Caspar Gran

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Caspar Gran (geb. am 20. Januar 1811 in Bruckberg[1], gest. 23. Mai 1875 in Fürth[2][3]) war ein Fürther Maurermeister, Architekt und Gemeindebevollmächtigter.[4]

Sein Vater Johann Paul Gran war Maurermeister und Gemeindevorsteher in Bruckberg.

Leben

Johann Caspar Gran (genannt "Caspar Gran") besuchte von 1817 bis 1824 die Werktagsschule und ging bis 1. April 1828 in die Sonntagsschule.[5] In der Zeit vom 19. April 1828 bis zum 6. Mai 1831 absolvierte er seine Lehre in der "Maurer- und Steinhauerprofession" bei seinem Vater in Bruckberg "mit Fleiß und Pünktlichkeit". In der Prüfung vom 4. Mai wurde er vom Königlichen Bauinspektor Spindler zu Ansbach als tüchtig befunden und zum Gesellen gesprochen.[6]

Danach begab sich Gran auf Wanderschaft, die durch seine Militärzeit unterbrochen wurde. Nach den Angaben im Abschiedsbrief, der ihm ausgestellt wurde, weil er für sich einen Ersatzmann gestellt hatte, war er vom 27. März 1833 bis zum 4. August 1836, „mithin drei Jahre, vier Monat, 7 Tage“, aktiver Soldat im k. b. Infanterieregiment Pappenheim in Ingolstadt. Für einen wesentlichen Teil dieser Zeit, vom 16. April 1833 bis zum 15. Dezember 1834, wurde er zum Bau der Fronte II-III der Festung Ingolstadt abgegeben, war aber fast ununterbrochen in der 1. Arbeitsbrigade des Festungsbaus beim Bau des Reduit Nr. IV als Steinhauer eingesetzt, wo er „sich stets als ein fleißiger und brauchbarer Arbeiter bewiesen und sich einer sehr guten Aufführung belobt gemacht“ hatte.[7] In der letzten Phase seiner Wanderschaft stand Gran bis zum 12. Februar 1837 beim Maurermeister Caspar Stallwitz in Gunzenhausen in Arbeit.[8]

Am 20. Februar 1837 unterzog er sich dem Bauhandwerker-Examen bei der königlichen Regierung des Rezatkreises. Mit Prüfungszeugnis vom 14. April wurde er zur selbstständigen Ausübung seines Gewerbes als befähigt befunden.[9]

Danach stellte Gran am 5. Mai 1837, zusammen mit der Fürther Maurermeisterswitwe Johanna Karolina Schmidt, geborene Schultheiss[10], ein Bürgeraufnahmegesuch. Dieses beinhaltete zur Ansässigmachung die Verehelichung mit der Witwe Schmidt und die Verleihung der Konzession für das Maurergewerbe, auf welche diese, ererbt von ihrem 1835 im Alter von 26 Jahren verstorbenen Mann, dem Maurermeister Josef Schmidt, zu Gunsten von Gran verzichtete. Als vorhandenes Vermögen zur Begründung des Wohnsitzes gab Gran an, dass er 400 fl. (Gulden) nebst einer „Ausfertigung“ im Wert von 200 fl., die Mitgabe seines Vaters, besitzt und seine Braut 300 fl. in bar, eine standesgemäße Ausstattung und das nötige Handwerkszeug mit in die Ehe bringt.

Den Kom­pa­renten wurde jedoch die Beibringung weiterer Nachweise aufgegeben. Gran musste noch Taufzeugnis und Übersiedlungsattest ausfertigen lassen, die Witwe Schmidt hatte ein Sterbeattest ihres Ehemanns vorzulegen und ihre Vermögensangaben zu belegen. Am 11. Mai wurde auch der Distriktvorsteher Georg Friedrich Emmerling vorgeladen und zum Leumund der Witwe vernommen, der ihre Tadellosigkeit bestätigte. Schmidt übergab am 29. Mai die verlangten Nachweise, nur den Geldnachweis lieferte sie einen Tag später. In einer Auflistung durch die „Gerichts Taxidorin“ Maria Catharina Schulte wurde der Wert der Mobilien auf 641 Gulden bestimmt. Dennoch kontrollierte eine städtische Deputation (Sekretär Friedrich Wilhelm Hommel, Kanzlist Fischer) in der Wohnung das Verzeichnis Stück für Stück. Das Gutachten über das Handwerkszeug vom 26. Mai stellte der Vorsteher der Zimmermeister Johann Wunderlich auf, der einen Wert von 316 f. (Gulden) 48 Xr. (Kreuzer) feststellte. Beim Bargeldnachweis[11] stellte sich schließlich heraus, dass die angegebenen 300 Gulden das Heiratsgut des Verstorbenen waren, welches aber seine Eltern resp. Mutter noch schuldig geblieben sind.

Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am 3. Juli 1837 den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Maurergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Schmidt zu gestatten. Der Beschluss wurde ihm vorlesend am 8. Juli eröffnet und er aufgefordert, seine gemeindlichen Abgaben selbst zu bestimmen. Caspar Gran erklärte sich bereit, 1 Gulden Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 48 Xr. zu leisten und 4 Xr. wöchentliches Almosen zu erbringen. Als Aufnahmegebühr hatte er 15 Gulden zu entrichten. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme wurde am 9. Juli per Anschlag ausgeführt. Nachdem der Magistratsbeschluss Rechtskraft erlangt hatte, erfolgte am 17. August 1837 unter Teilnahme der Vorsteher des vereinigten Maurer-, Zimmerer- und Pflasterergewerbes Johann Wunderlich und Jacob Blutharsch bei Zahlung des herkömmlichen Ladengelds von 4 f. die Eintragung in das Meisterbuch. Danach, am 25. August, musste sich Gran in vollständiger Uniform und in Waffen beim „Koenigl. Commando des Landwehr Infanterie Regiments“ vorstellen, wo er bei der „Artillerie Compagnie des Bataillons […] einrangiert“ wurde. Endlich nun, am 28. August 1837, wurde ihm die polizeiliche Erlaubnis zur Niederlassung als Bürger, zur Verehelichung sowie für die Gewerbekonzession erteilt.

Laut Adressbüchern gehörte Caspar Gran ab dem Jahr 1846 das neuerbaute Haus Nr. 408 a (später mit Königstraße 69 bezeichnet); an dieser Stelle befindet sich die heutige Nürnberger Straße 2. Die Familie selbst wohnte bis 1847 im sog. Langen Haus, bis sie ebenfalls in das neue Haus umzog.[12]

Im Jahr 1861 beantragte Gran beim Landgericht Nürnberg, eine Feldbacksteinbrennerei in Altenberg zu errichten. Der Gemeindeausschuss von Oberasbach war dagegen, hatte jedoch keine tragfähigen Gründe zur Verhinderung des Vorhabens. So entstand westlich des Ortes Altenberg, zwischen dem sogenannten Turmhügel und der Zirndorfer Straße auf dem gepachteten Acker des Michael Schuh, die erste gewerbliche Ziegelproduktion im Oberasbacher Gebiet. Dabei wurden anfänglich die Ziegel in Erdmeilern unter Verwendung von Steinkohlengrus gebrannt. Bald darauf entstanden in der Gegend eine Reihe von Ziegeleien anderer Unternehmer. Die 1882 vom Fürther Privatier Georg Hessel gegründete Dampfziegelei hieß später Ziegelei Ludwig Gran, deren Betrieb 1920 eingestellt und die Anlagen abgebrochen wurden.[13]

Seine Ehefrau Johanna Karolina Gran verstarb am 31. Dezember 1865 an „Wassersucht“, sie wurde am 2. Januar 1866 auf dem Friedhof an der Nürnberger Straße beerdigt.[14] Minderjährige Kinder waren nicht vorhanden; Caspar Gran verheiratete sich aber wieder. Um das „Copulationsattest“ zu erhalten erschien er am 28. März 1866 zusammen mit der 23 Jahre alten, ledigen Maria Wilhelmina Nützel, eheliche Tochter des kgl. Forstwarts Wilhelm Nützel von Bruckberg, beim städtischen Polizeioffiziant Ott, übergab die erforderlichen Zeugnisse und bat um Erteilung. Die Wiederverehelichung wurde postwendend genehmigt, das Attest am 31. März mit Unterschrift des rechtskundigen Magistratsrat Haller ausgestellt.[15] Da sich Gran wohl seit längerem zur freireligiösen Bewegung bekannte, wollte er sich in Frankfurt am Main trauen lassen. Dazu wurde ihm vom Stadtmagistrat am 20. April noch ein gesondertes Zeugnis ausgestellt. Wegen Verhinderung des Frankfurter Predigers fand aber die Trauung am Sonntag, den 22. April 1866 in Heidelberg statt, die der freireligiöse Prediger von Mannheim und Heidelberg Carl Scholl vollzog und im Trauungsschein beurkundete.

Bald danach war Caspar Gran wieder Witwer. Daher erklärte er am 3. Juni 1869, wiederum beim Polizeioffiziant Ott, zusammen mit seiner neuen Braut, der 26 Jahre alten, ledigen Maria Wilhelmina Frank, geboren in Frommetsfelden, Tochter der verstorbenen ledigen Sibylla Margaretha Frank, unter Übergabe ihres Taufzeugnisses, dass er wegen seiner Zugehörigkeit zur freien Gemeinde die Zivilehe nach dem Gesetz vom 2. Mai 1868[16] anstrebe und bat, das dazu nötige Zeugnis auszufertigen. Der Stadtmagistrat erließ am 9. Juni die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung. Einsprüche erfolgten nicht, so dass das Verehelichungszeugnis am 6. Juli 1869 ausgestellt wurde.

Gran engagierte sich für die linksliberale Fürther Volkspartei; so war er Wahlmann der Volkspartei für den 4. Wahlbezirk (5. Stadtdistrikt) zu den Wahlen am 25. November 1869 zum 24. Landtag des Königreichs Bayern[17] und Ersatzmann bei den Gemeindewahlen im Dezember 1869[18], die nach der neuen Gemeindeordnung vom 29. April 1869 durchgeführt wurde. Als der Gemeindebevollmächtigte Max Neubauer im Dezember 1869 zum bürgerlichen Magistratsrat gewählt wurde, rückte Gran in das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten nach. Nach 3 Jahren, als wieder ein Drittel durch Losentscheid ausscheiden musste, traf es auch Gran.[19]

Caspar Gran starb im Mai 1875, im November des gleichen Jahres verkaufte seine Witwe auf der Gran'schen Ziegelei in Altenberg Pferde und Gerätschaften.[20] Durch Beschluss des Stadtmagistrats Fürth vom 14. November 1878 wurde der Maurermeisterswitwe Wilhelmine Gran ohne Gebühr das Bürgerrecht verliehen. Im Folgejahr ist im Adressbuch die Witwe Wilhelmine Gran noch als Besitzerin des Hauses Königstraße 69 ausgewiesen, aber 1880 gehörte es der Ziegeleibesitzersgattin Maria Wilhelmine Heßel in Neumühle (Oberasbach); vermutlich hatte dann die Witwe Gran den o. g. Georg Hessel geheiratet.

Werke Architekt

 ObjektArchitektBauherrBaujahrAkten-Nr.Baustil
Alexanderstraße 2WohnhausCaspar Gran1850
1764
D-5-63-000-3Klassizismus
Barock
Erlanger Straße 81Ehemalige EssigfabrikCaspar Gran1860D-5-63-000-208Klassizismus
Friedrichstraße 11WohnhausCaspar GranWolf Heidenheimer1853D-5-63-000-270Klassizismus
Friedrichstraße 19WohnhausCaspar GranJoseph Schwab1857D-5-63-000-274Klassizismus
Friedrichstraße 21Wohnhaus in EcklageCaspar GranWolf Ehrmann1860D-5-63-000-276Klassizismus
Friedrichstraße 8; Rudolf-Breitscheid-Straße 16Ehemalige Bayerische Hypotheken- und Wechsel-BankCaspar GranGeorg Heinrich Stengel1844D-5-63-000-267Neubarock
Gustav-Schickedanz-Straße 5Wohnhaus in EcklageCaspar Gran
Friedrich Weltrich
Caspar Gran1845D-5-63-000-320Klassizismus
Kirchenplatz 6Ehemaliges Wohnhaus, jetzt evangelischer KindergartenCaspar Gran1838D-5-63-000-584Klassizismus
Maxstraße 27aEhemaliges Fabrikgebäude, jetzt Wohn- und GeschäftshausCaspar GranWolf Ehrmann1860D-5-63-000-901Klassizismus
Moststraße 25Wohn- und Geschäftshaus in Ecklage, ehemals Gräflich Pücklerscher GasthofCaspar Gran
Bernhard Solger
Hermann Graf von Pückler-Limpurg1853D-5-63-000-931Klassizismus
Rednitzhof 11Wohnhaus in EcklageCaspar GranJohann Georg Zolles1847D-5-63-000-1119Klassizismus
Rosenstraße 1Wohnhaus in EcklageCaspar Gran
Melchior Kiesel
Johann Georg Pflügel1852D-5-63-000-1130Klassizismus
Rosenstraße 5WohnhausCaspar Gran
Melchior Kiesel
Johann Gerstendörfer1855D-5-63-000-1134Klassizismus
Rosenstraße 7; Blumenstraße 16Ehemaliges Fabrikgebäude, jetzt WohnhausFriedrich Schmidt
Caspar Gran
1856D-5-63-000-1136Klassizismus
Rudolf-Breitscheid-Straße 4Wohn- und GeschäftshausCaspar GranChristoph Blutharsch1840ehem. D-5-63-000-1152Klassizismus
Schießplatz 22Ehemaliges GärtnerhausCaspar Gran1845D-5-63-000-1180Klassizismus
Schirmstraße 1WohnhausSimon Gieß
Caspar Gran
Johann Peter Käppner1852D-5-63-000-1198Klassizismus
Neurenaissance
Schwabacher Straße 12Wohn- und GeschäftshausCaspar GranJohann Gerstendörfer1845D-5-63-000-1219Klassizismus
Schwabacher Straße 17Wohn- und GeschäftshausCaspar Gran
Melchior Kiesel
1830
1841
D-5-63-000-1223Klassizismus
Schwabacher Straße 5aWohn- und GeschäftshausCaspar Gran1853D-5-63-000-1216Klassizismus
Schwabacher Straße 7Wohn- und Geschäftshaus, ehemals DoppelwohnhausCaspar GranConrad Linz1850D-5-63-000-1217Klassizismus

Werke Maurermeister

 ObjektArchitektBauherrMaurermeisterBaujahrAkten-Nr.Baustil
Friedrichstraße 11WohnhausCaspar GranWolf HeidenheimerCaspar Gran
Johann Georg Schmidt
1853D-5-63-000-270Klassizismus
Friedrichstraße 19WohnhausCaspar GranJoseph SchwabCaspar Gran
Johann Georg Schmidt
1857D-5-63-000-274Klassizismus
Friedrichstraße 21Wohnhaus in EcklageCaspar GranWolf EhrmannCaspar Gran1860D-5-63-000-276Klassizismus
Katharinenstraße 1; Theaterstraße 14Ehemaliges Städtisches Leihhaus,
jetzt Schulamt und Wohnhaus
Philipp OttoSimon Gieß
Caspar Gran
1865D-5-63-000-1343Klassizismus
Königstraße 96WohnhausArchitekturbüro Peringer und Rogler
Friedrich Weltrich
Ebert und Groß
Elias Cohn KönigsbergerCaspar Gran
Melchior Kiesel
18. Jhr.D-5-63-000-644Klassizismus
Maxstraße 27aEhemaliges Fabrikgebäude, jetzt Wohn- und GeschäftshausCaspar GranWolf EhrmannCaspar Gran1860D-5-63-000-901Klassizismus
Rudolf-Breitscheid-Straße 4Wohn- und GeschäftshausCaspar GranChristoph BlutharschCaspar Gran1840ehem. D-5-63-000-1152Klassizismus
Schirmstraße 1WohnhausSimon Gieß
Caspar Gran
Johann Peter KäppnerSimon Gieß
Caspar Gran
1852D-5-63-000-1198Klassizismus
Neurenaissance
Schulhof 3SynagogeBernhard Solger
N.N.
FiordaCaspar Gran1865
1617
Bruchstein
Schwabacher Straße 12Wohn- und GeschäftshausCaspar GranJohann GerstendörferCaspar Gran
Melchior Kiesel
1845D-5-63-000-1219Klassizismus
Untere Fischerstraße 16WohnhausSimon Gieß
Friedrich Weltrich
Paulus WürschingSimon Gieß
Caspar Gran
1847D-5-63-000-1410Klassizismus
Untere Fischerstraße 18Wohnhaus in EcklageSimon Gieß
Friedrich Weltrich
Christoph KirchdörferSimon Gieß
Caspar Gran
1847D-5-63-000-1411Klassizismus

Bau des Güterbahnhofs[21]

Die Stadt Fürth errichtete 1847 unmittelbar neben dem Ludwigsbahnhof einen Güterbahnhof, der zur Anbindung des Gütertransports an die Ludwig-Süd-Nord-Bahn dienen sollte. Die Maurerarbeiten übernahm Maurermeister Caspar Gran mit Fertigstellungstermin Ende Juni für die Akkordsumme von 7.350 fl. Beim Bau gab es einige Differenzen, insbesondere wegen des sich entwickelnden Bauverzugs. Der Stadtbaurat Friedrich Weltrich beklagte im Vermerk vom 7. August 1847, dass Gran nicht seinen Obliegenheiten nachkommen würde, um den Bau - wie bereits mehrfach besprochen - zu beschleunigen. Er befürchtete, dass der Bau bis Mitte September „unmöglich unter Dach gebracht, noch viel weniger, wie es beabsichtigt war, auch der innere Ausbau vollendet werden kann.“ Tags zuvor gab der Zimmermeister Matthäus Schelter beim Polizeioffizianten Kreppel zu Protokoll, dass er längst das Holz für die Zimmerarbeiten des Neubaus im Wert von 2.700 fl. bereithält und jeder Verzug ihm einen ansehnlichen Verlust durch Zinsen beschere. Er stellte den Antrag, dass er für jede weiter nutzlos verlaufende Woche eine Entschädigung von 10 Gulden von demjenigen verlange, der am Verzug schuld ist. Mit dem Antrag von Schelter konfrontiert, führte Gran eine Reihe von Gründen an, wonach die Verzögerungen nicht in seiner Schuld lägen, und verwahrte sich gegen den Anspruch. Am 9. September entschied der Stadtmagistrat (Bäumen, Schönwald, Koeppel) „im Wege kollegialer Bewertung“, die Differenzen durch ein Schiedsgericht klären zu lassen.

Jede der Parteien hatte einen Sachverständigen als Schiedsrichter zu benennen. Da Gran keinen aus der Klasse der Fürther Werkleute vorschlagen durfte, bestellte er den kgl. Baukondukteur und Wegemeister Jacob Schneider zu Nürnberg. Die Stadt Fürth berief den Nürnberger Stadtbaurat Bernhard Solger und die königliche Bezirks-Bauinspektion Nürnberg wurde von seinem Vorstand Albert Frommel vertreten. Am 9. Oktober 1847 versammelte sich das Schiedsgericht nach einer Ortsbesichtigung im Dienstzimmer des 1. Bürgermeisters. Der technische Baurat Weltrich nahm wegen Krankheit nicht teil, zeitweise wurde der Maurermeister Gran zu Erläuterungen vorgerufen. Eingehend wurden die drei Gründe, die Gran zu seiner Entschuldigung vorbrachte, erörtert: die verspätete Genehmigung der Baupläne, die ungenügende Leistung von Abschlagszahlungen und die vorgeschriebene Anwendung gelber Steine, die schwer zu bekommen waren. Aber von allen drei vorgebrachten Entschuldigungsgründen konnten die Schiedsrichter übereinstimmend keinen einzigen herausfinden, die Gran berechtigten, von den klaren Bestimmungen der „Akkord-Bedingungen“ abzuweichen und er daher die „auf Saumseligkeit in dem Betriebe des Baues gesetzten Strafen und Einschreitungen auf seine Kosten und Gefahr verwirkt habe“. Allerdings waren die Schiedsrichter einhellig der Ansicht, dass es für den Abschluss der Baumaßnahme am förderlichsten ist, wenn sich der Magistrat mit dem „Akkordanten“ Gran auf gütlichem Wege über die weitere Bauausführung verständigt. Dazu hatte Gran in kurzer Frist Vorschläge zu machen. Die Kommissions-Diäten der drei Techniker von 16 f. 30 Xr. wurden dem Maurermeister auf Weisung von Bürgermeister Bäumen sogleich bei der nächsten Wochenabschlagszahlung abgezogen.

Am 4. November 1847 machte der Maurermeister Gran, der in dieser Zeit offenbar in finanzieller Bedrängnis war, noch den Versuch, die Kaution von 10 Prozent der Akkordsumme, also 735 f., die ihm bei der ersten Abschlagszahlung in Abzug gebracht wurde, sofort ausbezahlt zu bekommen. Die Bürgschaft dafür wollte der Spiegelfabrikant und Armenpflegschaftsrat Christian Riegel, wohnhaft Helmplatz Hs.-Nr. 163 (alte Hs.-Nr. 170, heute Mühlstraße 24), leisten. Aber noch am gleichen Tag wurde vom Magistrat entschieden, „Gran mit seinem gegen alle Rücksichten der Bescheidenheit anstoßenden Antrage“ abzuweisen.

Der Güterbahnhof wurde 1847 nicht mehr fertig. Im Jahresbericht der Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft für dieses Geschäftsjahr, gehalten am 3. Februar 1848, hieß es, dass er noch nicht vollendet ist, aber Hoffnung darauf im bevorstehenden Frühjahr besteht.[22]

Außerdem

Zwangsschließung der Gran’schen Kalkbrennerei[25]

Am 2. März 1863 stellte der Maurermeister Caspar Gran beim Stadtmagistrat den Antrag, „auf meinen 12 Morgen [ca. 4,1 ha] haltenden Acker zwischen der Schwabacherstraße und dem Höfener Weg und zwar in der Mitte dieses Ackers einen Kalkbrennofen zu erbauen“.[26] Das Baugesuch wurde kurzerhand ohne Bedenken am 5. März genehmigt, lediglich eingeschränkt mit der Bedingung, „daß der Ofen wieder entfernt wird, wenn in seiner Nähe Wohngebäude errichtet werden“.

Es dauerte nicht lange, da wurden Beschwerden über die Luftverschmutzung laut. Bemerkenswert ist ein längerer Brief des kgl. Bezirksarztes Dr. von Fabrice vom 10. Juli 1863 an den Magistrat der Stadt Fürth, worin er seine, die „sanitätlichen“ Verhältnisse betreffenden, Bedenken vorbringt. Daraus ist zu entnehmen, dass er zusammen mit Professor Dr. Johann Heinrich Bernheim von der Königlichen Gewerb- und Handelsschule eine Ortsbesichtigung unternahm. Er beschrieb den Kalkofen: „… ein thurmartiges 4eckiges Gebäude, welches mehrere Fuß tief unter dem Niveau des umliegenden Feldes aufsteigend 10 bis 12 Fuß [2,9 - 3,5 m] über dem Felde ein großes offen, ohne Rauchfang gebautes Brennloch zeigt, in welche Kalksteine und Heizmaterial (meist Steinkohlen) geworfen werden; so daß der gebrannte Kalk am Fuße des Thurms aus 4 Ziehlöchern herausgebracht wird. […] Der Gran’sche Ofen wird , wie wir erfuhren, continuirlich im Brande erhalten …“.[27] Aufgrund der niedrigen Bauweise breitete sich der Rauch über bodennahe Luftschichten aus, auch eine Menge feiner Kalkteile wurden verweht. Fabrice gibt seine Beobachtungen an: „Mehrmals hatte ich bei Gängen in jener Richtung bemerkt, welch eine Masse von dickem Rauch von dem Kalkofen bei südöstlicher, südlicher und südwestlicher Windströmung auf weite Entfernung hin und in großer Ausdehnung verbreitet wird. Eine große Menge von bewohnten Häusern, worunter besonders auch das Krankenhaus, wird von diesem widrigen Dampfe erreicht; die südlichen Strassen so wie die Wege in der südlichen Umgebung der Stadt werden dadurch eingequalmt.“ Bei seinen weiteren Ausführungen stützt sich Fabrice auf Dr. Pappenheims „Handbuch der Sanitätspolizei“[28], verweist darauf, dass selbst der Garten des Stadtkommissärs, Herr Regierungsrat Franz Franz, zu leiden hat, und fordert, „die reichlich zu Gebot stehenden Mittel zur Hebung der gerügten Übelstände in Anwendung zu bringen.“

So erhielt der städtische Baurat Otto den Auftrag, den Gran’schen Kalkofen zu begutachten. Der ließ sich Zeit - erst am 13. Mai 1864 gab er seine Stellungnahme ab. Einerseits wollte er kaum Belästigungen wahrgenommen haben, andererseits hatte er doch „eine unangenehme Verbreitung dieses Rauches über den südlichen Stadttheil beobachtet, die aus Rücksicht für die dortigen Bewohner eine Beseitigung der Ursachen vom polizeilichen Standpunkte rechtfertigen dürfte.“ Als Abhilfe schlug er vor, einen Kamin auf den Ofen zu errichten und einen geeigneten Betrieb durchzuführen. Zur weiteren Prüfung sollte Gran einen Plan des vorhandenen Kalkofens und eine Betriebsbeschreibung vorlegen. Dieser erklärte nach Vorladung am 24. Mai allerdings darauf zu verzichten, weil „bereits 2 Brennöfen in der Nähe von Altenberg in Angriff genommen, welche innerhalb 6 - 8 Wochen vollendet sein werden und bis wohin sodann der in Frage stehende Kalkofen außer Betrieb gesetzt wird.“
Da meldete sich am 23. Juni das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten zu Wort. Der Vorstand, Dr. Eduard Mayer gab zu Protokoll, dass dringend und unverzüglich der Kalkbrennofen aus der Nähe der Stadt entfernt werden soll oder wirksame Abhilfemaßnahmen zu ergreifen sind; nach ihm unterschrieben alle Gemeindebevollmächtigten diese Forderung. So beschloss nun der Stadtmagistrat am 2. Juli 1864 (Unterschriften John und Otto), dass „ein längeres Bestehen dieses Kalkofens als bis zu dem von ihm selbst bezeichneten Termin, welcher am 5. d. M. endigt nicht gestattet werden kann“.

Daraufhin bat Gran die Frist um 2 bis 3 Wochen zu verlängern, bis der neue Kalkofen in Betrieb geht; der Stadtmagistrat jedoch bestand mit Beschluss vom 7. Juli darauf, dass die Kalkbrennerei sofort einzustellen ist. Aber Maurermeister Caspar Gran ignorierte diese Anordnung und führte kaltschnäuzig den Betrieb fort. Bereits am 15. Juli zeigte der Magistrat die Missachtung seiner Verfügung dem Herrn Vertreter der Staatsanwaltschaft am Kgl. Stadtgericht an. Durch Urteil des Stadtgerichts vom 5. August 1864 (Unterschrift Berthold) wurde Gran wegen unbefugter Gewerbeausübung nach Art. 208 des Polizeistrafgesetzbuches von 1861[29] zur Zahlung einer Geldstrafe von 10 fl. und zur Kostentragung des Verfahrens verpflichtet. Parallel wies der Vertreter der Staatsanwaltschaft darauf hin, dass es der Polizeibehörde überlassen bleibt, von ihrem Recht nach Art. 208 letzter Absatz Gebrauch zu machen, d. h. den unberechtigten Betrieb einzustellen. Dafür schlug Baurat Otto vor, die Schüröffnungen zu vermauern und zu versiegeln. Am 11. August beschloss der Stadtmagistrat (Unterschriften John und Aldinger), dass Gran innerhalb 24 Stunden das Kalkbrennen einstellen soll, andernfalls „die Vermauerung der Thüröffnung seines Ofens auf seine Kosten von Polizey wegen vorgenommen wird“. Auf die Vorladung zur Beschlusseröffnung reagierte Kaspar Gran nicht, trotz mehrfacher Aufforderung durch verschiedene Polizeisoldaten erschien er nicht. Erst am 13. August nachmittags um 5 Uhr ging Gran zum Magistrat, um den Beschluss durch Unterschrift zu quittieren. Da lief zwei Tage später, am 15. August, in der Sache ein umfangreicher Schriftsatz als Rekurs an die Regierung von Mittelfranken ein, aufgestellt vom königlichen Advokaten Bögner aus Fürth (übrigens wohnhaft im Gran’schen Haus Nr. 408 b). [...]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Stadtmagistrat Fürth: Akte über Bürgeraufnahmegesuch des Maurergesellen Kaspar Gran von Bruckberg, K. Ldg. Ansbach, StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/G 46
  2. Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land (Fürther Abendzeitung) vom 25.05.1875 - online abrufbar
  3. Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land (Fürther Abendzeitung) vom 27.05.1875 - online abrufbar
  4. Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land (Fürther Abendzeitung) vom 05.01.1871, Nr. 4/1871, S. 3 - online abrufbar
  5. Schulzeugnis der "Königl. Localinspektion" vom 1. April 1828
  6. Lehrbrief vom 06.05.1831, ausgestellt vom Königlich Bayerischen Landgericht Ansbach
  7. Zeugnis „Koenigl. Festungsbau Direction Ingolstadt“ vom 7. April 1835, Unterschrift Ingenieur-Oberst v. Becker
  8. Zeugnis für Maurer und Steinhauer Caspar Gran von Mauerermeister Caspar Stallwitz mit Richtigkeitsbestätigung durch den Bürgermeister Wucherer vom 13. Februar 1837
  9. “Examinations-Note für den Mauerer Gesellen Kaspar Gran von Bruckberg, Königl. Kreisbau Bureau Ansbach“ vom 14. April 1837, Unterschriften Ott (k. Regierungs- u. Kreisbaurat), Schulz
  10. Änderung im Originaldokument, gestrichen wurde Jaeger
  11. Zeugnis der Schmidt’schen Vorausregulierung des Kgl. Kreis- und Stadtgerichts Fürth vom 23. Juni 1835
  12. Fürther Tagblatt vom 10. September 1847, Nr. 145/1847, S. 620 - online abrufbar
  13. Helmut Mahr: Oberasbach - Tausend Jahre und mehr. Kapitel: Ziegeleien in Oberasbach. Hrsg. Stadt Oberasbach, 1995, S. 158
  14. Urkundlicher Sterbeschein des Magistrats der Stadt Fürth vom 24. März 1866; die Stadt führte als Polizeibehörde das Sterberegister der ehem. freien Gemeinde
  15. siehe auch Local-Chronik (Name der Braut fehlerhaft wiedergegeben) in „Der Fortschritt auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens” (Fürther Abendzeitung) vom 31.03.1866, Nr. 89/1866, S. 3 - online abrufbar
  16. „Gesetz über Schließung und Trennung der Ehen keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehörenden Personen" vom 2. Mai 1868, Gesetzblatt für das Königreich Bayern 1868, Nr. 26, S. 405 - 420 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  17. Fürther Tagblatt vom 14. November 1869, Nr. 273/1869, S. 1 - online abrufbar
  18. Fürther Tagblatt vom 5. Dezember 1869, Nr. 291/1869, S. 1 - online abrufbar
  19. Fürther Tagblatt vom 23. November 1872, Nr. 281/1872, S. 3 - online abrufbar
  20. Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land (Fürther Abendzeitung) vom 18. November 1875, Nr. 273/1875, S. 4 - online abrufbar
  21. Stadtmagistrat Fürth: „Akte über die Anordnung eines Schiedsgerichts zur Beurtheilung der Entschädigungsansprüche gegen den Maurermeister Caspar Gran wegen verzoegerter Bauführung des Eisenbahnhofs in Fürth, 1847“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 69/6
  22. Johannes Scharrer: Deutschlands erste Eisenbahn mit Dampfkraft oder Verhandlungen der Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft in Nürnberg, Nürnberg, 11. Fortsetzung 1847, S. 4 - online
  23. Fronmüllerchronik, 1887, S. 331
  24. Fürther Tagblatt vom 16.09.1865, Nr. 224/1865, S. 1 - online abrufbar
  25. Stadtmagistrat Fürth: Verbotswidriger Fortbetrieb der Kalkbrennerei des Kaspar Gran, 1864; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 61/12
  26. Eine genaue Verortung ist mangels konkreter Angaben nicht möglich. Der kgl. Bezirksarzt Dr. von Fabrice gab als Entfernung an: „eine halbe Viertelstunde vom Hospital entfernt“. Damit ist etwa von einem Fußweg von 600 m auszugehen. Der damalige Höfer bzw. Höfener Weg führte ungefähr über den heutigen Bahnhofplatz nach Süden. Somit wäre der Standort etwa im Bereich der Ludwigstraße zwischen Salz- und Holzstraße zu suchen. Auch der Zimmermeister Gieß war offenbar von den Emissionen betroffen, sein Anwesen Karolinenstraße 64 liegt von dort ca. 400 m Luftlinie entfernt.
  27. es handelte sich hier also um einen einfachen, niedrigen Schachtofen, siehe auch Kalkofen (Wikipedia)
  28. Dr. Louis Pappenheim: Handbuch der Sanitäts-Polizei: nach eignen Untersuchungen. 2. Bd., Berlin 1859, S. 47/48 - Digtalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  29. Polizeistrafgesetzbuch für das Königreich Bayern vom 10. November 1861 - online

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