Werke Maurermeister
Bau des Güterbahnhofs[32]
Die Stadt Fürth errichtete 1847 unmittelbar neben dem Ludwigsbahnhof einen Güterbahnhof, der zur Anbindung des Gütertransports an die Ludwig-Süd-Nord-Bahn dienen sollte. Die Maurerarbeiten übernahm Maurermeister Caspar Gran mit Fertigstellungstermin Ende Juni für die Akkordsumme von 7.350 fl. Beim Bau gab es einige Differenzen, insbesondere wegen des sich entwickelnden Bauverzugs. Der Stadtbaurat Friedrich Weltrich beklagte im Vermerk vom 7. August 1847, dass Gran nicht seinen Obliegenheiten nachkommen würde, um den Bau - wie bereits mehrfach besprochen - zu beschleunigen. Er befürchtete, dass der Bau bis Mitte September „unmöglich unter Dach gebracht, noch viel weniger, wie es beabsichtigt war, auch der innere Ausbau vollendet werden kann.“ Tags zuvor gab der Zimmermeister Matthäus Schelter beim Polizeioffizianten Kreppel zu Protokoll, dass er längst das Holz für die Zimmerarbeiten des Neubaus im Wert von 2.700 fl. bereithält und jeder Verzug ihm einen ansehnlichen Verlust durch Zinsen beschere. Er stellte den Antrag, dass er für jede weiter nutzlos verlaufende Woche eine Entschädigung von 10 Gulden von demjenigen verlange, der am Verzug schuld ist. Mit dem Antrag von Schelter konfrontiert, führte Gran eine Reihe von Gründen an, wonach die Verzögerungen nicht in seiner Schuld lägen, und verwahrte sich gegen den Anspruch. Am 9. September entschied der Stadtmagistrat (Bäumen, Schönwald, Koeppel) „im Wege kollegialer Bewertung“, die Differenzen durch ein Schiedsgericht klären zu lassen.
Jede der Parteien hatte einen Sachverständigen als Schiedsrichter zu benennen. Da Gran keinen aus der Klasse der Fürther Werkleute vorschlagen durfte, bestellte er den kgl. Baukondukteur und Wegemeister Jacob Schneider zu Nürnberg. Die Stadt Fürth berief den Nürnberger Stadtbaurat Bernhard Solger und die königliche Bezirks-Bauinspektion Nürnberg wurde von seinem Vorstand Albert Frommel vertreten. Am 9. Oktober 1847 versammelte sich das Schiedsgericht nach einer Ortsbesichtigung im Dienstzimmer des 1. Bürgermeisters. Der technische Baurat Weltrich nahm wegen Krankheit nicht teil, zeitweise wurde der Maurermeister Gran zu Erläuterungen vorgerufen. Eingehend wurden die drei Gründe, die Gran zu seiner Entschuldigung vorbrachte, erörtert: die verspätete Genehmigung der Baupläne, die ungenügende Leistung von Abschlagszahlungen und die vorgeschriebene Anwendung gelber Steine, die schwer zu bekommen waren. Aber von allen drei vorgebrachten Entschuldigungsgründen konnten die Schiedsrichter übereinstimmend keinen einzigen herausfinden, die Gran berechtigten, von den klaren Bestimmungen der „Akkord-Bedingungen“ abzuweichen und er daher die „auf Saumseligkeit in dem Betriebe des Baues gesetzten Strafen und Einschreitungen auf seine Kosten und Gefahr verwirkt habe“. Allerdings waren die Schiedsrichter einhellig der Ansicht, dass es für den Abschluss der Baumaßnahme am förderlichsten ist, wenn sich der Magistrat mit dem „Akkordanten“ Gran auf gütlichem Wege über die weitere Bauausführung verständigt. Dazu hatte Gran in kurzer Frist Vorschläge zu machen. Die Kommissions-Diäten der drei Techniker von 16 f. 30 Xr. wurden dem Maurermeister auf Weisung von Bürgermeister Bäumen sogleich bei der nächsten Wochenabschlagszahlung abgezogen.
Am 4. November 1847 machte der Maurermeister Gran, der in dieser Zeit offenbar in finanzieller Bedrängnis war, noch den Versuch, die Kaution von 10 Prozent der Akkordsumme, also 735 f., die ihm bei der ersten Abschlagszahlung in Abzug gebracht wurde, sofort ausbezahlt zu bekommen. Die Bürgschaft dafür wollte der Spiegelfabrikant und Armenpflegschaftsrat Christian Riegel, wohnhaft Helmplatz Hs.-Nr. 163 (alte Hs.-Nr. 170, heute Mühlstraße 24), leisten. Aber noch am gleichen Tag wurde vom Magistrat entschieden, „Gran mit seinem gegen alle Rücksichten der Bescheidenheit anstoßenden Antrage“ abzuweisen.
Der Güterbahnhof wurde 1847 nicht mehr fertig. Im Jahresbericht der Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft für dieses Geschäftsjahr, gehalten am 3. Februar 1848, hieß es, dass er noch nicht vollendet ist, aber Hoffnung darauf im bevorstehenden Frühjahr besteht.[33]
Außerdem
- 1864: Erste Turnhalle des Turnvereins 1860 Fürth (gemeinsam mit Zimmermeister Simon Gieß)[34]
- 1864/1865: Renovierung und Erweiterung der Hauptsynagoge[35]
Zwangsschließung der Gran’schen Kalkbrennerei[36]
Am 2. März 1863 stellte der Maurermeister Caspar Gran beim Stadtmagistrat den Antrag, „auf meinen 12 Morgen [ca. 4,1 ha] haltenden Acker zwischen der Schwabacherstraße und dem Höfener Weg und zwar in der Mitte dieses Ackers einen Kalkbrennofen zu erbauen“.[37] Das Baugesuch wurde kurzerhand ohne Bedenken am 5. März genehmigt, lediglich eingeschränkt mit der Bedingung, „daß der Ofen wieder entfernt wird, wenn in seiner Nähe Wohngebäude errichtet werden“.
Es dauerte nicht lange, da wurden Beschwerden über die Luftverschmutzung laut. Bemerkenswert ist ein längerer Brief des kgl. Bezirksarztes Dr. von Fabrice vom 10. Juli 1863 an den Magistrat der Stadt Fürth, worin er seine, die „sanitätlichen“ Verhältnisse betreffenden, Bedenken vorbringt. Daraus ist zu entnehmen, dass er zusammen mit Professor Dr. Johann Heinrich Bernheim von der Königlichen Gewerb- und Handelsschule eine Ortsbesichtigung unternahm. Er beschrieb den Kalkofen: „… ein thurmartiges 4eckiges Gebäude, welches mehrere Fuß tief unter dem Niveau des umliegenden Feldes aufsteigend 10 bis 12 Fuß [2,9 - 3,5 m] über dem Felde ein großes offen, ohne Rauchfang gebautes Brennloch zeigt, in welche Kalksteine und Heizmaterial (meist Steinkohlen) geworfen werden; so daß der gebrannte Kalk am Fuße des Thurms aus 4 Ziehlöchern herausgebracht wird. […] Der Gran’sche Ofen wird , wie wir erfuhren, continuirlich im Brande erhalten …“.[38] Aufgrund der niedrigen Bauweise breitete sich der Rauch über bodennahe Luftschichten aus, auch eine Menge feiner Kalkteile wurden verweht. Fabrice gibt seine Beobachtungen an: „Mehrmals hatte ich bei Gängen in jener Richtung bemerkt, welch eine Masse von dickem Rauch von dem Kalkofen bei südöstlicher, südlicher und südwestlicher Windströmung auf weite Entfernung hin und in großer Ausdehnung verbreitet wird. Eine große Menge von bewohnten Häusern, worunter besonders auch das Krankenhaus, wird von diesem widrigen Dampfe erreicht; die südlichen Strassen so wie die Wege in der südlichen Umgebung der Stadt werden dadurch eingequalmt.“ Bei seinen weiteren Ausführungen stützt sich Fabrice auf Dr. Pappenheims „Handbuch der Sanitätspolizei“[39], verweist darauf, dass selbst der Garten des Stadtkommissärs, Herr Regierungsrat Franz Franz, zu leiden hat, und fordert, „die reichlich zu Gebot stehenden Mittel zur Hebung der gerügten Übelstände in Anwendung zu bringen.“
So erhielt der städtische Baurat Otto den Auftrag, den Gran’schen Kalkofen zu begutachten. Der ließ sich Zeit - erst am 13. Mai 1864 gab er seine Stellungnahme ab. Einerseits wollte er kaum Belästigungen wahrgenommen haben, andererseits hatte er doch „eine unangenehme Verbreitung dieses Rauches über den südlichen Stadttheil beobachtet, die aus Rücksicht für die dortigen Bewohner eine Beseitigung der Ursachen vom polizeilichen Standpunkte rechtfertigen dürfte.“ Als Abhilfe schlug er vor, einen Kamin auf den Ofen zu errichten und einen geeigneten Betrieb durchzuführen. Zur weiteren Prüfung sollte Gran einen Plan des vorhandenen Kalkofens und eine Betriebsbeschreibung vorlegen. Dieser erklärte nach Vorladung am 24. Mai allerdings darauf zu verzichten, weil „bereits 2 Brennöfen in der Nähe von Altenberg in Angriff genommen, welche innerhalb 6 - 8 Wochen vollendet sein werden und bis wohin sodann der in Frage stehende Kalkofen außer Betrieb gesetzt wird.“
Da meldete sich am 23. Juni das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten zu Wort. Der Vorstand, Dr. Eduard Mayer gab zu Protokoll, dass dringend und unverzüglich der Kalkbrennofen aus der Nähe der Stadt entfernt werden soll oder wirksame Abhilfemaßnahmen zu ergreifen sind; nach ihm unterschrieben alle Gemeindebevollmächtigten diese Forderung. So beschloss nun der Stadtmagistrat am 2. Juli 1864 (Unterschriften John und Otto), dass „ein längeres Bestehen dieses Kalkofens als bis zu dem von ihm selbst bezeichneten Termin, welcher am 5. d. M. endigt nicht gestattet werden kann“.
Daraufhin bat Gran die Frist um 2 bis 3 Wochen zu verlängern, bis der neue Kalkofen in Betrieb geht; der Stadtmagistrat jedoch bestand mit Beschluss vom 7. Juli darauf, dass die Kalkbrennerei sofort einzustellen ist. Aber Maurermeister Caspar Gran ignorierte diese Anordnung und führte kaltschnäuzig den Betrieb fort. Bereits am 15. Juli zeigte der Magistrat die Missachtung seiner Verfügung dem Herrn Vertreter der Staatsanwaltschaft am kgl. Stadtgericht an. Durch Urteil des Stadtgerichts vom 5. August 1864 (Unterschrift Berthold) wurde Gran wegen unbefugter Gewerbeausübung nach Art. 208 des Polizeistrafgesetzbuches (PStGb) von 1861[40] zur Zahlung einer Geldstrafe von 10 fl. und zur Kostentragung des Verfahrens verpflichtet. Parallel wies der Vertreter der Staatsanwaltschaft darauf hin, dass es der Polizeibehörde überlassen bleibt, von ihrem Recht nach Art. 208 letzter Absatz Gebrauch zu machen, d. h. den unberechtigten Betrieb einzustellen. Dafür schlug Baurat Otto vor, die Schüröffnungen zu vermauern und zu versiegeln. Am 11. August beschloss der Stadtmagistrat (Unterschriften John und Aldinger), dass Gran innerhalb 24 Stunden das Kalkbrennen einstellen soll, andernfalls „die Vermauerung der Thüröffnung seines Ofens auf seine Kosten von Polizey wegen vorgenommen wird“. Auf die Vorladung zur Beschlusseröffnung reagierte Kaspar Gran nicht, trotz mehrfacher Aufforderung durch verschiedene Polizeisoldaten erschien er nicht. Erst am 13. August nachmittags um 5 Uhr ging Gran zum Magistrat, um den Beschluss durch Unterschrift zu quittieren.
Da lief zwei Tage später, am 15. August, in der Sache ein umfangreicher Schriftsatz als Rekurs an die Regierung von Mittelfranken ein, aufgestellt vom königlichen Advokaten Bögner aus Fürth (übrigens wohnhaft im Gran’schen Haus Nr. 408 b). Im Kern der Ausführungen wird gesagt, dass eine Notwendigkeit für eine sofortige Betriebseinstellung nicht besteht, dafür keine polizeirechtliche Grundlage gegeben ist und wegen der großen Nachteile für die Geschäfte des Maurermeisters der Magistrat nach Art. 30 (5) PStrGb zum Schadenersatz haftbar gemacht wird. Immerhin hatte der Bau des Kalkbrennofens nach Grans Angabe über 1000 fl. gekostet, der mit ausdrücklicher Genehmigung des Magistrats errichtet wurde.
Mit Beschluss des Magistrats vom 22. August 1864 (Unterschrift Haller, Aldinger) wurde dem Rekurs eine aufschiebende Wirkung abgesprochen und angewiesen, die sofortige Betriebseinstellung „von Polizeiwegen durch Vermauerung der Schürlöcher vorzunehmen“. Erst danach wurde verfügt, den Rekurs vom 15. August mit den Magistratsakten der königlichen Regierung in Vorlage zu bringen. Bereits am nächsten Tag, den 23. August, meldete Polizeioffiziant Ott Vollzug, „daß heute in Gegenwart des gehorsamst Unterzeichneten die 4 Schüröffnungen des Gran’schen Kalkofens zugemauert und sodann jede derselben mit 4 amtlichen Siegeln an den Enden einer gekreuzten Schnur versehen worden ist.“
Im Namen seiner Majestät des Königs wies die Regierung von Ansbach am 5. September die Beschwerde des Maurermeisters ab, weil ihrer Auffassung nach die Resolutivbedingung (auflösende Bedingung) der Genehmigung des Stadtmagistrats vom 5. März 1863, „welche im Allgemeinen die Belästigung Dritter durch den zu errichtenden Kalkofen fernzuhalten beabsichtigt, eingetreten ist.“ Dem Caspar Gran wurde die hohe Regierungsentschließung am 13. September mitgeteilt. Abschließend teilte der Vertreter der Staatsanwaltschaft am k. Stadtgericht Fürth am 12. Dezember 1864 dem Stadtmagistrat noch mit, dass Gran in II. Instanz durch Urteil vom 21. September wegen Übertretung gesundheitspolizeilicher Vorschriften nach Art. 129 PStGb zu 10 fl. Geldstrafe verurteilt wurde und es bei der Schließung des Kalkofens sein Verbleiben habe. Die gegen dieses Urteil erhobene Nichtigkeitsbeschwerde wurde durch Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 18. November 1864 verworfen.
Ein gutes Jahr später, im März 1866 erhielt der Stadtmagistrat eine Anfrage des königlichen Bezirksamts Burglengenfeld wegen eines Baugesuchs für einen Kalkbrennofen in der Nähe der Stadt Schwandorf. Der dortige Stadtmagistrat berief sich auf den Fall, „daß eine außerhalb der Stadt Fürth in der Nähe der Gebäude des Zimmermeisters Gees [gemeint ist wohl Gieß] gelegene Kalkbrennerei gleichfalls zu Beanstandungen Anlaß gegeben habe und wieder entfernt worden wäre.“ Die entsprechenden Fürther Akten wurden im Rahmen der Amtshilfe nach Burglengenfeld ausgeliehen.
Varia
Als im Jahr 2015 das Samocca Café in der Rudolf-Breitscheid-Straße 4 eröffnet wurde, hatte der damalige Kaffeehausleiter Markus Reith speziell dafür eine Espresso-Mischung kreiert und ihr den Namen „Casa de Caspar Gran” verliehen. Dazu Reith wörtlich: „Was passt besser zu einem Espresso, wenn nicht der Name von dem Erbauer des Gebäudes, in dem nun ein Café betrieben wird.”[41]
Siehe auch
- Gran, Namensklärung
- Johann Gran, Bruder
Einzelnachweise
- ↑ Stadtmagistrat Fürth: Akte über Bürgeraufnahmegesuch des Maurergesellen Kaspar Gran von Bruckberg, K. Ldg. Ansbach, StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/G 46
- ↑ Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land (Fürther Abendzeitung) vom 25.05.1875 - online abrufbar
- ↑ Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land (Fürther Abendzeitung) vom 27.05.1875 - online abrufbar
- ↑ Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land (Fürther Abendzeitung) vom 05.01.1871, Nr. 4/1871, S. 3 - online abrufbar
- ↑ Schulzeugnis der "Königl. Localinspektion" vom 1. April 1828
- ↑ Lehrbrief vom 06.05.1831, ausgestellt vom Königlich Bayerischen Landgericht Ansbach
- ↑ Zeugnis „Koenigl. Festungsbau Direction Ingolstadt“ vom 7. April 1835, Unterschrift Ingenieur-Oberst v. Becker
- ↑ Zeugnis für Maurer und Steinhauer Caspar Gran von Maurermeister Caspar Stallwitz mit Richtigkeitsbestätigung durch den Bürgermeister Wucherer vom 13. Februar 1837
- ↑ “Examinations-Note für den Maurer Gesellen Kaspar Gran von Bruckberg, Königl. Kreisbau Bureau Ansbach“ vom 14. April 1837, Unterschriften Ott (k. Regierungs- u. Kreisbaurat), Schulz
- ↑ Änderung im Originaldokument, gestrichen wurde Jaeger
- ↑ Zeugnis der Schmidt’schen Vorausregulierung des Kgl. Kreis- und Stadtgerichts Fürth vom 23. Juni 1835
- ↑ siehe Wunschelchronik, Nürnberger Straße 2
- ↑ Fürther Tagblatt vom 10. September 1847, Nr. 145/1847, S. 620 - online abrufbar
- ↑ Arbeitsnachweis im Familienbogen Bohn, Joh. Kaspar; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5
- ↑ Erwerbsurkunde des Kgl. Landgerichts Nürnberg vom 9. November 1863 über den Kaufvertrag Schuh/Gran für Grundstück Flurwiesenacker St. G. Oberasbach (Pl.-Nr. 939 zu 1 Tgw. 58 Dez.) vom 23. Dezember 1861
- ↑ Erwerbsurkunde des k. b. Notars Dr. Ignaz Ortenau vom 11. März 1864 über den Kaufvertrag Lorenz/Gran, Meyer für Grundstück Strassacker oder Rothbühl (Pl.-Nr. 940 a zu 3 Tgw. 64 Dez.) bzw. Wiese am Strassacker (Pl.-Nr. 940 b zu 52 Dez.) St. G. Oberasbach vom 11. Februar 1864
- ↑ Kaufvertragsurkunde des k. b. Notars Dr. Ignaz Ortenau vom 29. Juli 1865 über Kauf des halben Anteils von Meyer durch Gran der mit Kauf vom 11. Februar 1864 gemeinsam erworbenen Grundstücke
- ↑ Kaspar Ludwig Gran, geb. 12. August 1873 in Fürth, Sohn von Caspar Gran und Marie Wilhelmine, geb. Frank lt. Familienbogen Gran, Marie Wilhelmine; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5
- ↑ Helmut Mahr: Oberasbach - Tausend Jahre und mehr. Kapitel: Ziegeleien in Oberasbach. Hrsg. Stadt Oberasbach, 1995, S. 158
- ↑ Urkundlicher Sterbeschein des Magistrats der Stadt Fürth vom 24. März 1866; die Stadt führte als Polizeibehörde das Sterberegister der ehem. freien Gemeinde
- ↑ siehe auch Local-Chronik (Name der Braut fehlerhaft wiedergegeben) in „Der Fortschritt auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens” (Fürther Abendzeitung) vom 31.03.1866, Nr. 89/1866, S. 3 - online abrufbar
- ↑ „Gesetz über Schließung und Trennung der Ehen keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehörenden Personen" vom 2. Mai 1868, Gesetzblatt für das Königreich Bayern 1868, Nr. 26, S. 405 - 420 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
- ↑ Fürther Tagblatt vom 14. November 1869, Nr. 273/1869, S. 1 - online abrufbar
- ↑ Fürther Tagblatt vom 5. Dezember 1869, Nr. 291/1869, S. 1 - online abrufbar
- ↑ Fürther Tagblatt vom 23. November 1872, Nr. 281/1872, S. 3 - online abrufbar
- ↑ persönliche Mitteilung der Urenkelin von Caspar Gran, Frau Irmgard Schwarz aus Oberasbach vom 7. Oktober 2019
- ↑ Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land (Fürther Abendzeitung) vom 1. Juni 1875, Nr. 127/1875, S. 3 - online
- ↑ 28,0 28,1 Erbvertragsurkunde G. R. No. 175 vom 22. Mai 1875 des k. b. Notars Eduard Graf zu Fürth, Ausfertigung für die Maurermeistersehefrau Maria Wilhelmine Gran zu Fürth betreffend Erbvertrag mit ihrem Ehemann Kaspar Gran zu Fürth vom 24. Mai 1875
- ↑ Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land (Fürther Abendzeitung) vom 18. November 1875, Nr. 273/1875, S. 4 - online abrufbar
- ↑ Familienbogen Gran, Marie Wilhelmine; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5
- ↑ Erbvergleich nach der Urkunde № 688 vom 19. Oktober 1875 des königlich bayerischen Notars Eduard Graf zu Fürth
- ↑ Stadtmagistrat Fürth: „Akte über die Anordnung eines Schiedsgerichts zur Beurtheilung der Entschädigungsansprüche gegen den Maurermeister Caspar Gran wegen verzoegerter Bauführung des Eisenbahnhofs in Fürth, 1847“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 69/6
- ↑ Johannes Scharrer: Deutschlands erste Eisenbahn mit Dampfkraft oder Verhandlungen der Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft in Nürnberg, Nürnberg, 11. Fortsetzung 1847, S. 4 - online
- ↑ Fronmüllerchronik, 1887, S. 331
- ↑ Fürther Tagblatt vom 16.09.1865, Nr. 224/1865, S. 1 - online abrufbar
- ↑ Stadtmagistrat Fürth: Verbotswidriger Fortbetrieb der Kalkbrennerei des Kaspar Gran, 1864; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 61/12
- ↑ Eine genaue Verortung ist mangels konkreter Angaben nicht möglich. Der kgl. Bezirksarzt Dr. von Fabrice gab als Entfernung an: „eine halbe Viertelstunde vom Hospital entfernt“. Damit ist etwa von einem Fußweg von 600 m auszugehen. Der damalige Höfer bzw. Höfener Weg führte ungefähr über den heutigen Bahnhofplatz nach Süden. Somit wäre der Standort etwa im Bereich der Ludwigstraße zwischen Salz- und Holzstraße zu suchen. Auch der Zimmermeister Gieß war offenbar von den Emissionen betroffen, sein Anwesen Karolinenstraße 64 liegt von dort ca. 400 m Luftlinie entfernt.
- ↑ es handelte sich hier also um einen einfachen, niedrigen Schachtofen, siehe auch Kalkofen (Wikipedia)
- ↑ Dr. Louis Pappenheim: Handbuch der Sanitäts-Polizei: nach eignen Untersuchungen. 2. Bd., Berlin 1859, S. 47/48 - Digtalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
- ↑ Polizeistrafgesetzbuch für das Königreich Bayern vom 10. November 1861 - online
- ↑ E-Mail Reith, Dambacher Werkstätten für Behinderte gem. GmbH vom 16. Oktober 2019
Bilder
Caspar-Gran-Espresso im Samocca Café
Zeitungsanzeige des Maurermeisters Caspar Gran zum Kalkverkauf, November 1865
Redaktionsanfrage zum Verbot der Kalkbrennerei des Caspar Gran, Juli 1864
Zeitungsanzeige des Maurermeisters Caspar Gran, Januar 1853
Zeitungsanzeige des Maurermeisters Kaspar Gran, September 1847
Zeitungsanzeige des Maurermeisters Kaspar Gran, April 1847