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=== Bau des Güterbahnhofs<ref>Stadtmagistrat Fürth: „Akte über die Anordnung eines Schiedsgerichts zur Beurtheilung der Entschädigungsansprüche gegen den Maurermeister Caspar Gran wegen verzoegerter Bauführung des Eisenbahnhofs in Fürth, 1847“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 69/6</ref> === | === Bau des Güterbahnhofs<ref>Stadtmagistrat Fürth: „Akte über die Anordnung eines Schiedsgerichts zur Beurtheilung der Entschädigungsansprüche gegen den Maurermeister Caspar Gran wegen verzoegerter Bauführung des Eisenbahnhofs in Fürth, 1847“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 69/6</ref> === | ||
Die Stadt Fürth errichtete [[1847]] unmittelbar neben dem [[Ludwigsbahnhof]] einen Güterbahnhof, der zur Anbindung des Gütertransports an die [[Ludwig-Süd-Nord-Bahn]] dienen sollte. Die Maurerarbeiten übernahm Maurermeister Caspar Gran mit Fertigstellungstermin Ende Juni für die Akkordsumme von 7.350 fl. Beim Bau gab es einige Differenzen, insbesondere wegen des sich entwickelnden Bauverzugs. Der Stadtbaurat [[Friedrich Weltrich]] beklagte im Vermerk vom 7. August 1847, dass Gran nicht seinen Obliegenheiten nachkommen würde, um den Bau - wie bereits mehrfach besprochen - zu beschleunigen. Er befürchtete, dass der Bau bis Mitte September ''„unmöglich unter Dach gebracht, noch viel weniger, wie es beabsichtigt war, auch der innere Ausbau vollendet werden kann.“'' Tags zuvor gab der Zimmermeister [[Matthäus Schelter]] beim Polizeioffizianten Kreppel zu Protokoll, dass er längst das Holz für die Zimmerarbeiten des Neubaus im Wert von 2.700 fl. bereithält und jeder Verzug ihm einen ansehnlichen Verlust durch Zinsen beschere. Er stellte den Antrag, dass er für jede weiter nutzlos verlaufende Woche eine Entschädigung von 10 Gulden von demjenigen verlange, der am Verzug schuld ist. Mit dem Antrag von Schelter konfrontiert, führte Gran eine Reihe von Gründen an, wonach die Verzögerungen nicht in seiner Schuld lägen, und verwahrte sich gegen den Anspruch. Am 9. September entschied der Stadtmagistrat ([[Franz Joseph von Bäumen|Bäumen]], [[Adolph Schönwald|Schönwald]], Koeppel) „im Wege kollegialer Bewertung“, die Differenzen durch ein Schiedsgericht klären zu lassen. [...] | Die Stadt Fürth errichtete [[1847]] unmittelbar neben dem [[Ludwigsbahnhof]] einen Güterbahnhof, der zur Anbindung des Gütertransports an die [[Ludwig-Süd-Nord-Bahn]] dienen sollte. Die Maurerarbeiten übernahm Maurermeister Caspar Gran mit Fertigstellungstermin Ende Juni für die Akkordsumme von 7.350 fl. Beim Bau gab es einige Differenzen, insbesondere wegen des sich entwickelnden Bauverzugs. Der Stadtbaurat [[Friedrich Weltrich]] beklagte im Vermerk vom 7. August 1847, dass Gran nicht seinen Obliegenheiten nachkommen würde, um den Bau - wie bereits mehrfach besprochen - zu beschleunigen. Er befürchtete, dass der Bau bis Mitte September ''„unmöglich unter Dach gebracht, noch viel weniger, wie es beabsichtigt war, auch der innere Ausbau vollendet werden kann.“'' Tags zuvor gab der Zimmermeister [[Matthäus Schelter]] beim Polizeioffizianten Kreppel zu Protokoll, dass er längst das Holz für die Zimmerarbeiten des Neubaus im Wert von 2.700 fl. bereithält und jeder Verzug ihm einen ansehnlichen Verlust durch Zinsen beschere. Er stellte den Antrag, dass er für jede weiter nutzlos verlaufende Woche eine Entschädigung von 10 Gulden von demjenigen verlange, der am Verzug schuld ist. Mit dem Antrag von Schelter konfrontiert, führte Gran eine Reihe von Gründen an, wonach die Verzögerungen nicht in seiner Schuld lägen, und verwahrte sich gegen den Anspruch. Am 9. September entschied der Stadtmagistrat ([[Franz Joseph von Bäumen|Bäumen]], [[Adolph Schönwald|Schönwald]], Koeppel) „im Wege kollegialer Bewertung“, die Differenzen durch ein Schiedsgericht klären zu lassen. | ||
Jede der Parteien hatte einen Sachverständigen als Schiedsrichter zu benennen. Da Gran keinen aus der Klasse der Fürther Werkleute vorschlagen durfte, bestellte er den kgl. [[wikipedia:Bauconducteur|Baukondukteur]] und Wegemeister Jacob Schneider zu Nürnberg. Die Stadt Fürth berief den Nürnberger Stadtbaurat [[Bernhard Solger]] und die königliche Bezirks-Bauinspektion Nürnberg wurde von seinem Vorstand [[Albert Frommel]] vertreten. Am 9. Oktober 1847 versammelte sich das Schiedsgericht nach einer Ortsbesichtigung im Dienstzimmer des 1. Bürgermeisters. Der technische Baurat Weltrich nahm wegen Krankheit nicht teil, zeitweise wurde der Maurermeister Gran zu Erläuterungen vorgerufen. Eingehend wurden die drei Gründe, die Gran zu seiner Entschuldigung vorbrachte, erörtert: die verspätete Genehmigung der Baupläne, die ungenügende Leistung von Abschlagszahlungen und die vorgeschriebene Anwendung gelber Steine, die schwer zu bekommen waren. Aber von allen drei vorgebrachten Entschuldigungsgründen konnten die Schiedsrichter übereinstimmend keinen einzigen herausfinden, die Gran berechtigten, von den klaren Bestimmungen der „Akkord-Bedingungen“ abzuweichen und er daher die ''„auf Saumseligkeit in dem Betriebe des Baues gesetzten Strafen und Einschreitungen auf seine Kosten und Gefahr verwirkt habe“''. [...] | |||
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Version vom 27. August 2019, 07:58 Uhr
- Vorname
- Johann Caspar
- Nachname
- Gran
- Geschlecht
- männlich
- Geburtsdatum
- 20. Januar 1811
- Geburtsort
- Bruckberg
- Todesdatum
- 23. Mai 1875
- Todesort
- Fürth
- Beruf
- Architekt, Maurermeister, Gemeindebevollmächtigter
- Religion
- evangelisch, freireligiös
Caspar Gran (geb. am 20. Januar 1811 in Bruckberg[1], gest. 23. Mai 1875 in Fürth[2][3]) war ein Fürther Maurermeister, Architekt und Gemeindebevollmächtigter.[4]
Sein Vater Johann Paul Gran war Maurermeister und Gemeindevorsteher in Bruckberg.
Leben
Johann Caspar Gran (genannt "Caspar Gran") besuchte von 1817 bis 1824 die Werktagsschule und ging bis 1. April 1828 in die Sonntagsschule.[5] In der Zeit vom 19. April 1828 bis zum 6. Mai 1831 absolvierte er seine Lehre in der "Maurer- und Steinhauerprofession" bei seinem Vater in Bruckberg "mit Fleiß und Pünktlichkeit". In der Prüfung vom 4. Mai wurde er vom Königlichen Bauinspektor Spindler zu Ansbach als tüchtig befunden und zum Gesellen gesprochen.[6]
Danach begab sich Gran auf Wanderschaft, die durch seine Militärzeit unterbrochen wurde. Nach den Angaben im Abschiedsbrief, der ihm ausgestellt wurde, weil er für sich einen Ersatzmann gestellt hatte, war er vom 27. März 1833 bis zum 4. August 1836, „mithin drei Jahre, vier Monat, 7 Tage“, aktiver Soldat im k. b. Infanterieregiment Pappenheim in Ingolstadt. Für einen wesentlichen Teil dieser Zeit, vom 16. April 1833 bis zum 15. Dezember 1834, wurde er zum Bau der Fronte II-III der Festung Ingolstadt abgegeben, war aber fast ununterbrochen in der 1. Arbeitsbrigade des Festungsbaus beim Bau des Reduit Nr. IV als Steinhauer eingesetzt, wo er „sich stets als ein fleißiger und brauchbarer Arbeiter bewiesen und sich einer sehr guten Aufführung belobt gemacht“ hatte.[7] In der letzten Phase seiner Wanderschaft stand Gran bis zum 12. Februar 1837 beim Maurermeister Caspar Stallwitz in Gunzenhausen in Arbeit.[8]
Am 20. Februar 1837 unterzog er sich dem Bauhandwerker-Examen bei der königlichen Regierung des Rezatkreises. Mit Prüfungszeugnis vom 14. April wurde er zur selbstständigen Ausübung seines Gewerbes als befähigt befunden.[9]
Danach stellte Gran am 5. Mai 1837, zusammen mit der Fürther Maurermeisterswitwe Johanna Karolina Schmidt, geborene Schultheiss[10], ein Bürgeraufnahmegesuch. Dieses beinhaltete zur Ansässigmachung die Verehelichung mit der Witwe Schmidt und die Verleihung der Konzession für das Maurergewerbe, auf welche diese, ererbt von ihrem 1835 im Alter von 26 Jahren verstorbenen Mann, dem Maurermeister Josef Schmidt, zu Gunsten von Gran verzichtete. Als vorhandenes Vermögen zur Begründung des Wohnsitzes gab Gran an, dass er 400 fl. (Gulden) nebst einer „Ausfertigung“ im Wert von 200 fl., die Mitgabe seines Vaters, besitzt und seine Braut 300 fl. in bar, eine standesgemäße Ausstattung und das nötige Handwerkszeug mit in die Ehe bringt.
Den Komparenten wurde jedoch die Beibringung weiterer Nachweise aufgegeben. Gran musste noch Taufzeugnis und Übersiedlungsattest ausfertigen lassen, die Witwe Schmidt hatte ein Sterbeattest ihres Ehemanns vorzulegen und ihre Vermögensangaben zu belegen. Am 11. Mai wurde auch der Distriktvorsteher Georg Friedrich Emmerling vorgeladen und zum Leumund der Witwe vernommen, der ihre Tadellosigkeit bestätigte. Schmidt übergab am 29. Mai die verlangten Nachweise, nur den Geldnachweis lieferte sie einen Tag später. In einer Auflistung durch die „Gerichts Taxidorin“ Maria Catharina Schulte wurde der Wert der Mobilien auf 641 Gulden bestimmt. Dennoch kontrollierte eine städtische Deputation (Sekretär Friedrich Wilhelm Hommel, Kanzlist Fischer) in der Wohnung das Verzeichnis Stück für Stück. Das Gutachten über das Handwerkszeug vom 26. Mai stellte der Vorsteher der Zimmermeister Johann Wunderlich auf, der einen Wert von 316 f. (Gulden) 48 Xr. (Kreuzer) feststellte. Beim Bargeldnachweis[11] stellte sich schließlich heraus, dass die angegebenen 300 Gulden das Heiratsgut des Verstorbenen waren, welches aber seine Eltern resp. Mutter noch schuldig geblieben sind.
Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am 3. Juli 1837 den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Schmidt zu gestatten. Der Beschluss wurde ihm vorlesend am 8. Juli eröffnet und er aufgefordert, seine gemeindlichen Abgaben selbst zu bestimmen. Caspar Gran erklärte sich bereit, 1 Gulden Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 48 Xr. zu leisten und 4 Xr. wöchentliches Almosen zu erbringen. Als Aufnahmegebühr hatte er 15 Gulden zu entrichten. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme wurde am 9. Juli per Anschlag ausgeführt. Nachdem der Magistratsbeschluss Rechtskraft erlangt hatte, erfolgte am 17. August 1837 unter Teilnahme der Vorsteher des vereinigten Maurer-, Zimmerer- und Pflasterergewerbes Johann Wunderlich und Jacob Blutharsch bei Zahlung des herkömmlichen Ladengelds von 4 f. die Eintragung in das Meisterbuch. Danach, am 25. August, musste sich Gran in vollständiger Uniform und in Waffen beim „Koenigl. Commando des Landwehr Infanterie Regiments“ vorstellen, wo er bei der „Artillerie Compagnie des Bataillons […] einrangiert“ wurde. Endlich nun, am 28. August 1837, wurde ihm die polizeiliche Erlaubnis zur Niederlassung als Bürger, zur Verehelichung sowie für die Gewerbekonzession erteilt.
Laut Adressbüchern gehörte Caspar Gran ab dem Jahr 1846 das neuerbaute Haus Nr. 408 a (später mit Königstraße 69 bezeichnet); an dieser Stelle befindet sich die heutige Nürnberger Straße 2. Die Familie selbst wohnte bis 1847 im sog. Langen Haus, bis sie ebenfalls in das neue Haus umzog.[12]
Seine Ehefrau Johanna Karolina Gran verstarb am 31. Dezember 1865 an „Wassersucht“, sie wurde am 2. Januar 1866 auf dem Friedhof an der Nürnberger Straße beerdigt.[13] Minderjährige Kinder waren nicht vorhanden; Caspar Gran verheiratete sich aber wieder. Um das „Copulationsattest“ zu erhalten erschien er am 28. März 1866 zusammen mit der 23 Jahre alten, ledigen Maria Wilhelmina Nützel, eheliche Tochter des kgl. Forstwarts Wilhelm Nützel von Bruckberg, beim städtischen Polizeioffiziant Ott, übergab die erforderlichen Zeugnisse und bat um Erteilung. Die Wiederverehelichung wurde postwendend genehmigt, das Attest am 31. März mit Unterschrift des rechtskundigen Magistratsrat Haller ausgestellt.[14] Da sich Gran wohl seit längerem zur freireligiösen Bewegung bekannte, wollte er sich in Frankfurt am Main trauen lassen. Dazu wurde ihm vom Stadtmagistrat am 20. April noch ein gesondertes Zeugnis ausgestellt. Wegen Verhinderung des Frankfurter Predigers fand aber die Trauung am Sonntag, den 22. April 1866 in Heidelberg statt, die der freireligiöse Prediger von Mannheim und Heidelberg Carl Scholl vollzog und im Trauungsschein beurkundete.
Bald danach war Caspar Gran wieder Witwer. Daher erklärte er am 3. Juni 1869, wiederum beim Polizeioffiziant Ott, zusammen mit seiner neuen Braut, der 26 Jahre alten, ledigen Maria Wilhelmina Frank, geboren in Frommetsfelden, Tochter der verstorbenen ledigen Sibylla Margaretha Frank, unter Übergabe ihres Taufzeugnisses, dass er wegen seiner Zugehörigkeit zur freien Gemeinde die Zivilehe nach dem Gesetz vom 2. Mai 1868[15] anstrebe und bat, das dazu nötige Zeugnis auszufertigen. Der Stadtmagistrat erließ am 9. Juni die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung. Einsprüche erfolgten nicht, so dass das Verehelichungszeugnis am 6. Juli 1869 ausgestellt wurde.
Gran engagierte sich für die linksliberale Fürther Volkspartei; so war er Wahlmann der Volkspartei für den 4. Wahlbezirk (5. Stadtdistrikt) zu den Wahlen am 25. November 1869 zum 24. Landtag des Königreichs Bayern[16] und Ersatzmann bei den Gemeindewahlen im Dezember 1869[17], die nach der neuen Gemeindeordnung vom 29. April 1869 durchgeführt wurde. Als der Gemeindebevollmächtigte Max Neubauer im Dezember 1869 zum bürgerlichen Magistratsrat gewählt wurde, rückte Gran in das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten nach. Nach 3 Jahren, als wieder ein Drittel durch Losentscheid ausscheiden musste, traf es auch Gran.[18]
Caspar Gran starb im Mai 1875, im November des gleichen Jahres verkaufte seine Witwe auf der Gran'schen Ziegelei in Altenberg Pferde und Gerätschaften.[19] Durch Beschluss des Stadtmagistrats Fürth vom 14. November 1878 wurde der Maurermeisterswitwe Wilhelmine Gran ohne Gebühr das Bürgerrecht verliehen. Im Folgejahr ist im Adressbuch die Witwe Wilhelmine Gran noch als Besitzerin des Hauses Königstraße 69 ausgewiesen, aber 1880 gehörte es der Ziegeleibesitzersgattin Maria Wilhelmine Heßel in Neumühle (Oberasbach).
Werke Architekt
Werke Maurermeister
Bau des Güterbahnhofs[20]
Die Stadt Fürth errichtete 1847 unmittelbar neben dem Ludwigsbahnhof einen Güterbahnhof, der zur Anbindung des Gütertransports an die Ludwig-Süd-Nord-Bahn dienen sollte. Die Maurerarbeiten übernahm Maurermeister Caspar Gran mit Fertigstellungstermin Ende Juni für die Akkordsumme von 7.350 fl. Beim Bau gab es einige Differenzen, insbesondere wegen des sich entwickelnden Bauverzugs. Der Stadtbaurat Friedrich Weltrich beklagte im Vermerk vom 7. August 1847, dass Gran nicht seinen Obliegenheiten nachkommen würde, um den Bau - wie bereits mehrfach besprochen - zu beschleunigen. Er befürchtete, dass der Bau bis Mitte September „unmöglich unter Dach gebracht, noch viel weniger, wie es beabsichtigt war, auch der innere Ausbau vollendet werden kann.“ Tags zuvor gab der Zimmermeister Matthäus Schelter beim Polizeioffizianten Kreppel zu Protokoll, dass er längst das Holz für die Zimmerarbeiten des Neubaus im Wert von 2.700 fl. bereithält und jeder Verzug ihm einen ansehnlichen Verlust durch Zinsen beschere. Er stellte den Antrag, dass er für jede weiter nutzlos verlaufende Woche eine Entschädigung von 10 Gulden von demjenigen verlange, der am Verzug schuld ist. Mit dem Antrag von Schelter konfrontiert, führte Gran eine Reihe von Gründen an, wonach die Verzögerungen nicht in seiner Schuld lägen, und verwahrte sich gegen den Anspruch. Am 9. September entschied der Stadtmagistrat (Bäumen, Schönwald, Koeppel) „im Wege kollegialer Bewertung“, die Differenzen durch ein Schiedsgericht klären zu lassen.
Jede der Parteien hatte einen Sachverständigen als Schiedsrichter zu benennen. Da Gran keinen aus der Klasse der Fürther Werkleute vorschlagen durfte, bestellte er den kgl. Baukondukteur und Wegemeister Jacob Schneider zu Nürnberg. Die Stadt Fürth berief den Nürnberger Stadtbaurat Bernhard Solger und die königliche Bezirks-Bauinspektion Nürnberg wurde von seinem Vorstand Albert Frommel vertreten. Am 9. Oktober 1847 versammelte sich das Schiedsgericht nach einer Ortsbesichtigung im Dienstzimmer des 1. Bürgermeisters. Der technische Baurat Weltrich nahm wegen Krankheit nicht teil, zeitweise wurde der Maurermeister Gran zu Erläuterungen vorgerufen. Eingehend wurden die drei Gründe, die Gran zu seiner Entschuldigung vorbrachte, erörtert: die verspätete Genehmigung der Baupläne, die ungenügende Leistung von Abschlagszahlungen und die vorgeschriebene Anwendung gelber Steine, die schwer zu bekommen waren. Aber von allen drei vorgebrachten Entschuldigungsgründen konnten die Schiedsrichter übereinstimmend keinen einzigen herausfinden, die Gran berechtigten, von den klaren Bestimmungen der „Akkord-Bedingungen“ abzuweichen und er daher die „auf Saumseligkeit in dem Betriebe des Baues gesetzten Strafen und Einschreitungen auf seine Kosten und Gefahr verwirkt habe“. [...]
Außerdem:
- 1864: Turnhalle
- 1864/1865: Renovierung und Erweiterung der Hauptsynagoge[21]
Siehe auch
- Gran, Namensklärung
- Johann Gran, Bruder
Einzelnachweise
- ↑ Stadtmagistrat Fürth: Akte über Bürgeraufnahmegesuch des Maurergesellen Kaspar Gran von Bruckberg, K. Ldg. Ansbach, StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/G 46
- ↑ Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land (Fürther Abendzeitung) vom 25.05.1875 - online abrufbar
- ↑ Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land (Fürther Abendzeitung) vom 27.05.1875 - online abrufbar
- ↑ Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land (Fürther Abendzeitung) vom 05.01.1871, Nr. 4/1871, S. 3 - online abrufbar
- ↑ Schulzeugnis der "Königl. Localinspektion" vom 1. April 1828
- ↑ Lehrbrief vom 06.05.1831, ausgestellt vom Königlich Bayerischen Landgericht Ansbach
- ↑ Zeugnis „Koenigl. Festungsbau Direction Ingolstadt“ vom 7. April 1835, Unterschrift Ingenieur-Oberst v. Becker
- ↑ Zeugnis für Maurer und Steinhauer Caspar Gran von Mauerermeister Caspar Stallwitz mit Richtigkeitsbestätigung durch den Bürgermeister Wucherer vom 13. Februar 1837
- ↑ “Examinations-Note für den Mauerer Gesellen Kaspar Gran von Bruckberg, Königl. Kreisbau Bureau Ansbach“ vom 14. April 1837, Unterschriften Ott (k. Regierungs- u. Kreisbaurat), Schulz
- ↑ Änderung im Originaldokument, gestrichen wurde Jaeger
- ↑ Zeugnis der Schmidt’schen Vorausregulierung des Kgl. Kreis- und Stadtgerichts Fürth vom 23. Juni 1835
- ↑ Fürther Tagblatt vom 10. September 1847, Nr. 145/1847, S. 620 - online abrufbar
- ↑ Urkundlicher Sterbeschein des Magistrats der Stadt Fürth vom 24. März 1866; die Stadt führte als Polizeibehörde das Sterberegister der ehem. freien Gemeinde
- ↑ siehe auch Local-Chronik (Name der Braut fehlerhaft wiedergegeben) in „Der Fortschritt auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens” (Fürther Abendzeitung) vom 31.03.1866, Nr. 89/1866, S. 3 - online abrufbar
- ↑ „Gesetz über Schließung und Trennung der Ehen keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehörenden Personen" vom 2. Mai 1868, Gesetzblatt für das Königreich Bayern 1868, Nr. 26, S. 405 - 420 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
- ↑ Fürther Tagblatt vom 14. November 1869, Nr. 273/1869, S. 1 - online abrufbar
- ↑ Fürther Tagblatt vom 5. Dezember 1869, Nr. 291/1869, S. 1 - online abrufbar
- ↑ Fürther Tagblatt vom 23. November 1872, Nr. 281/1872, S. 3 - online abrufbar
- ↑ Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land (Fürther Abendzeitung) vom 18. November 1875, Nr. 273/1875, S. 4 - online abrufbar
- ↑ Stadtmagistrat Fürth: „Akte über die Anordnung eines Schiedsgerichts zur Beurtheilung der Entschädigungsansprüche gegen den Maurermeister Caspar Gran wegen verzoegerter Bauführung des Eisenbahnhofs in Fürth, 1847“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 69/6
- ↑ Fürther Tagblatt vom 16.09.1865, Nr. 224/1865, S. 1 - online abrufbar
Bilder
Caspar-Gran-Espresso im Samocca Café
Zeitungsanzeige des Maurermeisters Caspar Gran zum Kalkverkauf, November 1865
Redaktionsanfrage zum Verbot der Kalkbrennerei des Caspar Gran, Juli 1864
Zeitungsanzeige des Maurermeisters Caspar Gran, Januar 1853
Zeitungsanzeige des Maurermeisters Kaspar Gran, September 1847
Zeitungsanzeige des Maurermeisters Kaspar Gran, April 1847