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Der '''Stadtrat der Stadt Fürth''' ("''Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth''") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen, was in Fürth "kommunales Gesetz" ist. Er ist ein Instrument der lokalen Demokratie in Fürth. | Der '''Stadtrat der Stadt Fürth''' ("''Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth''") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen, was in Fürth "kommunales Gesetz" ist. Er ist ein Instrument der lokalen Demokratie in Fürth. | ||
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Nach dem Sieg der Alliierten wurde der NS-Stadtrat aufgelöst und durch ein beratendes Gremium aus 27 Fürther Bürgern ersetzt. Die erste demokratische Wahl fand dann wieder am [[26. Mai]] [[1946]] statt. Seit dem [[8. Dezember]] desselben Jahres ist die kommunale Selbstverwaltung in Artikel 11 (2) der Bayerischen Verfassung verankert. | Nach dem Sieg der Alliierten wurde der NS-Stadtrat aufgelöst und durch ein beratendes Gremium aus 27 Fürther Bürgern ersetzt. Die erste demokratische Wahl fand dann wieder am [[26. Mai]] [[1946]] statt. Seit dem [[8. Dezember]] desselben Jahres ist die kommunale Selbstverwaltung in Artikel 11 (2) der Bayerischen Verfassung verankert. | ||
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[[Datei:Geschäftsverteilung Stadt Fürth.jpg| | [[Datei:Geschäftsverteilung Stadt Fürth.jpg|mini|right|Geschäftsverteilungsplan der Stadt Fürth]]Die Verwaltung der Stadt Fürth ist in verschiedene Verwaltungsbereiche gegliedert, welche die Bezeichnung "Referate" führen. Die Zahl der Referate wird jeweils vom Stadtrat nach den dienstlichen Erfordernissen festgelegt. Die Leitung der Referate wird vom Stadtrat in der Regel für die Dauer von 6 Jahren durch gewählte berufsmäßige Stadträte besetzt, die die Amtsbezeichnung "berufsmäßiger Stadtrat" tragen. Die berufsmäßigen Stadträte sind ebenfalls Beamte auf Zeit. Die historisch gewachsenen Bezeichnungen "Stadtbaurat" und "Stadtkämmerer" bleiben bestehen. | ||
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Folgende Referate bestehen in der Legislaturperiode 2014 - 2020: | Folgende Referate bestehen in der Legislaturperiode 2014 - 2020: | ||
Version vom 23. Oktober 2020, 08:49 Uhr
Der Stadtrat der Stadt Fürth ("Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen, was in Fürth "kommunales Gesetz" ist. Er ist ein Instrument der lokalen Demokratie in Fürth.
Ihm steht der Oberbürgermeister als Mitglied, als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor.
Geschichte
Fürth besaß vom Jahr der Erhebung zur »Stadt 1. Klasse« 1818 an bis 1919 im »Gemeindekollegium« ein erstes Vorläufer-Gremium des heutigen Stadtrats: Nach dem zweiten Gemeindeedikt von 1818 entstanden erweiterte Selbstverwaltungsrechte für die Kommune. Die Fürther Bürger konnten fortan Wahlmänner wählen, die dann die Gemeindebevollmächtigten bestimmten, jenes Gremium das in etwa dem heutigen Stadtrat entspricht. Die Bevollmächtigten wählten dann Bürgermeister und Magistrat (vergleichbar den heutigen Referenten). Wahlrecht hatten nur jene Bewohner, denen das Bürgerrecht verliehen war.
Kommunalwahlen im heutigen Sinne wurden erst durch die Räterepublik 1919 eingeführt: In § 14 des „Vorläufigen Staatsgrundgesetzes des Freistaates Bayern“ vom 17. März 1919 wird eine Wahl nach den Grundsätzen des Landtagswahlrechts, also als allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahl vorgeschrieben. Konkretisiert wurde dies im „Gesetz über die gemeindliche Selbstverwaltung“ vom 22. Mai 1919 und in der Gemeindeordnung vom 17. Oktober 1927.
Siehe auch: Stadtverwaltung (19. Jahrhundert)
Durch das so genannte Reichsgleichschaltungsgesetz vom 31. März 1933 wurde der demokratisch gewählte Stadtrat aufgelöst und im Verhältnis der am 5. März 1933 abgegebenen Stimmen bei der Reichstagswahl neu besetzt - wobei die KPD bewusst nicht mehr berücksichtigt wurde. Durch ein weiteres "Gleichschaltungsgesetz" vom 7. April 1933 wurde die Zahl der Stadträte zusätzlich reduziert auf 28 Sitze, wovon 15 Sitze der NSDAP zufielen, die mithin die absolute Mehrheit hatte. 1935 wurde die Gemeindeordnung reichsweit gleichgeschaltet mit einer zentralistischen Machtausrichtung: Die Verwaltung wurde vom Bürgermeister oder seinem Stellvertreter alleine geführt, der Stadtrat verlor seine politische Funktion vollständig und wurde auf ein rein beratendes Gremium degradiert. Im Sommer 1935 wird auch diese reine NSDAP-Besetzung nochmals aufgelöst und durch den amtierenden Oberbürgermeister Jakob mit "handverlesenen" »Ratsherren« am 3. Oktober 1935 neu besetzt.
Siehe auch: Machtergreifung: Auflösung des Stadtrats
Nach dem Sieg der Alliierten wurde der NS-Stadtrat aufgelöst und durch ein beratendes Gremium aus 27 Fürther Bürgern ersetzt. Die erste demokratische Wahl fand dann wieder am 26. Mai 1946 statt. Seit dem 8. Dezember desselben Jahres ist die kommunale Selbstverwaltung in Artikel 11 (2) der Bayerischen Verfassung verankert.
Zusammensetzung
Der Stadtrat setzt sich zusammen aus
- dem berufsmäßigen Oberbürgermeister,
- dem zweiten Bürgermeister,
- sowie den 49 ehrenamtlichen Stadträten und den
- berufsmäßigen Stadträten/Referenten.
Ausschüsse & Gremien
Der Stadtrat bildet gem. des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts eine Vielzahl von Ausschüssen und Gremien bzw. entsendet Vertreter zu Aufsichtsräten, Zweckverbänden etc.[1] Analog der Wahlergebnisse zur Kommunalwahl werden folgende Ausschüsse und Gremien mit Stadträten besetzt:
Ausschüsse:
- Ältestenrat (gem. § 14 GeschO)
- Ausschuss für Jungendhilfe und Jugendangelegenheiten (gem. GeschO AJJ)
- Ausschuss für Kirchweihen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen (gem. § 11 Abs. 1 Nr. 4 GeschO)
- Ausschuss für Schule, Bildung und Sport (gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1 GeschO)
- Bau- und Werksausschuss (gem. § 11. Abs. 1 Nr. 2 GeschO)
- Finanz- und Verwaltungsausschuss (gem. § 11 Abs. 1 Nr. 3 GeschO)
- Kulturausschuss (gem. § 11 Abs. 1 Nr. 5 GeschO)
- Personal- und Organisationsausschuss (gem. § 11 Abs. 1 Nr. 6 GeschO)
- Rechnungsprüfungsausschuss (§ 12 GeschO, Art. 103 Abs. 2 GO)
- Umlegungsausschuss (gem. § 2 VO über Umlegungsausschüsse)
- Umweltausschuss (gem. § 11 Abs. 1 Nr. 7 GeschO)
- Verkehrsausschuss (gem. § 11 Abs. 1 Nr. 8 GeschO)
- Wirtschafts- und Grundstücksausschuss (gem. § 11 Abs. 1 Nr. 9 GeschO)
Beiräte:
- Baubeirat
- Baukunstbeirat
- Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten (gem. § 16 Abs. 4 GeschO)
- Beirat für Gewerbehof-Fürth GmbH
- Integrationsbeirat
Kommissionen:
- Geschäftsordnungskommission (gem. § 15 Abs. 3 GeschO)
- Gleichstellungskommission (gem. § 15 Abs. 4 GeschO)
- Verkehrskommission
Aufsichts- und Verwaltungsräte:
- ELAN GmbH
- infra fürth holding gmbh
- infra fürth gmbh
- infra fürth verkehr gmbh
- VHS Fürth gGmbH
- Wohnbaugesellschaft (WBG)
- Klinikum Fürth
- gKU KomunalBIT
- Sparkasse Fürth
Zweckverbände:
- Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Fürth
- Verbandsrat des Zweckverbandes Fachoberschule
Stiftungen:
- 1848er Gedächtnisstiftung
- Andreas-Winterbauer-Stiftung
- Ausbildungsbeihilfen
- Heinrich Beroldzheimer´sche Jubiläumsstiftung
- Johann Humbser´sche Stiftung
- König Ludwig III. und Königin Marie Therese Goldene Hochzeitsstiftung
- Luise-Erhard-Fonds
- Luise-Hinterleitner-Stiftung
- Nathanstiftung
Sonstige Gremien:
- Vollversammlung des Bayer. Städtetages
- Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
- Forum des Fürther Sports
- Trägerversammlung Jobcenter Fürth Stadt
- Kuratorium zur Verleihung der Kultur- und Förderpreise der Stadt Fürth
- Kuratorium zur Verleihung des Jakob-Wassermann-Literaturpreises
- Preisgericht "Sicherheitspreis"
- Preisgericht zur Begutachtung der Vorschläge für den Umwelt- und Naturschutzpreis
- Preisgericht "Solarpreis"
- Preisgericht für den "Preis für vorbildliche Wohnungsrenovierung für ältere und behinderte Menschen"
- Planungsverband Region Nürnberg - Planungsausschuss (gem. Art. 10 BayLplG i. V. m. § 5 Satzung PVRN)
- Zweckverband für Rettungsdienst und feuerwehrliche Alarmierung Nürnberg
- Zweckverband Sondermüll-Entsorgung Mittelfranken
- Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern
- Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (ZVGN)
- Zweckverband "Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg"
- Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum
- Verein Naherholungsgebiet Lorenzer Reichswald und Umgebung e. V. (NEVL)
- Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigung durch Flugzeuge für den Flughafen Nürnberg
Ehrenamtliche Stadträte - Aufwandsentschädigung
Die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Stadtrates erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Zusätzlich können einzelne Mitglieder des Stadtrates besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse übertragen bekommen. Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Stadtrat erhalten die Stadtratsmitglieder monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 884,- € (Stand Juli 2017). Für die Führung und die dadurch anfallenden Mehrbelastungen wird den Fraktionsvorsitzenden eine weitere Entschädigung von monatlich 206,-- Euro zugebilligt (Stand Juli 2017). Zusätzlich werden Stadträten bzw. deren Arbeitgebern bei Nachweis ein Verdienstausfall gewährt. Selbständig tätigen Stadträten wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- € gewährt. Eine Entschädigung wird generell für Sitzungen im Stadtrat, der Ausschüsse, Kommissionen, Beiräte, städtisch verwalteten Stiftungen und Sitzungen für Preisverleihungsgremien sowie Veranstaltungen gewährt, sofern auf Veranlassung des Oberbürgermeisters eine Teilnahmepflicht besteht. Für Sitzungen, bei der die Teilnahme freiwillig ist, wird generell keine Entschädigung gewährt. Weitere Regelungen bzgl. der Entschädigung sind im örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geregelt - letzte Fassung vom 7. Mai 2008. Sollte ein Stadtratsmitglied in einem Aufsichtsrat einer städtischen Tochter sein - z.B. Sparkasse Fürth, Infra, WBG etc. - erhält dieser zusätzlich weitere Aufwandsentschädigungen. Diese Summen sind in der Regel in einem niedrigen zwei- bis dreistelligen Bereich angesiedelt.
Oberbürgermeister
Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Stadtverwaltung gem. Art 36 und 37 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22. August 1998. Der Oberbürgermeister ist Beamter auf Zeit.
Bürgermeister
Im Falle der Verhinderung des Oberbürgermeister vertritt der zweite Bürgermeister diesen. Der zweite Bürgermeister ist ebenfalls Beamter auf Zeit (berufsmäßiger Bürgermeister).
Referate
Die Verwaltung der Stadt Fürth ist in verschiedene Verwaltungsbereiche gegliedert, welche die Bezeichnung "Referate" führen. Die Zahl der Referate wird jeweils vom Stadtrat nach den dienstlichen Erfordernissen festgelegt. Die Leitung der Referate wird vom Stadtrat in der Regel für die Dauer von 6 Jahren durch gewählte berufsmäßige Stadträte besetzt, die die Amtsbezeichnung "berufsmäßiger Stadtrat" tragen. Die berufsmäßigen Stadträte sind ebenfalls Beamte auf Zeit. Die historisch gewachsenen Bezeichnungen "Stadtbaurat" und "Stadtkämmerer" bleiben bestehen.
Folgende Referate bestehen in der Legislaturperiode 2014 - 2020:
- Direktorium - Dr. Thomas Jung | Bürgermeister- und Presseamt | Rechnungsprüfungsamt | Gleichstellungstelle/Frauenbeauftragte
- Referat 1 - Schule, Bildung und Sport - Markus Braun | Schulverwaltungsamt | Volksbücherei
- Referat 2 - Finanzen, Organisation, Personal - Dr. Stefanie Ammon | Organisationsamt | Personalamt | Stadtkämmerei | Stadtkasse | Betriebsärztlicher Dienst
- Referat 3 - Recht, Umwelt und Ordnung - Mathias Kreitinger | Rechtsamt | Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz | Bürgeramt | Standesamt | Straßenverkehrsamt | Amt für Brand- und Katastrophenschutz | Amt für Abfallwirtschaft
- Referat 4 - Soziales, Jugend und Kultur - Elisabeth Reichert | Kulturamt | Stadttheater | Stadtarchiv und Museen | Stadtische Galerien | Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegeheiten, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien | Städtisches Altenpflegeheim | Stadthalle
- Referat 5 - Bauwesen - Christine Lippert | Stadtplanungsamt | Gebäudewirtschaft | Tiefbauamt | Grünflächenamt
- Rererat 6 - Wirtschaft, Wissenschaft, Stadtentwicklung und Liegenschaften - Dipl.-Kfm. Horst Müller | Liegenschaftsamt | Amt für Wirtschaft | Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement | Amt für Tourismus
- Eigenbetriebe | Stadtentwässerung
- Kommunalunternehmen | Klinikum Fürth | KommunalBIT
- Sonstiges | Jobcenter Fürth-Stadt
- Unmittelbare städtische Eigengesellschaften, Mehrheitsbeteiligungen: Infra Fürth Holding GmbH, Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mit beschränkter Haftung (WBG), Volkshochschule Fürth gGmbH, ELAN - Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft, Gewerbehof Fürth GmbH (Complex)
- Mittelbare städtische Eigengesellschaften und Mehrheitsbeteiligungen: infra Fürth GmbH | infra Fürth Verkehr GmbH | infra Fürth Dienstleistung GmbH | Infra Fürth Service GmbH | infra Fürth Bäder GmbH | infra Fürth Beteiligungs GmbH | Bremerhaven-Lehe Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH | Bremerhaven-Lehe Windkraft GmbH & Co. KG | Servicegesellschaft Klinikum Fürth mbH | Soziales Wohnen Fürth GmbH | Wohnfürth Immobilien und Bauträger GmbH | Klinik Kompetenz Genossenschaft Bayern (KKB)
Wahlperioden & Wahlergebnisse
Wahlperiode | CSU | SPD | FDP | Grüne | REP | BÜ.Li.Fürth | FWF | LINKE | DKP/FU | KPD | NPD | BHE | WVA | Bayern-Partei | Fürther Block | Flüchtlingsgruppen | AfD |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Stadtrat 1919 - 1922 | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Stadtrat 1922 - 1925 | - | 28,89% | - | - | - | - | - | - | - | 12,48% | - | - | - | - | 48,98% | - | - |
Stadtrat 1925 - 1929 | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Stadtrat 1929 - 1933 | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Stadtrat 1933 - 1935 | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Stadtrat 1935 - 1945 | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Stadtrat 1945 - 1946 | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Stadtrat 1946 - 1948 | 28,9% | 47,1% | 10,0% | - | - | - | - | - | - | 9,3% | - | - | 4,7% | - | - | - | - |
Stadtrat 1948 - 1952 | 10,4% | 39,3% | 13,0% | - | - | - | - | - | - | 9,6% | - | - | 4,0% | 8,5% | - | 4,1% | - |
Stadtrat 1952 - 1956 | 11,2% | 44,3% | 9,4% | - | - | - | - | - | - | 7,1% | - | 7,1% | 2,5% | - | 15,6% | - | - |
Stadtrat 1956 - 1960 | 20,5% | 45,2% | 6,8% | - | - | - | - | - | - | 6,1% | - | 6,6% | - | 3,1% | 9,5% | - | - |
Stadtrat 1960 - 1966 | 21,5% | 52,8% | 8,6% | - | - | - | - | - | - | - | - | 6,7% | - | - | 6,1% | - | - |
Stadtrat 1966 - 1972 | 27,1% | 48,1% | 12,5% | - | - | - | - | - | 2,8% | - | 4,6% | - | - | - | 3,0% | - | - |
Stadtrat 1972 - 1978 | 30,5% | 52,8% | 10,9% | - | - | - | - | - | 1,9% | - | 2,6% | - | - | - | 1,28% | - | - |
Stadtrat 1978 - 1984 | 40,9% | 43,7% | 12,4% | - | - | - | - | - | 3,0% | - | - | - | - | - | - | - | - |
Stadtrat 1984 - 1990 | 35,8% | 51,0% | 5,3% | 4,9% | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Stadtrat 1990 - 1996 | 30,2% | 42,7% | 5,9% | 6,4% | 8,8% | 4,4% | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Stadtrat 1996 - 2002 [2] | 35,21% | 36,25% | 4,06% | 11,06% | 4,42% | 9.01% | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Stadtrat 2002 - 2008 [3] | 39,79% | 46,28% | 2,83% | 6,16% | 2,17% | 2,76% | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Stadtrat 2008 - 2014 [4] | 26,35% | 54,14% | 3,05% | 7,63% | 2,04% | - | 2,40% | 4,39% | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Stadtrat 2014 - 2020 [5] | 24,8% | 51,1% | 2,5% | 11,8% | 1,8% | - | 3,5% | 4,4% | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Stadtrat 2020 - 2026 [6] | 18,7% | 42,7% | 2,5% | 20,0% | - | - | 4,1% | 6,1% | - | - | - | - | - | - | - | - | 5,9% |
Dienstälteste Stadträte
- Hans Moreth SPD - 1966 - 2013 - 47 Jahre
- Ferdinand Metz CSU - 1966 - 2008 - 42 Jahre
- Prof. Dr. Günter Witzsch - 1972 - 2014 - 42 Jahre
- Hans Lotter FDP - 1946 - 1984 - 38 Jahre
- Christoph Maier CSU - 1978 - 2016 - 38 Jahre
- Konrad Grünbaum SPD - 1946 - 1978 - 32 Jahre
- Georg Kracker CSU - 1946 - 1978 - 32 Jahre
- Rolf Werner CSU - 1976 - 2008 - 32 Jahre
- Michael Blank CSU - 1972 - 2002 - 30 Jahre
- Anneliese Feuerlein SPD - 1972 - 2002 - 30 Jahre
- Heidi Lau FW - 1990 - bis heute - mind. 30 Jahre
- Uwe Lichtenberg SPD - 1966 - 1996 - 30 Jahre (mit Amtszeit als OB - ab 1984)
- Wilhelm Peetz SPD - 1972 - 2002 - 30 Jahre
- Franz Stich CSU - 1990 - 2020 - 30 Jahre
- Willi Wilde CSU/UCS - 1966 - 1996 - 30 Jahre
- Claus-Uwe Richter REP - 1990 - 2020 - 30 Jahre
- Siegfried Stieber CSU - 1978 - 2008 - 29 Jahre
Sonstiges
- Die kürzeste öffentliche Stadtratssitzung fand am 10. April 2019 statt. Diese dauerte insgesamt (inkl. nicht-öffentlicher Teil) 15 Minunten und 23 Sekunden. Davor war die kürzeste Sitzung am 26. Oktober 2016. Der öffentliche Teil der Stadtratssitzung mit 13 Tagesordnungspunkten dauerte 12 Minuten und 23 Sekunden, da die Sitzung erst um 15 Uhr begann. Die Gesamtssitzung samt nicht öffentlichen Teil - dauerte insgesamt 18 Minuten und 40 Sekunden.
- Die vermutlich längste Stadtratssitzung fand im Dezember 1921 statt. Die Sitzung dauerte 20 Stunden und hatte nur einen Tagesordnungspunkt: Die Eingemeindung Fürths nach Nürnberg. Nach 20-stündiger Beratung stimmte der damalige Stadtrat der Eingemeindung mit 30 Stimmen zu, lediglich 12 stimmten dagegen. Die Eingemeindung Fürths kam dann doch nicht - dies wurde durch eine Volksabstimmung am 22. Januar 1922 durch ein eindeutiges Votum der Fürther Bevölkerung verhindert - der Stadtrat trat anschließend geschlossen zurück.
- Das jüngste Stadtratsmitglied wurde am 15. März 2020 in den Stadtrat gewählt. Es handelte sich um Grünen-Stadträtin Anna Botzenhardt, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl 19 Jahre und 100 Tage alt war. Bis dahin war jüngstes Stadtratsmitglied seit dem 16. März 2014 die SPD-Stadträtin Cornelia Reichert, die zum Zeitpunkt Ihrer Wahl 20 Jahre - zwei Monate und drei Tage alt war und davor Dr. Tobias Wagner von der CSU-Fraktion, der am 10. März 1996 mit 21 Jahren - 1 Monat und 25 Tage gewählt wurde. Zuvor war ein Mitglied der SPD-Fraktion der jüngste Stadtrat: Dr. Thomas Jung. Er wurde am 18. März 1984 im Alter von 22 Jahren - 10 Monaten und 13 Tage gewählt.
- Das älteste Stadtratsmitglied war vermutlich Kurt Strattner. Er war bis kurz vor seinem Tod im Alter von 85 Jahren noch Mitglied des Stadtrats und trat aus gesundheitlichen Gründen im Dezember 2015 von seinem Amt als Stadtrat zurück.
Stadträte-Galerie
Galerie
Gästegeschenk Bildband der Stadt Fürth von 1950 Leinen mit Golddruck über 40 Seiten mit zahlreichen s/w Fotos Fürther Sehenswürdigkeiten. Aufgelegt unter OB Hans Bornkessel mit Vorwort und Geschichte der Stadt in Deutsch und englisch. Übergeben als Geschenk für eine französische Jugendaustausch Besuchsgruppe aus Colombes vom 29. Juli 1954.
Literatur
- Peter Frank: 50 Jahre Stadtrat Fürth 1946 - 1996. Wiederaufbau der Kommunalvertretung im Nachkriegs-Fürth. In: Fürther Heimatblätter, 1996/3, S. 61 - 81
Lokalberichterstattung
- Wolfgang Händel: Streit um eine Solar-Resolution - Meinungen zum Thema Solarförderung differieren. In: Fürther Nachrichten vom 27. März 2010 - online abrufbar