Der Stadtrat der Stadt Fürth ("Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen, was in Fürth "kommunales Gesetz" ist. Er ist ein Instrument der lokalen Demokratie in Fürth.
Ratsmitglieder um 1906
Sitzungsaal, um 1988
Fürth besitzt seit 1818, als es Stadt "Erster Klasse" wurde, dieses höchste Gremium der städtischen Selbstverwaltung. Ihm steht der Oberbürgermeister als Mitglied, als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor.
Der Stadtrat bildet gem. des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts eine Vielzahl von Ausschüssen und Gremien bzw. entsendet Vertreter zu Aufsichtsräten, Zweckverbänden etc.[1] Analog der Wahlergebnisse zur Kommunalwahl werden folgende Ausschüsse und Gremien mit Stadträten besetzt:
Ausschüsse:
Ältestenrat (gem. § 14 GeschO)
Ausschuss für Jungendhilfe und Jugendangelegenheiten (gem. GeschO AJJ)
Ausschuss für Kirchweihen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen (gem. § 11 Abs. 1 Nr. 4 GeschO)
Ausschuss für Schule, Bildung und Sport (gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1 GeschO)
Bau- und Werksausschuss (gem. § 11. Abs. 1 Nr. 2 GeschO)
Finanz- und Verwaltungsausschuss (gem. § 11 Abs. 1 Nr. 3 GeschO)
Kulturausschuss (gem. § 11 Abs. 1 Nr. 5 GeschO)
Personal- und Organisationsausschuss (gem. § 11 Abs. 1 Nr. 6 GeschO)
Verein Naherholungsgebiet Lorenzer Reichswald und Umgebung e. V. (NEVL)
Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigung durch Flugzeuge für den Flughafen Nürnberg
Ehrenamtliche Stadträte
Die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Stadtrates erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Zusätzlich können einzelne Mitglieder des Stadtrates besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse übertragen bekommen. Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Stadtrat erhalten die Stadtratsmitglieder monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 884,- € (Stand Juli 2017). Für die Führung und die dadurch anfallenden Mehrbelastungen wird den Fraktionsvorsitzenden eine weitere Entschädigung von monatlich 206,-- Euro zugebilligt (Stand Juli 2017). Zusätzlich werden Stadträten bzw. deren Arbeitgebern bei Nachweis ein Verdienstausfall gewährt. Selbständig tätigen Stadträten wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- € gewährt. Eine Entschädigung wird generell für Sitzungen im Stadtrat, der Ausschüsse, Kommissionen, Beiräte, städtisch verwalteten Stiftungen und Sitzungen für Preisverleihungsgremien sowie Veranstaltungen gewährt, sofern auf Veranlassung des Oberbürgermeisters eine Teilnahmepflicht besteht. Für Sitzungen, bei der die Teilnahme freiwillig ist, wird generell keine Entschädigung gewährt. Weitere Regelungen bzgl. der Entschädigung sind im örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geregelt - letzte Fassung vom 7. Mai 2008. Sollte ein Stadtrat Mitglied in einem Aufsichtsrat einer städtischen Tochter sein - z.B. Sparkasse Fürth, Infra, WBG etc. - erhält dieser zusätzlich weitere Aufwandsentschädigungen. Diese Summen sind in der Regel in einem niedrigen zwei- bis dreistelligen Bereich angesiedelt.
Oberbürgermeister
Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Stadtverwaltung gem. Art 36 und 37 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22. August1998. Der Oberbürgermeister ist Beamter auf Zeit.
Bürgermeister
Im Falle der Verhinderung des Oberbürgermeister vertritt der zweite Bürgermeister diesen. Der zweite Bürgermeister ist ebenfalls Beamter auf Zeit (berufsmäßiger Bürgermeister).
Referate
Geschäftsverteilungsplan der Stadt Fürth
Die Verwaltung der Stadt Fürth ist in verschiedene Verwaltungsbereiche gegliedert, welche die Bezeichnung "Referate" führen. Die Zahl der Referate wird jeweils vom Stadtrat nach den dienstlichen Erfordernissen festgelegt. Die Leitung der Referate wird vom Stadtrat in der Regel für die Dauer von 6 Jahren durch gewählte berufsmäßige Stadträte besetzt, die die Amtsbezeichnung "berufsmäßiger Stadtrat" tragen. Die berufsmäßigen Stadträte sind ebenfalls Beamte auf Zeit. Die historisch gewachsenen Bezeichnungen "Stadtbaurat" und "Stadtkämmerer" bleiben bestehen.
Beteiligungen der Stadt Fürth, Stand 2012
Folgende Referate bestehen in der Legislaturperiode 2014 - 2020:
Direktorium - Dr. Thomas Jung | Bürgermeister- und Presseamt | Rechnungsprüfungsamt | Gleichstellungstelle/Frauenbeauftragte
Referat 1 - Schule, Bildung und Sport - Markus Braun | Schulverwaltungsamt | Volksbücherei
Referat 3 - Recht, Umwelt und Ordnung - Mathias Kreitinger | Rechtsamt | Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz | Bürgeramt | Standesamt | Straßenverkehrsamt | Amt für Brand- und Katastrophenschutz | Amt für Abfallwirtschaft
Referat 4 - Soziales, Jugend und Kultur - Elisabeth Reichert | Kulturamt | Stadttheater | Stadtarchiv und Museen | Stadtische Galerien | Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegeheiten, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien | Städtisches Altenpflegeheim | Stadthalle
Rererat 6 - Wirtschaft, Wissenschaft, Stadtentwicklung und Liegenschaften - Dipl.-Kfm. Horst Müller | Liegenschaftsamt | Amt für Wirtschaft | Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement | Amt für Tourismus
Unmittelbare städtische Eigengesellschaften, Mehrheitsbeteiligungen: Infra Fürth Holding GmbH, Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mit beschränkter Haftung (WBG), Volkshochschule Fürth gGmbH, ELAN - Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft, Gewerbehof Fürth GmbH (Complex)
Mittelbare städtische Eigengesellschaften und Mehrheitsbeteiligungen: infra Fürth GmbH | infra Fürth Verkehr GmbH | infra Fürth Dienstleistung GmbH | Infra Fürth Service GmbH | infra Fürth Bäder GmbH | infra Fürth Beteiligungs GmbH | Bremerhaven-Lehe Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH | Bremerhaven-Lehe Windkraft GmbH & Co. KG | Servicegesellschaft Klinikum Fürth mbH | Soziales Wohnen Fürth GmbH | Wohnfürth Immobilien und Bauträger GmbH | Klinik Kompetenz Genossenschaft Bayern (KKB)
Die kürzeste öffentliche Stadtratssitzung fand am 26. Oktober2016 statt. Der öffentliche Teil der Stadtratssitzung mit 13 Tagesordnungspunkten dauerte 12 Minuten und 23 Sekunden, da die Sitzung erst um 15 Uhr begann. Die Gesamtssitzung samt nicht öffentlichen Teil - dauerte insgesamt 18 Minuten und 40 Sekunden.
Die vermutlich längste Stadtratssitzung fand im Dezember 1921 statt. Die Sitzung dauerte 20 Stunden und hatte nur einen Tagesordnungspunkt: Die Eingemeindung Fürths nach Nürnberg. Nach 20-stündiger Beratung stimmte der damalige Stadtrat der Eingemeindung mit 30 Stimmen zu, lediglich 12 stimmten dagegen. Die Eingemeindung Fürths kam dann doch nicht - dies wurde durch eine Volksabstimmung am 22. Januar1922 durch ein eindeutiges Votum der Fürther Bevölkerung verhindert - der Stadtrat trat anschließend geschlossen zurück.
Das jüngste Stadtratsmitglied wurde am 16. März2014 in den Stadtrat gewählt. Es handelte sich um die SPD-Stadträtin Cornelia Reichert, die zum Zeitpunkt Ihrer Wahl 20 Jahre - zwei Monate und drei Tage alt war. Zuvor war ebenfalls ein SPD-Abgeordneter der jüngste Stadtrat, Dr. Thomas Jung. Er wurde am 18. März1984 im Alter von 22 Jahren - 10 Monaten und 13 Tage alt.
Das älteste Stadtratsmitglied war vermutlich Kurt Strattner. Er war bis kurz vor seinem Tod im Alter von 85 Jahren noch Mitglied des Stadtrats und trat aus gesundheitlichen Gründen im Dezember 2015 von seinem Amt als Stadtrat zurück.
Peter Frank: 50 Jahre Stadtrat Fürth 1946 - 1996. Wiederaufbau der Kommunalvertretung im Nachkriegs-Fürth. In: Fürther Heimatblätter, 1996/3, S. 61 - 81
Lokalberichterstattung
Wolfgang Händel: Streit um eine Solar-Resolution - Meinungen zum Thema Solarförderung differieren. In: Fürther Nachrichten vom 27. März 2010 - online abrufbar