Angerstraße

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Straßenschild Gustavstraße mit Angerstraße

Die Angerstraße ist eine Straße in der Fürther Altstadt. Sie ist benannt nach dem Schießanger und bildet die Verlängerung der Gustavstraße in Richtung Kapellenstraße.


Geschichte der Straße

Die Straße war bis zum Jahre 1899 eine Sackgasse, die nur vom Schießplatz aus zugänglich und gegen den Marktplatz durch Gebäude des Anwesens Marktplatz 13 verbaut war.

Postkarte nach Boenerstich von 1708

Auf dem Boenerstich von 1708 ist ganz links an der Einmündung der Heiligenstraße wohl das Vorgängergebäude von Marktplatz 13 mit Fachwerkfassade zu erkennen. Wahrscheinlich wurde dieses Haus von Georg Wild im Jahre 1774 neu gebaut, weil über der Haustüre sich die Jahreszahl 1774 befand.[1]

"Restauration Marktplatz" (Marktplatz 13) vor dem Abbruch, heute Einmündung Angerstraße in Gustavstraße, Heiligenstraße und Marktplatz

Die Häuser des Anwesens Marktplatz 13 wurden im Jahre 1899 auf Anregung des Verschönerungsvereins abgebrochen, damit die Angerstraße vom Marktplatz her direkt begeh- und befahrbar wurde. Unmittelbar vor dem Beginn der Abbrucharbeiten hielt das Bayerische 21. Infanterie-Regiment auf das Haus eine Scharfschießübung ab.[2] Damit verschwand das Haus "Restauration Marktplatz". Auf dem Bild von 1899, das offensichtlich kurz vor der Schießübung auf das Haus aufgenommen wurde, ist die Verbarrikadierung der Fenster zu erkennen. Anscheinend ist die Menschenansammlung in Erwartung auf die gleich kommenden Ereignisse.

Baumeister Georg Kißkalt hatte auf eigene Kosten, aber mit Zuschuss von 25.000 Mark der Stadt Fürth, das Grundstück Anwesen Marktplatz 13 gekauft. Es bestand auf einer Fläche mit Plan-Nr. 83 von 480 m2 aus vorderem und hinterem Wohngebäude, Stadel mit Stall, Kegelbahn und Hofraum. Den Abriss übernahm der Bauunternehmer Kißkalt.

Mit notariellem Vertrag vom 10. März 1900, Gesch.-Reg.-Nr. 440, beurkundet durch den kgl. Notar Christian Graus, trat der Baumeister Georg Kißkalt von diesem Grundstück unentgeltlich eine Fläche mit Plan-Nr. 83 ½ von 410 m2 an die Stadtgemeinde Fürth ab, die diese Fläche zur öffentlichen Straße bestimmte. Eine Restfläche von 70 m2 verblieb im Eigentum von Kißkalt. Die Stadt stellte für die Angerstraße nach stadtbauamtlicher Planung das Baulinienprojekt Nr. 26 auf, welches nach verschiedenen Einsprüchen in der Fassung vom 15. Februar 1902 von der Regierung von Mittelfranken genehmigt wurde.

Die ihm verbliebene Restfläche wollte Kißkalt durch Bebauung verwerten. Dazu plante er ein schmales, langgestrecktes, aber relativ hohes Gebäude für eine Bäckerei mit Kaffeewirtschaft und einer Wohnung. Das entsprechende Baugesuch reichte er Anfang 1901 ein, was der Stadtmagistrat am 9. April 1901 trotz verweigerter Zustimmung der Nachbarn genehmigte. Das Gebäude mit dem „handtuchartigen“ Grundriss sollte die Adresse Angerstraße 2 erhalten. Dagegen gingen die Grundstücksnachbarn von Heiligenstraße 1, der Blechspielwarenverfertiger Julius Kraus, und Heiligenstraße 3, der Kaufmann Johann Georg Seidel, vor, die sich in ihren Rechten verletzt und baupolizeiliche Vorschriften missachtet sahen.

In landgerichtlicher Verhandlung vom 29. September 1902 wurde Kißkalt wegen Verstoß gegen baupolizeilicher Vorschriften, hier Überschreitung der Baulinie um 1,22 m, zu einer Geldstrafe von 40 Mark verurteilt. Kißkalt aber bestreitete weiter, gemeindliches Areal überbaut zu haben. Wegen versagter Genehmigung seines Bauvorhabens führte Kißkalt Beschwerden bis zum kgl. Staatsministerium des Innern, das diese schließlich nach Prüfung durch die Oberste Baubehörde am 10. Juni 1903 mit Unterschrift von Maximilian von Feilitzsch endgültig zurückwies. Im September 1903 unternahm Kißkalt noch einen Versuch und reichte ein neues Baugesuch für die Angerstraße 2, Plan-Nr. 83 ein, diesmal zur Erbauung eines Gebäudes mit Laden, Werkstätte, Büro und Lagerräumen für ein Installations-, Flaschner- und Schlossergeschäft. Auch dieses Vorhaben scheiterte. Daraufhin verkaufte er die Grundstücksfläche an die Nachbarn.

Im Jahr 1905 ließ die Kaufmannswitwe Margareta Seidel ihr Grundstück Heiligenstraße 3 nach einem Entwurf von Carl Frank auf der Baulinie mit einem gehobelten Lattenzaun einfrieden. Wenige Jahre später erwarb der Kolonialwarenhändler Christian Meyer das Seidel‘sche Anwesen, der im Jahr 1912 einen Anbau in Anpassung an das bestehende Haus ausführen ließ. Nach Baufertigstellung im Juni 1912 und der einen Monat später erteilten Bezugsbewilligung verfügte die Stadt am 10. Oktober 1912, wegen nunmehr fehlender Eingänge von der Heiligenstraße aus, die Neunummerierung der bisherigen Anwesen Heiligenstraße 1 und 3 mit Angerstraße 4 bzw. 2.[3]

Prägende Gebäude, Bauwerke und Baudenkmäler

Bei der folgenden Aufstellung bitte Sortierung beachten! (Sortierschlüssel richtet sich nach der ersten Zahl, d. h. Hausnummer 29 kommt vor Hausnummer 3 etc.)

Literatur

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. laut Wunschelchronik
  2. Walter Fischer: Fürther Stadtbilder. Vorbildlich renoviertes Eckhaus, Angerstraße 2. In: Fürther Heimatblätter, 1989/3, S. 114
  3. “Akten des Stadtmagistrats Fürth. Betreff: Hausveränderungen in dem Wohnhaus […] № 59.II […] nun Angerstrasse 2.“, Bauregistratur Stadt Fürth, Az. 602/-59, Bd. I

Videoprojekt Fürther Straßen 2018

Aufnahmedatum 12.08.2018

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