Vorlage:GebäudeKarte Die Gustavstraße ist eine Straße in der Fürther Altstadt.


Geschichte

 
Straßenschild Gustavstraße, historisch, mit Erläuterung

Die Gustavstraße (Nr. 1-65; historischer Name bis 1827: "Bauerngasse") gehört zum alten Ortskern von Fürth und ist wegen der zahlreichen historischen Gebäude eine der wohl schönsten Straßen im Stadtgebiet. Städtebaulich charakteristisch sind die beidseits abzweigenden, von kleinteiliger Bebauung umgebenden sackgassenartigen Hofbereiche, die in der Hauptsache im Gefolge der Besitzzertrümmerung der ins Mittelalter zurückgehenden ehemaligen Bauernhöfe entstanden sind. Diese Bauernhöfe sind heute noch erkennbar, z.B. am Kannengießershof zwischen den Anwesen 15 und 27 bzw. dem Schuhshof zwischen den Anwesen 16 und 28. Die Bauerngasse findet ihre erste Erwähnung im 16. Jahrhundert und wird deshalb so genannt, weil die den Markt besuchenden Bauern hier ihre Fuhrwerke abstellten und in den Gaststätten einkehrten. Die Funktion der Hauptstraße des Marktes Fürth verlagerte sich im Lauf des 18. Jahrhunderts auf die Königstraße.

Benannt ist die Gustavstraße nach dem Schwedenkönig Gustav Adolf, welcher zu Zeiten des Dreißigjährigen Krieges im Grünen Baum gespeist haben soll. Die Bezeichnung "Gustav-Adolf-Straße" vermied man in Fürth, um eine Verwechslung mit der "Gustav-Adolf-Straße" in Nürnberg zu vermeiden.

Neben kleinen Läden beheimatet sie zahlreiche gastronomische Betriebe, weshalb die Gustavstraße auch gerne „Kneipenmeile“ genannt wird. Auch der zweimal jährlich stattfindende Grafflmarkt erstreckt sich über einen Teil der Gustavstraße. Weitere jährlich wiederkehrende Veranstaltungen in der Gustavstraße sind das Weinfest und das Fürth Festival.

 
Die Gustavstraße - Panoramaansicht von Norden


Bedeutende Gebäude

Baudenkmäler

Bei der folgenden Aufstellung bitte Sortierung beachten! (Sortierschlüssel richtet sich nach der ersten Zahl, d.h. Hausnummer 29 kommt vor Hausnummer 3 etc.)

… weitere Ergebnisse


Verkehrssituation

 
Verkehrssituation in der Gustavstraße 1988

Bis 1988 war die Gustavstraße noch Teil der B8, und somit eine der meistbefahrenen Straßen Fürths. Ein Anwohner schilderte im Altstadtbläddla 1988 die Situation wie folgt: "Niemand, außer den betroffenen Anwohnern, kann sich heute noch vorstellen, welch desolates Wohnviertel die Gustavstraße noch in den Jahren vor dem Königsplatzdurchbruch war. Schwere LKWs donnerten Tag und Nacht durch dieses Wohngebiet - an Werktagen wie an Sonntagen. Ein Wochenendfahrverbot für schwere Fahrzeuge gab es damals nicht! Als jungvermähltes Ehepaar konnten wir im Anwesen Gustavstraße 13 miterleben, wie jedesmal die Tassen im Küchenschrank klapperten und die Waschmaschine wegen der Erschütterung Programme übersprang. Selbst als Erwachsener hatte man es schwer, die Gustavstraße zu überqueren - aus der Situation der Kinder gesehen, war dies ein lebensgefährliches Unterfangen." [2].

Chronik der Verkehrsberuhigung in der Gustavstraße:

  • 1978: Der drei Jahre zuvor gegründete Altstadtviertel St. Michael, Bürgerver­einigung Fürth e. V. führte eine Diskussion mit dem Stadtentwicklungsamt mit der Absicht, die Altstadt St. Michael attraktiver und wohnenswerter zu gestalten.Der für das Attribut „1978“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Der drei Jahre zuvor gegründete Altstadtviertel St. Michael, Bürgervereinigung Fürth e. V. führte eine Diskussion mit dem Stadtentwicklungsamt mit der Absicht, die Altstadt St. Michael attraktiver und wohnenswerter zu gestalten.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen. Nach den Vorstellungen des Altstadtvereins soll in der gesamten Gustavstraße Tempo 20 bzw. 30 km/h gelten. Weiterhin gibt der Altstadtverein an, dass die Gustavstraße "ein lebendiger Anziehungspunkt, auch für Bewohner außerhalb der Altstadt" werden muss. [3].
  • 1979: Der Altstadtverein erstellt ein Modell im Maßstab 1:50 von der Gustavstraße. Die Bevölkerung kann mit "variablen Material" eine verkehrsberuhigte Stadtentwicklung in der Gustavstraße "durchspielen". Gleichzeitig wird eine "Arbeitsgemeinschaft Verkehrsberuhigung" gegründet und eine "Aktion verkehrsberuhigte Zone Gustavstraße" durchgeführt. Das Stadtplanungsamt nimmt aktiv keine Rolle ein in der Diskussion.
  • 1980: Die Stadt beschließt die notwendigen Straßenumgestaltungen, insbesondere soll der Fahrbahnverlauf und die Oberflächenbeläge geprüft werden.
  • 1981: Der Stadtrat verschieb im Frühjahr die geplanten Änderungen, da er sich nicht ausreichend informiert fühlt vom Stadtplanungsamt.Der für das Attribut „1981“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Der Stadtrat verschieb im Frühjahr die geplanten Änderungen, da er sich nicht ausreichend informiert fühlt vom Stadtplanungsamt.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen. Auch durch knappe finanzielle Mittel der Stadt Fürth soll sich der Umbau um zwei bis drei Jahre verschieben. Auf die Mahnschreiben des Altstadtvereins mit der Bitte um rasche Umsetzung wird ihnen entgegnet: Es seinen "Motzer und Berufsstänkerer" am Werk.
  • 1982: Das Stadtentwicklungsamt präsentiert im Juli in einer Ausstellung die geplanten Ergebnisse zur Verkehrsberuhigung der Gustavstraße.
 
Lärm in der Gustavstraße ist kein "neues Phänomen", wie man am Zeitungsbericht von 1954 sehen kann.
  • 1983: Die Kosten der Umgestaltungsmaßnahmen werden auf ca. 100.000 Mark geschätzt. Der Stadtrat stimmt im März 1983 mit 26:20 Stimmen gegen die geplanten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Grund: mangelnde finanzielle Mittel der Stadt Fürth.Der für das Attribut „1983“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Die Kosten der Umgestaltungsmaßnahmen werden auf ca. 100.000 Mark geschätzt. Der Stadtrat stimmt im März 1983 mit 26:20 Stimmen gegen die geplanten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Grund: mangelnde finanzielle Mittel der Stadt Fürth.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
  • 1984: Im Wahljahr werden alle OB-Kandidaten zu einem öffentlichen Meinungsaustausch von Seiten des Altstadtvereins eingeladen. Der damalige Oberbürgermeister Uwe Lichtenberg kommentiert einen überarbeiteten Vorschlag des Altstadtvereins als "sympathisch" und warnt den Altstadtverein "sich nicht von den zu erwartenden bürokratischen Schwierigkeiten entmutigen zu lassen".Der für das Attribut „1984“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Im Wahljahr werden alle OB-Kandidaten zu einem öffentlichen Meinungsaustausch von Seiten des Altstadtvereins eingeladen. Der damalige Oberbürgermeister Uwe Lichtenberg kommentiert einen überarbeiteten Vorschlag des Altstadtvereins als "sympathisch" und warnt den Altstadtverein "sich nicht von den zu erwartenden bürokratischen Schwierigkeiten entmutigen zu lassen".“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen. Im Herbst beginnen die ersten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Die Reaktionen auf die ersten Maßnahmen waren jedoch verheerend. Dem Altstadtbläddla ist zu entnehmen: "Nach der endgültigen Fertigstellung prasselt neben einer Flut von wilden Parkern eine polemische Pressekampagne über die die Gustavstraße nieder. Gaudisten verlegen nachts grüne Teppichböden als Zeichen ihres "Beitrages". Das Landesamt für Denkmalpflege schaltet sich ein und kritisiert die beendete Verkehrsberuhigung erst jetzt: "Für die Gustavstraße garantiert falsch" heißt es lapidar. Der Altstadtverein verweist immer darauf, daß es sich hier um eine Zwischenlösung handelt.[4]" Die nun vom Altstadtverein ausgegebene Parole lautet: "Am Ball bleiben". In neuen Gesprächen mit der Stadt Fürth, dem Altstadtverein und dem Amt für Denkmalpflege bezeichnet der Stadtbaurat Wolfgang Schneider "alle bisherigen Bemühungen als "Sandkastenspiele", die man dem damaligen Stadtentwicklungsreferenten Heinrich Stranka zuliebe zugelassen habe"[5].
  • 1985: / 1986 - Das Bauamt legt gemeinsam mit dem Architektenbüro Klevenhusen aus Erlangen ein neues Konzept zur Beruhigung der Gustavstraße vor. Dieses stößt auf "allgemeine" Zustimmung.Der für das Attribut „1985“ des Datentyps Seite angegebene Wert „/ 1986 - Das Bauamt legt gemeinsam mit dem Architektenbüro Klevenhusen aus Erlangen ein neues Konzept zur Beruhigung der Gustavstraße vor. Dieses stößt auf "allgemeine" Zustimmung.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
  • 1987: Alle erforderlichen Gremien der Stadt Fürth stimmen dem Baubeginn zu.
  • 1988: Fertigstellung der verkehrsberuhigten Gustavstraße.

Gastronomie

In der Gustavstraße und in unmittelbarer Nähe findet man folgende Lokale und Wirtschaften:


Sperrzeiten-Diskussion

 
Die Kaffeebohne

Auf Beschwerden einer kleinen Anzahl von Anwohnern hin rückte die Gustavstraße 2011 in den Fokus einer Diskussion um das Neben- und Miteinander von Gastronomie und Anwohnern in der Altstadt. Der Interessengemeinschaft einzelner Anwohner stellte sich das breitaufgestellte Bündnis Ja zu einer lebendigen Altstadt entgegen, das neben den Gastronomen auch zahlreiche Anwohner und Einzelhändler der Gustavstraße und der gesamten Fürther Altstadt vereint.

Ein unter Moderation der Stadt Fürth ausgehandelter Kompromiss am 22. Mai 2011 bzgl. der Sperrzeiten der Freischankflächen wurde von fast allen Beteiligten auf beiden Seiten getragen und die Zahl der Beschwerden nahm rapide ab. Einzelne Anwohner verweigern jedoch noch ihre Zustimmung zum Kompromiss. Um auf die Bedeutung einer lebendigen Altstadt für alle Bewohner und Gäste hinzuweisen, veranstaltete der Verein Wir sind Fürth am 10. November 2012 einen Demonstrationszug von der Fürther Freiheit zum Grünen Markt, der von Höhe Grüner Baum ab in der Gustavstraße bis zum Marktplatz als Schweigemarsch durchgeführt wurde. Dem Aufruf folgten rund 600 Teilnehmer.

In verschiedenen Prozessen strebten einige Anwohner eine deutliche Sperrzeitverkürzung für die Gustavstraße an. Zwar haben die Kläger den Prozess vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, 10. Kammer, am 10. Juni 2013 verloren, dies jedoch vorrangig aus prozessualen Gründen, so der Richter. Das Verwaltungsgericht war der Meinung, dass der Kläger nicht global ein bestimmtes Konzept einklagen könne, sondern gegen jede einzelne Veranstaltung vorgehen müsse und könne. Das Gericht hat jedoch unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass die Stadt Fürth bei der Genehmigung von Festivitäten in der Gustavstraße „nachbarrechtliche Belange umfassender zu berücksichtigen hat als bisher“. Über manche Veranstaltungsgenehmigungen sei die Kammer „nicht sonderlich glücklich, die Kommune hätte sich mehr Gedanken darüber machen müssen was den Anwohnern zuzumuten ist.“[6] Nach Aussagen des Rechtsreferenten Maier hat die Stadt bei jeder Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungscharakters und der geltenden Grenzwerte eingehend abzuwägen "was den Anwohnern zugemutet werden kann und wogegen sie zu schützen seien".

 
Veranstaltungskonzept der Stadt Fürth zur Begrenzung des Lärms Juli 2013

Kurz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ging eine erneute Klage beim Verwaltungsgericht ein mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Öffnungszeiten des Fürth-Festivals. In der am 3. Juli 2013 ergangenen Eilentscheidung hat die 10. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Ansbach mehrmals auf ein von der Stadt Fürth angekündigtes Veranstaltungskonzept Bezug genommen; sie hielt es jedoch für korrekt, dass dieses Jahr wegen der erforderlichen Gremienbefassung noch keine Neuregelung erfolgt ist. Die 10. Kammer hat jedoch das Musikende in der Gustavstraße und am Waagplatz auf 22 Uhr erstmalig festgesetzt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Auch in der Verhandlung am 10. Juli 2013, in der der reguläre Freischankflächenbetrieb Gegenstand war, wurde vom Vorsitzenden Richter unmissverständlich deutlich gemacht, dass die bisher zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigungen getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien.

Am 13. Juli 2013 stellte Alexander Mayer eine Internet-Petition mit dem Titel Unsere Gustavstraße auf der Plattform change.org online, die am 14. Juli auch in den Petitionausschüssen des Bundestages und des Bayerischen Landtages eingereicht wurden. Die vom Verein Wir sind Fürth e. V. unterstützte Online-Petition erreichte innerhalb von zehn Tagen 12.000 Unterstützer. Die Petition fordert die Bundesregierung und die Staatsregierung auf, "alles in ihrer Gesetzgebungskompetenz und im Rahmen ihrer sonstigen Einflussmöglichkeiten zu tun, um folgendes zu gewährleisten: In Straßen oder Bereichen, in denen eine traditionelle Wirtshauskultur besteht, soll die Bewirtung auf den Freischankflächen - zum Beispiel analog der Bayerischen Biergartenverordnung - bis 23 Uhr erlaubt sein. In Straßen oder Bereichen, die Austragungsort traditioneller Veranstaltungen sind, müssen diese Veranstaltungen im gewohnten Umfang durchführbar bleiben."[7]

Zum Schutz vor weiteren, tiefer gehenden Einschnitten bei den Veranstaltungen aufgrund von Anwohnerklagen hat die Stadt Fürth ein Konzept erarbeitet, das dem Stadtrat zur Beschlussvorlage am 24. Juli 2013 vorgelegt wurde. Daraus gehen die Genehmigungssituation bis zum runden Tisch zwischen Anwohnern und Gastwirten vom 6. Mai 2011, sowie die aufgrund des runden Tisches vom Stadtrat am 25. Mai 2011 beschlossenen Maßnahmen hervor. In den weiteren Spalten finden sich die Forderungen der Anwohner zur Verbesserung der Lärmsituation sowie die Vorschläge der Gastwirte und das Konzept der Verwaltung (siehe Bild).

In der Stadtratssitzung vom 24. Juli 2013 wurde mit einer Änderung der Sperrzeiten des Fürth Festivals das Konzept der Stadtverwaltung mit 29 Ja, 2 Nein, und 15 Enthaltungen angenommen. Das Konzept verfolgt eine Linie, wonach die Musikdarbietungen bei den Veranstaltungen in der Regel um 22:00 Uhr enden und die Sperrzeit in den Freischankbereich um 23:00 Uhr beginnen sollte. Bis auf die Grafflmärkte (2 x Sperrzeitbeginn 01:00 Uhr) und das Weinfest (2 x Sperrzeitbeginn 24:00 Uhr) konnte dies erreicht werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass einheitliche Endzeiten sich bei den Besuchern leichter einprägen und damit nach einer gewissen Eingewöhnungszeit eher akzeptiert werden als wechselnde Zeiten. Das Ausschankende 23:00 Uhr entspricht dem üblichen Sperrzeitbeginn für Freischankflächen gemäß Sperrzeitverordnung der Stadt Fürth.

Gleichzeitig waren sich die meisten anwesenden Stadträte einig, dass es generell eine Änderung der Gesetzgebung für gewachsene "Kneipenstraßen" geben müsste - da nur so dauerhaft der Bestand der Gustavstraße in seiner jetzigen Form erhalten werden kann. Sowohl der Deutsche Städtetag als auch die beiden großen Volksparteien stellten für die nächste Legislaturperiode im Herbst 2013 eine entsprechende Gesetzgebung in Aussicht, die sich vermutlich an der Bay. Biergartenverordnung orientiert.

In einem Schreiben vom 22. Juli 2013 an die Oberbürgermeister der Städte Fürth, Nürnberg und Erlangen fordert der Bayer. Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bayern) die Einführung einer eigenen Bayerischen Immissionsschutzverordnung "Außengastronomie", in der u.a. die Betriebszeiten im Außenbereich bis mindestens 24:00 Uhr gelten sollte und die Messverfahren und Richtwerte eine angemessene und gerechte Bewertung von menschlichem Kommunikationslärm beinhaltet[8]. In einer Pressemitteilung der Stadt Fürth vom 29. Juli 2013 sprich sich der Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung allerdings gegen eine 24.00 Uhr Regelung aus. Vielmehr sagt er: "Die Forderung des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands nach einer 24:00 Uhr-Regelung pauschal für alle Außenschankflächen hält er jedoch für überzogen. Richtig wäre es seiner Meinung nach, wenn die neu zu schaffende bayerische Immissionsschutzverordnung „Außengastronomie“ es den Kommunen überlasse, Gebiete festzusetzen, in denen Betriebszeiten bis 23:00 Uhr möglich sind."[9]. Allerdings wurde ebenfalls am 29. Juli 2013 über die Fürther Nachrichten bekannt, dass die Stadt Fürth bzgl. des Verwaltungsgerichtsurteils vom 10. Juli 2013 in Berufung gehen wird[10]. Unterdessen hat der Verein Wir sind Fürth e. V. im August und September 2013 eine Umfrage zur „Gustavstraßensituation“ durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Besucher der Gustavstraße die Ausschankflächen bis 23 Uhr nutzen möchten und das gleichzeitig die Anzahl der bisherigen Feste und Veranstaltungen beibehalten werden soll[11].

Am 5. Dezember 2013 kam die Petition von Alexander Mayer erstmalig zur Behandlung in den Wirtschaftsausschuss des Landtages. Während sich das Wirtschaftsministerium in einer schriftlichen Stellungnahme eher ablehnend äußerte, standen die Berichterstatter im Ausschuss dem Anliegen positiv gegenüber. Die Entscheidung wurde vertagt, um eine Stellungnahme des Städtetages abzuwarten.[12]

Basierend auf den Vorschriften der "TA Lärm" legte das Verwaltungsgericht Ansbach im Jahr 2014 fest, dass auf den Freischankflächen vor den Gaststätten um 22.00 Uhr Zapfenstreich sein müsse. Dagegen ist die Stadt Fürth gerichtlich vorgegangen, so dass ein Revisionsverfahren beim Verwaltungsgerichtshof in München noch ausstand. Bis dahin besteht allerdings noch die alte Regelung bis 23 Uhr.

Horst Arnold von SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag stellte im Februar 2014 einen Antrag im Bay. Landtag, die fränkischen Freischankflächen mit den bayerischen Biergärten gleichzusetzen. In der Biergartenverordnung ist nämlich schon seit längerem geregelt, dass die Öffnungszeiten bis 23.00 Uhr möglich sind[13]. Dieser Antrag wurde von der CSU-Mehrheit abgelehnt, obwohl zuvor Horst Seehofer (Ministerpräsident) bei einer Wahlkampfveranstaltung in der Grünen Halle noch seine Fürsprache zugesagt hatte[14]. Die Forderung nach der Gleichsetzung der Freischankzeiten mit der Biergartenverordnung wurde in einer Aktion/ Demonstration des Vereins "Wir sind Fürth e.V." im Mai 2014 erneut unterstrichen. Der Verein verwandelte kurzerhand die Gustavstraße in einen Biergarten, während die anliegenden Gastwirte die Besucher mit Freibier, Bratwürsten und Brezn versorgten[15].

 
"Biergarten-Eröffnung" Gustavstraße

Zusätzlich für Irritation und Verärgerung sorgte eine Aussage des CSU Abgeordneten Otto Hünnerkopf aus dem unterfränkischen Wiesentheid und stellv. Vorsitzender des Umweltausschusses, der den "„Fall Gustavstraße“ als ein lokales Problem darstellte, da die Straße wohl zum „Dauer-Oktoberfest“ geworden sei. Eine Relevanz über die Kleeblattstadt hinaus sehe er nicht"[16][17]. Nach einer persönlichen Einladung durch die Stadt Fürth und der CSU Landtagsabgeordneten Petra Guttenberger besuchte Hühnerkopf die Gustavstraße im Juli 2014 - und nahm anschließend seine Bemerkung bzgl. des Oktoberfestes zurück.

Im Februar 2014 wurde bekannt wurde bekannt, dass zwei Anwohner der Gustavstraße aus ihren Häusern ausgezogen sind. Dabei handelte es sich im wesentlichen um zwei der Hauptkläger gegen die Stadt Fürth in Sachen Lärm und Freischankflächen[18]. Sie fühlten sich nach eigenen Angaben von der Stadt vertrieben, jedoch bleiben sie im Besitz der jeweiligen Immobilie in der Gustavstraße und somit weiterhin berechtigt juristisch gegen die Stadt vorzugehen. Dies bewahrheitete sich bereits kurze Zeit später, als die ehem. Anwohner erneut im Februar 2014 gegen die Erweiterung des Gastraumes im Gelben Löwen vorgingen[19]. Streitpunkt dieser Gerichtsverhandlung war der Umstand, dass der Gelbe Löwe im 1. Obergeschoss ein Nebenzimmer (Kleeblattstub´n) einrichten wollte, wogegen ein ehem. Anwohner bedenken vorbrachte. Seiner Meinung nach würde dies zu einem erhöhten Lärmaufkommen führen, da mehr Gäste zu erwarten sind durch die Kneipenerweiterung. In einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes gab die dritte Kammer am 18. Februar 2014 dem Kläger recht, und erklärte die erteilte Baugenehmigung der Stadt Fürth für unzulässig[20]. Eine pauschale Änderung des Bebauungsplans 001 im Mai 2014, beantragt durch die SPD Fraktion, läßt zwar künftig die Neuansiedlung und Erweiterung der Gastronmie in der Gustavstraße wieder zu, jedoch ersetzt sie nicht das Urteil des Verwaltungsgerichtes, dass mehr Flächen einhergehen mit mehr Lärm[21].

Bereits im Juni 2014 wurde von den ehem. Anwohnern gegen das Fürth Festival und das bevorstehende Weinfest geklagt. Zuvor wurde ebenfalls bekannt, dass die ehem. Anwohner gegen den Außenausschank beim Grafflmarkt klagen. Die Klage der ehem. Anwohner scheiterte zwar vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach, jedoch wurden Auflagen bzgl. der Musik in der Gustavstraße erlassen[22]. Zusätzlich mussten die Gaststätten aus Lärmschutzgründen beim Fürth Festival am Freitag und Samstag bereits um Mitternacht schließen, was für serh viel Unmut in der Bevölkerung und bei den betroffenen Wirte sorgte[23].

Eine weitere Klage beschäftigte die Gerichte im Juli 2014. Dabei ging es um das traditionelle Weinfest in der Gustavstraße, dass zum 19. Mal hätte stattfinden sollen. Nach dem Beschluss des Gerichts hätten die Wirte an allen Veranstaltungstagen um 22 Uhr beendet sein müssen. Rechtsreferent Christoph Maier präzisierte gegenüber der Presse die Auflage des Gerichtes wie folgt: „Und zwar müssen die Freischankflächen zu diesem Zeitpunkt bereits komplett geräumt und aufgeräumt sein“. Dies hätte zur Folge, dass bereits um 21.30 Uhr Ausschankstopp herrscht, damit bis 22 Uhr alles aufgeräumt ist. Nach einer Diskussion der Wirte untereinander kamen diese mehrheitlich zu dem Entschluss, dass Weinfest kuzerhand abzusagen[24] [25] [26]. In der Folge formierte sich eine Facebook-Gruppe für die Gustavstraße namens "Wir sind die Gustavstraße", die Anfang August 2014 ein Protest-Picknick veranstaltete[27].

 
Derby-Sieg im August 2014

Höhepunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung im Jahr 2014 stellte die Klage im September gegen den Grafflmarkt dar. Zuvor ging bereits die nächste Klage bei Gericht ein bzgl. des 5:1 Derbysieges und der anschließend stattfindenden Feier in der Gustavstraße[28]. Bei der Klage gegen den Ausschank während des Grafflmarktes folgte das Gericht den Klägern und veranlaßte das Ende des Ausschankes um 22 Uhr - bisherige Regelung sah einen Ausschank bis 1 Uhr vor. Die Begründung des Gerichtes lautete wie folgt: Der Bescheid der Stadt sei in seinem Umfang aller Voraussicht nach rechtswidrig ergangen und verletze die Rechte des Antragstellers. Die Lärmschutzvorschriften für die Nachbarn seien hier " in erheblichem und unzumutbarem Umfang" missachtet worden. Die nach 22 Uhr zulässigen Höchstwerte würden "bei weitem" überschritten, dies sei den Anwohnern "auch nicht ausnahmsweise zumutbar" und bewege sich "im Bereich der Gesundheitsgefährdung für die dort wohnenden Menschen"[29].

Um weitere Gerichtsverhandlungen zu vermeiden, stimmten die Kläger und die Stadt Fürth einem Güteverfahren in München zu. Bis zum Ende des sog. Mediationsverfahrens ruhen alle noch offen Gerichtsklagen, so dass hier ggfls. eine gütliche Einigung zwischen den beiden Konfliktparteien hergestellt werden kann[30]. Nach Bericht der Presse fand das letzte Mediationsgepräch am 18. Dezember 2014 statt. Insgesamt hat man sich nach einer 11-stündigen Verhandlung auf neue Regeln für die Gustavstraße gemeinsam geeinigt. Diese sehen vor, dass künftig der Außenausschank bis 23 Uhr stattfinden darf. Im Gegenzug wurde aber vereinbart:

  • beim Stadtfest und Fürth Festival darf in der Gustavstraße keine Veranstaltungsbühne mehr aufgebaut werden
  • beim Grafflmarkt im Frühjahr sind die Sperrzeiten für den Innen- und Außenbetrieb jeweils um 1 Uhr, im Herbst Außen 24 Uhr und Innen 2 Uhr. Der Grafflmarkt selbst muss um Freitag um 22 Uhr beendet sein, am Samstag um 16 Uhr.
  • das Weinfest findet nur noch an vier Tagen statt, die Sperrzeiten beträgt am Donnerstag 23 Uhr, Freitag und Samstag 23:30 Uhr und am Sonntag um 22 Uhr.
  • Fußballfeiner sind grundsätzlich nicht mehr zulässig, mit Ausnahme einer Aufstiegsfeier in die 1. Bundesliga alle fünf Jahre. Ein Außenausschank ist ebenfalls nicht zulässig.
  • künftig dürfen keine weiteren Veranstaltungen mehr in der Gustavstraße abgehalten werden, dies betrifft insbesondere den Fürth-Lauf, Metropolmarathon und ggfls. Public-Viewing-Veranstaltungen.
  • 1x im Jahr soll ein sog. Runder Tisch stattfinden.[31]

Das Ergebnis der Mediation wird in der ersten Stadtratssitzung im Jahr 2015 zur Abstimmung vorgestellt. Erst mit Beschluss des Stadtrates erhält das Ergebnis seine Verbindlichkeit.

Derbysieg und Aufstiegsfeier 2011/12

Als der SpVgg Fürth am 20. Dezember 2011 im DFB-Pokal der Sieg über den Lokalrivalen 1. FC Nürnberg gelang, feierten Mannschaft und Fans gemeinsam in der Gustavstraße. Auch als dann 2012 erstmals den Aufstieg in die 1. Fußballbundesliga gelang, entwickelte sich die Gustavstraße erneut zum Epizentrum der großen Feiern.

Siehe auch

Literatur / Medien

Lokalberichterstattung

  • Johannes Alles: Schandfleck beseitigt - Pärchen hat ein Haus in der Altstadt liebevoll saniert. In: Fürther Nachrichten vom 13. September 2008 - online abrufbar
  • Gustavstraße wird nicht weiter beruhigt. In: Fürther Nachrichten vom 03. März 2010 - online abrufbar
  • Birgit Heidingsfelder: Kompromiss im Zank um die Gustavstraße. In: Fürther Nachrichten vom 17. Mai 2011 - online abrufbar
  • Johannes Alles: Der Streit in der Gustavstraße eskaliert. In: Fürther Nachrichten vom 04. September 2011 - online abrufbar
  • Johannes Alles: Maiers Appell an die Streithähne. In: Fürther Nachrichten vom 07. September 2011 - online abrufbar
  • Birgit Heidingsfelder: Keine Ruhe um die Fürther Gustavstraße. In: Fürther Nachrichten vom 15. November 2011 - online abrufbar
  • Johannes Alles: Gustavstraße: Sperrzeiten sind unantastbar. In: Fürther Nachrichten vom 25. April 2012 - online abrufbar
  • Johannes Alles: Gustavstraße: Entscheiden bald die Richter ?. In: Fürther Nachrichten vom 27. Mai 2012 - online abrufbar
  • Sarah Stutzmann, Felix Geismann: »Das Geräusch der anderen« – Rettet die Gustavstraße - In: Fürther Freiheit vom 26. Juni 2012 - FF
  • Bernd Noack: Die Gustavstraße war schon immer eine unruhige Adresse. In: Fürther Nachrichten vom 24. August 2012 - online abrufbar
  • Johannes Alles: Gustavstraße: Gericht weißt Anwohner-Klage zurück. In: Fürther Nachrichten vom 10. Juni 2013 - online abrufbar
  • Johannes Alles: In der Fürther Gustavstraße droht neue Eskalation. In: Fürther Nachrichten vom 20. Juni 2013 - online abrufbar
  • Johannes Alles: Gustavstraßen-Anwohner klagen gegen Fürth Festival. In: Fürther Nachrichten vom 3. Juli 2013 -

online abrufbar

  • Johannes Alles: Fürth Festival kann am Wochenende stattfinden. In: Fürther Nachrichten vom 4. Juli 2013 - online abrufbar
  • Claudia Ziob: Im Herzen der Fürther Altstadt brodelt es weiter. In: Fürther Nachrichten vom 9. Juli 2013 - online abrufbar
  • Johannes Alles/apf: Gustavstraße: Stadt Fürth muss Lärm eindämmen. In: Fürther Nachrichten vom 11. Juli 2013 - online abrufbar
  • Wolfgang Händel: Gustavstraße: Stadt Fürth legt Berufung ein. In: Fürther Nachrichten vom 30. Juli 2013 online abrufbar
  • Johannes Alles: Gustavstraße: Um 22 Uhr soll noch nicht schluss sein. In: Fürther Nachrichten vom 23. Oktober 2013 online abrufbar

Weblinks

Bilder


Einzelnachweise

  1. Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 159
  2. Altstadtbläddla Nr. 24 / 1988, Chronik einer Verkehrsberuhigung, S. 3 ff.
  3. Altstadtbläddla 24/88, Chronik einer Verkehrsberuhigung, S. 3 ff.
  4. Altstadtbläddla 24/88, Chronik einer Verkehrsberuhigung, S. 3 ff.
  5. Altstadtbläddla 24/88, Chronik einer Verkehrsberuhigung, S. 3 ff.
  6. Sitzungsunterlagen für die Stadtratssitzung am 24. Juli 2013, TOP Ö9, Beschlussvorlage OA/062/2013
  7. Petition auf Change.org
  8. Schreiben der DEHOGA vom 22. Juli 2013, S. 1
  9. Pressemitteilung der Stadt Fürth 29. Juli 2013 - 266/13, Diskussion um Außenschankflächen Gustavstraße: Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband unterstützt die Stadt Fürth
  10. Wolfgang Händel: Gustavstraße: Stadt Fürth legt Berufung ein. In: Fürther Nachrichten vom 30. Juli 2013 online abrufbar
  11. Ergebnisse der Umfrage zur Gustavstraßensituation 2013 im Internet
  12. Sebastian Linstädt: Fürth: Gustavstraße ist Ländersache. In: NZ vom 6. Dezember 2013
  13. SPD Landtagsfraktion Bayern, Pressemitteilung vom 27. Februar 2014 online abrufbar
  14. Johannes Alles: Seehofer leistet Wahlkampfhilfe in Fürth. In: Fürther Nachrichten vom 2. März 2014 online abrufbar
  15. Armin Leberzammer: Gustavstraße wird zum Biergarten. In: Fürther Nachrichten 27. Mai 2014. online abrufbar
  16. Marktspiegel: Fürther Gustavstraße ist kein "Dauer-Oktoberfest", Marktspiegelredaktion 22. Juli 2014 online abrufbar
  17. Claudia Ziob: Von wegen "Halligalli": Gustavstraße hat neuen Fan in München. In: Fürther Nachrichten 17. Juli 2014 online abrufbar
  18. Birgit Heidingsfelder: Fürth: Lärmgeplagte Anwohner verlassen die Gustavstraße. In: Fürther Nachrichten 8. Februar 2014. online abrufbar
  19. Birgit Heidingsfelder: Gustavstraße: Lärmdiskussion erneut vor Gericht. In: Fürther Nachrichten 10. Februar 2014 - online abrufbar
  20. Claudia Ziob: Gustavstraße: Niederlage für die Stadt Fürth. In: Fürther Nachrichten vom 19. Februar 2014. online abrufbar
  21. Claudia Ziob: Gustavstraße: Neuer Anlauf für Fürths "Kleeblattstube". In: Fürther Nachrichten vom 31. Mai 2014 online abrufbar
  22. Claudia Ziob: Gustavstraße: Anwohner müssen Fürth Festival ertragen. In: Fürther Nachrichten 24. Juni 2014 online abrufbar
  23. Claudia Ziob: Sperrzeit beim Fürth Festival: Um Mitternacht ist Schluss. In: Fürther Nachrichten 11. Juli 2014 online abrufbar
  24. SMO: Nach Urteil: Wirte sagen Weinfest in der Gustavstraße ab. In: Fürther Nachrichten 25. Juli 2014 online abrufbar
  25. Sebastian Linstädt: Abgesagtes Weinfest: "Das ist kein Spiel mehr!". In: Fürther Nachrichten 26. Juli 2014 online abrufbar
  26. Claudia Ziob: Fürth: Die Zukunft des Weinfests ist völlig offen. In: Fürther Nachrichten 30. Juli 2014 online abrufbar
  27. MST: Gustavstraße: Protest-Picknick statt abgesagtem Weinfest. In: Fürther Nachrichten 3. August 2014 online abrufbar
  28. Claudia Ziob: Klage nach Derbysieg: Party in der Gustavstraße. In: Fürther Nachrichten 20. August 2014. online abrufbar
  29. ACB: Grafflmarkt in Fürth: Kein Ausschank nach 22 Uhr. In: Fürther Nachrichten 12. September 2014 online abrufbar
  30. Claudia Ziob: Gustavstraße: Gerichtsverhandlung wurde abgesagt. In: Fürther Nachrichten 4. November 2014 online abrufbar
  31. Claudia Ziob: Feierverbot bei Derbysieg: Neue Regeln für die Gustavstraße. In: Fürther Nachrichten 19. Dezember 2014 online abrufbar
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